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Das ERP-Auswahlteam: Wen Sie beteiligen und wer entscheidet

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Unabhängig von ERP-Produkt und Anbieter; Auswahlphase in Betrieben mit 20 bis 100 Mitarbeitenden in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Kurz gesagt

Bilden Sie ein Auswahlteam aus Inhaber oder Geschäftsführung, einem Key User je Fachbereich, der IT-Betreuung und der Buchhaltung; die Steuerberatung berät. Legen Sie je Rolle schriftlich fest, was sie entscheidet und wie viele Stunden pro Woche sie braucht. In Deutschland prüfen Sie die Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

Das Wichtigste

  • Entscheiden soll eine Person: Inhaber oder Geschäftsführung; alle anderen Rollen bereiten die Entscheidung vor.
  • Key User je Fachbereich bewerten fachlich und geben die Fachfreigabe ab, ohne Vetorecht beim Budget.
  • Die IT-Betreuung prüft Technik, Datenübernahme und Schnittstellen und kann ein System ablehnen.
  • Buchhaltung und Steuerberatung prüfen, entscheiden aber nicht über die Anbieterwahl.
  • Beispielannahme für 20 bis 100 Mitarbeitende: 18 bis 34 Stunden pro Woche für das ganze Auswahlteam.
  • Besteht in Deutschland ein Betriebsrat, kann er bei überwachenden Systemen mitbestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

Ein Auswahlteam verteilt die Arbeit, nicht die Verantwortung. Es sammelt Anforderungen, prüft technische und kaufmännische Fragen und legt die Bewertungen vor; unterschrieben wird der Vertrag von einer Person. Wer das ist und welches Gewicht die übrigen Stimmen haben, legen Sie fest, bevor das erste Anbietergespräch stattfindet.

Was Sie vorab brauchen

  • eine kurze Aufzeichnung der Abläufe, die das System tragen soll, wie in Prozesse vor der Softwareauswahl beschrieben
  • eine Liste Ihrer Fachbereiche mit je einer benannten Person und einer Stellvertretung
  • die Entscheidungen, die im Verfahren fallen: Anforderungsliste freigeben, Budgetrahmen setzen, engere Wahl treffen, Vertrag unterschreiben
  • eine Zusage der Leitung, dass die benannten Personen ihre Arbeitszeit dafür verwenden dürfen
  • einen Ablageort für Anforderungsliste, Bewertungen und Protokolle

Schritt für Schritt: Das Auswahlteam aufstellen

Schritt 1: Entscheidungen und ihre Träger festlegen

Tragen Sie für jede der vier Entscheidungen einen Namen ein: Anforderungsliste freigeben, Budgetrahmen setzen, engere Wahl treffen, Vertrag unterschreiben. Trennen Sie dabei drei Rechte: entscheiden, fachlich freigeben, prüfen. Wer eine Entscheidung trägt, verantwortet auch die Prüfung, die zu ihr gehört; wer prüft, muss nicht mitentscheiden. Ende des Schritts: ein Blatt mit vier Entscheidungen und je einer Person, die dafür gerade steht.

Schritt 2: Fachbereiche bestimmen und Personen benennen

Richten Sie sich nach den Abläufen, nicht nach dem Organigramm: in einem Handelsbetrieb etwa Verkauf und Lager, in einem Fertigungsbetrieb zusätzlich Arbeitsvorbereitung und Fertigung. Als Beispielannahme gilt: zwei bis drei Bereiche bei 20 Mitarbeitenden, vier bis sechs bei 100. Benennen Sie je Bereich eine Person, die den Ablauf aus der täglichen Arbeit kennt, und eine Stellvertretung. Die Kriterien für diese Wahl stehen in Auswahl der Key User. Ende des Schritts: eine Liste der Bereiche mit Namen und Stellvertretung.

Schritt 3: Rollen, Entscheidungsrechte und Stunden festhalten

Die folgende Tabelle zeigt fünf Rollen für einen Betrieb mit 20 bis 100 Mitarbeitenden. Die Spalte mit den Beispielstunden ist eine Annahme dieses Artikels, keine Messung und keine Normvorgabe.

Rolle Wer das im Betrieb ist Entscheidungsrecht Beispielstunden pro Woche (Annahme)
Inhaber oder Geschäftsführung Geschäftsleitung, im Kleinbetrieb der Inhaber selbst entscheidet über Budget und Vertrag und ist letzte Instanz bei Streit im Team 2 bis 4
Key User je Fachbereich je Bereich eine Person aus der täglichen Arbeit, mit Stellvertretung gibt die Fachfreigabe für ihren Bereich ab, bewertet mit, hat aber kein Vetorecht beim Budget 2 bis 4 je Person
IT-Betreuung, intern oder beauftragt eigene IT oder ein externer Dienstleister prüft Technik, Datenübernahme und Schnittstellen und kann ein System aus technischen Gründen ablehnen 2 bis 6
Buchhaltung Buchhalterin oder Buchhalter, in kleineren Betrieben die kaufmännische Leitung prüft Belegfluss, Konten und Auswertungen und meldet Bedenken, entscheidet aber nicht über den Vertrag 1 bis 3
Steuerberatung oder Treuhand externer Steuerberater, in der Schweiz die Treuhand berät zu Buchung, Auswertungen und Belegfluss und hat kein Stimmrecht im Team bis 1

