Pflichtenheft des Anbieters prüfen: Woran Sie Lücken erkennen
Kurz gesagt
Prüfen Sie das Pflichtenheft Zeile für Zeile gegen Ihre eigene Anforderungsliste statt gegen die Gliederung des Anbieters; das gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz gleichermaßen. Zu jeder Muss-Anforderung gehört eine Zusage mit Version, Modul, Umfang und einem Nachweis. Eine Zeile, die nur „Standard“ nennt, ohne Version und Modul zu benennen, ist ein offener Punkt und keine Zusage.
Das Wichtigste
- Prüfen Sie jede Anforderung einzeln gegen das Pflichtenheft und tragen Sie das Ergebnis in eine Zeile ein.
- Eine Muss-Anforderung ohne schriftliche Zusage des Anbieters gilt als offener Punkt.
- „Standard“ ohne Versions- und Modulangabe ist keine prüfbare Zusage (redaktionelle Einschätzung).
- Deutschland: Ein Werk ist nach § 633 Abs. 2 BGB frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat.
- Österreich: § 1167 ABGB verweist bei Mängeln des Werkes auf § 922 ABGB; Abs. 1 stellt auf die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften, auf Beschreibung, Probe oder Muster und auf die Verwendbarkeit ab.
- Schweiz: Nach Art. 367 Abs. 1 OR hat der Besteller das Werk nach der Ablieferung zu prüfen und Mängel anzuzeigen.
Wenn ein Pflichtenheft der Gliederung des Anbieters folgt, prüft ein Lesen von vorne nach hinten dessen Reihenfolge und nicht Ihre Liste. Die Prüfung geht deshalb umgekehrt: Sie nehmen jede Kennung aus Ihrem Lastenheft und suchen die Stelle, an der das Pflichtenheft dazu etwas sagt. Was Sie dort finden oder nicht finden, tragen Sie in eine Zeile ein.
Was Sie vorab brauchen
- Ihre Anforderungsliste mit Kennung, Priorität (Muss, Soll, Kann) und prüfbarem Wortlaut
- das Pflichtenheft des Anbieters mit Datum und Versionsstand
- das Angebot und die Systembeschreibung, auf die das Pflichtenheft verweist
- eine Tabelle mit einer Zeile je Anforderung für den Zeilenabgleich (Vorlage unten)
- eine Ansprechperson beim Anbieter, die Zusagen schriftlich bestätigt
- einen Termin, bis zu dem alle Antworten schriftlich vorliegen
Warum die Zusage im Pflichtenheft zählt
In Deutschland schuldet der Anbieter aus dem Werkvertrag die Herstellung des versprochenen Werkes (§ 631 Abs. 1 BGB). Ob das Werk frei von Sachmängeln ist, richtet sich zuerst nach der vereinbarten Beschaffenheit (§ 633 Abs. 2 Satz 1 BGB); erst soweit nichts vereinbart ist, gilt der Maßstab der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder der gewöhnlichen Verwendung. Abzunehmen ist das vertragsgemäß hergestellte Werk (§ 640 Abs. 1 BGB). Das Pflichtenheft ist der Ort, an dem sich diese Beschaffenheit festhalten lässt.
In Österreich steht der Werkvertrag in § 1165 ABGB. Bei Mängeln des Werkes verweist § 1167 ABGB auf die Gewährleistungsregeln der §§ 922 bis 933b ABGB; § 922 Abs. 1 ABGB lässt den Übergeber dafür einstehen, dass die Sache die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat, seiner Beschreibung, einer Probe oder einem Muster entspricht und der Natur des Geschäftes oder der getroffenen Verabredung gemäß verwendet werden kann. Eine ausdrückliche Vereinbarung schaltet diese Maßstäbe nicht aus; sie hält die Beschaffenheit fest, auf die es dann zuerst ankommt.
In der Schweiz verpflichtet Art. 363 OR den Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und den Besteller zur Vergütung. Nach der Ablieferung hat der Besteller das Werk nach dem üblichen Geschäftsgang zu prüfen und den Unternehmer von Mängeln in Kenntnis zu setzen (Art. 367 Abs. 1 OR). Die Annahme verweigern darf er nach Art. 368 Abs. 1 OR, wenn das Werk an so erheblichen Mängeln leidet oder sonst so sehr vom Vertrage abweicht, dass es für ihn unbrauchbar ist oder ihm die Annahme billigerweise nicht zugemutet werden kann.
