Stahl- und Metallhandel: ERP für Zeugnisse, Zuschnitt, Tagespreise
Kurz gesagt
Drei Datenketten entscheiden im Stahl- und Metallhandel: das Werkstoffzeugnis mit seiner Schmelznummer, der Zuschnitt mit seinen Reststücken und der Preis mit Legierungszuschlag und Gültigkeit. Jede Position muss Zeugnis, Schmelze, Gewicht und Preisformel tragen, sonst entstehen Nachweis und Rechnung aus zwei Listen. Rechtliche Zusatzpflichten hängen vom Land ab: Deutschland und Österreich regeln den Schrottankauf, die Europäische Union die Einfuhr von Stahl. Rechtsstand: 17. Oktober 2026.
Das Wichtigste
- Prüfbescheinigung und Schmelznummer gehören an die Wareneingangsposition; nach dem Zuschnitt trägt das abgeschnittene Teil dieselbe Zuordnung.
- Prüfbescheinigungen werden im Auftrag vereinbart; EN 10204:2004 (Arten von Prüfbescheinigungen) ist unter der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU als harmonisierte Norm gelistet.
- Deutschland: Bei einer steuerpflichtigen Schrottlieferung aus der Liste der Anlage 3 schuldet der Empfänger die Umsatzsteuer, wenn er Unternehmer ist (§ 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG); die Rechnung trägt den Hinweis nach § 14a Abs. 5 UStG.
- Österreich: Bei einer im Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Lieferung von Metallen aus Kapitel 71 und Abschnitt XV der Kombinierten Nomenklatur an einen Unternehmer schuldet der Empfänger die Umsatzsteuer (§ 2 Z 4 lit. a UStBBKV); ausgenommen sind unter anderem die Positionen 7113 bis 7118, Kapitel 73, die weiteren in der Verordnung genannten Positionen sowie Kapitel 82 und 83, ferner Metalle, die unter die Schrott-Umsatzsteuerverordnung fallen, und Metalle, für die der Lieferer die Differenzbesteuerung nach § 24 UStG 1994 anwendet; beträgt das in der Rechnung ausgewiesene Entgelt weniger als 5.000 Euro, kann der Lieferer auf die Anwendung verzichten und schuldet dann selbst die Steuer (lit. b).
- Europäische Union: Seit 1. Januar 2026 dürfen Eisen- und Stahlwaren der Anhangs-I-Liste nur von einem zugelassenen CBAM-Anmelder in das Zollgebiet der Union eingeführt werden (Art. 4 der Verordnung (EU) 2023/956); ausgenommen sind Waren mit Ursprung in den in Anhang III Nr. 1 genannten Ländern und Gebieten, darunter die Schweiz (Art. 2 Abs. 4); befreit bleibt, wer je Kalenderjahr über alle Warennummern zusammengerechnet höchstens 50 Tonnen Eigenmasse einführt (Art. 2a Abs. 1), nicht aber bei Strom oder Wasserstoff; wer bis zum 31. März 2026 einen Zulassungsantrag gestellt hat, darf nach Art. 17 Abs. 7a bis zur Entscheidung der Behörde vorläufig weiter einführen.
- Gerechnetes (theoretisches) und gewogenes Gewicht können voneinander abweichen; welches die Rechnung trägt, folgt dem Vertrag, und beide Werte gehören in die Position.
Ein Stahlhändler verkauft keine anonyme Ware. Nach dem Zuschnitt steht auf dem Teil nicht mehr, welche Schmelze darin steckt, und in der Rechnung nicht mehr, welche Notierung zum Bestellzeitpunkt galt. Beides lässt sich nur beantworten, wenn Zeugnis, Zuschnitt und Preisformel aus derselben Buchung entstehen.
Worum es bei der Auswahl geht
Die Auswahlentscheidung ist keine Funktionsliste, sondern die Frage, ob ein Auftrag drei Ketten geschlossen hält. Die Qualitätskette verbindet Wareneingang, Prüfbescheinigung, Schmelznummer und Lieferbeleg. Die Mengenkette verbindet Stab, Zuschnitt, Reststück und Gewicht. Die Preiskette verbindet Grundpreis, Legierungszuschlag, Indexstand und Gültigkeit.
