Möbel- und Holzbau: Stückliste, Verschnitt und Zuschnitt im ERP
Kurz gesagt
Plattenzuschnitt planen Sie über die Ausnutzung: Summe der Bauteilflächen geteilt durch die Fläche der eingesetzten Platten; Reststücke über einem Mindestmaß werden als Bestand mit dem Quadratmeterpreis bewertet. In Deutschland und Österreich gilt die Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 für Platten und Holzmöbel ab 30. Dezember 2026, auch für Kleinst- und Kleinbetriebe. Die Schweiz ist kein Mitgliedstaat und wendet sie nicht an.
Das Wichtigste
- Ausnutzung = Summe der Bauteilflächen ÷ Fläche der eingesetzten Platten × 100; Flächen in Quadratmetern, Ergebnis in Prozent.
- Wert je Quadratmeter = Einkaufspreis je Platte ÷ Plattenfläche; Reststückwert = Reststückfläche × Wert je Quadratmeter.
- Stücklistenebenen bis zum Rohmaterial: Fertigerzeugnis, Baugruppe, Einzelteil, Platte; sonst fehlt der Plattenbedarf.
- Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1115 führt Spanplatten (4410), Faserplatten (4411), Sperrholz (4412) und Holzmöbel (9403 30, 40, 50, 60 und 91).
- Pflichten ab 30. Dezember 2026; für Platten und Holzmöbel greift die Ausnahme für Kleinst- und Kleinbetriebe nicht (Art. 38).
- Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler führen Daten zu ihren Lieferanten und, sofern der Lieferant Marktteilnehmer ist, die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen oder die den Erzeugnissen zugewiesenen Identifikationsnummern sowie Daten zu den nachgelagerten Marktteilnehmern und Händlern, an die sie geliefert haben, und bewahren sie fünf Jahre auf (Art. 5).
Ein Unterschrank besteht im Beispiel aus acht Zuschnitten, die aus zwei Plattenarten kommen. Ob dafür sieben oder acht Spanplatten aus dem Lager gehen, entscheidet der Zuschnittplan und nicht das Bauteil. Dieselbe Zahl trägt den Materialaufwand des Auftrags und den Verschnitt, den er bezahlen muss. Rechnen lässt sie sich nur, wenn die Stückliste bis zur Rohplatte reicht und Reststücke einen Wert bekommen.
Drei Flächen, zwei Verhältnisse
Zuschnitt heißt, eine Rohplatte in Bauteile aufzuteilen. Verschnitt ist die Plattenfläche, die kein Bauteil wird. Ein Reststück ist der Teil des Verschnitts, der groß genug für eine weitere Verwendung bleibt; alles darunter ist Abschnitt und geht als Abfall ab.
Die Planung stützt sich auf drei Flächen, alle in Quadratmetern: die Summe der Bauteilflächen, die Fläche der eingesetzten Platten und die Reststückfläche. Daraus folgen zwei Verhältnisse:
- Ausnutzung = Summe der Bauteilflächen ÷ Fläche der eingesetzten Platten × 100, Einheit Prozent.
- Wert je Quadratmeter = Einkaufspreis je Platte ÷ Plattenfläche, Einheit Euro je Quadratmeter.
Der Reststückwert ist Reststückfläche × Wert je Quadratmeter. Wird er dem Lager gutgeschrieben, trägt der Auftrag nur die Abschnitte; ohne Gutschrift trägt er den ganzen Verschnitt, obwohl ein Teil des Materials weiter im Regal liegt.
Stücklistenebenen: vom Schrank zur Platte
Eine Stückliste, die beim Bauteil endet, kennt den Plattenbedarf nicht. Erst die Ebene des Rohmaterials verbindet den Auftrag mit Einkauf, Lager und Zuschnitt. Das Beispiel führt vier Ebenen.