DIN 69901-5:2009-01 ist der Begriffsteil des DIN-Regelwerks zum Projektmanagement (Ausgabe Januar 2009). VDI/VDE 3694:2014-04 gibt nach dem veröffentlichten Kurzreferat einen Gliederungsvorschlag für Lasten- und Pflichtenhefte und ist für Automatisierungssysteme geschrieben. Beide sind Normen deutscher Normungsorganisationen und kein Gesetz: Nach der Darstellung von DIN ist die Anwendung von DIN-Normen grundsätzlich freiwillig, bindend werden sie erst als Inhalt von Verträgen oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt. Für Ihre Beschaffung heißt das: Verbindlich werden diese Vorgaben erst, wenn Ihr Vertrag sie in Bezug nimmt. Die Normtexte sind kostenpflichtig und werden hier nur benannt.
Wie sich die Klauseln dazu je Land fassen lassen, steht unter ERP-Vertrag in Deutschland, ERP-Vertrag in Österreich und ERP-Vertrag in der Schweiz.
Schritt für Schritt: Pflichtenheft Zeile für Zeile prüfen
Schritt 1: Kennungen beider Dokumente nebeneinander legen
Legen Sie Ihre Anforderungsliste und das Pflichtenheft nebeneinander und tragen Sie in den Zeilenabgleich je Anforderung die Kennung und die Textstelle im Pflichtenheft ein. Hat der Anbieter eine eigene Nummerierung, halten Sie beide Nummern in derselben Zeile fest. Ende dieses Schritts: jede Ihrer Kennungen hat eine Zeile, notfalls mit dem Eintrag „nicht erwähnt“.
Schritt 2: Die Vollständigkeit vor dem Inhalt prüfen
Zählen Sie zuerst, wie viele Ihrer Muss-Anforderungen überhaupt vorkommen. Eine Anforderung ohne Textstelle ist keine Bewertungsfrage, sondern eine Lücke. Ende dieses Schritts: eine Liste der Anforderungen ohne Fundstelle, getrennt nach Muss, Soll und Kann. Wie Sie diese Prioritäten vorher festlegen, steht unter Anforderungen priorisieren.
Schritt 3: Jede gefundene Zeile auf vier Angaben prüfen
Eine Zeile trägt nur, wenn sie vier Angaben macht: Version oder Release, Modul, Umfang (was genau abgedeckt ist) und Abgrenzung (was nicht abgedeckt ist). Fehlt eine Angabe, notieren Sie die Zeile als offen. Die Angabe „Standard“ ohne Version und Modul lässt offen, auf welche Fassung sich die Zusage bezieht; verlangen Sie die Ergänzung.
Schritt 4: Standard, Konfiguration und Nachtrag trennen
Ordnen Sie jede Zeile einer von drei Gruppen zu: im ausgelieferten Standard enthalten, über Konfiguration erreichbar oder als Individualentwicklung zu beauftragen. Für die dritte Gruppe verlangen Sie Aufwand und Preis. Wie Sie diese Entscheidung treffen, steht unter Standard oder Individualentwicklung, das Verfahren für die Beauftragung unter Change Requests und Nachträge.
Schritt 5: Den Nachweis je Anforderung festlegen
Zu jeder Muss-Anforderung gehört ein Testfall mit einem sichtbaren Ergebnis und der Ort, an dem er gezeigt wird: Vorführung, Testsystem oder Pilot. Tragen Sie beides in dieselbe Zeile ein. Wie Sie einen solchen Fall aufschreiben, zeigt ERP-Demo mit eigenen Szenarien; die Regeln für Beispieldaten und Testsystem stehen unter Testphase vor dem ERP-Kauf.
Schritt 6: Offene Punkte nachfassen und in den Vertrag überführen
Fassen Sie alle offenen Zeilen in einer Liste zusammen, setzen Sie dem Anbieter eine Frist und verlangen Sie eine schriftliche Antwort mit Version, Modul und Aufwand. Nehmen Sie das Pflichtenheft danach mit Datum und Versionsstand ausdrücklich in den Vertrag auf und regeln Sie seine Rangfolge gegenüber Lastenheft, Angebot und AGB. Die Nachweise aus Schritt 5 werden im Abnahmetest im ERP-Projekt zu den Kriterien.
Der Zeilenabgleich: eine Zeile je Anforderung
Diese Tabelle ist das Kernstück der Prüfung (redaktionelle Vorlage). Verfolgbarkeit heißt nach dem Glossar des International Requirements Engineering Board, eine Anforderung auf ihren Ursprung, ihre Umsetzung und die zugehörigen Tests zurückzuverfolgen (Version 2.2.0 vom 1. Oktober 2025). Der Zeilenabgleich ist die einfachste Form dieser Spur: eine Zeile je Anforderung, dieselbe Kennung in beiden Dokumenten.
