Lohnfertigung und Beistellung im ERP abbilden
Kurz gesagt
Führen Sie beigestelltes Material im ERP auf einem eigenen Lohnlager je Fertiger, solange das Eigentum daran nach Ihrem Vertrag bei Ihnen liegt; buchen Sie den Versand dorthin als Umlagerung um und prüfen Sie Rücklieferung und Lohnrechnung gegen den Lohnauftrag. Abgerechnet wird die Arbeit, nicht Ihr Material; in der Schweiz gilt das Abliefern des bearbeiteten Gegenstands als Lieferung (Art. 3 Bst. d Ziff. 2 MWSTG).
Das Wichtigste
- Beistellung: Sie stellen das Material, der Fertiger bearbeitet es; im ERP führen Sie es auf einem Lohnlager als Bestand bei Dritten, solange das Eigentum bei Ihnen liegt.
- Deutschland: Werklieferung setzt voraus, dass der Bearbeiter Stoffe selbst beschafft, die mehr als Zutaten sind (§ 3 Abs. 4 UStG); Österreich regelt Werklieferung in § 3 Abs. 4 und Werkleistung in § 3a Abs. 3 UStG 1994.
- Entsteht durch die Bearbeitung nach § 950 BGB eine neue bewegliche Sache, erwirbt der Hersteller das Eigentum, sofern der Wert der Verarbeitung nicht erheblich geringer ist als der Wert des Stoffes.
- Schweiz: Abliefern eines bearbeiteten Gegenstands gilt als Lieferung (Art. 3 Bst. d Ziff. 2 MWSTG).
- Deutschland: Hat der Abnehmer dem Lieferer Nebenerzeugnisse oder Abfälle zurückzugeben, beschränkt sich die Lieferung auf den Gehalt an Bestandteilen, die dem Abnehmer verbleiben (§ 3 Abs. 5 UStG).
- Im ERP gehören dazu: Lieferantenkonto, Lohnlager, Lohnauftrag, Beistellungsschein und Drei-Wege-Abgleich.
Bei einem Lohnauftrag kaufen Sie eine Bearbeitung ein, während Ihr Material in einem fremden Betrieb liegt. Im ERP muss sichtbar bleiben, wo die Ware liegt, wem sie gehört und welcher Wert an ihr hängt. Verlängerte Werkbank heißt, dass ein Fertigungsschritt dauerhaft vergeben ist, Beistellung, dass Sie das Material stellen; Eigentum, Haftung und Versicherung regelt der Vertrag.
Was Sie vorab brauchen
Halten Sie vor dem ersten Schritt sieben Angaben bereit:
- ein Lieferantenkonto für den Lohnfertiger mit Anschrift und Zahlungsbedingung;
- einen eigenen Lagerort je Lohnfertiger, gekennzeichnet als Bestand bei Dritten;
- eine Bestellart Lohnfertigung oder eine Positionsart für beigestellte Positionen;
- eine Lohnstückliste, die trennt, welche Positionen Sie stellen und welche der Fertiger beschafft;
- den Beistellungsschein als Beleg mit Artikel, Menge, Lohnauftragsnummer und Unterschrift;
- eine Abmachung zu Ausschuss, Schwund und Nacharbeit mit Mengengrenze und Meldepflicht;
- die Liste der offenen Beistellmengen je Fertiger.
Ohne die letzten beiden Punkte bleibt der Saldo beim Fertiger eine Schätzung.
Welche Lagerorte ein Lohnauftrag berührt
Die Bezeichnungen sind ein Vorschlag für Ihre Stammdaten; entscheidend ist, dass eigenes und fremdes Material getrennt bleiben.
| Lagerort im System | Zuordnung | Bewertung im System | Wer bucht |
|---|---|---|---|
| Eigenes Rohstofflager | Ihnen | Einstandspreis | Einkauf und Lager |
| Unterwegs zum Fertiger | Ihnen | unverändert, kein Preisaufschlag | Versand |
| Lohnlager des Fertigers (unbehandelt oder in Bearbeitung) | Ihnen | unverändert, bis die Rücklieferung gebucht ist | Einkauf |
| Eigenes Fertigwarenlager nach der Rücklieferung | Ihnen | Einstandspreis einschließlich Werklohn | Fertigung |
| Konsignationslager im Haus (Gegenstück) | dem Lieferanten | nicht in Ihrem Bestandswert | Einkauf |
Die letzte Zeile ist der gespiegelte Fall, das Konsignationslager in Ihrem Haus. Beides zusammen hält Fremd- und Eigenbestand auseinander.