| Ebene | Objekt | Beispiel | Menge | Einheit |
|---|---|---|---|---|
| 0 | Fertigerzeugnis | Unterschrank weiß, Korpus 800 mm breit, 19 mm stark, zwei Türen | 15 | Stück |
| 1 | Baugruppe | Korpus aus Seitenwänden, Boden, Deckel und Einlegeboden | 15 | Stück |
| 1 | Baugruppe | Front aus zwei Türen | 15 | Stück |
| 1 | Baugruppe | Rückwand | 15 | Stück |
| 2 | Einzelteil | Seitenwand 720 mm × 560 mm, 19 mm | 30 | Stück |
| 2 | Einzelteil | Boden und Deckel 762 mm × 560 mm, 19 mm | 30 | Stück |
| 2 | Einzelteil | Einlegeboden 762 mm × 540 mm, 19 mm | 15 | Stück |
| 2 | Einzelteil | Tür 398 mm × 718 mm, 19 mm | 30 | Stück |
| 2 | Einzelteil | Rückwand 762 mm × 718 mm, 3 mm | 15 | Stück |
| 3 | Rohmaterial | Spanplatte 19 mm, Format 2.800 mm × 2.070 mm | 8 | Platte |
| 3 | Rohmaterial | HDF-Platte 3 mm, Format 2.800 mm × 2.070 mm | 2 | Platte |
| 3 | Rohmaterial | Kantenband, Dübel, Beschläge | nach Stückliste | – |
So entstehen 120 Einzelteile für 15 Schränke. Ebene 3 ist der Anschluss an die Materialbedarfsplanung, Ebene 2 liefert die Maße für den Zuschnittplan. Wie sich die Ebenen zu Stücklistenarten zusammenfassen lassen, steht in Stücklistenarten und ihre Struktur; den Bedarfslauf zeigt die Materialbedarfsplanung mit Rechenbeispiel. Die Begriffe führt DIN 199-1:2024-06, nach dem Einführungsbeitrag der Herausgeberseite ein Lexikon ausgewählter Begriffe ohne eigene Systematik; die kostenpflichtige Norm wird hier nur als Begriffsquelle genannt.
Ein Rechenbeispiel: 15 Unterschränke
Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen, alle Beträge netto ohne Umsatzsteuer. Annahmen: Spanplatte 19 mm zu 42,00 Euro je Platte, HDF-Platte 3 mm zu 18,00 Euro je Platte (Format 2.800 mm × 2.070 mm), Reststücke ab 300 mm × 400 mm werden geführt, der Zuschnittplan setzt acht Platten 19 mm und zwei Platten 3 mm ein.
| Bauteil | Menge je Schrank | Maße | Fläche je Stück (mm²) | Fläche je Schrank (mm²) |
|---|---|---|---|---|
| Seitenwand | 2 | 720 mm × 560 mm | 403.200 mm² | 806.400 mm² |
| Boden | 1 | 762 mm × 560 mm | 426.720 mm² | 426.720 mm² |
| Deckel | 1 | 762 mm × 560 mm | 426.720 mm² | 426.720 mm² |
| Einlegeboden | 1 | 762 mm × 540 mm | 411.480 mm² | 411.480 mm² |
| Tür | 2 | 398 mm × 718 mm | 285.764 mm² | 571.528 mm² |
| Summe | 7 Teile | 2.642.848 mm² |
Diese sieben Zuschnitte der 19-mm-Platte ergeben 2,642848 Quadratmeter je Schrank und 39,64272 Quadratmeter für 15 Schränke. Der achte Zuschnitt je Schrank ist die Rückwand aus der 3-mm-HDF-Platte: 762 mm × 718 mm = 547.116 mm², also 0,547116 Quadratmeter je Schrank und 8,20674 Quadratmeter für 15 Schränke. Acht Platten 19 mm ergeben 46,368 Quadratmeter, denn eine Platte hat 5,796 Quadratmeter Fläche. Die Ausnutzung liegt damit bei 39,64272 ÷ 46,368 × 100 = 85,5 Prozent. Rechnerisch wären mindestens sieben Platten nötig (39,64272 ÷ 5,796 = 6,84); die achte steht im Plan, weil Randschnitte und schmale Streifen keine verwertbaren Reststücke ergeben.
