E-Rechnung mit mehreren Steuersätzen: Aufbau der Steuerdaten
Kurz gesagt
Deutschland: In einer XRechnung trägt jede Position ihre Steuerkategorie (BT-151) und ihren Steuersatz (BT-152); nur bei der Kategorie O (nicht steuerbar) darf an der Position kein Satz stehen (BR-O-5). Je Kombination aus Kategorie und Satz entsteht eine eigene Gruppe in der Steueraufschlüsselung (BG-23) mit Nettobetrag, Satz und Steuerbetrag; 19 und 7 Prozent liegen beide in der Kategorie S. Eine steuerfreie Position bildet eine eigene Gruppe mit Kategorie E, Satz 0 und Befreiungsgrund nach BR-E-10.
Das Wichtigste
- Jede Position trägt Steuerkategorie (BT-151) und Steuersatz (BT-152); nur bei der Kategorie O (nicht steuerbar) darf BT-152 nicht vorhanden sein (BR-O-5). 19 und 7 Prozent nutzen beide die Kategorie S.
- Je Kombination aus Kategorie und Satz entsteht eine eigene Gruppe der Steueraufschlüsselung BG-23 (BR-S-8).
- Je Gruppe gilt: Steuerbetrag BT-117 ist Nettobetrag BT-116 mal Satz BT-119 durch 100, auf zwei Stellen gerundet (BR-CO-17).
- Steuerfrei heißt Kategorie E, Satz 0 und Steuerbetrag 0; BT-120 oder BT-121 muss den Befreiungsgrund nennen (BR-E-10).
- Nicht steuerbare Umsätze (Kategorie O) sind nur zulässig, wenn die ganze Rechnung diese Kategorie trägt (BR-O-11, BR-O-12).
- Der Gesamtsteuerbetrag BT-110 ist die Summe der Gruppen (BR-CO-14); der Rechnungsbetrag BT-112 ist BT-109 plus BT-110 (BR-CO-15).
§ 14 Abs. 4 Nr. 7 und 8 UStG verlangt das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt sowie den Steuersatz mit dem darauf entfallenden Steuerbetrag oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung. Die Norm EN 16931 bildet das in der Gruppe BG-23 ab. Die Steuerdaten entstehen an der Position und enden in den Rechnungssummen.
Was Sie vorab brauchen
- Je Position den Nettobetrag und den Steuersatz aus dem Artikel- oder Leistungsstamm
- Die Sätze nach § 12 UStG: 19 Prozent allgemein, 7 Prozent für die in Anlage 2 UStG bezeichneten Gegenstände und die dort genannten Umsätze (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG)
- Die Steuerkategorien der Liste UNTDID 5305: S, Z, E, AE, K, G, O, L und M
- Die VATEX-Codeliste für Befreiungsgründe, in der ab 15. November 2025 geltenden Fassung 8
- Die Fassung der XRechnung, die Ihr System erzeugt (Version 3.0.2, Fassung vom 20. Juni 2024, anwendbar ab diesem Tag), sowie eine Validierung gegen ihre Geschäftsregeln
Schritt für Schritt: die Steuerdaten aufbauen
Schritt 1: Kategorie und Satz je Position setzen
Jede Position trägt den Code der Steuerkategorie (BT-151) und den Steuersatz (BT-152). Für Rechnungen mit zwei Sätzen ist ein Punkt entscheidend: 19 und 7 Prozent tragen beide den Code S. Die Spezifikation verwendet diesen Code einheitlich für den regelhaften und den ermäßigten Satz; unterschieden werden sie erst über den Prozentsatz, an der Position in BT-152 und in der Gruppe in BT-119. In der Gruppe ist der Satz zwingend (BR-DE-14); an der Position gilt: größer als 0 bei S (BR-S-5), gleich 0 bei E, AE, K und G (BR-E-5, BR-AE-5, BR-IC-5, BR-G-5), gar nicht bei O (BR-O-5).
| Code (BT-151) | Bedeutung und was die Regeln verlangen |
|---|---|
| S | regelhafter und ermäßigter Satz; Satz größer als 0 (BR-S-5), kein Befreiungsgrund in der Gruppe (BR-S-10) |
| Z | Nullsatz; Satz 0, kein Befreiungsgrund (BR-Z-10) |
| E | steuerfrei; Satz 0, Steuerbetrag 0, Befreiungsgrund in BT-120 oder BT-121 (BR-E-10) |
| AE | Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers; Satz 0, Verkäuferkennung (BT-31, BT-32 oder BT-63) und Erwerberkennung (BT-48 oder BT-47) (BR-AE-2) |
| K | innergemeinschaftliche Lieferung; Satz 0, USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31 oder BT-63) und des Erwerbers (BT-48) (BR-IC-2) sowie Lieferdatum (BT-72) oder Abrechnungszeitraum (BG-14) und Lieferland (BT-80) belegt (BR-IC-11, BR-IC-12) |
| G | Ausfuhr in ein Drittland; Satz 0, USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) oder des Steuervertreters (BT-63) (BR-G-2) |
| O | nicht steuerbar; kein Satz an der Position (BR-O-5), keine andere Kategorie in der Rechnung (BR-O-11, BR-O-12) |
Die Codes L und M stehen für die Steuern der Kanarischen Inseln und von Ceuta und Melilla; sie betreffen Rechnungen aus diesen Gebieten.