Rechtliche Pflichten treffen Ihren Betrieb, nicht den Anbieter. Ob beim Ankauf von Schrott Umsatzsteuer übergeht, hängt vom Land der Leistung ab: Deutschland und Österreich haben dafür eigene Regeln. Ob eine Einfuhr von Eisen- und Stahlwaren unter das CO2-Grenzausgleichssystem fällt, entscheiden die Einfuhr in das Zollgebiet der Union und der Ursprung der Ware; Waren mit Ursprung in der Schweiz sind nach Art. 2 Abs. 4 mit Anhang III Nr. 1 der Verordnung (EU) 2023/956 ausgenommen. Ihr System muss die Felder liefern, mit denen Sie diese Fälle buchen und belegen können.
- Wareneingang erfassenZeugnis, Dokumentnummer und Schmelznummer je Position
- Zuschnitt buchenTeil und Reststück übernehmen Zeugnis und Schmelze
- KommissionierenDie Lieferposition verweist auf Zeugnis und Schmelze
- Lieferbeleg und ZeugnisDer Beleg führt den Zeugnisverweis mit
Schematische Darstellung; die Zuordnung ist Ihre Vorgabe, keine gesetzliche Pflicht.
Diese Kriterien zählen
Die Tabelle ordnet jedem Kriterium die Stufe zu: Muss, wenn Recht, Vertrag oder Ihr eigener Prozess es verlangen; Soll, wenn es die Arbeit erleichtert; Nice für den Komfort. Jede Zeile gilt für die genannte Situation und das genannte Land. Rechtsstand ist der 17. Oktober 2026.
| Kriterium | Stufe | Grundlage | So prüfen Sie es |
|---|---|---|---|
| Werkstoffzeugnis je Wareneingangsposition: Dokumentart, Nummer, Aussteller, Datum und Datei hängen an der Position, nicht am Beleg | Muss, wenn Auftrag oder Regel ein Zeugnis verlangen | Bestellung und Liefervertrag; bei geregelten Erzeugnissen die Norm, auf die der Auftrag verweist. EN 10204:2004 (Arten von Prüfbescheinigungen) ist unter der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU als harmonisierte Norm gelistet (Durchführungsbeschluss (EU) 2025/165, Anhang I Nr. 50) | Zwei Zeugnisse an einer Lieferung erfassen und in der Lieferung je Position wiederfinden |
| Schmelznummer als Merkmal der Bestandsbewegung: eine Position kann mehrere Schmelzen führen, und die Nummer bleibt am abgeschnittenen Teil erhalten | Muss | Ihre Verfahrensanweisung und die Vorgabe des Auftraggebers | Eine Lieferung mit zwei Schmelzen einbuchen, zuschneiden und ein Teilstück über die Schmelznummer suchen |
| Zeugnisvererbung beim Zuschnitt: Teil und Reststück erben Zeugnis und Schmelze der Ausgangsposition | Muss | Auftrag und Kundenvorgabe, keine gesetzliche Pflicht | Einen Zuschnitt buchen und die Verkaufslieferung mit den zugehörigen Zeugnissen erzeugen |
| Längen- und Werkstoffmerkmale als Felder: Länge, Querschnitt oder Durchmesser, Güte, Toleranz, Oberfläche | Muss | Ihre Artikelpflege | Alle Positionen einer Werkstoffgüte mit dieser Länge suchen, ohne Freitextsuche |
| Reststück als Bestand mit Länge, Gewicht und Lagerort; Schnittliste und Verschnitt im Zuschnittbeleg | Muss, wenn Sie zuschneiden | Ihr Lager- und Zuschnittprozess, keine gesetzliche Pflicht | Ein Reststück von 1,20 Metern entstehen lassen und für den nächsten Auftrag vorschlagen lassen |
| Legierungszuschlag: eine Formel je Werkstoffgruppe mit Index, Indexstand und Bezugsdatum, bezogen auf die Gewichtseinheit | Muss, soweit der Vertrag einen Zuschlag vorsieht | Preisvereinbarung; Grundlage ist allein die Parteivereinbarung | Zwei Aufträge mit verschiedenem Indexstand anlegen und die festgeschriebenen Zuschläge vergleichen |
