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Marge, Aufschlag und Deckungsbeitrag: Umrechnen ohne Denkfehler

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Versionsunabhängige Rechnung für ERP- und Warenwirtschaftssysteme in Deutschland, Österreich und der Schweiz; Beispielzahlen erfunden, keine Produktbindung.

Kurz gesagt

Marge ist der Unterschied zwischen Nettoverkaufspreis und Einstandspreis in Prozent des Verkaufspreises, Aufschlag derselbe Betrag in Prozent des Einstandspreises. Aus 20 Prozent Marge werden 25 Prozent Aufschlag, aus 20 Prozent Aufschlag nur 16,7 Prozent Marge. Der Deckungsbeitrag zieht zusätzlich die übrigen variablen Kosten ab; fixe Bestandteile in Einstands- oder Herstellkosten gehören nicht hinein. Ist der Einstandspreis vollständig variabel, liegt die Deckungsbeitragsquote in Prozent des Verkaufspreises unter der Marge, sobald solche Kosten anfallen, und gleich hoch, wenn keine anfallen. Enthält der Einstandspreis einen fixen Anteil, liegt die Deckungsbeitragsquote um (fixer Anteil − übrige variable Kosten) ÷ Nettoverkaufspreis über der Marge und fällt erst unter die Marge, wenn die übrigen variablen Kosten den fixen Anteil übersteigen.

Das Wichtigste

  • Marge = (Nettoverkaufspreis − Einstandspreis) ÷ Nettoverkaufspreis; sie steht in Prozent des Verkaufspreises.
  • Aufschlag = (Nettoverkaufspreis − Einstandspreis) ÷ Einstandspreis; er steht in Prozent des Einstandspreises.
  • Umrechnung: Aufschlag = Marge ÷ (1 − Marge), Marge = Aufschlag ÷ (1 + Aufschlag); 20 Prozent Marge sind 25 Prozent Aufschlag.
  • Deckungsbeitrag je Stück = Nettoverkaufspreis − variable Kosten je Stück; fixe Bestandteile in Einstands- oder Herstellkosten gehören nicht dazu.
  • Ist der Einstandspreis vollständig variabel, liegt die Deckungsbeitragsquote unter der Marge, sobald außer dem Wareneinsatz weitere variable Kosten je Stück anfallen; ohne solche Kosten sind beide Quoten gleich hoch. Steckt ein fixer Anteil im Einstandspreis, ist er vorher herauszurechnen; die Deckungsbeitragsquote liegt dann um (fixer Anteil − übrige variable Kosten) ÷ Nettoverkaufspreis über der Marge und fällt erst unter die Marge, wenn die übrigen variablen Kosten den fixen Anteil übersteigen.
  • Kostenbasis in Deutschland: § 255 Abs. 1 und 2 HGB; abziehbare Vorsteuer gehört nicht zu den Anschaffungskosten (§ 9b Abs. 1 EStG), Umsatzerlöse sind ohne Umsatzsteuer auszuweisen (§ 277 Abs. 1 HGB).

Vom Nettoverkaufspreis bleibt nach dem Wareneinsatz ein Rest, den Marge und Aufschlag auf zwei verschiedenen Basen ausdrücken; zieht man zusätzlich die übrigen variablen Kosten ab, bleibt der Deckungsbeitrag. Wer Marge und Aufschlag verwechselt, setzt den Preis zu niedrig an. Alle Zahlen unten sind erfundene Annahmen für eine Beispielrechnung.

Was Sie vorab brauchen

Bevor Sie rechnen, halten Sie je Artikel oder Leistung vier Angaben und eine Festlegung bereit:

  • den Nettoverkaufspreis je Einheit in Euro
  • den Einstandspreis je Einheit in Euro, also den Wert, den Ihr System als Bezugs- oder Herstellkosten führt (Einstandspreis berechnen)
  • die übrigen variablen Kosten je Einheit in Euro, etwa Vertrieb, Verpackung, Provision und Zahlungsgebühr
  • einen Zielwert in Prozent, falls Sie von einem Ziel ausgehen
  • die Festlegung, ob dieser Zielwert in Prozent des Verkaufspreises (Marge) oder in Prozent des Einstandspreises (Aufschlag) gilt

Fehlt eine dieser Angaben, ist das Ergebnis nicht nachprüfbar.

