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Abnahmetest im ERP-Projekt: Kriterien, Ablauf und Protokoll

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Systemunabhängig: Abnahmetest und Abnahmeprotokoll für eine ERP-Einführung, ohne Bezug auf einzelne Produkte, Anbieter oder Release-Stände.

Kurz gesagt

Planen Sie den Abnahmetest als Prüfung der Kernprozesse gegen die vereinbarten Kriterien und halten Sie jedes Ergebnis in einem Protokoll fest. Die Fehlerklassen A, B und C sind ein redaktionelles Modell dieses Artikels, keine gesetzliche Vorgabe; bei werkvertraglicher Abnahme in Deutschland kann die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 BGB). Nach dem Modell nehmen Sie ab, wenn kein A offen ist, und bei höchstens fünf offenen B mit Vorbehalt, wenn jeder B Zuständigen und Termin hat, Sie die Mängel bei der Abnahme kennen und Ihre Rechte wegen der Mängel bei der Abnahme vorbehalten (§ 640 Abs. 3 BGB).

Das Wichtigste

  • Abnahmetest prüft die Kernprozesse auf der produktionsreifen Version; jedes Ergebnis steht im Protokoll.
  • Fehlerklassen A, B und C sind ein redaktionelles Modell dieses Artikels, keine gesetzliche Vorgabe: A blockiert die Abnahme, B ist Auflage mit Termin, C ist Hinweis.
  • Abnahmeschwelle (redaktionell): kein offener A; bei höchstens fünf offenen B je Zuständiger und Termin, sonst keine Abnahme.
  • Gesetzlich (DE, werkvertraglich): Der Besteller muss das vertragsmäßig hergestellte Werk abnehmen, sofern nicht die Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausschließt; wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 BGB).
  • Abnahme mit Vorbehalt (DE, werkvertraglich): Wer ein mangelhaftes Werk abnimmt, obwohl er den Mangel kennt, behält die Rechte nach § 634 Nr. 1–3 BGB nur, wenn er sie wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält; ohne Vorbehalt sind sie für diesen Mangel verloren (§ 640 Abs. 3 BGB).
  • ISO/IEC/IEEE 29119-3:2021 spezifiziert Testdokumentationsvorlagen; die Norm bindet nicht durch Gesetz.

Ein Abnahmetest ist die Prüfung, ob das neue ERP die vereinbarten Kernprozesse auf der Version, die produktiv geht, korrekt abbildet. Er endet mit einer Entscheidung: Abnahme, Abnahme mit Vorbehalt oder keine Abnahme. Diese Entscheidung und ihre Grundlage stehen in einem Protokoll, das beide Seiten abzeichnen.

Was Sie vorab brauchen

  • die Abnahmekriterien aus dem Testplan, je Kernprozess mit dem erwarteten Ergebnis
  • ein Testsystem ohne Verbindung zur Produktivdatenbank, auf der Version, die produktiv geht
  • die Referenzzahlen aus der Probemigration: Anzahl, Summe und letzte Nummer je Datenart
  • die Fehlerliste mit den Klassen A, B und C, vor dem Testlauf festgelegt
  • zwei Personen: eine spielt die Prozesse durch, eine prüft und zeichnet ab
  • eine zur Abnahme bevollmächtigte Person (etwa aus der Geschäftsführung), die das Protokoll abzeichnet

Die Fehlerklassen

Jeder gefundene Mangel trägt eine Klasse. Die Klassen sind eine Festlegung dieses Artikels; sie sind nicht aus einer Norm übernommen.

Klasse Bedeutung Beispiel Wirkung auf die Abnahme
A Der Kernprozess bricht ab oder die Daten sind falsch Die Bestellung wird nicht zur Rechnung verarbeitet; der Lagerbestand wird doppelt verbucht Abnahme nicht möglich
B Der Prozess läuft mit Umweg oder Nacharbeit Die Auswertung muss manuell nachbereitet werden; ein Feld muss per Hand ergänzt werden Abnahme mit Vorbehalt, wenn Zuständiger und Termin feststehen
C Der Prozess läuft, der Mangel ist gering Ein Spaltenname ist unklar; ein Hinweis fehlt Abnahme möglich, Mangel wird im Protokoll vermerkt

Die Klasse wird vor dem Testlauf festgelegt und von der Projektleitung abgezeichnet. In der Abnahmesitzung wird sie nicht geändert; eine Umstufung von A auf B beschließt die Geschäftsführung vorher schriftlich mit Begründung.

Schritt für Schritt: den Abnahmetest durchführen

Schritt 1: Abnahmekriterien festlegen

Legen Sie je Kernprozess fest, was das System leisten muss, mit dem erwarteten Ergebnis. Ein Kriterium ist prüfbar, wenn es ein konkretes Ergebnis benennt: „Die Rechnung wird mit dem vereinbarten Rabatt gebucht“ statt „Der Vertrieb funktioniert“. Ende: die Kriterienliste liegt schriftlich vor.

