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IT-Dienstleister

Wiederkehrende Leistungen wie Wartung oder Hosting gehören an einen Vertrag mit Abrechnungsgröße, Rhythmus und Leistungszeitraum. Bei einer Jahresvorauszahlung entsteht die Umsatzsteuer in Deutschland mit der Vereinnahmung und ist bis dahin nicht fällig (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG); der Ertrag wird handelsrechtlich über die Leistungsmonate abgegrenzt (§ 250 Abs. 2 HGB).

IT-Dienstleister: Wiederkehrende Verträge und Abrechnung im ERP

Finanzen, Steuern & Recht

Speziell für IT-Dienstleister

Anbieter

  • Haufe X360

    Laut Anbieter: Cloud-ERP für den Mittelstand mit Finanzbuchhaltung, Warenwirtschaft, CRM, Projektcontrolling und Produktion

  • Odoo

    Laut Anbieter: Modulares Business-ERP (Community und Enterprise) mit Apps für Verkauf, Einkauf, Lager, Fertigung und Buchhaltung

  • orgaMAX

    Laut Anbieter: Business-Software mit Buchhaltung, Auftragswesen und Warenwirtschaft (orgaMAX ERP, orgaMAX Buchhaltung) für kleine und mittlere Unternehmen, lokal oder in der Cloud

  • Scopevisio

    Laut Anbieter: Cloud-ERP mit Finanzen, Vertrieb, Beschaffung, Personal, Projekten und DMS auf einer Plattform

  • VARIO Software

    Laut Anbieter: Cloud-ERP (VARIO Cloud) mit Warenwirtschaft, Kasse, Shop-Anbindung und Produktion; VARIO 8 als On-Premise-Vorgänger

  • weclapp

    Laut Anbieter: Cloud-ERP mit CRM, Warenwirtschaft, Projektmanagement und Buchhaltung