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Maschinenbau: Wie ein ERP Einzel- und Variantenfertigung abbildet

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Versionunabhängig; Auswahlkriterien ohne Bezug zu einzelnen ERP-Produkten oder Anbietern

Kurz gesagt

Wer Einzelmaschinen und Baureihen fertigt, braucht im ERP vier zusammenspielende Funktionen: eine auftragsbezogene Projektstückliste, eine Variantenlogik, ein Änderungsmanagement mit Freigaben und eine Projektkalkulation mit Nachkalkulation. Für Maschinen, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, gilt ab 20. Januar 2027 die Verordnung (EU) 2023/1230 mit Pflichten zur technischen Dokumentation, zur Aufbewahrung und zur Kennzeichnung der Maschine.

Das Wichtigste

  • Projektstückliste: Struktur und Positionen je Auftrag, nicht nur je Artikel, mit Bezug zu Auftragsposition, Arbeitsplan und Zeichnungsstand.
  • Variantenlogik: Merkmale, Konfigurationsregeln oder Variantenstückliste entscheiden, wie viele Stücklisten Sie pflegen.
  • Änderungsmanagement: Änderungen an Zeichnung, Stückliste und Arbeitsplan versioniert und freigegeben, mit Wirkung auf laufende Aufträge.
  • Projektkalkulation: Vorkalkulation aus Material, Zeiten und Zuschlägen, Nachkalkulation gegen die gebuchten Ist-Kosten je Auftrag.
  • Verordnung (EU) 2023/1230 gilt in der EU ab 20. Januar 2027; technische Unterlagen und EU-Konformitätserklärung sind nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme mindestens zehn Jahre für die Marktüberwachungsbehörden aufzubewahren.
  • ISO 9001 und VDI-Richtlinien sind keine Gesetze; sie binden, soweit Vertrag oder Ausschreibung ihre Anwendung verlangen.

Eine Einzelmaschine hat keine fertige Stückliste. Sie entsteht im Projekt: Konstruktion, Zukaufteile, Fertigung, Montage und Abnahme laufen über Monate, und der Kunde ändert unterwegs den Umfang. Ob ein ERP das trägt, zeigt sich an vier Stellen: Projektstückliste, Konfiguration, Änderungsmanagement und Projektkalkulation.

Worum es bei der Auswahl geht

Dieser Artikel beschreibt Prüfkriterien für ein ERP, das Einzel- und Variantenfertigung abbildet. Er nennt keine Produkte und keine Anbieter, und die Reihenfolge der Kriterien ist keine Bewertung. Prüfen Sie jede Frage an einem eigenen Beispielauftrag und lassen Sie sie im Testsystem vorführen.

In einem Maschinenbaubetrieb treffen zwei Fertigungsarten aufeinander. Die Einzelmaschine nach Kundenzeichnung (Engineer to Order, ETO) wird für einen bestimmten Auftrag konstruiert; eine zweite Ausführung entsteht nur, wenn ein weiterer Auftrag sie verlangt. Die Baureihe hat einen festen Grundaufbau und wählbare Optionen, Antriebe oder Abmessungen. Beide brauchen dieselben Grundfunktionen mit unterschiedlichem Schwerpunkt: bei ETO die Auftragsabwicklung, bei der Variante die Wiederverwendung.

Wie Sie Fertigung auf Lager gegen Fertigung auf Auftrag abwägen, steht in Make-to-Order oder Make-to-Stock. Die Auftragsabwicklung mit Meilensteinen behandelt Einzel- und Projektfertigung im ERP.

Diese Kriterien zählen

Die Tabelle nennt sechs Kriterien mit Grund, Prüfung und Frage an den Anbieter.

