Kontenrahmen KMU in der Schweiz im ERP einrichten
Kurz gesagt
Der Kontenrahmen KMU ist ein Kontenrahmen für Schweizer KMU, der auf der Schweizer Rechnungslegungsstruktur (Bilanz und Erfolgsrechnung nach OR Art. 959 ff.) basiert. Richten Sie ihn im ERP ein, indem Sie die Kontenklassen (1 Aktiven, 2 Passiven, 3–8 Ertrags- und Aufwandsklassen, 9 Abschluss) anlegen, die MWST-Konten je nach Abrechnungsmethode einrichten, die Sozialversicherungskonten (AHV/IV/EO, ALV, UVG, BVG) und die Fremdwährungskonten anlegen und alles den ERP-Kontoarten zuordnen.
Das Wichtigste
- OR Art. 957 Abs. 1: Buchführungspflicht für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ab 500'000 Franken Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr.
- OR Art. 957a Abs. 4: Die Buchführung erfolgt in der Landeswährung oder in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Währung.
- MWSTG Art. 25: Steuersätze 8,1 % (Normalsatz), 2,6 % (reduzierter Satz) und 3,8 % (Sondersatz für Beherbergungsleistungen, bis längstens 31. Dezember 2027).
- MWSTG Art. 71 Abs. 1: Die Abrechnung ist innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode einzureichen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich vierteljährlich (Art. 35 Abs. 1 MWSTG); bei der Abrechnung nach Saldosteuersätzen halbjährlich, auf Antrag bei regelmässigem Vorsteuerüberschuss monatlich und bei einem Umsatz von nicht mehr als 5'005'000 Franken pro Jahr aus steuerbaren Leistungen jährlich (Art. 35 Abs. 1bis MWSTG). Die ESTV kann die Genehmigung zur jährlichen Abrechnung verweigern oder widerrufen, wenn die Abrechnungs- und Zahlungspflichten nicht oder nur teilweise erfüllt werden (Art. 35a Abs. 1 MWSTG).
- MWSTG Art. 70 Abs. 2: Geschäftsbücher, Belege und Aufzeichnungen sind bis zum Eintritt der absoluten Verjährung der Steuerforderung aufzubewahren, das heisst 10 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode, in der die Steuerforderung entstanden ist (Art. 42 Abs. 6 MWSTG). Geschäftsunterlagen für die Einlageentsteuerung und den Eigenverbrauch von unbeweglichen Gegenständen sind 20 Jahre aufzubewahren (Art. 70 Abs. 3 MWSTG).
Der Kontenrahmen KMU ist der in der Schweiz verbreitete Kontenrahmen für kleine und mittlere Unternehmen. Er folgt der Schweizer Rechnungslegungsstruktur: Die Konten ordnen sich an der Bilanz und der Erfolgsrechnung, die das Obligationenrecht in Art. 959 ff. vorschreibt. Richten Sie den Rahmen im ERP ein, bevor die erste Buchung entsteht; was später fehlt, kostet eine Korrektur an Buchung, Abrechnung oder Jahresrechnung.
Was der Kontenrahmen KMU ist
Ein Kontenrahmen ist das Verzeichnis aller Konten, aus dem Sie den Kontenplan für Ihren Betrieb zusammenstellen. Der Kontenrahmen KMU richtet sich an Schweizer KMU, die nach den Vorschriften des Obligationenrechts (OR) Jahresrechnungen erstellen. Er ist ein Dokument des Verlags SKV (Orell Füssli Verlage AG); die Kontennummern und -namen sind eine redaktionelle Konvention, keine gesetzliche Vorgabe.