| Tagespreis mit Gültigkeit: Die Auftragsbestätigung friert den Preis ein, eine spätere Indexänderung wirkt auf neue Aufträge | Muss, soweit der Vertrag einen Tagespreis vorsieht | Preisvereinbarung und Auftragsbestätigung | Nach der Bestätigung den Preis ändern und die bestätigte Position unverändert wiederfinden |
| Zwei Gewichtswerte je Position: das aus den Nennmaßen gerechnete und das gewogene Gewicht, dazu das Feld für die Abrechnungsbasis | Muss, wenn Sie nach beiden Werten abrechnen | Vertrag und Auftrag; die Abrechnungsbasis folgt der Vereinbarung | Eine Position gerechnet und eine gewogen abrechnen und beide Werte im Beleg zeigen lassen |
| Einheiten und Umrechnung: Preis je 100 kg, je Tonne, je Meter oder je Stück mit hinterlegtem Metergewicht | Muss | Ihre Preisliste, keine gesetzliche Pflicht | 12 Meter eines Profils aus dem Preis je 100 kg verkaufen und den Positionspreis nachrechnen |
| Schrottankauf ohne Bestellung: freie Menge und Gewicht, Sorten, Abzüge und Preis je Tonne, Gutschrift an den Anlieferer | Muss | Ihr Ankaufsprozess, keine gesetzliche Pflicht | Eine Anlieferung ohne Bestellung erfassen und die Gutschrift daraus erzeugen |
| Steuerfall Schrott in Deutschland: Bei einer steuerpflichtigen Lieferung eines Gegenstands der Anlage 3 schuldet der Empfänger die Umsatzsteuer, wenn er Unternehmer ist; die Rechnung des Lieferers trägt keinen Steuerbetrag, sondern den Hinweis auf diese Steuerschuld; bei Differenzbesteuerung des Lieferers gilt das nicht | Muss für Unternehmer in Deutschland | § 13b Abs. 2 Nr. 7 und Abs. 5 Sätze 1 und 10 UStG; § 14a Abs. 5 UStG; Anlage 3 Nr. 8 UStG (Position 7204) | Eine Schrottlieferung anlegen: bleibt der Steuerbetrag leer, steht der Hinweis in der Rechnung, und bucht der Empfänger die Steuer? |
| Steuerfall Metall und Schrott in Österreich: Bei einer in Österreich steuerbaren und steuerpflichtigen Lieferung von Metallen aus Kapitel 71 und Abschnitt XV der Kombinierten Nomenklatur schuldet der Empfänger die Steuer, wenn er Unternehmer ist; ausgenommen sind die Positionen 7113 bis 7118, Kapitel 73, die weiteren in der Verordnung genannten Positionen sowie Kapitel 82 und 83, ferner Lieferungen, die unter die Schrott-UStV fallen, und Lieferungen, für die der Lieferer die Differenzbesteuerung nach § 24 UStG 1994 anwendet; beträgt das in der Rechnung ausgewiesene Entgelt weniger als 5.000 Euro, kann der Lieferer darauf verzichten und schuldet dann selbst. Für die in der Anlage zur Schrott-UStV aufgezählten Abfallstoffe und Schrotte, darunter Abfälle und Schrott aus Eisen oder Stahl (Position 7204), und für das Sortieren, Zerschneiden und Pressen dieser Gegenstände gilt der Übergang nach der Schrott-UStV ebenfalls | Muss für Unternehmer in Österreich, wenn die Leistung im Inland steuerbar und steuerpflichtig ist | § 2 Z 4 lit. a und lit. b UStBBKV; § 1, § 2 und § 3 Schrott-UStV mit Anlage (Grundlage beider Verordnungen: § 19 Abs. 1d UStG 1994) | Eine Position mit Warennummer aus Kapitel 72 und eine aus Kapitel 73 einspielen und die vorgeschlagenen Steuercodes vergleichen |