Kriterium Warum es zählt So prüfen Sie es Frage an den Anbieter
Projektstückliste Der Auftrag braucht eine eigene Struktur; eine Auftragskopie ohne Bezug zum Ursprungsartikel erreicht eine spätere Konstruktionsänderung nicht mehr Einen Beispielauftrag mit zehn Baugruppen anlegen und je Position Auftragsbezug, Arbeitsplan und Zeichnungsstand zeigen lassen Entsteht die Projektstückliste aus einer Vorlage, und bleibt der Bezug zum Ursprungsartikel erhalten?
Konfiguration und Variantenlogik Merkmale, Regeln oder Variantenstückliste entscheiden, wie viele Stücklisten Sie pflegen Eine Baureihe mit drei Merkmalen und zwei abhängigen Optionen konfigurieren und die erzeugte Struktur prüfen Erzeugt jede Regelkombination eine eigene Stückliste, oder bleibt eine variable Stückliste mit Auswahlregeln?
Änderungsmanagement Eine Konstruktionsänderung muss laufende Aufträge erreichen, und alte Stände müssen nachvollziehbar bleiben Eine Änderung an Zeichnung und Stückliste durchspielen und zeigen lassen, welche offenen Aufträge betroffen sind Gibt es Versionen mit Freigabe, Wirkungsebene und Historie, und ist ein alter Stand reproduzierbar?
Projektkalkulation Vorkalkulation und Nachkalkulation je Auftrag zeigen, ob der Auftrag seinen Beitrag trägt Vorkalkulation anlegen, Ist-Kosten buchen und die Abweichung je Position anzeigen lassen Werden Material, Zeiten und Zuschläge aus dem Auftrag geholt, oder werden sie von Hand übertragen?
Kennzeichnung und Dokumentenablage Für Maschinen, die ab 20. Januar 2027 in der Europäischen Union in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, verlangt Art. 10 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2023/1230 unter anderem Baujahr und eine vorhandene Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes vorhandenes Kennzeichen an der Maschine; ist das wegen der Größe oder der Art der Maschine nicht möglich, genügen die Angaben auf der Verpackung oder in den beigefügten Unterlagen; die Unterlagen dazu müssen Jahre später auffindbar sein Eine Maschine mit Baujahr und Kennzeichen anlegen und ihre Dokumente, Stückliste und Prüfprotokolle wiederfinden Ist die Ablage mit Maschine und Kennzeichen verknüpft, und gilt je Dokument eine Aufbewahrungsfrist?
Termine und Kapazität Einzelaufträge mit langen Durchlaufzeiten binden Engpassmaschinen Einen Auftrag mit Meilensteinen einplanen und den Engpass in der Kapazitätsansicht zeigen lassen Plant das System gegen die Auftragsstückliste, und zeigt es die Terminwirkung einer Änderung?

Projektstückliste

Die Projektstückliste ist die Struktur des Auftrags, nicht des Artikels. Jede Position trägt einen Auftragsbezug, eine Zeichnungs- oder Revisionsangabe und den Arbeitsplan, nach dem sie gefertigt wird. Wird die Struktur aus einer Vorlage kopiert, prüfen Sie, ob der Bezug zum Ursprungsartikel erhalten bleibt: Eine Auftragskopie ohne diesen Bezug kennt eine spätere Konstruktionsänderung nicht mehr. Die Grundformen der Struktur beschreibt Stücklistenarten: Struktur, Baukasten und Mengen.

Konfiguration und Variantenlogik

Für die Baureihe entscheidet die Variantenlogik über den Pflegeaufwand. Eine eigene Stückliste je Ausführung ist bei wenigen Merkmalen überschaubar; bei vielen Kombinationen wächst die Zahl der Stücklisten multiplikativ. Alternativen sind eine variable Stückliste mit Auswahlregeln und ein Konfigurator mit Regeln und Abhängigkeiten. Den Vergleich liefert Variantenfertigung: Konfigurator oder Variantenstückliste.

Änderungsmanagement

Eine Änderung an Zeichnung, Stückliste oder Arbeitsplan betrifft drei Gruppen: neue Aufträge, laufende Aufträge und ausgelieferte Maschinen. Das ERP muss die Änderung versionieren, ihre Wirkungsebene festhalten und offene Aufträge benennen, die sie noch erreicht. Der Ablauf mit Versionen und Freigabe steht in Stückliste: Änderungen, Versionen und Freigabe.

Projektkalkulation

Die Kalkulation eines Einzelauftrags entsteht aus Material, Zeiten und Zuschlägen. Die Vorkalkulation legt den Angebotspreis fest, die Nachkalkulation vergleicht ihn mit den gebuchten Ist-Kosten. Beides braucht denselben Auftragsbezug, den die Projektstückliste herstellt; fehlt er, bleibt die Nachkalkulation bei den Materialentnahmen und Rückmeldungen unvollständig. Verfahren und Zuschlagslogik beschreibt Vorkalkulation: Herstellkosten und Zuschlagskalkulation.