Was die drei Zahlen unterscheiden

Marge und Aufschlag beschreiben den Betrag Nettoverkaufspreis minus Einstandspreis, der Deckungsbeitrag den Betrag nach allen variablen Kosten. Die drei Zahlen stehen also auf verschiedenen Basen und decken einen unterschiedlichen Kostenumfang ab.

Die Marge, in der Handelskalkulation auch Handelsspanne genannt, ist dieser Betrag in Prozent des Nettoverkaufspreises. Sie beantwortet die Frage, wie viel vom Umsatz nach dem Wareneinsatz übrig bleibt.

Der Aufschlag, auch Kalkulationsaufschlag, ist derselbe Betrag in Prozent des Einstandspreises. Er beantwortet die Frage, mit welchem Faktor Sie den Einkaufspreis multiplizieren, um zum Verkaufspreis zu kommen.

Der Deckungsbeitrag je Stück zieht vom Nettoverkaufspreis alle variablen Kosten ab, nicht nur den Einstandspreis. Als Quote, also in Prozent des Nettoverkaufspreises, soll er in der Kostenrechnung die Fixkosten decken; das KMU-Portal des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) nennt dafür Wareneinkauf, Bezugskosten und Energiekosten der Produktion als variable Kosten (SECO, Betriebskalkulation und Deckungsbeitrag). Enthält der Einstandspreis einen fixen Anteil, gehört er nicht in den Deckungsbeitrag: Herstellkosten dürfen nach § 255 Abs. 2 HGB angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten und des durch die Fertigung veranlassten Werteverzehrs des Anlagevermögens enthalten, nach § 203 Abs. 3 UGB sogar angemessene Teile auch der fixen Gemeinkosten. Solche Anteile sind vor dem Deckungsbeitrag herauszurechnen. Ein herausgerechneter fixer Anteil wirkt wie eine Entlastung: Er hebt die Deckungsbeitragsquote um seinen Anteil am Verkaufspreis, gemindert um die übrigen variablen Kosten. Der Abstand der Deckungsbeitragsquote zur Marge beträgt also (fixer Anteil − übrige variable Kosten) ÷ Nettoverkaufspreis; sind fixer Anteil und übrige variable Kosten gleich hoch, stimmen beide Quoten überein. Nur wenn die übrigen variablen Kosten den fixen Anteil übersteigen, liegt die Deckungsbeitragsquote unter der Marge.

Damit die drei Zahlen auseinanderzuhalten sind, nennt dieser Artikel die Spanne über dem Einstandspreis Marge und die Spanne über allen variablen Kosten Deckungsbeitragsquote.

Welche Zahl Sie wofür brauchen, hängt von der Frage ab:

Frage Zahl
Wie viel vom Umsatz bleibt nach dem Wareneinsatz? Marge
Mit welchem Faktor rechne ich aus dem Einkaufspreis einen Angebotspreis? Aufschlag
Trägt dieser Auftrag oder Artikel zur Deckung der Fixkosten bei? Deckungsbeitrag

Der Deckungsbeitrag wird gebraucht, wenn eine Entscheidung an der Kapazität hängt: Deckungsbeitrag berechnen zeigt die mehrstufige Rechnung und den Wert je Engpassstunde.

Der Formelkasten

Jede Formel braucht benannte Größen und eine Einheit. Marge und Aufschlag sind Prozentangaben, in der Rechnung setzen Sie sie als Dezimalzahl ein (20 Prozent = 0,20).

Größe Formel Einheit
Spanne je Stück Nettoverkaufspreis − Einstandspreis Euro
Marge Spanne ÷ Nettoverkaufspreis × 100 Prozent des Verkaufspreises
Aufschlag Spanne ÷ Einstandspreis × 100 Prozent des Einstandspreises
Verkaufspreis aus der Marge Einstandspreis ÷ (1 − Marge) Euro
Verkaufspreis aus dem Aufschlag Einstandspreis × (1 + Aufschlag) Euro
Deckungsbeitrag je Stück Nettoverkaufspreis − variable Kosten je Stück Euro
Deckungsbeitragsquote Deckungsbeitrag ÷ Nettoverkaufspreis × 100 Prozent des Verkaufspreises

Die beiden Prozentsätze lassen sich ineinander umrechnen, weil beide denselben Betrag auf verschiedene Basen beziehen. Aus der Marge wird der Aufschlag mit Aufschlag = Marge ÷ (1 − Marge), aus dem Aufschlag die Marge mit Marge = Aufschlag ÷ (1 + Aufschlag).