| Einfuhr und CO2-Grenzausgleich: Seit 1. Januar 2026 dürfen Eisen- und Stahlwaren der Anhangs-I-Liste nur von einem zugelassenen CBAM-Anmelder in das Zollgebiet der Union eingeführt werden; ausgenommen sind Waren mit Ursprung in den Ländern und Gebieten nach Anhang III Nr. 1, darunter die Schweiz (Art. 2 Abs. 4); befreit bleibt, wer je Kalenderjahr über alle Warennummern zusammengerechnet höchstens 50 Tonnen Eigenmasse einführt, nicht aber bei Strom oder Wasserstoff (Art. 2a Abs. 1 und 4); wer bis zum 31. März 2026 einen Zulassungsantrag gestellt hat, darf bis zur Entscheidung der Behörde vorläufig weiter einführen (Art. 17 Abs. 7a); die CBAM-Erklärung ist bis zum 30. September des Folgejahres abzugeben, erstmals am 30. September 2027 für das Jahr 2026 (Art. 6 Abs. 1) | Muss für den Einführer in der Europäischen Union; keine Pflicht bei der Einfuhr in die Schweiz | Verordnung (EU) 2023/956, Art. 2 Abs. 1 und 4 mit Anhang III Nr. 1, Art. 2a Abs. 1 und 4 mit Anhang VII Nr. 1, Art. 3 Nr. 15, Art. 4, Art. 5 Abs. 1a und 2, Art. 6 Abs. 1 und Art. 17 Abs. 7a | Je Einfuhr die Angaben prüfen, die die Zollbehörden übermitteln: Warennummer, Menge, Ursprungsland, Datum der Zollanmeldung und Zollverfahren (Art. 25 Abs. 2) |
| Abfallregister und Nachweise an die Annahmebuchung hängen: Menge, Sorte, Begleitschein und Registerauszug | Soll, soweit Sie Abfälle annehmen | Ihr Entsorgungsprozess; die Einzelheiten je Land stehen in den Artikeln Abfallnachweise Deutschland und Abfallnachweise Österreich | Eine Annahme buchen und Registerauszug und Begleitschein aus dem System erzeugen |
| Anbindung von Waage und Säge: Gewicht und Länge kommen aus der Anlage statt aus der Handeingabe | Nice | Ihre Anlagenausstattung | Eine Anlieferung auf der Brückenwaage und einen Sägeschnitt ohne Handeingabe testen |
| Zeugnisportal: Der Kunde ruft die Prüfbescheinigungen zu seiner Lieferung selbst ab | Nice | Ihre Kundenbetreuung | Zeugnisse je Lieferung und Position als Datei bereitstellen und den Abruf protokollieren |
Ein Rechenbeispiel: gerechnetes und gewogenes Gewicht
Beispielrechnung mit erfundenen Werten. Ein Auftrag umfasst 12 Stück Flachstahl 60 × 10 mm, Länge 1,50 m, Werkstoff S355J2. Der Querschnitt beträgt 6 cm², das Volumen je Stück 900 cm³. Mit der gerundeten Werkstoffdichte von 7,85 kg/dm³ ergibt das 7,07 kg je Stück und 84,8 kg für den Auftrag. Die Waage zeigt 86,2 kg, also 1,36 kg oder 1,6 Prozent mehr.
| Angabe | Wert | Rechenweg |
|---|---|---|
| Gewicht je Stück, gerechnet | 7,07 kg | 0,06 dm² × 15 dm × 7,85 kg/dm³ |
| Gewicht des Auftrags, gerechnet | 84,84 kg | 7,07 kg × 12 |
| Gewicht des Auftrags, gewogen | 86,20 kg | Anzeige der Waage |
| Grundpreis | 1,20 Euro je kg | Preisvereinbarung |
| Legierungszuschlag | 0,18 Euro je kg | vereinbarter Indexstand |
| Rechnungsbetrag, gewogen | 118,96 Euro | (1,20 + 0,18) × 86,20 |
| Rechnungsbetrag, gerechnet | 117,08 Euro | (1,20 + 0,18) × 84,84 |
Die Differenz von 1,88 Euro je Auftrag klingt klein. Sie wird zur Frage, wenn beide Seiten unterschiedlich rechnen: Wer den einen Wert liefert und den anderen fakturiert, muss die Abrechnungsbasis im Auftrag festhalten, sonst streiten Sie über jede Position neu.
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
Vier Posten gehören in die Kalkulation. Erstens die Lizenzen: Zählen Sie die Rollen, die Wareneingang, Zuschnitt, Verkauf und Zeugnisausgabe bedienen, und fragen Sie, ob nach angelegten Benutzern oder nach tätigen Personen abgerechnet wird.
Zweitens die Anbindung: Waage, Säge, Zuschnittoptimierung und Zeugnisablage. Fragen Sie, welche davon im Standard liegen und beim Update gepflegt werden (Schnittstellen offen prüfen).