Was Gesetz und Normen an Nachweisen verlangen

Für Maschinen, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, gilt ab 20. Januar 2027 die Verordnung (EU) 2023/1230 (Art. 54 Abs. 2 in der Fassung der Berichtigung ABl. L 169 vom 4. Juli 2023, S. 35). Fünf Pflichten daraus betreffen die Datenhaltung im ERP.

  • Vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme erstellt der Hersteller die technischen Unterlagen nach Anhang IV Teil A und führt das Konformitätsbewertungsverfahren durch (Art. 10 Abs. 2).
  • Technische Unterlagen und EU-Konformitätserklärung sind danach mindestens zehn Jahre für die Marktüberwachungsbehörden aufzubewahren (Art. 10 Abs. 3). Wird die EU-Konformitätserklärung stattdessen digital bereitgestellt, muss sie für die erwartete Lebensdauer der Maschine und in jedem Fall mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme online verfügbar bleiben (Art. 10 Abs. 8).
  • Wird die Betriebsanleitung digital bereitgestellt, muss sie während der voraussichtlichen Lebensdauer der Maschine und mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen online zugänglich bleiben; auf Verlangen des Nutzers beim Kauf ist sie innerhalb eines Monats kostenlos in Papierform zu liefern (Art. 10 Abs. 7 Buchst. c).
  • Die Maschine trägt mindestens die Modell- und die Baureihen- oder Typbezeichnung, das Baujahr (das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde) und eine vorhandene Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes vorhandenes Kennzeichen zu ihrer Identifikation; ist das wegen der Größe oder der Art der Maschine nicht möglich, werden die Angaben auf der Verpackung oder in den beigefügten Unterlagen gemacht (Art. 10 Abs. 5).
  • Bei Serienherstellung muss das Verfahren Änderungen am Herstellungsverfahren, an der Konstruktion und an den Merkmalen angemessen berücksichtigen (Art. 10 Abs. 4). Wer eine Maschine wesentlich verändert, gilt selbst als Hersteller und unterliegt den Pflichten des Art. 10 (Art. 18); ein nichtprofessioneller Nutzer, der eine wesentliche Veränderung an seiner eigenen Maschine für den Eigengebrauch vornimmt, gilt nicht als Hersteller und unterliegt diesen Pflichten nicht.

Für die Prüfung folgt daraus: Die gefertigte Maschine braucht einen Datensatz mit Baujahr und einem Kennzeichen — einer vorhandenen Chargen- oder Seriennummer oder einem anderen vorhandenen Kennzeichen —, einen Bezug zu ihren technischen Unterlagen und eine Versionshistorie, die eine Änderung auch einer schon ausgelieferten Maschine zuordnet. Auch wer Maschinen nur für den eigenen Betrieb fertigt und in Betrieb nimmt, ist Hersteller im Sinne der Verordnung (Art. 3 Nr. 18 Buchst. b) und fällt unter Art. 10 Abs. 1.

In der Schweiz gilt die Verordnung (EU) 2023/1230 nicht unmittelbar. Dort richtet sich das Inverkehrbringen von Maschinen nach der Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV, SR 819.14), die auf die Richtlinie 2006/42/EG verweist; die konsolidierte Fassung trägt den Stand 20. Januar 2024.

Prüfen Sie Normen getrennt von Gesetzen. Private technische Regelwerke haben aus sich heraus keine rechtliche Verbindlichkeit: Nach einem Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages handelt es sich um private normative Regelungen mit Empfehlungscharakter, die erst durch einen Verweis in Rechtsnormen verbindlich werden (WD 5 - 3000 - 073/23 vom 7. September 2023). Der VDI gibt auf der Seite zu seinen Richtlinien wieder, alle technischen Regeln seien zunächst zur freiwilligen Anwendung gemacht und erhielten höhere Verbindlichkeit durch Verweise in Rechtsdokumenten, auch in Verträgen. Für das ERP heißt das: Dokumentenlenkung und Auditnachweise gehören nicht deshalb ins System, weil eine Norm sie vorschreibt, sondern weil Kunde, Ausschreibung oder Zertifizierung sie verlangen. Aktuell ist DIN EN ISO 9001:2026-11, bestellbar seit 8. Oktober 2026 und Nachfolgerin von DIN EN ISO 9001:2015-11; Zertifikate nach der alten Fassung sind nach der von DIN Media genannten Übergangsregelung bis 30. September 2029 umzustellen. Zwei technische Regeln aus dem Umfeld der Produktions- und Fabrikplanung sind VDI 3633 Blatt 1 (Simulation von Logistik-, Materialfluss- und Produktionssystemen) und VDI 5200 Blatt 1 (Fabrikplanung – Planungsvorgehen); auch sie binden nur, wenn Vertrag oder Ausschreibung ihre Anwendung verlangen.