Zwei Proben mit denselben Zahlen: 0,20 ÷ (1 − 0,20) = 0,25, also 20 Prozent Marge gleich 25 Prozent Aufschlag. Und 0,20 ÷ (1 + 0,20) = 0,1667, also 20 Prozent Aufschlag gleich 16,7 Prozent Marge.

Die beiden Basen stehen auch in der geöffneten Lehrbuchquelle nebeneinander: Beim Kostenaufschlag (cost-plus pricing) wird ein Prozentsatz auf die geschätzten Kosten gerechnet, beim Zielkostenverfahren (target costing) der gewünschte Gewinn in Prozent des Verkaufspreises. Dieselbe Quelle verlangt, vorab festzulegen, welche Kosten einbezogen werden (Saylor Academy, Managerial Accounting, Abschnitt 7.7).

Schritt für Schritt: Preis und Spanne rechnen

Schritt 1: Kostenbasis festlegen

Notieren Sie je Artikel, welcher Wert im Feld Einstandspreis oder Herstellkosten steht und welche Nebenkosten darin schon enthalten sind: Fracht, Zoll, Skonto, Bezugsnebenkosten. Ergebnis: ein Prüfblatt mit Einstandspreis, Bezugsnebenkosten und Datenstand.

Schritt 2: Spanne je Stück rechnen

Ziehen Sie den Einstandspreis vom Nettoverkaufspreis ab. Ergebnis: die Spanne in Euro je Stück.

Schritt 3: Fixe Anteile herausrechnen und übrige variable Kosten addieren

Prüfen Sie zuerst, ob im Einstandspreis fixe Bestandteile stecken — Herstellkosten nach § 255 Abs. 2 HGB und § 203 Abs. 3 UGB dürfen solche enthalten — und rechnen Sie sie heraus. Addieren Sie dann die variablen Kosten, die mit jeder verkauften Einheit anfallen und nicht im Wareneinsatz stecken. Ergebnis: die variablen Kosten je Stück in Euro.

Schritt 4: Die gefragte Prozentzahl rechnen

Teilen Sie die Spanne durch den Nettoverkaufspreis für die Marge oder durch den Einstandspreis für den Aufschlag. Ergebnis: ein Prozentsatz mit der Basis im Nenner.

Schritt 5: In die andere Basis umrechnen

Rechnen Sie den zweiten Prozentsatz mit der Formel aus dem Formelkasten aus, wenn beide gebraucht werden. Ergebnis: Marge und Aufschlag desselben Artikels nebeneinander.

Schritt 6: Deckungsbeitrag und Quote rechnen

Ziehen Sie die variablen Kosten je Stück vom Nettoverkaufspreis ab und teilen Sie das Ergebnis durch den Nettoverkaufspreis. Ergebnis: Deckungsbeitrag je Stück in Euro und Deckungsbeitragsquote in Prozent.

Umrechnungstabelle: fünf gerechnete Zeilen

Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen, alle Beträge in Euro und ohne Umsatzsteuer. Die Reihen 1 und 2 sind derselbe Prozentsatz auf den beiden Basen, die Reihen 4 und 5 ebenso. In den Reihen 1 und 2 fallen keine übrigen variablen Kosten an, und der Einstandspreis ist dort vollständig variabel; deshalb ist die Deckungsbeitragsquote dort so hoch wie die Marge. Enthielte der Einstandspreis bei diesen Reihen einen fixen Anteil, läge die Quote über der Marge, weil dort keine übrigen variablen Kosten anfallen.

