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Peppol-Anschluss einrichten: Access Point und Teilnehmer-ID

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Versionsunabhängiger Aufbau für ERP- und Warenwirtschaftssysteme in Deutschland, Österreich und der Schweiz; keine Produkt- oder Versionsbindung.

Kurz gesagt

Peppol ist ein europäisches Netzwerk für den elektronischen Rechnungsaustausch. Sie binden Ihr ERP über einen Service Provider mit Access Point an – oder setzen einen eigenen Access Point auf. Danach beantragen Sie die Teilnehmer-ID (Peppol-ID), konfigurieren das ERP auf das Rechnungsformat des Empfängerprofils – Peppol BIS Billing 3.0 (UBL, optional CII) für den allgemeinen Peppol-Verkehr, für die deutsche öffentliche Verwaltung die CIUS XRechnung in der aktuellen Version – und senden die erste Testrechnung in die Testumgebung.

Das Wichtigste

  • Peppol ist ein Übertragungsweg, kein Gesetz: In Deutschland schreibt § 14 UStG das Format vor, nicht den Kanal; für Rechnungen nach Aufträgen im Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien (2009/81/EG, 2014/23/EU, 2014/24/EU, 2014/25/EU) verlangt die Richtlinie 2014/55/EU, dass öffentliche Auftraggeber E-Rechnungen nach der europäischen Norm empfangen und verarbeiten (Art. 7); ausgenommen sind Rechnungen nach Aufträgen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG, wenn die Auftragsvergabe und Ausführung für geheim erklärt werden oder besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordern und der Mitgliedstaat festgestellt hat, dass die wesentlichen Interessen nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen gewährleistet werden können (Art. 1 Abs. 2).
  • Einmal angebunden erreichen Sie alle Teilnehmer im Netz (Vier-Ecken-Modell); Ihr ERP spricht mit Ihrem Access Point, der übergibt an den Access Point des Empfängers.
  • Die Teilnehmer-ID (Peppol-ID) ist die technische Adressierung; ein Endnutzer wird durch genau eine Peppol-ID adressiert, Schemata sind u. a. Umsatzsteuernummer, GLN, IBAN, für die deutsche Verwaltung die Leitweg-ID (ICD 0204).
  • Im Peppol-Netz fallen keine Transaktions- oder Roaming-Gebühren an; die Kosten liegen beim Zugang zum Access Point (externer Service Provider oder eigene Infrastruktur).
  • In Österreich ist die E-Rechnung an den Bund seit 1. Jänner 2014 Pflicht (IKTKonG § 5), Peppol ist ein zugelassener Weg; ausgenommen sind Bar- und Sofortzahlungen, für ausländische Vertragspartner gilt die Pflicht nur nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten (e-Rechnungsverordnung § 1 Abs. 3–4); in der Schweiz gibt es keine nationale Peppol Authority.

Peppol ist ein europäisches Netzwerk für den elektronischen Rechnungsaustausch. Es verbindet die Access Points der Service Provider über ein gemeinsames Transportprotokoll, sodass Sie einmal angebunden sind und damit alle Teilnehmer im Netz erreichen – das sogenannte Vier-Ecken-Modell. Ihr ERP spricht dabei nicht direkt mit dem Empfänger, sondern mit Ihrem Access Point; der übergibt die Rechnung an den Access Point des Empfängers. Die Adressierung läuft über zwei Verzeichnisdienste: Der Service Metadata Locator (SML) vermittelt zum zuständigen Service Metadata Publisher (SMP), der die Empfangsfähigkeiten und unterstützten Nachrichtentypen des Empfängers veröffentlicht.

Was Sie vorab brauchen

  • das Rechnungsformat des Empfängerprofils, das das ERP erzeugt (Peppol BIS Billing 3.0: UBL, optional CII; für die deutsche öffentliche Verwaltung: CIUS XRechnung in der aktuellen Version, UBL oder CII)
  • die eigene Teilnehmer-ID (Peppol-ID) für den Empfang
  • die Teilnehmer-ID des Empfängers; bei deutschen Behörden zusätzlich die Leitweg-ID
  • einen Service Provider mit Access Point oder einen eigenen Access Point
  • die Peppol-Schnittstelle des ERP (API oder Connector)
  • Zugang zur Testumgebung des Service Providers
  • die Freigabe durch die Person, die den Rechnungsversand verantwortet

Peppol ist kein Gesetz, sondern ein Übertragungsweg. In Deutschland schreibt § 14 UStG das Format vor, nicht den Kanal; für Rechnungen, die nach Erfüllung von Aufträgen im Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien (2009/81/EG, 2014/23/EU, 2014/24/EU, 2014/25/EU) ausgestellt wurden, verlangt die Richtlinie 2014/55/EU, dass öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber E-Rechnungen nach der europäischen Norm empfangen und verarbeiten (Art. 7); ausgenommen sind Rechnungen nach Aufträgen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG, wenn die Auftragsvergabe und Ausführung für geheim erklärt werden oder besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordern und der Mitgliedstaat festgestellt hat, dass die wesentlichen Interessen nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen gewährleistet werden können (Art. 1 Abs. 2). In Österreich ist die E-Rechnung an den Bund seit 1. Jänner 2014 Pflicht (IKTKonG § 5), Peppol ist ein zugelassener Weg; ausgenommen sind Bar- und Sofortzahlungen, und für ausländische Vertragspartner gilt die Pflicht nur nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten (e-Rechnungsverordnung § 1 Abs. 3–4). In der Schweiz gibt es keine nationale Peppol Authority; OpenPeppol agiert als Peppol Authority.