Von den 6,72528 Quadratmetern Restfläche entfallen im Beispiel 4,128 Quadratmeter auf Reststücke ab dem Mindestmaß und 2,59728 Quadratmeter auf Abschnitte. Bewertet wird mit dem Einkaufspreis je Quadratmeter: 42,00 ÷ 5,796 = 7,2464 Euro.
| Position | Menge | Preis je Einheit | Betrag netto |
|---|---|---|---|
| Bauteile aus der 19-mm-Platte | 39,64272 m² | 7,2464 Euro/m² | 287,27 Euro |
| Abschnitte aus der 19-mm-Platte | 2,59728 m² | 7,2464 Euro/m² | 18,82 Euro |
| Reststücke aus der 19-mm-Platte (Bestand) | 4,128 m² | 7,2464 Euro/m² | 29,91 Euro |
| Summe 19-mm-Platte | 8 Platten | 42,00 Euro/Platte | 336,00 Euro |
| Bauteile der Rückwand | 8,20674 m² | 3,1056 Euro/m² | 25,49 Euro |
| Abschnitte der Rückwand | 3,38526 m² | 3,1056 Euro/m² | 10,51 Euro |
| Summe 3-mm-HDF | 2 Platten | 18,00 Euro/Platte | 36,00 Euro |
| Materialkosten gesamt | 372,00 Euro | ||
| abzüglich Reststückwert (Bestand) | −29,91 Euro | ||
| vom Auftrag getragen | 342,09 Euro |
Nachgerechnet: 39,64272 × 7,2464 = 287,27; 2,59728 × 7,2464 = 18,82; 4,128 × 7,2464 = 29,91; die drei Beträge ergeben zusammen 336,00 Euro. Für die Rückwand gilt derselbe Weg: 18,00 ÷ 5,796 = 3,1056; 8,20674 × 3,1056 = 25,49; 3,38526 × 3,1056 = 10,51, zusammen 36,00 Euro. Je Schrank trägt der Auftrag 342,09 ÷ 15 = 22,81 Euro; ohne Gutschrift für die Reststücke wären es 372,00 ÷ 15 = 24,80 Euro.
Für den Angebotspreis zählt der Unterschied: Die 14,5 Prozent Verschnitt (100 − 85,5) sind der Anteil des Verschnitts an der eingesetzten Plattenfläche und enthalten die Reststücke; als Zuschlag auf die Bauteilfläche gerechnet wären es 6,72528 ÷ 39,64272 = 17,0 Prozent. Verloren gehen im Beispiel nur die Abschnitte, also 2,59728 ÷ 46,368 = 5,6 Prozent der eingesetzten Plattenfläche. Wer den Verschnitt pauschal ansetzt, sollte ihn aus der eigenen Ausnutzung ableiten; wie Material- und Fertigungskosten in den Angebotspreis kommen, zeigt Vorkalkulation und Herstellkosten.
Drei Wege zur Zuschnittplanung
Die Wege unterscheiden sich darin, welches Feld den Plattenbedarf trägt; die Spalte “Wann er passt” ist eine redaktionelle Einschätzung.
| Weg | Was passiert | Was das ERP führen muss | Wann er passt |
|---|---|---|---|
| Zuschnittplan von Hand | Die Werkstatt teilt die Platten auf und meldet den Verbrauch zurück | Teilestammdaten mit Maßen und Rückmeldung des Plattenverbrauchs je Auftrag | bei wenigen Teilen und wechselnden Maßen |
| Zuschnitt im ERP | Das System rechnet aus der Teileliste einen Plan und legt Reststücke an | Stückliste bis zur Rohplatte, Teilgeometrie, Reststückbestand mit Maßen und Lagerort | bei wiederkehrenden Bauteilen und mehreren Platten je Auftrag |
| Fremdzuschnitt | Der Plattenlieferant schneidet die Teile, Reststücke kommen zurück oder werden verrechnet | Bestellung auf Teilebene, Rücklieferung, Vergleich eigener Fertigungskosten gegen Fremdleistung | wenn Sägekapazität oder Kantenanleimen fehlt |
Reststücke bewerten und buchen
Ein Reststück ist Material mit Maßen, Lagerort und Wert. Führen Sie es als eigenen Artikel mit Werkstoff, Länge, Breite und Lagerort, nicht als Sammelposten “Reste”; das Mindestmaß entscheidet, was überhaupt eines wird.