Die Spalte Zuordnung gibt wieder, wem die Ware nach Vertrag und Stammdaten zuzurechnen ist; eine Eigentumsgarantie ist sie nicht. Nach § 950 BGB erwirbt der Hersteller das Eigentum an einer neuen beweglichen Sache, die er durch Verarbeitung oder Umbildung von Stoffen herstellt, sofern der Wert der Verarbeitung nicht erheblich geringer ist als der Wert des Stoffes. Klären Sie deshalb im Vertrag, wem beigestelltes Material und bearbeitetes Ergebnis gehören, und hinterlegen Sie dieselbe Zuordnung in den Stammdaten.
Schritt für Schritt: Lohnauftrag im ERP
Schritt 1: Lieferantenkonto und Lohnlager anhängen
Legen Sie den Lohnfertiger als Lieferant an und hängen Sie einen Lagerort an ihn, der als Bestand bei Dritten geführt wird. Ende: Der Fertiger hat ein Konto und einen Lagerort für beigestellte Ware.
Schritt 2: Lohnstückliste und Arbeitsgang festlegen
Tragen Sie in der Stückliste des Teils ein, welche Positionen Sie stellen und welche der Fertiger beschafft, und im Arbeitsplan den ausgelagerten Arbeitsgang. Diese Trennung ist die Grundlage für Lohnauftrag und Nachkalkulation. Ende: Je Teil gibt es einen Stand, der Beistell- und Fremdpositionen trennt.
Schritt 3: Lohnauftrag als eigene Bestellart erzeugen
Erzeugen Sie je Lieferung einen Lohnauftrag und daraus den Beistellungsschein. Führen Sie beizustellende Positionen ohne Preis; sonst steht ein Materialwert in der Bestellung, den niemand in Rechnung stellt. Planen Sie die Rücklieferung mit Termin, damit der Wareneingang gegen den Auftrag gebucht wird. Ende: Der Auftrag nennt Teil, Menge, Termin, Beistellpositionen und Fertiger.
Schritt 4: Beistellung versenden und Bestand umbuchen
Buchen Sie beim Versand eine Umlagerung vom eigenen Lager auf das Lohnlager des Fertigers, keinen Verbrauch. Der Wert bleibt unverändert; die Ware verlässt Ihr Haus, bleibt aber im ERP auf dem Lohnlager geführt. Drucken Sie den Beistellungsschein aus dem Auftrag, damit Mengen belegbar bleiben. Ende: Eigenes Lager entlastet, Lohnlager belastet.
Schritt 5: Bestand beim Fertiger abstimmen
Stellen Sie den Saldo des Lohnlagers je Beistellartikel in dessen Einheit gegen quittierte Beistellungsscheine und Rücklieferungen. Als redaktionelle Empfehlung: monatlich und bei jeder Mengenmeldung des Fertigers. Ende: Je Fertiger gibt es eine Saldenliste, die sich bis zum Beleg zurückverfolgen lässt.
Schritt 6: Rücklieferung annehmen
Buchen Sie den Wareneingang gegen den Lohnauftrag, damit das System die Beistellmenge entlastet. Erfassen Sie Mengenabweichung, Ausschuss und Reststoffe getrennt; Reststoffe sind kein Zugang von Fertigware. Ende: Das Teil steht im eigenen Bestand, das Lohnlager ist entlastet.
Schritt 7: Lohnrechnung prüfen und buchen
Führen Sie den Drei-Wege-Abgleich aus Auftrag, Wareneingang und Rechnung und ordnen Sie die Rechnung dem Fertigungsauftrag zu, damit der Werklohn in die Kosten des Teils einfließt. Steht darin eine Position für Ihr beigestelltes Material, prüfen Sie diese vor der Freigabe. Ende: Rechnung abgeglichen, Betrag am richtigen Auftrag.