Reihe Vorgabe Einstandspreis übrige variable Kosten je Stück Verkaufspreis netto Marge in Prozent des Verkaufspreises Aufschlag in Prozent des Einstandspreises Deckungsbeitrag je Stück Deckungsbeitragsquote in Prozent des Verkaufspreises
1 Marge 20 Prozent 100,00 0,00 125,00 20,0 25,0 25,00 20,0
2 Aufschlag 20 Prozent 100,00 0,00 120,00 16,7 20,0 20,00 16,7
3 Marge 20 Prozent, höhere variable Kosten 100,00 25,00 125,00 20,0 25,0 0,00 0,0
4 Marge 40 Prozent 300,00 60,00 500,00 40,0 66,7 140,00 28,0
5 Aufschlag 40 Prozent 300,00 60,00 420,00 28,6 40,0 60,00 14,3

Die Reihen 1 und 2 zeigen, was die Verwechslung der Basis kostet: Wer bei einem Zielwert von 20 Prozent den Einstandspreis mit 1,20 multipliziert, landet auf 120,00 Euro und rechnet sich eine Marge von 16,7 Prozent aus, nicht von 20 Prozent. Für eine Marge von 20 Prozent gehört die Division durch 0,80 in die Rechnung: 100,00 ÷ 0,80 = 125,00 Euro.

Die Reihen 4 und 5 drehen den Fehler um. Ein Aufschlag von 40 Prozent hebt den Einstandspreis von 300,00 auf 420,00 Euro; die Marge beträgt dann 28,6 Prozent, nicht 40 Prozent. Für eine Marge von 40 Prozent wären 500,00 Euro nötig.

Reihe 3 zeigt die zweite Verwechslung. Marge und Aufschlag stimmen mit Reihe 1 überein, weil Preis und Einstandspreis gleich bleiben. Der Deckungsbeitrag fällt auf null, sobald die übrigen variablen Kosten den Betrag der Spanne erreichen: 25,00 Euro bei 125,00 Euro Verkaufspreis, das sind 20 Prozent des Verkaufspreises. Eine Marge von 20 Prozent sagt also nichts darüber aus, ob der Artikel zur Deckung der Fixkosten beiträgt.

Enthält der Einstandspreis einen fixen Anteil, dreht sich das Verhältnis um. Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen: Bei 200,00 Euro Verkaufspreis, 100,00 Euro Einstandspreis mit 30,00 Euro angesetzten fixen Fertigungsgemeinkosten und 10,00 Euro übrigen variablen Kosten beträgt die Marge 50 Prozent ((200,00 − 100,00) ÷ 200,00), die variablen Kosten 80,00 Euro (100,00 − 30,00 + 10,00) und die Deckungsbeitragsquote 60 Prozent ((200,00 − 80,00) ÷ 200,00). Der Abstand zur Marge beträgt zehn Prozentpunkte ((30,00 − 10,00) ÷ 200,00 × 100 = 10). Erst wenn die übrigen variablen Kosten über 30,00 Euro steigen, liegt die Deckungsbeitragsquote wieder unter der Marge.

Woher die Kostenbasis kommt

Die Rechnung ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz dieselbe, der Wertansatz nicht.

In Deutschland sind die Anschaffungskosten die Aufwendungen, um einen Gegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, einschließlich der Nebenkosten und abzüglich der Anschaffungspreisminderungen; abziehbare Vorsteuer gehört nicht dazu, nicht abziehbare bleibt Kostenbestandteil (§ 255 Abs. 1 HGB, § 9b Abs. 1 EStG). Für selbst hergestellte Gegenstände gehören Materialkosten, Fertigungskosten und Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten zu den Herstellungskosten; Forschungs- und Vertriebskosten dürfen nicht einbezogen werden (§ 255 Abs. 2 HGB). § 255 HGB gilt in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes und ist erstmals auf Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2015 anzuwenden (Art. 75 Abs. 1 EGHGB).