Schritt 2: Eine Gruppe je Kategorie und Satz bilden
Die Steueraufschlüsselung steht in der Gruppe BG-23 (VAT BREAKDOWN), einem direkten Bestandteil des Wurzelelements; mindestens eine solche Gruppe ist Pflicht (BR-CO-18). Für jeden Wert des Steuersatzes ist eine gesonderte Gruppe anzulegen (Anmerkung zu BR-S-8). 19 und 7 Prozent ergeben damit zwei Gruppen mit dem Code S, die sich in BT-119 und den Beträgen unterscheiden; eine steuerfreie Position kommt als Gruppe mit dem Code E hinzu. BT-116 ist die Summe der Positionsnettobeträge dieser Kategorie und dieses Satzes, zuzüglich Abgaben und abzüglich Nachlässe auf Dokumentenebene (BR-S-8; für E, AE, K, G und O entsprechend BR-E-8, BR-AE-8, BR-IC-8, BR-G-8, BR-O-8).
Schritt 3: Nettobetrag und Steuerbetrag je Gruppe füllen
Jede Gruppe trägt den Kategoriecode (BT-118), den Satz (BT-119), den Nettobetrag (BT-116), den Steuerbetrag (BT-117) und bei Bedarf den Befreiungsgrund als Text (BT-120) oder Code (BT-121). Der Steuerbetrag wird je Gruppe gerechnet, nicht aus der Rechnungssumme abgeleitet: BT-117 ist BT-116 mal BT-119, geteilt durch 100, auf zwei Dezimalstellen gerundet (BR-CO-17); bei 0 Prozent ist BT-117 null. Die Werte stehen im XML mit dem Punkt als Dezimaltrennzeichen; die Norm zeigt am Datentyp Amount das Beispiel 10000.25 und am Datentyp Percentage das Beispiel 34.78.
Schritt 4: Den Befreiungsgrund eintragen
Gruppen mit E, AE, K, G oder O brauchen in BT-121 einen Code oder in BT-120 einen Text (BR-E-10, BR-AE-10, BR-IC-10, BR-G-10, BR-O-10); Gruppen mit S oder Z dürfen keinen tragen (BR-S-10, BR-Z-10). Der Befreiungsgrund steht nur auf Dokumentenebene, nicht an der Position. Die VATEX-Liste benennt Befreiungen nach Artikeln der Richtlinie 2006/112/EG; nach der amtlichen Codelisten-Übersicht gilt ab 15. November 2025 die Fassung 8, die neben den EU-Codes nationale Codes für Frankreich führt. Die informelle Leitlinie der Kommission überlässt die Zuordnung dem Rechnungssteller und nennt für die innergemeinschaftliche Lieferung VATEX-EU-IC, für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers VATEX-EU-AE und für die Ausfuhr in ein Drittland VATEX-EU-G. Passt keine Nummer, bleibt der Text in BT-120.
Zwei deutsche Pflichten kommen hinzu. Für die innergemeinschaftliche Lieferung verlangt § 14a Abs. 3 Satz 2 UStG die USt-IdNr. beider Seiten in der Rechnung; steuerfrei ist sie nach § 4 Nr. 1 Buchst. b in Verbindung mit § 6a UStG. Bei einer Leistung nach § 13b UStG, etwa einer Bauleistung (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG), schreibt § 14a Abs. 5 UStG die Angabe “Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers” vor und schließt den gesonderten Steuerausweis nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG aus.
Schritt 5: Die Rechnungssummen aus den Gruppen bilden
BT-106 ist die Summe aller Positionsnettobeträge (BR-CO-10), BT-107 die der Nachlässe und BT-108 die der Abgaben auf Dokumentenebene (BR-CO-11, BR-CO-12). BT-109 ist BT-106 minus BT-107 plus BT-108 (BR-CO-13), BT-110 die Summe aller BT-117 (BR-CO-14), BT-112 gleich BT-109 plus BT-110 (BR-CO-15). Entscheidend für gemischte Rechnungen ist BT-110: Der Gesamtsteuerbetrag ist die Summe der Steuerbeträge aller Gruppen.