Schritt 8: Einstandspreis bilden und nachrechnen
Rechnen Sie den Einstandspreis des Teils aus Beistellwert, Werklohn, Fracht und Ausschussanteil und schreiben Sie ihn am Artikel fest.
Beispielrechnung (erfundene Zahlen): Ein Frästeil entsteht aus 2,40 kg beigestelltem Aluminium zu 8,00 Euro je Kilogramm. Verpackung und Hinversand kosten 6,00 Euro, der Werklohn 40,00 Euro, der Rückversand 2,00 Euro. Der Beistellwert ist 2,40 × 8,00 = 19,20 Euro; der Einstandspreis je Teil liegt bei 19,20 + 6,00 + 40,00 + 2,00 = 67,20 Euro. Fällt bei 100 Teilen ein Ausschussteil an, kostet das gute Teil 67,20 × 100 ÷ 99 = 67,88 Euro.
Was das System bei welchem Vorgang bucht
Die Tabelle gilt für Deutschland, Österreich und die Schweiz gleichermaßen; sie beschreibt Lagerbewegung und Wertwirkung, nicht die Kontierung. Die steuerliche Einordnung der Leistung steht im Abschnitt darunter.
| Vorgang | Bestandsort danach | Buchung im ERP | Beleg | Wirkung auf den Wert |
|---|---|---|---|---|
| Beistellung versenden | Lohnlager des Fertigers | Umlagerung aus eigenem Lager, preisneutral | Beistellungsschein | Bestandswert bleibt gleich |
| Rücklieferung des bearbeiteten Teils | eigenes Eingangs- oder Fertigwarenlager | Wareneingang gegen den Lohnauftrag, Lohnlager entlasten | Lieferschein des Fertigers | Wert steigt um den Werklohn |
| Rücklieferung von Nebenerzeugnissen oder Abfällen | eigenes Reststofflager | Wareneingang mit Restmenge | Lieferschein | entlastet das Lohnlager nur um die belegte Restmenge, keine vollständige Ausbuchung |
| Lohnrechnung | kein Bestand | Eingangsrechnung gegen Auftrag und Wareneingang | Lohnrechnung | Werklohn als Kostenanteil des Teils |
| Schwund oder Ausschuss beim Fertiger | Lohnlager des Fertigers | Abgang mit Grund und Bezug zum Auftrag | Schadens- oder Ausschussmeldung | Ausbuchung mindert den Bestand |
| Fertiger stellt das Hauptmaterial (keine Beistellung) | eigenes Eingangslager | Wareneingang zum Kaufpreis | Lieferschein und Rechnung | Kaufpreis enthält Material und Arbeit |
Lieferung oder sonstige Leistung: was die Lohnrechnung trägt
Stellen Sie das Material, beschafft der Fertiger den Hauptstoff nicht selbst; dann ist die Bearbeitung in Deutschland eine sonstige Leistung und keine Werklieferung (§ 3 Abs. 4 und Abs. 9 UStG). Dieselbe Prüfung entscheidet über den Inhalt der Abrechnung:
| Land | Einordnung der Lohnarbeit bei Beistellung | Grundlage | Folge für die Lohnrechnung |
|---|---|---|---|
| Deutschland | sonstige Leistung | § 3 Abs. 4 und Abs. 9 UStG | Rechnung über den Werklohn; beigestelltes Material ist nicht Teil der Leistung |
| Österreich | Werkleistung, also sonstige Leistung | § 3 Abs. 4 und § 3a Abs. 1 und 3 UStG 1994 | Rechnung über den Werklohn; das beigestellte Material ist nicht Teil der Leistung |
| Schweiz | Lieferung des bearbeiteten Gegenstands | Art. 3 Bst. d Ziff. 2 MWSTG | abgerechnet wird die Arbeit am Gegenstand; die beigestellte Sache selbst ist kein Verkauf |
Stand der Tabelle: die am 14. Oktober 2026 abgerufenen Fassungen; die schweizerische Konsolidierung gilt seit 31. März 2025.