Drei Folgen gehören dazu. Reststücke müssen gezählt werden, sonst weicht die Inventur ab (Bestandsgenauigkeit im Lager); sie binden Kapital wie jeder andere Bestand (Lagerkosten und Kapitalbindung); und der Wert eines Reststücks wird in zwei Aufträgen gebucht: Der Auftrag, der es erzeugt, bekommt die Reststückfläche mit dem Wert je Quadratmeter gutgeschrieben, der Auftrag, der es später verbraucht, wird mit demselben Wert je Quadratmeter belastet. Ohne diese Belastung erscheint der Verbrauch des Reststücks in der Kalkulation der zweiten Bestellung nicht.
Welche Nachweise das ERP je Auftrag führen muss
Holz ist ein regulierter Rohstoff. Für Betriebe in Deutschland und Österreich gilt die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Erzeugnisse (Entwaldungsverordnung, EUDR); sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Union. Anhang I führt unter Holz unter anderem Spanplatten (4410), Faserplatten (4411), Sperrholz (4412), Bautischler- und Zimmermannsarbeiten (4418) sowie Holzmöbel und Teile davon (9403 30, 9403 40, 9403 50, 9403 60 und 9403 91). Nach Anhang I in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102, in Kraft seit 18. September 2026, sind Bambus, Rattan und andere holzige Materialien sowie gebrauchte Erzeugnisse und Abfälle im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie nicht erfasst.
Die Rollen sind verschieden. Marktteilnehmer ist, wer die Erzeugnisse in Verkehr bringt oder ausführt, ausgenommen nachgelagerte Marktteilnehmer (Art. 2 Nr. 15); er erfüllt die Sorgfaltspflicht und übermittelt vorab eine Sorgfaltserklärung (Art. 4 Abs. 1 und 2). Nachgelagerter Marktteilnehmer ist, wer Erzeugnisse in Verkehr bringt, die unter Verwendung von Erzeugnissen mit Sorgfaltserklärung hergestellt wurden (Art. 2 Nr. 15b) — die Schreinerei, die aus solchen Platten Schränke baut und verkauft. Bringt eine außerhalb der Union niedergelassene Person Erzeugnisse in Verkehr, gilt die erste in der Union niedergelassene Person, die sie auf dem Markt bereitstellt, als Marktteilnehmer (Art. 7). Die Schweiz ist kein Mitgliedstaat; für sie gilt die Verordnung nicht.
Die Pflichten der Artikel 3 bis 13, 16 bis 24, 26, 31 und 32 gelten ab dem 30. Dezember 2026 (Art. 38 Abs. 2). Für Marktteilnehmer, die am 31. Dezember 2024 als Kleinst- oder Kleinunternehmen niedergelassen waren, gilt der 30. Juni 2027, jedoch nicht für Erzeugnisse, die unter den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (EU-Holzverordnung, EUTR) fallen (Art. 38 Abs. 3). In diesem Anhang stehen Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz, Bautischlerarbeiten und Holzmöbel; für sie bleibt es auch für Kleinst- und Kleinbetriebe beim 30. Dezember 2026.