Schritt für Schritt: vom Zugangsweg zur Testrechnung

Die Reihenfolge ist wichtig: erst den Zugangsweg festlegen, dann die Teilnehmer-ID beantragen, dann das ERP konfigurieren und zuletzt die Testrechnung senden.

Schritt 1: Zugangsweg festlegen

Über einen Service Provider binden Sie sich ohne eigene Infrastruktur an: Sie schließen einen Vertrag, der Provider betreibt den Access Point und meldet Ihre Teilnehmer-ID im SML/SMP an. Ein eigener Access Point erfordert ein Service Provider Agreement, Konformitätstests und ein PKI-Zertifikat.

Ergebnis: Sie wissen, ob Sie einen Service Provider beauftragen oder einen eigenen Access Point aufsetzen.

Schritt 2: Service Provider auswählen

Prüfen Sie, ob der Provider die benötigten Empfängerprofile unterstützt (Peppol BIS Billing 3.0; für die deutsche öffentliche Verwaltung zusätzlich CIUS XRechnung), ob er eine Testumgebung bietet und wie die Abrechnung aussieht. Im Peppol-Netz fallen keine Transaktions- oder Roaming-Gebühren an; die Kosten liegen beim Zugang zum Access Point, also beim externen Provider oder der eigenen Infrastruktur. Die Liste der registrierten Betreiber führt die KoSIT.

Ergebnis: Vertrag mit dem Provider und Zugang zur Testumgebung.

Schritt 3: Teilnehmer-ID beantragen und hinterlegen

Die Teilnehmer-ID (Peppol-ID) ist die technische Adressierung Ihres Unternehmens im Netz. Ein Endnutzer wird durch genau eine Peppol-ID adressiert; große Organisationen können mehrere IDs führen. Für den B2B-Verkehr stehen Schemata wie die Umsatzsteuernummer, die GLN oder die IBAN zur Verfügung; für die deutsche öffentliche Verwaltung ist die Leitweg-ID das Schema (ICD 0204). Der Provider meldet die ID im SML/SMP an.

Ergebnis: Die eigene Peppol-ID ist registriert und im ERP hinterlegt.

Schritt 4: ERP auf Peppol konfigurieren

Hinterlegen Sie das Rechnungsformat des Empfängerprofils – Peppol BIS Billing 3.0 (UBL, optional CII) für den allgemeinen Peppol-Verkehr, für die deutsche öffentliche Verwaltung die CIUS XRechnung in der aktuellen Version (UBL oder CII); außerdeutsche Rechnungssteller dürfen gegenüber der deutschen öffentlichen Verwaltung Peppol BIS Billing 3.0 verwenden, die Verwaltung ist verpflichtet, es anzunehmen –, die eigene Peppol-ID und die Adressierung der Empfänger. Für deutsche Behörden tragen Sie zusätzlich die Leitweg-ID als Kennzeichen in der Rechnung (Feld BT-10, Käuferreferenz). Prüfen Sie, dass das ERP die Rechnung als strukturierten Datensatz erzeugt und nicht als PDF.

Ergebnis: Das ERP erzeugt eine Rechnung im Format des Empfängerprofils (Peppol BIS Billing 3.0 oder CIUS XRechnung) mit korrekter Adressierung.

Schritt 5: Testrechnung senden

Senden Sie die erste Rechnung in die Testumgebung des Service Providers. In Österreich steht dafür die Test-Teilnehmer-ID 9915:test zur Verfügung. Prüfen Sie die Rückmeldung: Die Rechnung muss formal fehlerfrei sein und beim Empfänger ankommen.

Ergebnis: Die Testrechnung ist zugestellt und vom Empfänger bestätigt.

Schritt 6: Produktivschaltung

Freigeben Sie den Produktivversand und überwachen Sie die Statusmeldungen. Eine zurückgewiesene Rechnung korrigieren Sie und übermitteln sie erneut.

Ergebnis: Der erste produktive Rechnungslauf ist abgeschlossen.

So prüfen Sie das Ergebnis

  • Adressierungsprobe: Prüfen Sie, ob die eigene Peppol-ID im SML/SMP registriert ist und die Empfänger-ID korrekt ist.
  • Formatprobe: Validieren Sie eine erzeugte Rechnung gegen die Regeln des Empfängerprofils (Peppol BIS Billing 3.0 oder CIUS XRechnung, Schematron).
  • Zustellprobe: Senden Sie eine Testrechnung und prüfen Sie die Eingangsbestätigung.
  • Protokollprobe: Prüfen Sie, ob das ERP Datum, Empfänger-ID und Status der Rechnung speichert.