Für die Begriffe des Projektmanagements führt DIN Media die Ausgabe DIN 69901-5:2009-01 (Projektmanagement – Projektmanagementsysteme – Teil 5: Begriffe, Ausgabedatum Januar 2009, Katalogstatus aktuell). Der Teil mit dem Titel „Rollen”, DIN 69909-4:2015-11, ist im Katalog zurückgezogen; der Eintrag empfiehlt dort die Anwendung von DIN ISO 21503:2025-12 und DIN ISO 21504:2025-12. Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig; verbindlich werden sie durch einen Verweis in Gesetz, Verordnung oder Vertrag (DIN e. V.). Die Tabelle ist deshalb eine eigene Festlegung Ihres Betriebs.

Schritt 4: Wochenstunden prüfen und in den Kalender eintragen

Die Beispielrechnung summiert die Annahmen der Tabelle für einen Betrieb mit 60 Mitarbeitenden und drei Fachbereichen.

Rolle Personen Beispielstunden je Person und Woche Summe pro Woche
Inhaber oder Geschäftsführung 1 4 4
Key User 3 4 12
IT-Betreuung 1 4 4
Buchhaltung 1 2 2
Steuerberatung 1 1 1
Auswahlteam gesamt 7 – 23

23 Stunden pro Woche über eine Auswahlphase von zehn Wochen ergeben 230 Stunden (23 × 10). Das sind 5,75 Vollzeitwochen zu 40 Stunden (230 ÷ 40), also 0,58 einer Vollzeitstelle über diesen Zeitraum (230 ÷ 40 ÷ 10). Im gleichen Rechenweg ergeben zwei Fachbereiche in einem Betrieb mit 20 Mitarbeitenden 18 Stunden pro Woche (4 + 8 + 3 + 2 + 1) und fünf Fachbereiche in einem Betrieb mit 100 Mitarbeitenden 34 Stunden pro Woche (4 + 20 + 6 + 3 + 1). Was diese Stunden als interne Kosten bedeuten, rechnet interne Projektaufwände nach. Tragen Sie die Wochenstunden in die Kalender der Personen ein; als Restbudget für das Tagesgeschäft bleiben bei 40 Wochenstunden und vier Projektstunden 36 Stunden.

Schritt 5: Stellvertretung einarbeiten

Jede Rolle braucht eine Stellvertretung, die an mindestens zwei Sitzungen teilnimmt und Zugang zu den Bewertungen hat. Ohne sie bleibt eine Rolle während Urlaub oder Krankheit unbesetzt, und Anbietertermine verschieben sich. Nach dem Zuschlag geht das Auswahlteam in die Projektorganisation über; die Rollen dieser Phase beschreibt Projektrollen bei der Einführung.

Schritt 6: Termin und Protokoll festlegen

Setzen Sie einen festen Termin, als Beispiel 90 Minuten alle zwei Wochen, und nehmen Sie die vier Entscheidungen aus Schritt 1 auf jede Tagesordnung. Schließen Sie jede Sitzung mit drei Punkten: getroffene Entscheidungen, offene Fragen mit Frist, nächster Termin. Führen Sie ein Protokoll mit Datum, Verfasser und den Namen der Abwesenden.

Schritt 7: Vertretung der Beschäftigten klären

In Deutschland erfasst § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Ohne Einigung entscheidet die Einigungsstelle; ihr Spruch ersetzt die Einigung (§ 87 Abs. 2 BetrVG). Grundlage ist die Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 248). Welche ERP-Funktionen betroffen sind und wie eine Betriebsvereinbarung aufgebaut wird, steht in Betriebsrat und ERP-Einführung. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Regeln, die die Artikel Betriebsrat in Österreich und Mitwirkung in der Schweiz behandeln. Klären Sie die Beteiligung, bevor Sie die engere Wahl treffen.

So prüfen Sie das Ergebnis

  • Auf dem Blatt aus Schritt 1 steht zu jeder der vier Entscheidungen – Anforderungsliste, Budget, engere Wahl, Vertrag – genau eine Person.
  • Jeder Fachbereich, der das System später nutzt, hat eine benannte Person und eine Stellvertretung im Auswahlteam.
  • Die Wochenstunden jeder Rolle stehen in den Kalendern der Beteiligten und nicht allein auf der Rollenliste.
  • Zwei Testfragen beantwortet das Blatt ohne Rückfrage: Wer unterschreibt den Vertrag, wenn sich die Key User nicht einigen? Wer prüft die Datenübernahme aus dem alten System?