Die gesetzliche Grundlage ist die Rechnungslegungsstruktur des OR:
- Bilanz (Art. 959 ff. OR): Aktiven (Umlaufvermögen, Anlagevermögen) und Passiven (kurzfristiges Fremdkapital, langfristiges Fremdkapital, Eigenkapital)
- Erfolgsrechnung (Art. 959b OR): Nettoerlöse, Bestandesänderungen, Materialaufwand, Personalaufwand, übriger betrieblicher Aufwand, Abschreibungen, Finanzaufwand und -ertrag, direkte Steuern, Jahresgewinn oder -verlust
- Anhang (Art. 959c OR): Einzelunternehmen und Personengesellschaften können auf den Anhang verzichten, wenn sie nicht zur Rechnungslegung nach den Vorschriften für grössere Unternehmen verpflichtet sind (Art. 959c Abs. 3 OR). Werden in den Vorschriften zur Mindestgliederung von Bilanz und Erfolgsrechnung zusätzliche Angaben gefordert, sind diese direkt in der Bilanz oder in der Erfolgsrechnung auszuweisen.
Die Konten des Kontenrahmen KMU ordnen sich an diesen Positionen. Das unterscheidet ihn von den deutschen Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04, die nach dem Prozess- bzw. Abschlussgliederungsprinzip geordnet sind (SKR03 oder SKR04).
Rechtliche Grundlage
Buchführungspflicht
Nach Art. 957 Abs. 1 OR unterliegen der Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die einen Umsatzerlös von mindestens 500’000 Franken im letzten Geschäftsjahr erzielt haben, sowie juristische Personen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als 500’000 Franken Umsatzerlös müssen lediglich über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch führen (Art. 957 Abs. 2 OR).
Die Buchführung folgt den Grundsätzen ordnungsmässiger Buchführung (Art. 957a Abs. 2 OR): vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung, Belegnachweis, Klarheit, Zweckmässigkeit, Nachprüfbarkeit.
Währung
Die Buchführung erfolgt in der Landeswährung oder in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Währung (Art. 957a Abs. 4 OR). Wird nicht die Landeswährung verwendet, so müssen die Werte in der Rechnungslegung zusätzlich in der Landeswährung angegeben werden; die verwendeten Umrechnungskurse sind im Anhang offenzulegen und gegebenenfalls zu erläutern (Art. 958d Abs. 3 OR).
MWST
Wer in der Schweiz steuerpflichtig ist, muss sich innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der ESTV anmelden (Art. 66 Abs. 1 MWSTG). Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich vierteljährlich (Art. 35 Abs. 1 MWSTG); bei der Abrechnung nach Saldosteuersätzen halbjährlich, auf Antrag bei regelmässigem Vorsteuerüberschuss monatlich und bei einem Umsatz von nicht mehr als 5’005’000 Franken pro Jahr aus steuerbaren Leistungen jährlich (Art. 35 Abs. 1bis MWSTG). Die ESTV kann die Genehmigung zur jährlichen Abrechnung verweigern oder widerrufen, wenn die Abrechnungs- und Zahlungspflichten nicht oder nur teilweise erfüllt werden (Art. 35a Abs. 1 MWSTG). Sie ist innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode einzureichen (Art. 71 Abs. 1 MWSTG). Die Steuer ist innert 60 Tagen zu begleichen (Art. 86 Abs. 1 MWSTG).
Die Steuersätze sind in Art. 25 MWSTG festgelegt: Normalsatz 8,1 Prozent (Abs. 1), reduzierter Satz 2,6 Prozent (Abs. 2) und Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,8 Prozent (Abs. 4, bis längstens 31. Dezember 2027).
Aufbewahrung
Die Geschäftsbücher und die Buchungsbelege sind während zehn Jahren aufzubewahren; die Frist beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres (Art. 958f Abs. 1 OR). Die steuerpflichtige Person hat ihre Geschäftsbücher, Belege und Aufzeichnungen bis zum Eintritt der absoluten Verjährung der Steuerforderung aufzubewahren, das heisst zehn Jahre nach Ablauf der Steuerperiode, in der die Steuerforderung entstanden ist (Art. 70 Abs. 2 und Art. 42 Abs. 6 MWSTG). Geschäftsunterlagen, die für die Berechnung der Einlageentsteuerung und des Eigenverbrauchs von unbeweglichen Gegenständen benötigt werden, sind während 20 Jahren aufzubewahren (Art. 70 Abs. 3 MWSTG).
