Leitweg-ID (Adresse der Behörde für die E-Rechnung)
Kurz gesagt
Die Leitweg-ID ist die elektronische Adresse eines Rechnungsempfängers in der Bundesverwaltung. Sie ist Pflichtangabe auf jeder E-Rechnung an den Bund (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 ERechV), nicht jedoch in Verfahren der Organleihe (§ 5 Abs. 3 ERechV), und steht im Standard XRechnung im Feld Käuferreferenz (BT-10). Aufbau: Grobadressierung, optionale Feinadressierung und zweistellige Prüfziffer.
Das Wichtigste
- Deutschland: Pflichtangabe der E-Rechnung an Rechnungsempfänger des Bundes (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 ERechV), nicht bei Organleihe (§ 5 Abs. 3).
- Das XRechnung-Feld Käuferreferenz (BT-10) trägt die Leitweg-ID; verpflichtend nach Regel BR-DE-15.
- Aufbau: Grobadressierung 2 bis 12 Stellen, optional Feinadressierung bis 30 Stellen, Prüfziffer 2 Stellen.
- Die Prüfziffer folgt ISO/IEC 7064 im Modulo-97-10-Verfahren, dem Verfahren der IBAN.
- Die Kennung vergibt die Verwaltung und nennt sie im Auftrag; Rechnungssteller brauchen keine eigene.
Leitweg-ID ist die Kennung, mit der eine elektronische Rechnung an eine bestimmte Stelle der öffentlichen Verwaltung adressiert und innerhalb der Verwaltung an das zuständige Rechnungsbearbeitungssystem weitergeleitet wird. Bund und Länder haben das Format im Betrieb des Standards XRechnung vereinbart.
Wozu sie dient
Name und Anschrift reichen für die maschinelle Zustellung nicht aus: Anhand der Leitweg-ID leitet die zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) die Rechnung an die bearbeitende Stelle weiter. Rechnungssteller brauchen keine eigene Leitweg-ID: Der Auftraggeber nennt die Kennung mit der Bestellung.
Wie sie aufgebaut ist
Die Leitweg-ID besteht aus Grobadressierung, optionaler Feinadressierung und zweistelliger Prüfziffer, getrennt durch Bindestriche. Beispiel (erfunden, keine reale Behörde): 991-4711-45.
| Bestandteil | Beispiel | Stellen | Pflicht |
|---|---|---|---|
| Grobadressierung | 991 (99 = Bund, 1 = unmittelbare Bundesverwaltung) | 2 bis 12, numerisch | ja |
| Feinadressierung | 4711, von der Verwaltung vergeben | bis 30, alphanumerisch | nein |
| Prüfziffer | 45 | 2, numerisch | ja |
Die Grobadressierung folgt dem Regionalschlüssel: Die ersten zwei Stellen stehen für Bundesland oder Bund, danach folgen – je nach Verwaltungseinheit – Kennzahlen für Regierungsbezirk, Landkreis und Gemeindeverband. Die Prüfziffer wird über Grob- und Feinadressierung ohne Bindestriche nach ISO/IEC 7064 im Modulo-97-10-Verfahren gebildet, demselben Verfahren wie bei der IBAN; die Spezifikation empfiehlt, die Feinadressierung mit einem Buchstaben zu beginnen.
Wo sie in die Rechnung gehört
Die Leitweg-ID steht im Feld Käuferreferenz (BT-10, Buyer reference). Für elektronische Rechnungen an Rechnungsempfänger des Bundes verlangt § 5 Abs. 1 Nr. 1 ERechV mindestens eine Leitweg-Identifikationsnummer; XRechnung führt die Käuferreferenz über die Regel BR-DE-15 als Pflichtfeld. Für Rechnungen in Verfahren der Organleihe nach § 159 Abs. 1 Nr. 5 GWB gilt die Angabepflicht nach § 5 Abs. 3 ERechV nicht. Länder und Kommunen können ihren Rechnungsstellern abweichende Zuordnungsmuster mitteilen und diese statt der Leitweg-ID in BT-10 verwenden. Die Schrittfolge davor steht unter Rechnung an die öffentliche Hand.
Nicht zu verwechseln
Die Leitweg-ID ist keine Steuernummer und keine USt-IdNr; sie adressiert nur die empfangende Stelle der Verwaltung. Von einer Peppol-Teilnehmer-ID ist sie zu unterscheiden: Das Leitweg-ID-Schema darf als Peppol-ID genutzt werden, die Ausgestaltung muss dann aber nicht mit der Peppol-ID übereinstimmen. Bestellnummer und Lieferantennummer sind eigene Angaben und nur zu übermitteln, wenn sie bei der Beauftragung mitgeteilt wurden (§ 5 Abs. 2 ERechV).