In Österreich gilt für Handelsware § 203 Abs. 2 UGB über den Verweis in § 206 Abs. 2 UGB. Zu den Herstellungskosten gehören nach § 203 Abs. 3 UGB auch angemessene Teile der dem einzelnen Erzeugnis nur mittelbar zurechenbaren fixen und variablen Gemeinkosten; Kosten der allgemeinen Verwaltung und des Vertriebes dürfen nicht einbezogen werden. Für Aufträge, deren Ausführung sich über mehr als zwölf Monate erstreckt, lässt § 206 Abs. 3 UGB ausnahmsweise angemessene Teile der Verwaltungs- und Vertriebskosten zu, wenn das Verbot ihrer Einbeziehung ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auch mit zusätzlichen Anhangangaben (§ 222 Abs. 2 UGB) nicht vermitteln lässt, eine verlässliche Kostenrechnung vorliegt und aus der weiteren Auftragsabwicklung keine Verluste drohen; die Anwendung ist im Anhang anzugeben und zu begründen, samt ihrem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und dem insgesamt über die Herstellungskosten hinaus angesetzten Betrag. § 203 und § 206 UGB stehen in der RIS-Fassung vom 14. Oktober 2026, gültig ab 20. Juli 2015 (zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2015); nach § 906 Abs. 28 UGB ist § 206 Abs. 3 UGB erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.

Für die Schweiz führt Lagerbewertung nach OR die Bewertungsregeln aus; für Österreich steht neben § 203 und § 206 UGB Lagerbewertung nach UGB.

Zwei Folgen für Ihre Umrechnung: Vertriebskosten stecken nach § 255 Abs. 2 HGB nicht in den Herstellungskosten, erhöhen aber die variablen Kosten im Deckungsbeitrag; die fixen Gemeinkostenanteile, die dieselbe Vorschrift und § 203 Abs. 3 UGB zulassen, sind umgekehrt vorher herauszurechnen. Und § 255 HGB regelt die Bewertung für den Abschluss, nicht Ihre Preise; ob Sie dieselbe Basis für die Kalkulation verwenden, entscheiden Sie. Prüfen Sie deshalb an einem Artikel, welche Nebenkosten in seinem Einstandspreis liegen und welcher Anteil davon variabel ist; die Umrechnung ist nur so gut wie dieses Feld.

So prüfen Sie das Ergebnis

  • Umrechnungsprobe: Aufschlag ÷ (1 + Aufschlag) ergibt die Marge; 0,25 ÷ 1,25 = 0,20.
  • Preisprobe: Einstandspreis × (1 + Aufschlag) ergibt den Verkaufspreis; 300,00 × 1,40 = 420,00.
  • Margenprobe: Spanne ÷ Verkaufspreis; 120,00 ÷ 420,00 = 0,2857 und damit 28,6 Prozent.
  • Deckungsbeitragsprobe: variable Kosten plus Deckungsbeitrag ergeben den Verkaufspreis; 360,00 + 60,00 = 420,00.
  • Basisprobe: Rechnen Sie Kostenseite und Erlösseite getrennt. Abziehbare Vorsteuer gehört nicht in die Anschaffungskosten (§ 9b Abs. 1 EStG); nicht abziehbare Vorsteuer bleibt im Einstandspreis Kostenbestandteil. Die von Ihnen geschuldete Umsatzsteuer gehört nicht in den Verkaufserlös: Für Kapitalgesellschaften in Deutschland sind Umsatzerlöse nach Abzug der Umsatzsteuer auszuweisen (§ 277 Abs. 1 HGB). Ein Einstandspreis einschließlich nicht abziehbarer Vorsteuer und ein Nettoverkaufspreis ohne geschuldete Umsatzsteuer sind keine gemeinsame Bruttobasis.
  • Zeilenprobe: Rechnen Sie jede Zeile der Tabelle aus Einstandspreis und Verkaufspreis nach, nicht aus der Vorgabespalte.