Schritt für Schritt: Kontenrahmen im ERP einrichten
Schritt 1: Kontenrahmen wählen und Kontenklassen anlegen
Wählen Sie den Kontenrahmen KMU und legen Sie die Kontenklassen an. Die Kontenklassen des Kontenrahmen KMU ordnen sich an der Rechnungslegungsstruktur des OR:
| Klasse | Bezeichnung |
|---|---|
| 1 | Aktiven (10 Umlaufvermögen, 14 Anlagevermögen) |
| 2 | Passiven (20 Kurzfristiges Fremdkapital, 24 Langfristiges Fremdkapital, 28 Eigenkapital) |
| 3 | Betrieblicher Ertrag aus Lieferungen und Leistungen |
| 4 | Aufwand für Material, Handelswaren, Dienstleistungen und Energie |
| 5 | Personalaufwand |
| 6 | Übriger betrieblicher Aufwand, Abschreibungen und Wertberichtigungen sowie Finanzergebnis |
| 7 | Betrieblicher Nebenerfolg |
| 8 | Betriebsfremder, ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand und Ertrag |
| 9 | Abschluss |
Die genaue Nummerierung folgt dem Kontenrahmen KMU; stimmen Sie sie mit Ihrer Steuerberatung ab.
- Ergebnis: Die Kontenklassen sind im ERP angelegt und den Abschlusspositionen zugeordnet.
Schritt 2: MWST-Konten einrichten
Die MWST-Konten richten sich nach der Abrechnungsmethode. Bei der effektiven Abrechnungsmethode (Art. 36 MWSTG) berechnet sich die Steuerforderung nach der Differenz zwischen der geschuldeten Inlandsteuer, der Bezugsteuer (Art. 45 MWSTG) sowie der im Verlagerungsverfahren deklarierten Einfuhrsteuer (Art. 63 MWSTG) und dem Vorsteuerguthaben der Abrechnungsperiode; Sie brauchen Konten für die Ausgangssteuer und die Vorsteuer. Bei der Abrechnung nach Saldosteuersätzen (Art. 37 MWSTG) wird die Steuer durch Multiplikation des Totals aller in der Abrechnungsperiode erzielten steuerbaren Entgelte, einschliesslich Steuer, mit dem von der ESTV bewilligten Saldosteuersatz ermittelt; Sie brauchen ein Konto für den Saldosteuersatz.
Als mögliches Einrichtungsbeispiel für die effektive Abrechnungsmethode legen Sie für jeden der drei Steuersätze ein Konto für die Ausgangssteuer und ein Konto für die Vorsteuer an:
| Konto | Steuersatz | Zweck |
|---|---|---|
| MWST Ausgangssteuer Normal | 8,1 % | Ausgangssteuer auf steuerbare Leistungen |
| MWST Ausgangssteuer Reduziert | 2,6 % | Ausgangssteuer auf reduzierte Leistungen |
| MWST Ausgangssteuer Sondersatz | 3,8 % | Ausgangssteuer auf Beherbergungsleistungen |
| MWST Vorsteuer Normal | 8,1 % | Vorsteuerabzug auf Eingangsrechnungen |
| MWST Vorsteuer Reduziert | 2,6 % | Vorsteuerabzug auf reduzierte Eingangsrechnungen |
| MWST Vorsteuer Sondersatz | 3,8 % | Vorsteuerabzug auf Beherbergung |
Legen Sie zusätzlich ein Konto für die MWST-Abrechnung an, das die Differenz zwischen Ausgangs- und Vorsteuer trägt. Der offizielle Schulkontenrahmen KMU verwendet für die Vorsteuer die Konten 1170 (Material, Waren, Dienstleistungen, Energie) und 1171 (Investitionen, übriger Betriebsaufwand) sowie für die Umsatzsteuer und die Abrechnung die Konten 2200 (Umsatzsteuer) und 2201 (Abrechnungskonto MWST). Die Anzahl der Konten richtet sich nach Ihrer Abrechnungsmethode und Ihren Leistungen; stimmen Sie sie mit Ihrer Steuerberatung ab.
