DeutschlandGlossar

Leitweg-ID (Adresse der Behörde für die E-Rechnung)

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Die Leitweg-ID ist die elektronische Adresse eines Rechnungsempfängers in der Bundesverwaltung. Sie ist Pflichtangabe auf jeder E-Rechnung an den Bund (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 ERechV), nicht jedoch in Verfahren der Organleihe (§ 5 Abs. 3 ERechV), und steht im Standard XRechnung im Feld Käuferreferenz (BT-10). Aufbau: Grobadressierung, optionale Feinadressierung und zweistellige Prüfziffer.

Das Wichtigste

  • Deutschland: Pflichtangabe der E-Rechnung an Rechnungsempfänger des Bundes (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 ERechV), nicht bei Organleihe (§ 5 Abs. 3).
  • Das XRechnung-Feld Käuferreferenz (BT-10) trägt die Leitweg-ID; verpflichtend nach Regel BR-DE-15.
  • Aufbau: Grobadressierung 2 bis 12 Stellen, optional Feinadressierung bis 30 Stellen, Prüfziffer 2 Stellen.
  • Die Prüfziffer folgt ISO/IEC 7064 im Modulo-97-10-Verfahren, dem Verfahren der IBAN.
  • Die Kennung vergibt die Verwaltung und nennt sie im Auftrag; Rechnungssteller brauchen keine eigene.

Leitweg-ID ist die Kennung, mit der eine elektronische Rechnung an eine bestimmte Stelle der öffentlichen Verwaltung adressiert und innerhalb der Verwaltung an das zuständige Rechnungsbearbeitungssystem weitergeleitet wird. Bund und Länder haben das Format im Betrieb des Standards XRechnung vereinbart.

Wozu sie dient

Name und Anschrift reichen für die maschinelle Zustellung nicht aus: Anhand der Leitweg-ID leitet die zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) die Rechnung an die bearbeitende Stelle weiter. Rechnungssteller brauchen keine eigene Leitweg-ID: Der Auftraggeber nennt die Kennung mit der Bestellung.

Wie sie aufgebaut ist

Die Leitweg-ID besteht aus Grobadressierung, optionaler Feinadressierung und zweistelliger Prüfziffer, getrennt durch Bindestriche. Beispiel (erfunden, keine reale Behörde): 991-4711-45.

Bestandteil Beispiel Stellen Pflicht
Grobadressierung 991 (99 = Bund, 1 = unmittelbare Bundesverwaltung) 2 bis 12, numerisch ja
Feinadressierung 4711, von der Verwaltung vergeben bis 30, alphanumerisch nein
Prüfziffer 45 2, numerisch ja

Die Grobadressierung folgt dem Regionalschlüssel: Die ersten zwei Stellen stehen für Bundesland oder Bund, danach folgen – je nach Verwaltungseinheit – Kennzahlen für Regierungsbezirk, Landkreis und Gemeindeverband. Die Prüfziffer wird über Grob- und Feinadressierung ohne Bindestriche nach ISO/IEC 7064 im Modulo-97-10-Verfahren gebildet, demselben Verfahren wie bei der IBAN; die Spezifikation empfiehlt, die Feinadressierung mit einem Buchstaben zu beginnen.

Wo sie in die Rechnung gehört

Die Leitweg-ID steht im Feld Käuferreferenz (BT-10, Buyer reference). Für elektronische Rechnungen an Rechnungsempfänger des Bundes verlangt § 5 Abs. 1 Nr. 1 ERechV mindestens eine Leitweg-Identifikationsnummer; XRechnung führt die Käuferreferenz über die Regel BR-DE-15 als Pflichtfeld. Für Rechnungen in Verfahren der Organleihe nach § 159 Abs. 1 Nr. 5 GWB gilt die Angabepflicht nach § 5 Abs. 3 ERechV nicht. Länder und Kommunen können ihren Rechnungsstellern abweichende Zuordnungsmuster mitteilen und diese statt der Leitweg-ID in BT-10 verwenden. Die Schrittfolge davor steht unter Rechnung an die öffentliche Hand.

Nicht zu verwechseln

Die Leitweg-ID ist keine Steuernummer und keine USt-IdNr; sie adressiert nur die empfangende Stelle der Verwaltung. Von einer Peppol-Teilnehmer-ID ist sie zu unterscheiden: Das Leitweg-ID-Schema darf als Peppol-ID genutzt werden, die Ausgestaltung muss dann aber nicht mit der Peppol-ID übereinstimmen. Bestellnummer und Lieferantennummer sind eigene Angaben und nur zu übermitteln, wenn sie bei der Beauftragung mitgeteilt wurden (§ 5 Abs. 2 ERechV).

Häufige Fragen

Woher bekomme ich die Leitweg-ID meines Auftraggebers?

Der Auftraggeber nennt sie mit der Bestellung. Die Rechnungseingangsplattform des Bundes führt zusätzlich ein Verzeichnis der angebundenen Leitweg-IDs; maßgeblich bleibt die im Auftrag genannte Kennung. Ist sie unklar, fragen Sie beim Rechnungsempfänger nach. Bundesbehörden beantragen ihre Leitweg-IDs beim Zentralen Finanzwesen des Bundes.

Brauche ich als Rechnungssteller eine eigene Leitweg-ID?

Nein. Die Leitweg-ID adressiert den Rechnungsempfänger in der Verwaltung, nicht den Rechnungssteller. Welche Empfängerkennung in die Rechnung gehört, gibt der Empfänger mit der Beauftragung vor: Auf elektronischen Rechnungen an Rechnungsempfänger des Bundes ist eine Leitweg-Identifikationsnummer Pflichtangabe (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 ERechV), nicht aber in Verfahren der Organleihe (§ 5 Abs. 3 ERechV). Das Format ist grundsätzlich auch für Länder und Kommunen einsetzbar, die eigene Zuordnungsmuster mitteilen können; in anderen Verwendungskontexten ist der Einsatz nach bilateraler Absprache zulässig (Leitweg-ID-Spezifikation, Kapitel 1.4).

Was passiert bei einer falschen oder unbekannten Leitweg-ID?

Ist die Kennung syntaktisch falsch, lehnt die Plattform die Rechnung automatisch als formal fehlerhaft ab und informiert den Rechnungssteller darüber (§ 4 Abs. 3 ERechV). Lässt sich eine Rechnung keinem Nutzerkonto zuordnen, hat der Rechnungsempfänger sie abzulehnen; eine Information darüber erhält der Rechnungssteller dann nicht (§ 4 Abs. 4 ERechV).

Quellen

  1. E-Rechnungsverordnung (ERechV), Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes vom 13. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3555), geändert durch Artikel 76 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), §§ 2, 3, 5 und 11Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. § 159 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern, Absatz 1 Nummer 1 bis 5 (Rechnungsempfänger nach § 2 Abs. 4 ERechV)Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. Leitweg-ID, Format-Spezifikation Version 2.0.2, Fassung vom 28. Juli 2021, Kapitel 1.3 bis 1.5 und 2.1 bis 2.5Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), XStandards Einkauf · abgerufen am
  4. Spezifikation Standard XRechnung, CIUS und Extension, Version XRechnung 3.0.2, veröffentlicht am 20. Juni 2024, Informationselement Buyer reference (BT-10) und Regel BR-DE-15Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) · abgerufen am
  5. FAQ E-Rechnung in der Bundesverwaltung, Abschnitt Leitweg-ID (Stand der Seite: 14. Oktober 2026)Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern · abgerufen am