Drei Grenzen gehören dazu. Erstens: Beschafft der Fertiger zusätzlich Stoffe, die mehr als Zutaten oder Nebensachen sind, kann die Leistung trotz Beistellung eine Werklieferung sein (§ 3 Abs. 4 UStG; § 3 Abs. 4 UStG 1994). Zweitens: Hat der Abnehmer dem Lieferer Nebenerzeugnisse oder Abfälle zurückzugeben, die bei der Bearbeitung des übergebenen Gegenstands entstehen, beschränkt sich die Lieferung auf den Gehalt an Bestandteilen, die dem Abnehmer verbleiben (§ 3 Abs. 5 UStG; § 3 Abs. 5 UStG 1994). Drittens bestimmt sich der Ort einer sonstigen Leistung an einen Unternehmer nach dem Sitz oder der empfangenden Betriebsstätte des Empfängers (Deutschland § 3a Abs. 2 UStG; Österreich § 3a Abs. 6 UStG 1994), mit den gesetzlichen Ausnahmen; in der Schweiz richtet sich der Ort der Lieferung des bearbeiteten Gegenstands nach Art. 7 Abs. 1 MWSTG. Die Grenze allein ändert den Leistungsort nicht; ein grenzüberschreitender Lohnauftrag ist deshalb ein Prüffall.
So prüfen Sie das Ergebnis
- Der Saldo des Lohnlagers je Fertiger lässt sich auf Beistellungsscheine und Rücklieferungen zurückführen.
- Erscheint beigestelltes Material als zusätzlicher Zugang mit Wert im eigenen Lager, sind Zuordnung des Lagerorts und Gesamtwert geklärt.
- Für jeden Beistellartikel gilt in dessen eigener Einheit: versandte Menge = dokumentierter Verbrauch im bearbeiteten Teil + gemeldeter Ausschuss + zurückgegebene Reststoffe + beim Fertiger verbleibender Restbestand. Beistellmaterial und bearbeitetes Teil können verschiedene Einheiten haben; die Probe läuft deshalb je Beistellartikel.
- Die Lohnrechnung ist über Auftrag und Wareneingang abgeglichen und enthält keine Position für Ihr Material.
- Der Einstandspreis des Teils enthält den Werklohn; die Nachkalkulation zeigt ihn am Auftrag.
Wenn etwas nicht klappt
| Symptom | Mögliche Ursache | Umgang |
|---|---|---|
| Beistellmaterial erscheint mit einem Zugangswert im eigenen Bestand | Lagerort möglicherweise als eigenes Lager statt als Bestand bei Dritten angelegt; möglich ist auch eine gewollte Umlagerung eigenen Bestands zu einem Dritten | Eigentumszuordnung und Gesamtwert des Lagerorts prüfen, den Ort bei Bedarf als Bestand bei Dritten kennzeichnen und die Umlagerung ohne Preis buchen |
| Saldo je Fertiger stimmt nicht | Rücklieferung wurde ohne Bezug zum Lohnauftrag gebucht | Wareneingang an den Lohnauftrag binden und die Beistellmenge abziehen lassen |
| Lohnrechnung wirkt wie ein Materialkauf | Beistellposition war in der Bestellung bepreist | Position preisfrei führen und die Rechnung neu abgleichen |
| Bestand beim Fertiger wächst über Jahre | Offene Beistellmengen bleiben ohne Abschluss | Lohnlagersaldo abstimmen, nur den belegten tatsächlichen Abgang buchen und den Auftrag danach schließen; das Alter eines offenen Auftrags allein belegt keinen Bestandsverlust |
Wann Sie Hilfe holen sollten
Holen Sie Ihre Steuerberatung hinzu, wenn ein Lohnauftrag über eine Grenze geht, wenn der Fertiger einen Teil des Hauptstoffs selbst beschafft oder wenn unklar ist, wer Ausschuss und Versicherung trägt. Fragen Sie Ihren ERP-Betreuer, wenn Ihr System keinen Lagerort je Eigentümer kennt oder wenn der Lohnauftrag in der Beschaffung wie ein Materialkauf behandelt wird.