Schritt 2: Testsystem und Version vorbereiten

Richten Sie das Testsystem auf der Version ein, die produktiv geht, und laden Sie die Daten im Umfang des Endlaufs. Halten Sie Versionsstand und Datum fest. Ende: die Anmeldemaske ist erreichbar, die Version steht im Protokoll.

Schritt 3: Kernprozesse durchspielen

Spielen Sie die Kernprozesse durch: Angebot bis Rechnung, Bestellung bis Lieferantenrechnung, Zahlungseingang bis Ausgleich, dazu der Periodenlauf. Notieren Sie je Vorgang die Vorgangsnummer und das Ergebnis. Ende: jedes Kriterium ist abgearbeitet, die Ergebnisse stehen in der Liste.

Schritt 4: Fehler erfassen und klassifizieren

Tragen Sie jeden Mangel in die Fehlerliste ein: Beschreibung, betroffener Prozess, Vorgangsnummer, Klasse, Zuständiger, Termin. Ende: jeder Mangel hat eine Klasse und einen Zuständigen.

Schritt 5: Abnahmeschwelle prüfen

Zählen Sie die offenen Fehler je Klasse und wenden Sie die Schwelle an. Ende: die Entscheidung steht: Abnahme, Abnahme mit Vorbehalt oder keine Abnahme.

Schritt 6: Protokoll ausfüllen und abzeichnen

Füllen Sie das Abnahmeprotokoll aus, tragen Sie die Entscheidung ein und lassen Sie es abzeichnen. Ende: das Protokoll ist unterschrieben, die offenen Punkte sind mit Termin versehen.

Die Abnahmeschwelle

Die Schwelle entscheidet, wann die Abnahme nach dem Projekt möglich ist. Sie ist eine interne Projektregel und keine gesetzliche Vorgabe: Bei werkvertraglicher Abnahme in Deutschland können Sie die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern (§ 640 Abs. 1 BGB); die gesetzliche Bewertung der Mängel bleibt unabhängig von den Klassen.

  1. Kein offener Fehler der Klasse A und kein offener Fehler der Klasse B: die Abnahme ist möglich.
  2. Kein offener Fehler der Klasse A und höchstens fünf offene Fehler der Klasse B: die Abnahme ist mit Vorbehalt möglich. Jeder offene B braucht Zuständigen und Termin; fehlt eine Angabe, wird der Fehler im Projekt wie ein offener A behandelt.
  3. Kein offener Fehler der Klasse A und mehr als fünf offene Fehler der Klasse B: keine Abnahme. Der neue Termin wird in derselben Sitzung festgelegt.
  4. Mindestens ein offener Fehler der Klasse A: keine Abnahme. Der neue Termin wird in derselben Sitzung festgelegt.

Die Zahl fünf ist eine redaktionelle Festlegung; passen Sie sie an die Größe Ihres Projekts an und halten Sie die geänderte Zahl im Protokoll fest.

Das Abnahmeprotokoll

Das Protokoll ist das Schriftstück, das die Abnahme belegt. Es enthält die folgenden Felder:

Feld Inhalt
Projekt und System Name des Projekts, ERP-System, Modul
Version und Datum Versionsstand, der getestet wurde, Datum des Testlaufs
Testumfang die geprüften Kernprozesse und Kriterien
Ergebnis je Kriterium bestanden, fehlgeschlagen oder offen
Fehlerliste je Mangel: Beschreibung, Prozess, Klasse, Zuständiger, Termin
Abnahmeschwelle Anzahl offener A und B, Anwendung der Schwelle
Entscheidung Abnahme, Abnahme mit Vorbehalt oder keine Abnahme, mit Datum
Vorbehalt die benannten Mängel und der Satz, dass die Rechte wegen dieser Mängel vorbehalten bleiben
Unterschriften Besteller und Unternehmer, je mit Datum

Die Vorlage ist eine redaktionelle Vorlage dieses Artikels. Die ISO/IEC/IEEE 29119-3:2021 spezifiziert Testdokumentationsvorlagen für Organisationen, Projekte und Testaktivitäten; die Norm bindet nicht durch Gesetz.

Die Regel für die Abnahme mit Vorbehalt

In Deutschland regelt § 640 BGB die Abnahme. Sie sind verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, es sei denn, die Beschaffenheit schließt die Abnahme aus; wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 BGB). Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn der Anbieter nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und Sie die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert haben (§ 640 Abs. 2 BGB); sind Sie Verbraucher, tritt dies nur ein, wenn der Anbieter zusammen mit der Aufforderung auf die Folgen hingewiesen hat, der Hinweis muss in Textform erfolgen (§ 640 Abs. 2 Satz 2 BGB).

Nehmen Sie ein mangelhaftes Werk ab, obwohl Sie den Mangel kennen, stehen Ihnen die Rechte nach § 634 Nr. 1 bis 3 BGB — Nacherfüllung, Selbstbeseitigung, Rücktritt und Minderung — nur zu, wenn Sie sich Ihre Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehalten (§ 640 Abs. 3 BGB). Ohne diesen Vorbehalt sind diese Rechte verloren.