Drittens die Pflege: Warennummern, Steuercodes und Indexstände ändern sich. Lassen Sie sich zusichern, ob solche Anpassungen im Betreuungsvertrag enthalten sind.
Viertens die Ablösung: der Export aller Positionen mit Zeugnisverweis, Schmelze, Länge, Gewicht und Preisformel beim Vertragsende. Klären Sie, ob dieser Export im Preis enthalten ist, und nehmen Sie ihn als Vertragsanlage auf.
Warnsignale in Angebot und Vertrag
- Zeugnisse liegen als Datei am Beleg, aber ohne Zuordnung zur Position.
- Der Preis steht als Freitext; die Auftragsbestätigung friert ihn nicht ein.
- Es gibt ein Gewichtsfeld, und gerechnetes und gewogenes Gewicht sind nicht unterscheidbar.
- Reststücke erscheinen als Abfall, nicht als Bestand mit Länge und Bewertung.
- Die Steuercodes für Schrott hängen nicht an der Ware oder am Warennummernkreis, sondern sind fest verdrahtet (Reverse Charge in Deutschland, Österreich).
- Der Export enthält keine Zeugnisverweise und keine Schmelznummern.
- Für Zuschnitt und Reststück ist ein zweites Werkzeug vorgesehen, das mit dem Lager nicht verbunden ist.
Welche Kriterien für welchen Betrieb
| Betrieb | Was am schwersten wiegt |
|---|---|
| Stahlservicecenter mit Zuschnitt | Zeugnisvererbung, Reststück als Bestand, Schnittliste und Verschnitt (Metallverarbeitung) |
| Lagerhändler ohne Zuschnitt | Längen- und Gütefelder, Zeugniszuordnung je Position, Tagespreis mit Gültigkeit (Werkstoffzeugnisse) |
| Schrotthandel und Recycling | Ankauf ohne Bestellung, Gewicht als Abrechnungsbasis, Steuerfall je Land (Recycling) |
| Importierender Händler | Warennummer, Ursprungsland und Menge je Einfuhr, Zulassung und Fristen (CBAM im ERP) |
| Stahlbau und Konstruktion | Zeugnisse, Schweißnachweise und Produktionskontrolle (EN 1090) |
| Händler in der Schweiz | Zeugnisse und Gewichte wie im übrigen DACH-Raum; ob CBAM greift, entscheiden Einfuhr in das Zollgebiet der Union, Ursprung der Ware und Rolle des Beteiligten, nicht der Sitz des Händlers: Waren mit Ursprung in der Schweiz sind nach Art. 2 Abs. 4 mit Anhang III Nr. 1 der Verordnung (EU) 2023/956 ausgenommen |
| Betrieb mit Standorten in mehreren Ländern | Länderprofile für Steuercodes, Aufzeichnungen und Nachweise (Reverse-Charge Deutschland) |
| Handelsbetrieb mit feiner Preisliste | Staffelpreise, Kundengruppen und Gültigkeit (Preislisten) |
Die Zuordnung in dieser Tabelle ist eine redaktionelle Einschätzung; maßgeblich bleibt Ihre Prüfung.
So vergleichen Sie in fünf Schritten
- Notieren Sie je Position, welche Angaben aus dem Auftrag stammen müssen: die Bescheinigung mit Schmelznummer, die Maße mit Länge und Reststück sowie die Preisfelder mit Indexstand und Gültigkeit.
- Ordnen Sie jeder Zeile eine Stufe zu und streichen Sie, was Ihr Betrieb nicht auslöst, etwa Zuschnitt oder Einfuhr (Anforderungen priorisieren).
- Prüfen Sie Land für Land, welche Steuerfälle das System abbilden muss: Schrottankauf in Deutschland, Metalllieferung in Österreich, Einfuhr in die Europäische Union.
- Testen Sie im Testmandanten mit einer echten Lieferung: zwei Schmelzen, ein Zuschnitt, ein Reststück, ein Tagespreis und ein Indexwechsel.
- Rechnen Sie einen Auftrag nach: Positionspreis aus Gewicht und Zuschlag, Zeugnisverweis im Lieferbeleg, Wareneingang gegen Lieferschein (Wareneingang buchen). Regeln Sie Export und Pflege schriftlich, bevor Sie unterzeichnen.