EU-Recht (DE/AT)Glossar

EN 16931 (Europäische Norm für die elektronische Rechnung)

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Die EN 16931 ist die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung. Teil 1 legt das semantische Datenmodell der Kernelemente einer E-Rechnung fest, Teil 2 die zwei zulässigen Syntaxen UBL und CII. Eine CIUS ist eine Präzisierung dieser Norm für ein Land oder eine Branche; XRechnung ist die deutsche CIUS.

Das Wichtigste

  • EN 16931-1 legt das semantische Datenmodell der Kernelemente einer elektronischen Rechnung fest.
  • CEN/TS 16931-2:2017 nennt zwei zulässige Syntaxen: UN/CEFACT CII und UBL.
  • Eine CIUS präzisiert die Norm für ein Land oder eine Branche und darf sie nur enger fassen.
  • XRechnung ist die deutsche CIUS; Version 3.0 gilt seit dem 1. Februar 2024.
  • Im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist EN 16931-1:2017; im Mai 2026 erschien die Fassung EN 16931-1:2026.
  • Die Norm bindet nicht aus sich heraus, sondern über die Richtlinie 2014/55/EU und nationales Recht.

EN 16931 ist die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung: Teil 1 (EN 16931-1) legt ein semantisches Datenmodell der Kernelemente einer elektronischen Rechnung fest, Teil 2 (CEN/TS 16931-2) die Syntaxen, in denen dieses Modell dargestellt wird. Herausgeber ist das Europäische Komitee für Normung (CEN).

Wozu die Norm dient

Eine Rechnung ist nur maschinell verarbeitbar, wenn Sender und Empfänger dieselben Angaben gleich verstehen. Die Norm trennt dafür die Bedeutung der Angaben (Semantik) von ihrer Darstellung (Syntax). Die Richtlinie 2014/55/EU verpflichtet öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber, elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten, die der Norm und einer der veröffentlichten Syntaxen entsprechen; sie gilt für Rechnungen aus Aufträgen im Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien 2009/81/EG, 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU (Art. 1; ausgenommen sind Aufträge nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie). Spätester Termin für das Inkraftsetzen war der 18. April 2019 (Art. 2 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1870); für subzentrale Auftraggeber und Sektorenauftraggeber durfte die Anwendung bis höchstens 30 Monate nach der Veröffentlichung der Normfundstelle im Amtsblatt der EU aufgeschoben werden (Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie). Die Norm bindet nicht aus sich heraus; verbindlich wird sie durch diesen Verweis des EU-Rechts und durch nationales Recht. In Deutschland nennt die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) die Richtlinie 2014/55/EU als Grundlage des Standards XRechnung, den Bund und Länder durch eigene Gesetzgebung umsetzen.

Die Ebenen im Überblick

Die Norm baut in Ebenen aufeinander auf. Die Tabelle zeigt, was jede Ebene festlegt und welche Angaben dort verbindlich sind.

Ebene Was sie festlegt Beispiel Angaben und ihre Verbindlichkeit
Semantisches Datenmodell Bedeutung und Kerninhalte der Rechnung EN 16931-1:2017, 2017 im Amtsblatt der EU veröffentlicht; Neufassung EN 16931-1:2026, im Mai 2026 veröffentlicht Kernelemente nach Art. 6 der Richtlinie 2014/55/EU; die Vorschrift zählt sie nicht abschließend auf und weist sie nicht einzeln als Pflicht aus: Prozess- und Rechnungskennung, Rechnungszeitraum, Verkäufer, Käufer, Zahlungsempfänger, Steuervertreter des Verkäufers, Vertragsbezug, Lieferangaben, Zahlungsanweisungen, Zu- und Abschläge, Positionen, Summen, Umsatzsteueraufschlüsselung. Ob ein Element Pflicht ist, bestimmt seine Kardinalität in EN 16931-1
Syntax Darstellung derselben Angaben in XML CEN/TS 16931-2:2017: UN/CEFACT Cross Industry Invoice (CII) und UBL nach ISO/IEC 19845:2015 dieselben Business Terms (BT-1, BT-2 …), je Syntax auf eigene XML-Elemente abgebildet
CIUS Präzisierung für ein Land oder eine Domäne (Branche, Netz) XRechnung (Deutschland), Version 3.0.2 vom 20. Juni 2024; Peppol BIS Billing 3.0 Pflicht in der CIUS XRechnung: Rechnungsnummer (BT-1), Rechnungsdatum (BT-2), Rechnungsart (BT-3), Währung (BT-5), Käuferreferenz (BT-10; deren Nutzung geben der Bund und mehrere Länder mit der Leitweg-ID vor, Länder und Kommunen können abweichende Zuordnungsmuster mitteilen), Spezifikationskennung (BT-24), Gruppen Verkäufer (BG-4), Käufer (BG-7), Zahlungsanweisungen (BG-16), Summen (BG-22), Steueraufschlüsselung (BG-23), Positionen (BG-25). Nur bedingt oder optional: Zahlungsempfänger (BG-10), Steuervertreter des Verkäufers (BG-11), Lieferangaben (BG-13), Zu- und Abschläge (BG-20, BG-21), rechnungsbegründende Unterlagen (BG-24)

Die Kardinalitäten der Business Terms stehen in EN 16931-1 selbst; die Norm wird über die nationalen Normungsorganisationen bezogen. Welche Elemente und Gruppen die CIUS XRechnung verpflichtend macht, steht in der öffentlichen Spezifikation der KoSIT.