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Ursache Abhilfe
Die Rechnung wird nicht zugestellt Empfänger-ID fehlt oder ist falsch Empfänger-ID im Stammdatensatz korrigieren
Formale Fehlermeldung Rechnung entspricht nicht dem Empfängerprofil (Peppol BIS Billing 3.0 oder CIUS XRechnung) Format im ERP prüfen, Schematron validieren
Deutsche Behörde lehnt ab Leitweg-ID fehlt Leitweg-ID in der Käuferreferenz (BT-10) hinterlegen
Die eigene ID ist im SML/SMP nicht auffindbar Provider hat die technische Registrierung nicht vorgenommen Provider um technische Registrierung bitten; ein fehlender Directory-Eintrag ist optional
Testrechnung bleibt ohne Rückmeldung Testumgebung nicht erreichbar Zugang zur Testumgebung prüfen

Wann Sie Hilfe holen sollten

Holen Sie Hilfe, wenn Sie einen eigenen Access Point aufsetzen wollen (Service Provider Agreement, Konformitätstests, PKI), wenn die Adressierung für eine Behörde unklar ist oder wenn die Testrechnung wiederholt fehlschlägt. Für die Formatwahl und die Leitweg-ID siehe Rechnung an die öffentliche Hand, für den Eingang bei Ihnen E-Rechnung empfangen.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Peppol-Mitgliedschaft, um Rechnungen zu senden?

Nein. Zum Senden und Empfangen von Dokumenten im Peppol-Netz benötigen Sie einen Service Provider, keine Mitgliedschaft (OpenPeppol, Join). Die Mitgliedschaft ist für Service Provider und Peppol Authorities vorgesehen; Endnutzer werden nur selten selbst Mitglieder.

Was kostet der Peppol-Anschluss?

Innerhalb des Peppol-Netzes fallen keine Transaktions- oder Roaming-Gebühren für das Senden oder Empfangen von Dokumenten an. Kosten entstehen für den Zugang zum Access Point: entweder die Abrechnung des externen Service Providers (Preis mit dem Provider abzustimmen) oder die Betriebskosten eines eigenen Access Points, der zusätzlich die OpenPeppol-Mitgliedschaft erfordert (KoSIT, Peppol).

Reicht eine PDF-Rechnung für Peppol?

Nein. Peppol überträgt strukturierte Datensätze im Format des Empfängerprofils – Peppol BIS Billing 3.0 (UBL, optional CII) für den allgemeinen Peppol-Verkehr, für die deutsche öffentliche Verwaltung die CIUS XRechnung in der aktuellen Version. Eine PDF-Datei ohne strukturierte Daten erfüllt das nicht; das ERP muss die Rechnung als XML-Datensatz erzeugen.

Brauche ich für die deutsche Verwaltung eine eigene Leitweg-ID?

Nein. Die Leitweg-ID adressiert den Rechnungsempfänger in der Verwaltung, nicht den Rechnungssteller. Der Auftraggeber teilt sie bei der Bestellung mit; sie steht als Pflichtangabe auf der Rechnung (Feld BT-10, Käuferreferenz) und wird zugleich als Schema für die Peppol-ID des Empfängers verwendet (ICD 0204).

Quellen

  1. Peppol Interoperability FrameworkOpenPeppol · abgerufen am
  2. Join – Service Provider statt MitgliedschaftOpenPeppol · abgerufen am
  3. Peppol DirectoryOpenPeppol · abgerufen am
  4. Peppol TestbedOpenPeppol · abgerufen am
  5. Austria – Country ProfileOpenPeppol · abgerufen am
  6. Germany – Country ProfileOpenPeppol · abgerufen am
  7. Peppol – Adressierung, Kosten, AnbindungKoordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), XStandards Einkauf · abgerufen am
  8. Nationale Anforderungen im Peppol-NetzwerkKoordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), XStandards Einkauf · abgerufen am
  9. Peppol BIS Billing 3.0OpenPeppol · abgerufen am
  10. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 14 Elektronische RechnungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  11. Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (ABl. L 133 vom 6.5.2014, S. 1)Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am
  12. Richtlinie 2014/55/EU, amtliche Kopie (PDF)e-rechnung-bund.de · abgerufen am
  13. Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1870 vom 16. Oktober 2017 über die Fundstelle der europäischen Norm EN 16931-1:2017 und der Syntaxliste (ABl. L 266 vom 17.10.2017, S. 19)Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am
  14. Umsatzsteuergesetz 1994, § 11 Ausstellung von RechnungenBundeskanzleramt der Republik Österreich, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  15. IKT-Konsolidierungsgesetz (IKTKonG), § 5 e-RechnungBundeskanzleramt der Republik Österreich, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am