Beispielrechnung: Vorkalkulation und Nachkalkulation einer Einzelmaschine

Alle Zahlen sind erfunden und dienen nur der Rechnung. Angenommen wird ein Auftrag über eine Sondermaschine mit fest vereinbartem Preis.

Position Menge Satz Betrag
Material und Zukaufteile 42.000,00 €
Fertigung 380 h 62,00 €/h 23.560,00 €
Maschinenkosten 380 h 18,00 €/h 6.840,00 €
Montage 120 h 58,00 €/h 6.960,00 €
Konstruktion 90 h 75,00 €/h 6.750,00 €
Herstellkosten 86.110,00 €
Verwaltung und Vertrieb 8 % auf Herstellkosten 6.888,80 €
Selbstkosten 92.998,80 €
Gewinnzuschlag 12 % auf Selbstkosten 11.159,86 €
Angebotspreis netto 104.158,66 €

Die Nachkalkulation nach Abschluss vergleicht die gebuchten Ist-Werte mit der Vorkalkulation.

Position Vorkalkulation Nachkalkulation Abweichung
Material und Zukaufteile 42.000,00 € 44.180,00 € +2.180,00 €
Fertigung (380 h, dann 415 h) 23.560,00 € 25.730,00 € +2.170,00 €
Maschinenkosten (380 h, dann 415 h) 6.840,00 € 7.470,00 € +630,00 €
Herstellkosten 86.110,00 € 91.090,00 € +4.980,00 €

Die Selbstkosten steigen damit auf 98.377,20 € (91.090,00 € × 1,08). Bei festem Angebotspreis von 104.158,66 € bleiben 5.781,46 € Gewinn; das sind 5,6 Prozent des Angebotspreises (5.781,46 € ÷ 104.158,66 € × 100). Kalkuliert war ein Gewinnzuschlag von 12 Prozent auf die Selbstkosten, also 11.159,86 €; das entspricht 10,7 Prozent des Angebotspreises (11.159,86 € ÷ 104.158,66 € × 100). Die Rechnung ist nur so gut wie die Buchung im Auftrag: Ohne Rückmeldung der Ist-Zeiten und ohne Auftragsbezug der Materialentnahmen bleibt die Nachkalkulation leer.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Tragen Sie je Angebot diese Felder ein und notieren Sie, ob sie einmalig oder laufend anfallen:

  • Nutzungsrecht und Module: Fertigung, Konfiguration, Projektabwicklung, Dokumentenablage.
  • Einrichtung der Projektstücklisten-Vorlagen und der Varianten- oder Konfigurationsregeln.
  • Schnittstellen: CAD- oder PDM-Anbindung für Zeichnungsstand und Stücklistenübernahme, Zeiterfassung, DMS oder Ablage.
  • Migration der bestehenden Artikel, Stücklisten, Arbeitspläne, Kalkulationssätze und offenen Aufträge.
  • Test- und Abnahmesystem, Schulung der Konstruktion, des Einkaufs und der Arbeitsvorbereitung.
  • Supportzusagen, Releasepflege und Aufwand für Regeländerungen nach dem Produktivstart.

Beträge nennen wir hier nicht: Sie hängen von Umfang, Nutzerzahl und Vertragsmodell ab und ändern sich. Vergleichen Sie die Angebote über diese Felder statt über eine Summe.

Warnsignale in Angebot und Vertrag

  • Die Auftragsstückliste entsteht als Kopie ohne Bezug zum Ursprungsartikel; Änderungen laufen nicht nach.
  • Die Maschine hat kein Feld für Baujahr und ein Kennzeichen, und die Dokumentenablage kennt keinen Bezug zu ihr.
  • Änderungen überschreiben den alten Stand; es gibt weder Version noch Freigabestatus.
  • Kalkulation und Nachkalkulation liegen in einer Tabellenkalkulation außerhalb des Systems.
  • Projektkosten sind nur über das Finanzkonto auswertbar, nicht je Auftrag.
  • Termine und Kapazität werden nicht gegen die Auftragsstückliste geplant.
  • Es gibt keine Regel, wer eine Änderung freigibt und ab welcher Wirkungsebene sie gilt.