| Angabe | Wer sie führen muss | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Sorgfaltserklärung, übermittelt vor dem Inverkehrbringen oder der Ausfuhr der Erzeugnisse | Marktteilnehmer, der die Erzeugnisse in Verkehr bringt oder ausführt | Art. 4 Abs. 2 |
| Beschreibung mit Holzart (gebräuchlicher und wissenschaftlicher Name), Menge, Erzeugerland, Geolokalisierung | Marktteilnehmer | Art. 9 Abs. 1 |
| Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke, Postanschrift, E-Mail-Adresse und, falls verfügbar, Internetadresse des Lieferanten sowie die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen oder die den Erzeugnissen zugewiesenen Identifikationsnummern; die Nummern nur, sofern der Lieferant Marktteilnehmer ist | nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler | Art. 5 Abs. 3 Buchst. a |
| Name, Anschrift und Kontakt der nachgelagerten Marktteilnehmer oder Händler, an die geliefert wurde | nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler | Art. 5 Abs. 3 Buchst. b |
| Aufbewahrung fünf Jahre ab Inverkehrbringen, Bereitstellung oder Ausfuhr; Vorlage auf Verlangen der Behörde | nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler | Art. 5 Abs. 4 |
| Registrierung im Informationssystem vor dem Inverkehrbringen | nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler, die keine KMU sind | Art. 5 Abs. 2 |
Ein Feld trägt diese Pflichten: die Kennung des Lieferanten am Wareneingang und, nur sofern dieser Lieferant Marktteilnehmer ist, die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen oder die den Erzeugnissen zugewiesenen Identifikationsnummern. Die Verknüpfung dieser Angaben mit dem Auftrag, in dem die Platte verbraucht wird, verlangt Art. 5 Abs. 3 nicht; sie ist eine redaktionelle Empfehlung, beantwortet aber bei einer Prüfung die Frage, aus welcher Lieferung ein Möbel entstanden ist. Bleiben die Angaben allein im Lieferantenordner, zeigen sie diese Zuordnung nicht. Die Sanktionen legen die Mitgliedstaaten fest; bei juristischen Personen muss der Höchstbetrag der Geldstrafe oder Geldbuße mindestens 4 Prozent des nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 berechneten jährlichen unionsweiten Gesamtumsatzes im Geschäftsjahr vor der Entscheidung betragen (Art. 25 Abs. 2 Buchst. a).
Daneben gelten die nationalen Fristen für Buchungsbelege: acht Jahre in Deutschland (§ 147 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 Satz 1 AO, erstmals für Unterlagen, deren Frist nach der bis zum 31. Dezember 2024 geltenden Fassung noch nicht abgelaufen war), sieben Jahre in Österreich (§ 132 Abs. 1 BAO) und zehn Jahre in der Schweiz (Art. 958f Abs. 1 OR, Fristbeginn mit dem Ablauf des Geschäftsjahres). Behalten Sie den Beleg mit der Sorgfaltserklärung mindestens so lange wie die Rechnung, zu der er gehört.
Typische Fehler
- Stückliste endet beim Bauteil. Ohne Rohmaterialzeile lässt sich der Plattenbedarf nicht gegen den Einkauf rechnen; die Materialentnahme bleibt eine Schätzung.
- Verschnitt nur als Prozentsatz in der Kalkulation. Ohne Reststückbestand liegt Material im Regal, das in der Nachkalkulation als Abfall erscheint.
- Kein Mindestmaß für Reststücke. Dann wächst der Artikelstamm mit jedem Schnitt, oder die Werkstatt lagert Platten, die zu keiner Bauteilgröße passen.
- Preis pro Platte gegen Preis pro Quadratmeter verwechselt. 42,00 Euro sind der Preis je Platte, nicht je Quadratmeter; der Wert je Quadratmeter ist Einkaufspreis ÷ Plattenfläche.
- Sorgfaltserklärung nur im Ordner. Die Referenz- oder Identifikationsnummer ohne Bezug zum Auftrag lässt die Frage offen, welche Erzeugnisse aus welcher Lieferung stammen; die Verknüpfung mit dem Auftrag ist eine Empfehlung, kein Erfordernis des Art. 5 Abs. 3.
So gehen Sie vor
- Legen Sie Teilestammdaten mit Maßen, Werkstoff und Rohplattenformat an; die Maße sind die Eingabe des Zuschnittplans.
- Bauen Sie je Baugruppe eine Stückliste mit eigener Rohmaterialzeile auf, damit der Plattenbedarf entsteht.
- Lassen Sie den Zuschnittplan je Auftrag rechnen und geben Sie Ausnutzung und Restfläche als Felder aus.
- Legen Sie ein Mindestmaß für Reststücke fest und buchen Sie jedes Reststück als Artikel mit Maßen und Lagerort.
- Hinterlegen Sie am Wareneingang Name und Kontakt des Lieferanten und, sofern der Lieferant Marktteilnehmer ist, die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen oder die Identifikationsnummern der Erzeugnisse; die Verknüpfung mit dem Auftrag ist eine eigene Empfehlung. Stücklistenänderungen laufen über Versionen und Freigabe der Stückliste.
- Vergleichen Sie nach dem Auftrag die Nachkalkulation mit dem Plan und passen Sie Mindestmaß, Zuschnittweg und den Angebotszuschlag an die eigenen Zahlen an.