DeutschlandAnleitung

E-Rechnung mit mehreren Steuersätzen: Aufbau der Steuerdaten

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Gilt für XRechnung 3.0.2 (KoSIT, Fassung vom 20. Juni 2024), unabhängig von der Version des ERP-Produkts.

Kurz gesagt

Deutschland: In einer XRechnung trägt jede Position ihre Steuerkategorie (BT-151) und ihren Steuersatz (BT-152); nur bei der Kategorie O (nicht steuerbar) darf an der Position kein Satz stehen (BR-O-5). Je Kombination aus Kategorie und Satz entsteht eine eigene Gruppe in der Steueraufschlüsselung (BG-23) mit Nettobetrag, Satz und Steuerbetrag; 19 und 7 Prozent liegen beide in der Kategorie S. Eine steuerfreie Position bildet eine eigene Gruppe mit Kategorie E, Satz 0 und Befreiungsgrund nach BR-E-10.

Das Wichtigste

  • Jede Position trägt Steuerkategorie (BT-151) und Steuersatz (BT-152); nur bei der Kategorie O (nicht steuerbar) darf BT-152 nicht vorhanden sein (BR-O-5). 19 und 7 Prozent nutzen beide die Kategorie S.
  • Je Kombination aus Kategorie und Satz entsteht eine eigene Gruppe der Steueraufschlüsselung BG-23 (BR-S-8).
  • Je Gruppe gilt: Steuerbetrag BT-117 ist Nettobetrag BT-116 mal Satz BT-119 durch 100, auf zwei Stellen gerundet (BR-CO-17).
  • Steuerfrei heißt Kategorie E, Satz 0 und Steuerbetrag 0; BT-120 oder BT-121 muss den Befreiungsgrund nennen (BR-E-10).
  • Nicht steuerbare Umsätze (Kategorie O) sind nur zulässig, wenn die ganze Rechnung diese Kategorie trägt (BR-O-11, BR-O-12).
  • Der Gesamtsteuerbetrag BT-110 ist die Summe der Gruppen (BR-CO-14); der Rechnungsbetrag BT-112 ist BT-109 plus BT-110 (BR-CO-15).

§ 14 Abs. 4 Nr. 7 und 8 UStG verlangt das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt sowie den Steuersatz mit dem darauf entfallenden Steuerbetrag oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung. Die Norm EN 16931 bildet das in der Gruppe BG-23 ab. Die Steuerdaten entstehen an der Position und enden in den Rechnungssummen.

Was Sie vorab brauchen

  • Je Position den Nettobetrag und den Steuersatz aus dem Artikel- oder Leistungsstamm
  • Die Sätze nach § 12 UStG: 19 Prozent allgemein, 7 Prozent für die in Anlage 2 UStG bezeichneten Gegenstände und die dort genannten Umsätze (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG)
  • Die Steuerkategorien der Liste UNTDID 5305: S, Z, E, AE, K, G, O, L und M
  • Die VATEX-Codeliste für Befreiungsgründe, in der ab 15. November 2025 geltenden Fassung 8
  • Die Fassung der XRechnung, die Ihr System erzeugt (Version 3.0.2, Fassung vom 20. Juni 2024, anwendbar ab diesem Tag), sowie eine Validierung gegen ihre Geschäftsregeln

Schritt für Schritt: die Steuerdaten aufbauen

Schritt 1: Kategorie und Satz je Position setzen

Jede Position trägt den Code der Steuerkategorie (BT-151) und den Steuersatz (BT-152). Für Rechnungen mit zwei Sätzen ist ein Punkt entscheidend: 19 und 7 Prozent tragen beide den Code S. Die Spezifikation verwendet diesen Code einheitlich für den regelhaften und den ermäßigten Satz; unterschieden werden sie erst über den Prozentsatz, an der Position in BT-152 und in der Gruppe in BT-119. In der Gruppe ist der Satz zwingend (BR-DE-14); an der Position gilt: größer als 0 bei S (BR-S-5), gleich 0 bei E, AE, K und G (BR-E-5, BR-AE-5, BR-IC-5, BR-G-5), gar nicht bei O (BR-O-5).