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Mögliche Ursache Abhilfe
Die Marge liegt unter dem Zielwert der Zielwert wurde als Aufschlag gerechnet (100,00 × 1,30 = 130,00 und damit 23,1 Prozent statt 30 Prozent) durch (1 − Marge) teilen: 100,00 ÷ 0,70 = 142,86 Euro
Die Deckungsbeitragsquote ist kleiner als die Marge der Einstandspreis ist vollständig variabel, und außer dem Wareneinsatz fallen weitere variable Kosten je Stück an (im Beispiel Reihe 4: 40 Prozent gegen 28 Prozent) variable Kosten je Stück prüfen und beide Zahlen nebeneinander ausweisen
Die Deckungsbeitragsquote ist größer als die Marge im Einstandspreis steckt ein fixer Anteil, der herausgerechnet wurde und die übrigen variablen Kosten je Stück übersteigt (Beispiel: 30,00 Euro fixe Fertigungsgemeinkosten bei 200,00 Euro Verkaufspreis und 10,00 Euro übrige variable Kosten ergeben 60 Prozent gegen 50 Prozent Marge) fixen Anteil und übrige variable Kosten je Stück getrennt führen und Marge und Quote nebeneinander ausweisen; nur solange der fixe Anteil die übrigen variablen Kosten übersteigt, liegt die Quote über der Marge
Die Marge schwankt ohne Preisänderung die Zusammensetzung des Einstandspreises wechselt, etwa wenn Skonto oder Fracht erst in der Buchhaltung ankommen Herkunft und Nebenkosten des Einstandspreises je Artikel prüfen und in einer Periode gleich behandeln
Zwei Artikel haben denselben Aufschlag in Prozent, aber verschiedene Spannen in Euro die Einstandspreise unterscheiden sich Spanne und Aufschlag je Artikel ausweisen; ein Prozentsatz sagt nichts über den Betrag
Die gerechnete Marge passt nicht zur Auswertung aus dem ERP andere Periode, anderes Land oder brutto statt netto gerechnet Datenstand, Basis und Währung beider Quellen nebeneinander notieren und angleichen
Der Deckungsbeitrag ist negativ bei positiver Marge die übrigen variablen Kosten übersteigen die Spanne zuzüglich des fixen Anteils, der im Einstandspreis steckt (bei vollständig variablem Einstandspreis genügt das Übersteigen der Spanne) Preis oder Kosten prüfen, bevor der Artikel in eine Aktion geht

Wann Sie Hilfe holen sollten

  • Wenn die Kostenbasis strittig ist, etwa bei der Frage, welche Fertigungsgemeinkosten zu den Herstellungskosten gehören: Diese Abgrenzung entscheidet Ihre Kostenrechnung zusammen mit der Buchhaltung.
  • Wenn die Marge als Zielvorgabe dienen soll: Eine Vorgabe in Prozent des Preises lässt sich auch durch einen höheren Listenpreis mit höherem Nachlass erreichen. Verbinden Sie sie mit dem Deckungsbeitrag und, bei knapper Kapazität, mit dem Wert je Engpassstunde.
  • Wenn aus dem Einstandspreis ein Angebotspreis mit Rabatten, Skonto und Provision werden soll: Preiskalkulation im Großhandel und Zuschlagskalkulation führen die weiteren Zuschläge in der richtigen Reihenfolge vor.

Häufige Fragen

Ist eine Marge von 30 Prozent dasselbe wie ein Aufschlag von 30 Prozent?

Nein. Ein Aufschlag von 30 Prozent auf 100 Euro ergibt 130 Euro und damit eine Marge von 23,1 Prozent (30 ÷ 130). Für eine Marge von 30 Prozent müssen Sie 100 ÷ 0,70 = 142,86 Euro rechnen. Je höher der Prozentsatz, desto größer wird der Abstand zwischen beiden Zahlen.

Wann ist die Deckungsbeitragsquote kleiner als die Marge?

Wenn der Einstandspreis vollständig variabel ist und außer dem Wareneinsatz weitere variable Kosten je Stück anfallen. Die Marge zieht nur den Einstandspreis ab, der Deckungsbeitrag alle variablen Kosten. In der vierten Zeile der Tabelle unten stehen 60,00 Euro übrige variable Kosten je Stück bei 500,00 Euro Verkaufspreis, also 40 Prozent Marge und 28 Prozent Deckungsbeitragsquote; die Differenz ist der Anteil dieser Kosten am Verkaufspreis. Fallen bei vollständig variablem Einstandspreis keine solchen Kosten an, sind beide Quoten gleich hoch (Reihen 1 und 2). Steckt dagegen ein fixer Anteil im Einstandspreis, ist er herauszurechnen; die Deckungsbeitragsquote liegt dann um (fixer Anteil − übrige variable Kosten) ÷ Nettoverkaufspreis über der Marge und fällt erst unter die Marge, wenn die übrigen variablen Kosten den fixen Anteil übersteigen.

Rechne ich Marge und Aufschlag aus brutto oder aus netto?