Was eine CIUS ist

Eine Core Invoice Usage Specification (CIUS) ist eine Präzisierung der EN 16931 für ein Land oder eine Domäne (Branche, Netz). Sie darf optionale Informationselemente zu Pflichtfeldern erklären, Geschäftsregeln hinzufügen und Codelisten auf weniger Werte beschränken, die Bedeutung der Norm aber nur enger fassen. XRechnung ist die CIUS für deutsche öffentliche Auftraggeber; ihre Version 3.0 ist am 1. Februar 2024 in Kraft getreten, die vorliegende Fassung 3.0.2 vom 20. Juni 2024 enthält nur redaktionelle Änderungen. Eine Vorversion von XRechnung 4.0, die die Fassung EN 16931-1:2026 umsetzt, erschien am 15. September 2026 und ist noch nicht für den produktiven Einsatz bestimmt. Auch Peppol BIS Billing 3.0 ist eine CIUS der EN 16931.

Nicht zu verwechseln

Eine CIUS fasst die EN 16931 nur enger; eine Extension ergänzt neue Informationselemente und Codes und muss auf einer bestehenden CIUS oder einer anderen Extension aufbauen (EN 16931-5 regelt den Umgang mit Extensions). Die Extension XRechnung baut auf der CIUS XRechnung auf und ist für Rechnungsstellende optional. Semantisches Datenmodell und Syntax sind ebenfalls zwei verschiedene Dinge: Das Modell regelt, welche Angaben eine Rechnung enthalten muss und was sie bedeuten; die Syntax regelt, wie diese Angaben in XML stehen.

Häufige Fragen

Ist die EN 16931 ein Gesetz?

Nein. Die Norm wird vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) herausgegeben. Verbindlich wird sie, weil die Richtlinie 2014/55/EU auf sie verweist: Öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber müssen elektronische Rechnungen annehmen und verarbeiten, die der Norm und einer der veröffentlichten Syntaxen entsprechen. Diese Pflicht gilt nach Art. 1 der Richtlinie nur für Rechnungen aus Aufträgen im Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien 2009/81/EG, 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU; ausgenommen sind Aufträge nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie (geheime oder besonders sicherheitsrelevante Vergabe). Für Unternehmen gilt ein Format, wenn Vertrag oder nationales Recht es vorschreiben.

Darf eine CIUS die EN 16931 erweitern?

Nein, eine CIUS fasst die Norm nur enger: Sie darf optionale Felder zu Pflichtfeldern machen, Geschäftsregeln ergänzen und Codelisten einschränken, ohne die Bedeutung der Norm zu verändern. Neue Felder bringt dagegen eine Extension; sie muss auf einer bestehenden CIUS oder einer anderen Extension aufbauen. Die Extension XRechnung baut auf der CIUS XRechnung auf und ist für Rechnungsstellende optional.

Welche Syntaxen erlaubt die Norm?

Die Syntaxliste CEN/TS 16931-2:2017 nennt zwei Syntaxen: die UN/CEFACT Cross Industry Invoice (CII) und UBL nach ISO/IEC 19845:2015. Beide bilden dasselbe Datenmodell ab. Die Europäische Kommission veröffentlicht zusätzlich Syntax-Bindings für UBL, CII und UN/EDIFACT INVOIC D16B; EDIFACT steht nicht auf der Liste der zwei Syntaxen.

Quellen

  1. Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (ABl. L 133 vom 6.5.2014, S. 1), Art. 2, Art. 3, Art. 6 und Art. 11 Abs. 2Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex, Cellar) · abgerufen am
  2. Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1870 der Kommission vom 16. Oktober 2017 über die Veröffentlichung der Referenz der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste ihrer Syntaxen nach der Richtlinie 2014/55/EU (ABl. L 266 vom 17.10.2017, S. 19), Art. 1 und Art. 2 und AnhangAmt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex, Cellar) · abgerufen am
  3. Obtaining a copy of the European standard on eInvoicing (Stand der Seite: 24. Juni 2026)Europäische Kommission, Digital Building Blocks (eInvoicing) · abgerufen am
  4. Spezifikation Standard XRechnung — CIUS und Extension, Version XRechnung 3.0.2 vom 20. Juni 2024, Kapitel 4.5 bis 4.9, Abschnitt 11.1 und die Gruppen PAYEE (11.22) und SELLER TAX REPRESENTATIVE PARTY (11.32)Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) · abgerufen am
  5. Rechtliche Grundlagen der XRechnungKoordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) · abgerufen am
  6. XRechnung 4.0: Vorversion veröffentlicht (Vorversion der Spezifikation XRechnung 4.0 vom 15. September 2026)Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) · abgerufen am
  7. Peppol BIS Billing 3.0, Business Interoperability Specifications (Fassung Mai 2026)OpenPeppol AISBL · abgerufen am
  8. DIN EN 16931-1:2026-10, Elektronische Rechnungsstellung — Teil 1: Semantisches Datenmodell der Kernelemente einer elektronischen Rechnung; Deutsche Fassung EN 16931-1:2026DIN Media GmbH · abgerufen am
  9. DIN EN 16931-1 (zurückgezogen), Deutsche Fassung EN 16931-1:2017+A1:2019+AC:2020DIN e. V., Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen · abgerufen am