Code (BT-151) Bedeutung und was die Regeln verlangen
S regelhafter und ermäßigter Satz; Satz größer als 0 (BR-S-5), kein Befreiungsgrund in der Gruppe (BR-S-10)
Z Nullsatz; Satz 0, kein Befreiungsgrund (BR-Z-10)
E steuerfrei; Satz 0, Steuerbetrag 0, Befreiungsgrund in BT-120 oder BT-121 (BR-E-10)
AE Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers; Satz 0, Verkäuferkennung (BT-31, BT-32 oder BT-63) und Erwerberkennung (BT-48 oder BT-47) (BR-AE-2)
K innergemeinschaftliche Lieferung; Satz 0, USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31 oder BT-63) und des Erwerbers (BT-48) (BR-IC-2) sowie Lieferdatum (BT-72) oder Abrechnungszeitraum (BG-14) und Lieferland (BT-80) belegt (BR-IC-11, BR-IC-12)
G Ausfuhr in ein Drittland; Satz 0, USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) oder des Steuervertreters (BT-63) (BR-G-2)
O nicht steuerbar; kein Satz an der Position (BR-O-5), keine andere Kategorie in der Rechnung (BR-O-11, BR-O-12)

Die Codes L und M stehen für die Steuern der Kanarischen Inseln und von Ceuta und Melilla; sie betreffen Rechnungen aus diesen Gebieten.

Schritt 2: Eine Gruppe je Kategorie und Satz bilden

Die Steueraufschlüsselung steht in der Gruppe BG-23 (VAT BREAKDOWN), einem direkten Bestandteil des Wurzelelements; mindestens eine solche Gruppe ist Pflicht (BR-CO-18). Für jeden Wert des Steuersatzes ist eine gesonderte Gruppe anzulegen (Anmerkung zu BR-S-8). 19 und 7 Prozent ergeben damit zwei Gruppen mit dem Code S, die sich in BT-119 und den Beträgen unterscheiden; eine steuerfreie Position kommt als Gruppe mit dem Code E hinzu. BT-116 ist die Summe der Positionsnettobeträge dieser Kategorie und dieses Satzes, zuzüglich Abgaben und abzüglich Nachlässe auf Dokumentenebene (BR-S-8; für E, AE, K, G und O entsprechend BR-E-8, BR-AE-8, BR-IC-8, BR-G-8, BR-O-8).

Schritt 3: Nettobetrag und Steuerbetrag je Gruppe füllen

Jede Gruppe trägt den Kategoriecode (BT-118), den Satz (BT-119), den Nettobetrag (BT-116), den Steuerbetrag (BT-117) und bei Bedarf den Befreiungsgrund als Text (BT-120) oder Code (BT-121). Der Steuerbetrag wird je Gruppe gerechnet, nicht aus der Rechnungssumme abgeleitet: BT-117 ist BT-116 mal BT-119, geteilt durch 100, auf zwei Dezimalstellen gerundet (BR-CO-17); bei 0 Prozent ist BT-117 null. Die Werte stehen im XML mit dem Punkt als Dezimaltrennzeichen; die Norm zeigt am Datentyp Amount das Beispiel 10000.25 und am Datentyp Percentage das Beispiel 34.78.

Schritt 4: Den Befreiungsgrund eintragen

Gruppen mit E, AE, K, G oder O brauchen in BT-121 einen Code oder in BT-120 einen Text (BR-E-10, BR-AE-10, BR-IC-10, BR-G-10, BR-O-10); Gruppen mit S oder Z dürfen keinen tragen (BR-S-10, BR-Z-10). Der Befreiungsgrund steht nur auf Dokumentenebene, nicht an der Position. Die VATEX-Liste benennt Befreiungen nach Artikeln der Richtlinie 2006/112/EG; nach der amtlichen Codelisten-Übersicht gilt ab 15. November 2025 die Fassung 8, die neben den EU-Codes nationale Codes für Frankreich führt. Die informelle Leitlinie der Kommission überlässt die Zuordnung dem Rechnungssteller und nennt für die innergemeinschaftliche Lieferung VATEX-EU-IC, für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers VATEX-EU-AE und für die Ausfuhr in ein Drittland VATEX-EU-G. Passt keine Nummer, bleibt der Text in BT-120.

Zwei deutsche Pflichten kommen hinzu. Für die innergemeinschaftliche Lieferung verlangt § 14a Abs. 3 Satz 2 UStG die USt-IdNr. beider Seiten in der Rechnung; steuerfrei ist sie nach § 4 Nr. 1 Buchst. b in Verbindung mit § 6a UStG. Bei einer Leistung nach § 13b UStG, etwa einer Bauleistung (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG), schreibt § 14a Abs. 5 UStG die Angabe “Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers” vor und schließt den gesonderten Steuerausweis nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG aus.

Schritt 5: Die Rechnungssummen aus den Gruppen bilden

BT-106 ist die Summe aller Positionsnettobeträge (BR-CO-10), BT-107 die der Nachlässe und BT-108 die der Abgaben auf Dokumentenebene (BR-CO-11, BR-CO-12). BT-109 ist BT-106 minus BT-107 plus BT-108 (BR-CO-13), BT-110 die Summe aller BT-117 (BR-CO-14), BT-112 gleich BT-109 plus BT-110 (BR-CO-15). Entscheidend für gemischte Rechnungen ist BT-110: Der Gesamtsteuerbetrag ist die Summe der Steuerbeträge aller Gruppen.