- Ergebnis: Eine Testrechnung mit 8,1 % MWST bucht die Ausgangssteuer auf das richtige Konto.
Schritt 3: Sozialversicherungskonten anlegen
Legen Sie die Konten für die Sozialversicherungen an. In der Schweiz sind die folgenden Versicherungen relevant:
| Versicherung | Abkürzung | Zweck |
|---|---|---|
| Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung | AHV/IV/EO | Erste Säule; Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
| Arbeitslosenversicherung | ALV | Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
| Unfallversicherung | UVG | Obligatorische Unfallversicherung für Arbeitnehmer |
| Berufliche Vorsorge | BVG | Zweite Säule; Pensionskasse |
Als Einrichtungsvorschlag legen Sie für jede Versicherung ein Konto für die Arbeitgeberbeiträge und ein Konto für die Arbeitnehmerbeiträge an. Die Arbeitgeberbeiträge sind Aufwand, die Arbeitnehmerbeiträge werden vom Lohn abgezogen und an die Versicherungsträger weitergeleitet.
Bei der Unfallversicherung (UVG) unterscheiden Sie zwischen Berufsunfällen und Nichtberufsunfällen: Die Prämie der Berufsunfallversicherung geht zu Lasten der Arbeitgebenden, diejenige der Nichtberufsunfallversicherung zulasten der Arbeitnehmenden. Die Arbeitgebenden schulden den gesamten Prämienbetrag, wobei sie den Anteil der Arbeitnehmenden von deren Lohn abziehen; abweichende Abreden zugunsten der Arbeitnehmenden bleiben vorbehalten (SECO).
- Ergebnis: Eine Testlohnabrechnung bucht die Sozialversicherungsbeiträge auf die richtigen Konten.
Schritt 4: Fremdwährungskonten einrichten
Richten Sie die Fremdwährungskonten ein, wenn Ihr Betrieb in Fremdwährung handelt. Legen Sie für jede Fremdwährung ein Konto an und setzen Sie den Umrechnungskurs.
Die Buchführung erfolgt in der Landeswährung oder in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Währung (Art. 957a Abs. 4 OR). Wenn Sie in Fremdwährung buchen, müssen Sie die Beträge in die Buchhaltungswährung umrechnen. Legen Sie zusätzlich ein Konto für Währungskurseffekte an, das die Differenz zwischen dem Buchungskurs und dem Schlusskurs trägt.
Wenn die Rechnungslegung nicht in der Landeswährung erfolgt, müssen die Werte zusätzlich in der Landeswährung angegeben werden; die verwendeten Umrechnungskurse sind im Anhang offenzulegen und gegebenenfalls zu erläutern (Art. 958d Abs. 3 OR).
- Ergebnis: Eine Testbuchung in EUR wird in CHF umgerechnet und der Währungskurseffekt wird auf das richtige Konto gebucht.
Schritt 5: Konten den ERP-Kontoarten zuordnen
Ordnen Sie die Konten den ERP-Kontoarten zu. Die Kontoart bestimmt, wie das System das Konto behandelt. Als Beispiel für die Zuordnung der Konten des Kontenrahmen KMU:
| KMU-Konto/Klasse | ERP-Kontoart | Zweck |
|---|---|---|
| 1000 Kasse | Kassenkonto | Buchung von Kassenbewegungen |
| 1020 Bankguthaben | Bankkonto | Buchung von Bankbewegungen |
| 1100 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Debitoren) | Personenkonto | Buchung von Forderungen |
| 2000 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Kreditoren) | Personenkonto | Buchung von Verbindlichkeiten |
| 2200 Umsatzsteuer, 2201 Abrechnungskonto MWST | Sachkonto | Buchung der MWST |
| 1170/1171 Vorsteuer | Sachkonto | Buchung der Vorsteuer |
| 3000–8900 Ertrags- und Aufwandskonten | Sachkonto | Buchung von Erträgen und Aufwänden |
| 9200 Jahresgewinn oder Jahresverlust | Sachkonto | Buchung des Jahresergebnisses |
- Ergebnis: Eine Buchung auf das Konto lässt sich ohne manuelle Kontierung speichern.