Aus Nettobeträgen. Auf der Kostenseite gehört die abziehbare Vorsteuer nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 9b Abs. 1 EStG); können Sie sie nicht abziehen, bleibt die gezahlte Umsatzsteuer Kostenbestandteil Ihres Einstandspreises. Auf der Verkaufsseite ist die von Ihnen geschuldete Umsatzsteuer kein Erlös: Für Kapitalgesellschaften in Deutschland sind Umsatzerlöse nach Abzug der Umsatzsteuer auszuweisen (§ 277 Abs. 1 HGB). Führen Sie den Einstandspreis einschließlich der nicht abziehbaren Vorsteuer und den Nettoverkaufspreis ohne die von Ihnen geschuldete Umsatzsteuer getrennt; das sind zwei verschiedene Steuerbeträge und keine gemeinsame Bruttobasis.

Kann eine Marge über 100 Prozent liegen?

Nein, die Marge bleibt unter 100 Prozent, weil der Einstandspreis größer als null ist. Der Aufschlag dagegen kennt keine Obergrenze: Ein Aufschlag von 100 Prozent ergibt eine Marge von 50 Prozent, ein Aufschlag von 400 Prozent eine Marge von 80 Prozent.

Quellen

  1. Handelsgesetzbuch (HGB), § 255 Bewertungsmaßstäbe (Abs. 1 Anschaffungskosten, Abs. 2 Herstellungskosten, Abs. 3 Zinsen für Fremdkapital)Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. Handelsgesetzbuch (HGB), § 277 Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (Abs. 1 Umsatzerlöse nach Abzug der Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer)Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB), Art. 75 Abs. 1 (§ 255 HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015, erstmals anzuwenden auf Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2015)Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  4. Einkommensteuergesetz (EStG), § 9b Abs. 1 (abziehbare Vorsteuer gehört nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten)Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  5. Unternehmensgesetzbuch (UGB), § 203 Wertansätze für Gegenstände des Anlagevermögens; Anschaffungs- und Herstellungskosten (Abs. 2 Anschaffungskosten, Abs. 3 Herstellungskosten; Kosten der allgemeinen Verwaltung und des Vertriebes dürfen nicht einbezogen werden), Fassung vom 14. Oktober 2026, in Kraft seit 20. Juli 2015Bundeskanzleramt der Republik Österreich, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  6. Unternehmensgesetzbuch (UGB), § 206 Wertansätze für Gegenstände des Umlaufvermögens (Abs. 1 Anschaffungs- oder Herstellungskosten; Abs. 2 Verweis auf § 203 Abs. 2 bis 4 UGB), Fassung vom 14. Oktober 2026, in Kraft seit 20. Juli 2015Bundeskanzleramt der Republik Österreich, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  7. Unternehmensgesetzbuch (UGB), § 906 Abs. 28 (Inkrafttreten der §§ 203 Abs. 3 bis 5 und 206 Abs. 3 UGB in der Fassung BGBl. I Nr. 22/2015 mit 20. Juli 2015 und erstmalige Anwendung auf Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen), Fassung vom 14. Oktober 2026Bundeskanzleramt der Republik Österreich, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  8. Managerial Accounting, Abschnitt 7.7 Cost-Plus Pricing and Target Costing (Kostenaufschlag auf die geschätzten Kosten als eine Preisregel; Gewinn in Prozent des Verkaufspreises als andere; vorher festlegen, welche Kosten einbezogen werden)Saylor Academy (offenes Lehrbuch) · abgerufen am
  9. Managerial Accounting, Abschnitt 6.1 Cost-Volume-Profit Analysis for Single-Product Companies (Deckungsbeitrag je Einheit = Verkaufspreis je Einheit − variable Kosten je Einheit; Deckungsbeitragsquote = Deckungsbeitrag ÷ Verkaufspreis)Saylor Academy (offenes Lehrbuch) · abgerufen am
  10. Betriebskalkulation und Deckungsbeitrag (Deckungsbeitrag als Umsatz abzüglich variabler Kosten; variable Kosten sind zum Beispiel Wareneinkauf, Bezugskosten und Energiekosten der Produktion; der Deckungsbeitragssatz soll den Fixkostenanteil decken)Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), KMU-Portal der Schweizerischen Eidgenossenschaft · abgerufen am