Welche Kriterien für welchen Betrieb

Die Tabelle ordnet Fälle aus dem Maschinenbau. Sie ersetzt keine Prüfung, zeigt aber, wo Sie zuerst ansetzen.

Betriebsfall Was am schwersten wiegt
Einzelmaschine nach Kundenzeichnung Projektstückliste und Projektkalkulation: jeder Auftrag eigene Struktur, jeder Auftrag eigenes Ergebnis
Baureihe mit wählbaren Optionen Konfiguration und Variantenlogik: Zahl der Stücklisten und Abhängigkeiten der Optionen
Kleinserie mit hohem Wiederholanteil Änderungsmanagement: Versionen, Freigaben und Wirkung auf laufende Aufträge
Eigenfertigung für den eigenen Betrieb Inbetriebnahme im eigenen Haus: technische Unterlagen und Kennzeichnung nach Art. 10 der Verordnung (EU) 2023/1230, in der Europäischen Union ab 20. Januar 2027
Zulieferung von Zeichnungsteilen Beistellung und Fremdfertigung: Prüfprotokolle und Bezug zum Auftrag
Modernisierung ausgelieferter Maschinen wesentliche Veränderung durch den Hersteller oder einen professionellen Nutzer: Herstellerpflichten nach Art. 18 der Verordnung (EU) 2023/1230 mit neuen Unterlagen (ausgenommen der nichtprofessionelle Nutzer, der seine eigene Maschine für den Eigengebrauch verändert); in der Europäischen Union ab 20. Januar 2027

So vergleichen Sie in sechs Schritten

  1. Wählen Sie einen abgeschlossenen Einzelauftrag und eine Baureihe, die Sie regelmäßig fertigen, als Testfälle aus.
  2. Stellen Sie Zeichnungsstand, Arbeitspläne und Kalkulationssätze für diese Fälle bereit.
  3. Legen Sie die Projektstückliste an und lassen Sie eine Änderung mit Version, Freigabe und Wirkung auf offene Aufträge vorführen.
  4. Konfigurieren Sie die Baureihe mit drei Merkmalen und zwei abhängigen Optionen und prüfen Sie die erzeugte Struktur.
  5. Buchen Sie Ist-Zeiten und Materialentnahmen auf den Testauftrag und lassen Sie die Abweichung je Position anzeigen.
  6. Legen Sie eine Maschine mit Baujahr und einem Kennzeichen (vorhandene Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen) an und suchen Sie ihre Unterlagen nach einer Änderung des Zeichnungsstands wieder.

Checkliste für Ihre Ausschreibung

  • Projektstückliste: Kann ein Auftrag eine eigene Struktur mit Bezug zu Auftragsposition, Zeichnungsstand und Arbeitsplan tragen, erzeugt aus einer pflegbaren Vorlage?
  • Konfiguration: Nach welcher Regel entsteht aus Merkmalswerten eine Stückliste oder ein Auftrag, und wie viele Kombinationen sind ohne Neuanlage abbildbar?
  • Änderungsmanagement: Sind Versionen, Freigabestatus und Wirkungsebene pflegbar, und zeigt das System die betroffenen offenen Aufträge?
  • Projektkalkulation: Sind Vorkalkulation und Nachkalkulation je Auftrag möglich, mit Herkunft jeder Position und Abweichung zum Ist?
  • Kennzeichnung (Maschinen nach Art. 10 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2023/1230, in der Europäischen Union ab 20. Januar 2027): Legt das System Baujahr und ein Kennzeichen — vorhandene Chargen- oder Seriennummer oder anderes vorhandenes Kennzeichen — je Maschine ab, und ist ihre Dokumentenablage mit einer Aufbewahrungsfrist verknüpft?
  • Fremdfertigung: Lassen sich Beistellung, Lohnbearbeitung und Prüfprotokolle dem Auftrag zuordnen (Fremdfertigung und Lohnfertigung im ERP)?
  • Termine: Plant das System gegen die Auftragsstückliste, und zeigt es die Terminwirkung einer Änderung (Kapazitätsplanung: Engpass und Auslastung)?