Der Vorbehalt gehört in das Protokoll: die benannten Mängel und der ausdrückliche Satz, dass die Rechte wegen dieser Mängel vorbehalten bleiben. Der Vorbehalt bezieht sich auf den Mangel (§ 640 Abs. 3 BGB); benennen Sie im Protokoll die Mängel, zu denen Sie Ihre Rechte vorbehalten. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Werkvertragsregeln; die Rechtsfolgen der Abnahme behandeln die Artikel zur ERP-Abnahme in Österreich und zur ERP-Abnahme in der Schweiz.

So prüfen Sie das Ergebnis

Prüfen Sie das Protokoll vor der Unterschrift: Ist die Version die produktive? Sind alle Kriterien abgearbeitet? Hat jeder offene Fehler eine Klasse, einen Zuständigen und einen Termin? Steht die Entscheidung in einem Satz mit Datum? Bei Abnahme mit Vorbehalt: Sind die Mängel benannt und der Vorbehalt formuliert? Fehlt eine Angabe, bleibt der Punkt offen.

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Mögliche Ursache Vorgehen
Die Abnahme wird verzögert die Kriterien sind nicht prüfbar Kriterien objektivieren, erwartetes Ergebnis benennen, neu testen
Ein Fehler wird erst in der Sitzung klassifiziert die Klassen wurden vorab nicht festgelegt Klassen vor dem Testlauf festlegen und abzeichnen
Die Abnahme erfolgt trotz eines offenen A Termindruck aus Vertrag oder Saison keine Abnahme, neuen Termin festlegen, den Grund protokollieren
Der Vorbehalt ist im Protokoll unklar die Mängel wurden nicht benannt Mängel benennen, Vorbehaltsformel ergänzen, neu abzeichnen
Die Version im Protokoll ist nicht die produktive der Test lief auf einer älteren Version Test auf der produktiven Version wiederholen, Protokoll aktualisieren

Wann Sie Hilfe holen sollten

Holen Sie einen Anwalt hinzu, wenn die Abnahme umstritten ist, der Anbieter den Vorbehalt nicht anerkennt oder die Rechtsfolgen der Abnahme in Ihrem Land unklar sind. Die Abnahmekriterien und die Schwelle sind betriebliche Festlegungen; was im Einzelfall vertragsgemäß ist und welche Rechte nach der Abnahme bestehen, klärt der Anwalt.

Häufige Fragen

Auf welcher Version läuft der Abnahmetest?

Auf der Version, die produktiv geht. Das Protokoll nennt Versionsstand und Datum. Ein Test auf einer älteren Version belegt nicht, dass die produktive Version die Kriterien erfüllt; die Abnahme bezieht sich auf die Version, die Sie in Betrieb nehmen.

Reicht ein mündlicher Vorbehalt bei der Abnahme?

§ 640 Abs. 3 BGB verlangt keine Schriftform; ein mündlicher Vorbehalt ist möglich. Für den Nachweis ist die schriftliche Dokumentation im Abnahmeprotokoll die sichere Variante: die benannten Mängel und der Satz, dass die Rechte wegen dieser Mängel vorbehalten bleiben.

Muss ich bei jedem Mangel die Abnahme verweigern?

Nein. Bei werkvertraglicher Abnahme in Deutschland kann die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 BGB); ausgeschlossen ist sie, wenn die Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausschließt. Nach dem redaktionellen Modell dieses Artikels blockiert nur die Klasse A die Abnahme; B und C nehmen Sie ab, B mit Vorbehalt, wenn Zuständiger und Termin feststehen und höchstens fünf offene B vorliegen; bei mehr als fünf offenen B ist nach dem Modell keine Abnahme möglich.

Gilt die Abnahmeschwelle auch in Österreich und der Schweiz?

Die Fehlerklassen und die Schwelle sind eine Festlegung dieses Artikels, keine gesetzliche Vorgabe. Die Rechtsfolgen der Abnahme unterscheiden sich: In Deutschland regelt § 640 BGB die Abnahme, in Österreich und der Schweiz gelten eigene Werkvertragsregeln, die die Artikel zur ERP-Abnahme in Österreich und in der Schweiz behandeln.

Wer zeichnet das Abnahmeprotokoll ab?

§ 640 BGB verlangt keine bestimmte Person und keine Unterschrift. Als organisatorische Empfehlung: eine zur Abnahme bevollmächtigte Person aus Ihrer Geschäftsführung zeichnet als Besteller ab, der Anbieter als Unternehmer; das Protokoll trägt Datum, Version und die Entscheidung. So hat die Abnahme einen Namen und einen Nachweis, auch wenn die Rechte wegen der Mängel später geltend gemacht werden.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 640 AbnahmeBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 634 Rechte des Bestellers bei MängelnBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. ISO/IEC/IEEE 29119-3:2021, Software and systems engineering — Software testing — Part 3: Test documentation, Edition 2.0, Publikationsdatum 28. Oktober 2021, ICS 35.080, 84 Seiten (Verlagsangaben und Abstract der IEC)International Electrotechnical Commission (IEC), Genf · abgerufen am