Beispielrechnung: 19 Prozent, 7 Prozent und eine steuerfreie Position

Beispielrechnung mit erfundenen Beträgen. Ein Betrieb rechnet einem Unternehmer im Inland ein Ersatzteil mit 19 Prozent, ein Fachbuch mit 7 Prozent (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG) und die nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfreie Vermietung eines Lagerraums ab.

Pos. Position Menge Einzelpreis BT-131 Nettobetrag BT-151 BT-152
1 Ersatzteil 2 500.00 1000.00 S 19.00
2 Fachbuch 1 200.00 200.00 S 7.00
3 Lagerraum, Miete Oktober 1 500.00 500.00 E 0.00

Aus diesen Positionen werden drei Gruppen der Steueraufschlüsselung, nicht zwei:

Gruppe BT-118 BT-119 BT-116 BT-117 BT-120 BT-121
1 S 19.00 1000.00 190.00 – –
2 S 7.00 200.00 14.00 – –
3 E 0.00 500.00 0.00 Vermietung von Grundstücken, steuerfrei nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG –

Nachrechnen: Gruppe 1 ergibt 1000.00 mal 19 durch 100 = 190.00, Gruppe 2 ergibt 200.00 mal 7 durch 100 = 14.00, Gruppe 3 ergibt 0.00. Die Summe dieser Steuerbeträge ist 204.00, damit ist BT-110 = 204.00 (BR-CO-14). Für die Rechnung gilt BT-106 = 1700.00, BT-109 = 1700.00, BT-112 = 1904.00 und BT-115 = 1904.00; BT-109 plus BT-110 ergibt 1700.00 plus 204.00 = 1904.00 (BR-CO-15).

In Gruppe 3 steht kein Code, sondern der Normtext. Die VATEX-Liste benennt Befreiungen nach Nummern der Richtlinie 2006/112/EG und führt in der geöffneten Fassung 8 nationale Codes für Frankreich, aber keinen deutschen; BR-E-10 verlangt nur eine der beiden Angaben.

Zweiter Fall: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Bei einer Leistung, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet, trägt die Position die Kategorie AE und den Satz 0.00. Die Gruppe hat den Steuerbetrag 0.00; in BT-121 steht der Code VATEX-EU-AE, in BT-120 der Normtext der Angabe, die § 14a Abs. 5 UStG vorschreibt. Auf Verkäuferseite muss die Rechnung eine Kennung tragen: die USt-IdNr. (BT-31), die Steuernummer (BT-32) oder die USt-IdNr. des Steuervertreters (BT-63); auf Erwerberseite die USt-IdNr. (BT-48) oder die Registrierungskennung (BT-47) (BR-AE-2). Eine Rechnung über 2000.00 Euro netto ergibt BT-116 = 2000.00, BT-117 = 0.00, BT-110 = 0.00 und BT-112 = 2000.00.

So prüfen Sie das Ergebnis

  1. Gruppen zählen: für jeden vorkommenden Satz und jede vorkommende Kategorie genau eine Gruppe; zwei Sätze mit dem Code S ergeben zwei Gruppen (BR-S-8).
  2. Je Gruppe nachrechnen: BT-116 mal BT-119 durch 100, auf zwei Stellen gerundet, ergibt BT-117 (BR-CO-17); bei 0 Prozent null.
  3. Summen abgleichen: BT-110 ist die Summe aller BT-117 (BR-CO-14), BT-112 gleich BT-109 plus BT-110 (BR-CO-15).
  4. Befreiungsgrund prüfen: Gruppen mit E, AE, K, G oder O tragen einen Code oder Text, Gruppen mit S oder Z keinen (BR-S-10, BR-Z-10, BR-E-10).

Den Eingang beim Empfänger beschreibt E-Rechnung empfangen.

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Ursache Abhilfe
Validator beanstandet BR-S-8 zwei Steuersätze in einer Gruppe je Satz eine eigene Gruppe mit eigenem BT-116
BT-117 weicht um einen Cent ab Steuer je Position gerechnet und dann addiert BT-116 der Gruppe mit BT-119 multiplizieren, erst dann runden (BR-CO-17)
Befreiungsgrund fehlt Gruppe mit E, AE, K, G oder O ohne BT-120 und BT-121 Code aus der VATEX-Liste oder Normtext eintragen (BR-E-10)
Rechnung mit Kategorie O wird zurückgewiesen weitere Positionen mit anderer Kategorie steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG als Kategorie E abbilden (BR-O-12)
Validator verlangt BT-119 Steuersatz nicht übermittelt Satz je Gruppe angeben, auch 0.00 bei E, AE, K und G (BR-DE-14)

Wann Sie Hilfe holen sollten

Holen Sie Ihre Steuerberatung dazu, wenn Sie einen Befreiungsgrund keiner Nummer der Richtlinie 2006/112/EG zuordnen können, wenn eine Leistung unter § 13b UStG fällt oder wenn Ihr System je Rechnung nur einen Steuersatz führen kann. Ebenso, wenn eine Rechnung nach Ihrem Verständnis nicht steuerbar ist: Die Kategorie O erlaubt keine gemischte Rechnung. Fristen und Ausnahmen stehen im Artikel zu den ausgenommenen Rechnungen.