Häufige Fragen

Reicht eine Stückliste je Artikel, wenn sich die Aufträge ähneln?

Nur wenn die Abweichungen als Varianten oder Konfigurationsregeln abgebildet sind; entscheidend ist der Bezug zum Ursprungsartikel. Eine Auftragskopie, die diesen Bezug nicht erhält, kennt eine spätere Konstruktionsänderung nicht mehr. Lassen Sie im Test zeigen, wie eine Änderung am Grundartikel in einer laufenden Auftragsstückliste ankommt.

Wie lange müssen Zeichnungen und technische Unterlagen aufbewahrt werden?

Für Maschinen, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, mindestens zehn Jahre nach diesem Zeitpunkt (Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2023/1230, anwendbar ab 20. Januar 2027). In der Schweiz gilt die Verordnung nicht unmittelbar; dort richtet sich das Inverkehrbringen von Maschinen nach der Maschinenverordnung (MaschV, SR 819.14). Welche Aufbewahrungsfristen daneben gelten, klären Sie mit Ihrer Treuhandstelle.

Muss unser ERP eine Zertifizierung nach ISO 9001 abbilden?

Die Norm bindet nicht von Gesetzes wegen, sondern nur, wenn ein Kunde, eine Ausschreibung oder Ihr Zertifizierer ihre Anwendung verlangt. Aktuell ist DIN EN ISO 9001:2026-11, bestellbar seit 8. Oktober 2026; sie ersetzt DIN EN ISO 9001:2015-11. Nach der von DIN Media genannten Übergangsregelung bleiben Zertifikate nach ISO 9001:2015 gültig und sind bis 30. September 2029 umzustellen.

Zählt eine umgebaute Bestandsmaschine als neue Maschine?

Wer als Hersteller oder professioneller Nutzer eine wesentliche Veränderung an einer Maschine vornimmt, gilt nach Art. 18 der Verordnung (EU) 2023/1230 als Hersteller und unterliegt den Herstellerpflichten des Art. 10, einschließlich der technischen Unterlagen; ein nichtprofessioneller Nutzer, der seine eigene Maschine für den Eigengebrauch verändert, ist davon ausgenommen. Das gilt in der Europäischen Union ab 20. Januar 2027. Prüfen Sie für die Schweiz die dortige Maschinenverordnung.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG (ABl. L 165 vom 29.6.2023, S. 1), konsolidierte Fassung 02023R1230 vom 27. Juli 2026 (Fassung 002.001), insbesondere Art. 10, 18, 51, 52 und 54Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, CELLAR · abgerufen am
  2. Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/1230 (ABl. L 169 vom 4.7.2023, S. 35): Nr. 5, 6 und 10 setzen in Art. 51 Abs. 2, Art. 52 Abs. 1 und Art. 54 Abs. 2 die zunächst abgedruckten Daten 14. Januar 2027 auf 20. Januar 2027; Nr. 12 setzt in Art. 54 Abs. 3 Buchst. b 14. Oktober 2023 auf 20. Oktober 2026Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, CELLAR · abgerufen am
  3. Verordnung vom 2. April 2008 über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV, SR 819.14), konsolidierte Fassung Stand am 20. Januar 2024, Art. 1Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex · abgerufen am
  4. Revision der ISO 9001: Veröffentlichung der DIN EN ISO 9001:2026-11 am 8. Oktober 2026 und der internationalen ISO 9001:2026 am 16. September 2026; Übergangsregelung für ZertifikateDIN Media GmbH (Beuth Verlag) · abgerufen am
  5. Rechtsnatur und Umsetzungskosten der VDI-Richtlinie 4640, Sachstand WD 5 - 3000 - 073/23 vom 7. September 2023: private normative Regelungen mit EmpfehlungscharakterDeutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste · abgerufen am
  6. VDI-Richtlinien: freiwillige Anwendung, höhere Verbindlichkeit durch Verweise in Rechtsdokumenten und Verträgen (FAQ auf der Herausgeberseite)Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) · abgerufen am
  7. VDI 3633 Blatt 1 – Simulation von Logistik-, Materialfluss- und Produktionssystemen – Grundlagen, Herausgeber Produktion und LogistikVerein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) · abgerufen am
  8. VDI 5200 Blatt 1 – Fabrikplanung – Planungsvorgehen, Herausgeber Produktion und LogistikVerein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) · abgerufen am