Schritt 6: Mit Testbuchungen prüfen
Prüfen Sie den Kontenrahmen mit Testbuchungen:
-
MWST-Test: Buchen Sie eine Testrechnung mit 8,1 % MWST und prüfen Sie, ob die Ausgangssteuer auf das richtige Konto gebucht wird.
-
Lohn-Test: Buchen Sie eine Testlohnabrechnung und prüfen Sie, ob die Sozialversicherungsbeiträge auf die richtigen Konten gebucht werden.
-
Fremdwährungs-Test: Buchen Sie eine Testbuchung in EUR und prüfen Sie, ob die Umrechnung in CHF und der Währungskurseffekt korrekt sind.
-
Jahresrechnung-Test: Erzeugen Sie eine Testjahresrechnung und prüfen Sie, ob die Konten den Abschlusspositionen zugeordnet sind.
-
Ergebnis: Die Testbuchungen werden korrekt gebucht und die Jahresrechnung ist den Abschlusspositionen zugeordnet.
Was sich von den deutschen Kontenrahmen unterscheidet
| Aspekt | Schweiz (Kontenrahmen KMU) | Deutschland (SKR 03/SKR 04) |
|---|---|---|
| Grundlage | Schweizer Rechnungslegungsstruktur (OR Art. 959 ff.) | Prozess- bzw. Abschlussgliederungsprinzip (SKR03 oder SKR04) |
| Währung der Jahresrechnung | CHF (Landeswährung) oder wesentliche Währung (OR Art. 957a Abs. 4) | Euro (Jahresabschluss, § 244 HGB) |
Die Konten des Kontenrahmen KMU ordnen sich an der Schweizer Rechnungslegungsstruktur, während die deutschen Standardkontenrahmen nach dem Prozess- bzw. Abschlussgliederungsprinzip geordnet sind. Die MWST-Steuersätze und die Sozialversicherungen unterscheiden sich von den deutschen.
Checkliste
- Kontenrahmen KMU gewählt und Kontenklassen (1 Aktiven, 2 Passiven, 3–8, 9 Abschluss) angelegt
- MWST-Konten je nach Abrechnungsmethode eingerichtet
- Sozialversicherungskonten für AHV/IV/EO, ALV, UVG, BVG angelegt
- Fremdwährungskonten eingerichtet
- Konten den ERP-Kontoarten zugeordnet
- Mit Testbuchungen geprüft
Wenn etwas nicht klappt
| Symptom | Mögliche Ursache | Lösung |
|---|---|---|
| MWST wird falsch gebucht | Steuersatz im Konto fehlt | Steuersatz korrigieren, Buchung erneut stossen |
| Sozialversicherungsbeiträge fehlen | Konto für die Versicherung fehlt | Konto anlegen, Buchung erneut stossen |
| Fremdwährung wird nicht umgerechnet | Umrechnungskurs fehlt | Umrechnungskurs setzen, Buchung erneut stossen |
| Jahresrechnung stimmt nicht | Konten sind den Abschlusspositionen nicht zugeordnet | Zuordnung korrigieren, Jahresrechnung erneut erzeugen |
Wann Sie Hilfe holen sollten
Holen Sie Ihre Steuerberatung oder Treuhand hinzu, wenn der Kontenrahmen nicht zu Ihrer Rechnungslegungsstruktur passt, wenn die MWST-Abrechnung nicht stimmt, oder wenn die Fremdwährungsumrechnung nicht korrekt ist.