Häufige Fragen

Kann ich eine Position mit 7 Prozent und eine mit 19 Prozent in eine Gruppe schreiben?

Nein. BR-S-8 verlangt für jeden Wert des Steuersatzes eine gesonderte Gruppe; die Anmerkung zur Regel nennt das ausdrücklich. Für 19 Prozent und 7 Prozent entstehen deshalb zwei Gruppen mit demselben Code S, aber unterschiedlichem Satz in BT-119 und getrennten Nettobeträgen in BT-116.

Muss ich den Steuersatz auch auf Positionsebene angeben?

Ja. Die Position trägt Kategorie und Satz (BT-151, BT-152), die Gruppe trägt beides erneut (BT-118, BT-119). XRechnung verlangt den Satz in BT-119 zwingend (BR-DE-14), und bei Kategorie S muss der Satz größer als 0 sein (BR-S-5). Für Kategorie O sieht die Norm ausdrücklich vor, dass an der Position kein Satz stehen darf (BR-O-5).

Reicht der Normtext als Befreiungsgrund, oder brauche ich einen Code?

Eine der beiden Angaben genügt (BR-E-10), also Code in BT-121 oder Text in BT-120. Die VATEX-Codeliste benennt Artikel der Richtlinie 2006/112/EG; für eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG, die keiner dieser Nummern entspricht, führen Sie den Normtext in BT-120.

Darf eine Rechnung mit einer steuerfreien Position auch Positionen mit Steuersatz enthalten?

Ja. Für die Kategorie E verlangt BR-E-1 genau eine Gruppe mit diesem Code, wenn eine Position steuerfrei ist, und ordnet nichts über gemischte Gruppen an; die Sperre gegen gemischte Rechnungen gilt nur für die Kategorie O (BR-O-11, BR-O-12).

Quellen

  1. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 14 Ausstellung von Rechnungen (Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. Juni 2026)Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 14a Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen FällenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 12 SteuersätzeBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  4. Umsatzsteuergesetz (UStG), Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 14) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden GegenständeBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  5. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen LeistungenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  6. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 13b Steuerschuldnerschaft des LeistungsempfängersBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  7. XRechnung, CIUS und Extension, Spezifikation Version 3.0.2 (veröffentlicht 20.06.2024), Teil II und IIa mit semantischem Datenmodell und GeschäftsregelnKoordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) · abgerufen am
  8. Versionen und Bundles der XRechnung (geltende und angekündigte Fassungen)Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), XStandards Einkauf · abgerufen am
  9. EN 16931: Aktueller Stand und Ausblick auf die Einführung der XRechnung 4.0 (Meldung vom 1. September 2026)Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), XStandards Einkauf · abgerufen am
  10. Registry of supporting artefacts to implement EN16931 (amtliche Übersicht der Codelisten EAS und VATEX mit Gültigkeits- und Veröffentlichungsdaten)Europäische Kommission, Digital Europe Programme (DIGITAL) · abgerufen am
  11. VAT Exemption Reason Code list VATEX, version 8 (Fassung ab 15. November 2025)Europäische Kommission, Digital Europe Programme (DIGITAL) · abgerufen am
  12. VAT Exemption Reason Code list VATEX, version 9 (Fassung ab 15. November 2026, veröffentlicht am 12. Oktober 2026)Europäische Kommission, Digital Europe Programme (DIGITAL) · abgerufen am
  13. EN16931 code lists values v17b, used from 2026-05-15 (Übersicht der zulässigen Codewerte, Tabellen VATEX und 5305)Europäische Kommission, Digital Europe Programme (DIGITAL) · abgerufen am
  14. Technical guidance for tax codes in EN 16931, Version 1 (informelle Leitlinie der Fachgruppe für elektronische Rechnungsstellung)Europäische Kommission, Digital Europe Programme (DIGITAL) · abgerufen am
  15. Obtaining a copy of the European standard on eInvoicing (Zugang zu EN 16931-1, Stand der Seite vom 24. Juni 2026)Europäische Kommission, Digital Europe Programme (DIGITAL) · abgerufen am