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Mögliche Ursache Umgang
Die Sitzungen enden ohne Ergebnis Die vier Entscheidungen stehen nicht auf der Tagesordnung Entscheidungen aus Schritt 1 auf jede Tagesordnung setzen und die Sitzung mit ihrer Beantwortung schließen
Ein Fachbereich fühlt sich nach der Auswahl übergangen Der Bereich war im Team nicht vertreten Bereich nachbenennen und die Anforderungsliste mit der Vertretung durchgehen, bevor der Vertrag unterschrieben wird
Die Bewertungen der Anbieter liegen weit auseinander Es wird gegen unterschiedliche Kriterien bewertet In der Sitzung gegen die freigegebene Anforderungsliste bewerten und Abweichungen begründen
Die Auswahl zieht sich über Monate Termine fallen aus und die Stunden fehlen im Tagesgeschäft Die Zusage der Leitung zu den Wochenstunden einholen und feste Termine setzen

Wann Sie Hilfe holen sollten

Holen Sie eine externe Begleitung, wenn mehr als drei Bereiche betroffen sind, niemand die Sitzungen vorbereiten kann oder die engere Wahl strittig bleibt; die Kriterien für diese Entscheidung stehen in externe Begleitung der Auswahl. Für Buchung, Belegfluss und Auswertungen ziehen Sie die Steuerberatung hinzu, in der Schweiz die Treuhand. Bei überwachenden Funktionen klären Sie die Beteiligung der Arbeitnehmervertretung mit einer fachkundigen Beratung, bevor Sie die engere Wahl treffen.

Häufige Fragen

Muss die Steuerberatung im Auswahlteam mitentscheiden?

Nein. Sie berät zu Buchung, Belegfluss und Auswertungen und bestätigt die Anforderungen der Buchhaltung; die Auswahlentscheidung und die Unterschrift bleiben beim Inhaber oder bei der Geschäftsführung. In der Schweiz ziehen Sie dafür die Treuhand hinzu.

Kann eine Person zwei Rollen übernehmen?

Ja, wenn zu wenige Personen zur Verfügung stehen. Zählen Sie dann die Beispielstunden beider Rollen zusammen: Wer Inhaber und IT-Betreuung zugleich ist, kommt auf 4 bis 10 Stunden pro Woche im Auswahlverfahren (2 bis 4 plus 2 bis 6). Legen Sie trotzdem für jede Rolle getrennt fest, was entschieden wird.

Wie viele Personen sollten im Auswahlteam sitzen?

Getrennt besetzt sind es sechs bis zehn Personen: Inhaber, zwei bis sechs Key User, IT-Betreuung, Buchhaltung und Steuerberatung. Fallen zwei Rollen auf eine Person, wird das Team kleiner. Wichtiger als die Zahl ist, dass jeder Fachbereich vertreten ist, der das System später täglich nutzt.

Wer entscheidet, wenn sich zwei Key User nicht einigen?

Der Inhaber oder die Geschäftsführung, mit einer kurzen Begründung im Protokoll. Halten Sie diese Regel fest, bevor der erste Anbietertermin stattfindet; dann ist die Eskalation eine beschlossene Regel und keine Sitzungsfrage.

Muss ich den Betriebsrat schon vor der Anbieterauswahl beteiligen?

In Deutschland knüpft § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG an die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen an, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Klären Sie die Beteiligung deshalb frühzeitig im Verfahren, bevor Sie die engere Wahl treffen; die Einzelheiten stehen im Artikel [Betriebsrat und ERP-Einführung](/einfuehrung/erp-betriebsrat-mitbestimmung-deutschland/).

Quellen

  1. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 87 Mitbestimmungsrechte; Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 248)Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 19. Juli 2024, BGBl. 2024 I Nr. 248, Verkündung am 24. Juli 2024Bundesministerium der Justiz, Bundesgesetzblatt · abgerufen am
  3. DIN 69901-5:2009-01, Projektmanagement – Projektmanagementsysteme – Teil 5: Begriffe; Ausgabedatum Januar 2009, 20 Seiten, DOI 10.31030/1498911, Katalogstatus [AKTUELL]DIN Media GmbH, Berlin · abgerufen am
  4. DIN 69909-4:2015-11, Multiprojektmanagement – Management von Projektportfolios, Programmen und Projekten – Teil 4: Rollen; Ausgabedatum November 2015, 10 Seiten, DOI 10.31030/2347437, Katalogstatus [ZURÜCKGEZOGEN], Hinweis auf DIN ISO 21503:2025-12 und DIN ISO 21504:2025-12DIN Media GmbH, Berlin · abgerufen am
  5. Rechtsverbindlichkeit von Normen: Rechtliche Bedeutung von Normen – freiwillig und äußerst hilfreichDIN e. V., Berlin · abgerufen am