| Spalte | Was eingetragen wird |
|---|---|
| Kennung | die Kennung aus Ihrem Lastenheft, dazu die Nummer des Anbieters |
| Anforderung | der prüfbare Wortlaut, gekürzt |
| Zusage des Anbieters | der Wortlaut aus dem Pflichtenheft mit Fundstelle |
| Version und Modul | Release und Modul, in dem die Funktion enthalten sein soll |
| Einordnung | Standard, Konfiguration oder Individualentwicklung |
| Nachweis | Testfall, erwartetes Ergebnis, Ort der Vorführung |
| Status | erfüllt, eingeschränkt oder offen |
Die beiden folgenden Zeilen sind erfunden und zeigen eine tragfähige und eine untragbare Zusage.
| Kennung | Anforderung | Zusage des Anbieters | Version und Modul | Einordnung | Nachweis | Status |
|---|---|---|---|---|---|---|
| F-120 | Wareneingang erhöht den Lagerbestand und schreibt eine Journalzeile | in der Auslieferung enthalten | Version 24.1, Modul Lager | Standard | Wareneingang 12 Stück buchen, Journalzeile mit Belegnummer prüfen | erfüllt |
| F-210 | Rechnung öffnet die Belegkette bis zum Auftrag | Standard | keine Angabe | offen | keiner | offen |
An der zweiten Zeile zeigt sich das Warnsignal: Die Angabe „Standard“ ohne Version und Modul lässt sich nicht prüfen, und ohne Nachweis fehlt der Beleg. Die Zeile bleibt offen, bis der Anbieter sie ergänzt.
Warnsignale, die auf eine Lücke zeigen
Die folgende Liste ist eine redaktionelle Einschätzung aus der Prüfarbeit; sie nennt zu jedem Signal, was Sie verlangen.
- „Standard“ ohne Versions- und Modulangabe: Lassen Sie Release und Modul benennen und bestätigen, ob die Funktion ausgeliefert oder erst eingerichtet wird.
- „unterstützt“ oder „kann“ ohne Bedingung: Fragen Sie, unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Einrichtung.
- „in einer künftigen Version geplant“ ohne Termin und ohne Zusage: Behandeln Sie die Zeile als offen und nicht als zugesagt.
- „individuell anpassbar“ ohne Aufwand und ohne ausführende Stelle: Lassen Sie Aufwand, Preis und Träger nennen.
- Verweis auf Handbuch oder Schulung statt auf die Funktion: Verlangen Sie die Fundstelle im Pflichtenheft und den Nachweis im Test.
- Anforderung ohne Kennung oder mit fremder Kennung: Führen Sie dieselbe Kennung durch Lastenheft, Pflichtenheft und Abnahmetest.
- keine Abgrenzung: Lassen Sie festhalten, was die Funktion ausdrücklich nicht leistet.
- Zusage nur mündlich im Termin: Verlangen Sie die Bestätigung schriftlich; eine Aussage allein trägt nicht.
So prüfen Sie das Ergebnis
- Jede Muss-Anforderung hat eine Zeile im Zeilenabgleich.
- Jede Zeile nennt Version und Modul.
- Jede Zeile ist als Standard, Konfiguration oder Nachtrag eingeordnet.
- Jede Muss-Zeile trägt einen Nachweis mit erwartetem Ergebnis und Ort.
- Offene Punkte stehen in einer Liste mit Frist und Ansprechperson.
- Das Pflichtenheft trägt Datum und Versionsstand und ist in den Vertrag einbezogen.
Wenn etwas nicht klappt
| Symptom | Mögliche Ursache | Umgang |
|---|---|---|
| Viele Zeilen bleiben offen | Das Pflichtenheft wurde vor Ihren Anforderungen geschrieben | Frist setzen und schriftliche Ergänzung verlangen; ohne Antwort gilt die Anforderung als nicht zugesagt |
| Der Anbieter verweist auf ein Gespräch | Zusagen wurden nicht schriftlich festgehalten | Schriftform verlangen und in die Zeile eintragen |
| „Standard“ wird unterschiedlich verstanden | Version oder Modul fehlen | Release und Modul benennen lassen und eintragen |
| Zwei Zeilen widersprechen sich | Zwei Module wurden unabhängig beschrieben | Widerspruch vorlegen und eine Fassung bestätigen lassen |
| Der Nachweis fehlt | Testfall und Ort wurden beim Prüfen ausgelassen | Nachweis in derselben Zeile nachtragen und einen Termin setzen |
Wann Sie Hilfe holen sollten
Holen Sie Unterstützung, wenn das Pflichtenheft mehrere Gesellschaften oder Länder abdeckt, wenn die Zusagen ohne klare Kennungen kommen oder wenn Standard, Konfiguration und Individualentwicklung nicht zu trennen sind. Für die Bewertung einzelner Vertragsklauseln ist die Steuer- oder Rechtsberatung zuständig. Für die inhaltliche Prüfung hilft eine Person, die den betroffenen Prozess selbst führt; wie die Anforderungen vorher gesammelt werden, steht unter Anforderungsworkshops mit den Fachbereichen.