Beispielrechnung: 19 Prozent, 7 Prozent und eine steuerfreie Position
Beispielrechnung mit erfundenen Beträgen. Ein Betrieb rechnet einem Unternehmer im Inland ein Ersatzteil mit 19 Prozent, ein Fachbuch mit 7 Prozent (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG) und die nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfreie Vermietung eines Lagerraums ab.
| Pos. | Position | Menge | Einzelpreis | BT-131 Nettobetrag | BT-151 | BT-152 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Ersatzteil | 2 | 500.00 | 1000.00 | S | 19.00 |
| 2 | Fachbuch | 1 | 200.00 | 200.00 | S | 7.00 |
| 3 | Lagerraum, Miete Oktober | 1 | 500.00 | 500.00 | E | 0.00 |
Aus diesen Positionen werden drei Gruppen der Steueraufschlüsselung, nicht zwei:
| Gruppe | BT-118 | BT-119 | BT-116 | BT-117 | BT-120 | BT-121 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | S | 19.00 | 1000.00 | 190.00 | – | – |
| 2 | S | 7.00 | 200.00 | 14.00 | – | – |
| 3 | E | 0.00 | 500.00 | 0.00 | Vermietung von Grundstücken, steuerfrei nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG | – |
Nachrechnen: Gruppe 1 ergibt 1000.00 mal 19 durch 100 = 190.00, Gruppe 2 ergibt 200.00 mal 7 durch 100 = 14.00, Gruppe 3 ergibt 0.00. Die Summe dieser Steuerbeträge ist 204.00, damit ist BT-110 = 204.00 (BR-CO-14). Für die Rechnung gilt BT-106 = 1700.00, BT-109 = 1700.00, BT-112 = 1904.00 und BT-115 = 1904.00; BT-109 plus BT-110 ergibt 1700.00 plus 204.00 = 1904.00 (BR-CO-15).
In Gruppe 3 steht kein Code, sondern der Normtext. Die VATEX-Liste benennt Befreiungen nach Nummern der Richtlinie 2006/112/EG und führt in der geöffneten Fassung 8 nationale Codes für Frankreich, aber keinen deutschen; BR-E-10 verlangt nur eine der beiden Angaben.
Zweiter Fall: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Bei einer Leistung, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet, trägt die Position die Kategorie AE und den Satz 0.00. Die Gruppe hat den Steuerbetrag 0.00; in BT-121 steht der Code VATEX-EU-AE, in BT-120 der Normtext der Angabe, die § 14a Abs. 5 UStG vorschreibt. Auf Verkäuferseite muss die Rechnung eine Kennung tragen: die USt-IdNr. (BT-31), die Steuernummer (BT-32) oder die USt-IdNr. des Steuervertreters (BT-63); auf Erwerberseite die USt-IdNr. (BT-48) oder die Registrierungskennung (BT-47) (BR-AE-2). Eine Rechnung über 2000.00 Euro netto ergibt BT-116 = 2000.00, BT-117 = 0.00, BT-110 = 0.00 und BT-112 = 2000.00.
So prüfen Sie das Ergebnis
- Gruppen zählen: für jeden vorkommenden Satz und jede vorkommende Kategorie genau eine Gruppe; zwei Sätze mit dem Code S ergeben zwei Gruppen (BR-S-8).
- Je Gruppe nachrechnen: BT-116 mal BT-119 durch 100, auf zwei Stellen gerundet, ergibt BT-117 (BR-CO-17); bei 0 Prozent null.
- Summen abgleichen: BT-110 ist die Summe aller BT-117 (BR-CO-14), BT-112 gleich BT-109 plus BT-110 (BR-CO-15).
- Befreiungsgrund prüfen: Gruppen mit E, AE, K, G oder O tragen einen Code oder Text, Gruppen mit S oder Z keinen (BR-S-10, BR-Z-10, BR-E-10).
Den Eingang beim Empfänger beschreibt E-Rechnung empfangen.
Wenn etwas nicht klappt
| Symptom | Ursache | Abhilfe |
|---|---|---|
| Validator beanstandet BR-S-8 | zwei Steuersätze in einer Gruppe | je Satz eine eigene Gruppe mit eigenem BT-116 |
| BT-117 weicht um einen Cent ab | Steuer je Position gerechnet und dann addiert | BT-116 der Gruppe mit BT-119 multiplizieren, erst dann runden (BR-CO-17) |
| Befreiungsgrund fehlt | Gruppe mit E, AE, K, G oder O ohne BT-120 und BT-121 | Code aus der VATEX-Liste oder Normtext eintragen (BR-E-10) |
| Rechnung mit Kategorie O wird zurückgewiesen | weitere Positionen mit anderer Kategorie | steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG als Kategorie E abbilden (BR-O-12) |
| Validator verlangt BT-119 | Steuersatz nicht übermittelt | Satz je Gruppe angeben, auch 0.00 bei E, AE, K und G (BR-DE-14) |
Wann Sie Hilfe holen sollten
Holen Sie Ihre Steuerberatung dazu, wenn Sie einen Befreiungsgrund keiner Nummer der Richtlinie 2006/112/EG zuordnen können, wenn eine Leistung unter § 13b UStG fällt oder wenn Ihr System je Rechnung nur einen Steuersatz führen kann. Ebenso, wenn eine Rechnung nach Ihrem Verständnis nicht steuerbar ist: Die Kategorie O erlaubt keine gemischte Rechnung. Fristen und Ausnahmen stehen im Artikel zu den ausgenommenen Rechnungen.