Kontenrahmen (Ordnung der Konten: SKR03, SKR04, KMU)
Kurz gesagt
Ein Kontenrahmen ordnet die Konten eines Rechnungswesens in Klassen und Gruppen, aus denen der betriebliche Kontenplan entsteht. In Deutschland sind SKR 03 und SKR 04 die Standardkontenrahmen, in Österreich der Einheitskontenrahmen, in der Schweiz der Kontenrahmen KMU. Die geprüften Vorschriften (§ 238 HGB, § 190 UGB, Art. 957a OR) schreiben keinen bestimmten Rahmen vor.
Das Wichtigste
- Ein Kontenrahmen gliedert alle Konten in Klassen und Gruppen; die erste Ziffer der Kontonummer nennt die Klasse.
- Deutschland: SKR 03 und SKR 04, je zehn Kontenklassen von 0 bis 9.
- Österreich: Einheitskontenrahmen (EKR) nach dem Fachgutachten KFS/BW 6, Kontenklassen 0 bis 9.
- Schweiz: Kontenrahmen KMU mit den Klassen 1 bis 9; das SECO nennt ihn den Standard.
- § 238 HGB, § 190 UGB und Art. 957a OR nennen keinen bestimmten Kontenrahmen.
Kontenrahmen ist die überbetriebliche Nummernordnung des Rechnungswesens: Sie teilt alle Konten in Kontenklassen und Kontengruppen und gibt jedem Bereich einen festen Zahlenbereich.
Wozu ein Kontenrahmen dient
Der Kontenrahmen legt fest, welche Kontenart in welchen Zahlenbereich gehört. Aus ihm leitet jeder Betrieb seinen Kontenplan ab, also die Auswahl der Konten, die er tatsächlich verwendet. Die beiden im Quellenverzeichnis genannten deutschen Rahmen führen in ihren für 2026 gültigen Ausgaben zusätzliche Spalten für den Bilanz- oder GuV-Posten nach HGB und für den Abschlusszweck; sie sind nicht bei jedem Konto besetzt, denn statistische und Vortragskonten bleiben darin ohne Eintrag. Der österreichische Einheitskontenrahmen und der schweizerische Kontenrahmen KMU folgen der Gliederung von Bilanz und Erfolgsrechnung, ohne eine solche HGB-Zuordnung zu führen. Ob Ihr ERP die Abschlussposition aus dem Konto ableitet, ist eine Einrichtungsfrage: Beim Anlegen des Kontenplans können Sie die Zuordnung übernehmen, damit der Abschluss jede Buchung der passenden Position zuordnet.
Welcher Rahmen in welchem Land gilt
Die drei Länder nutzen unterschiedliche Rahmen; EKR steht für den österreichischen Einheitskontenrahmen. Die Tabelle nennt den jeweiligen Rahmen und die Bedeutung der Kontenklassen; die erste Ziffer der Kontonummer zeigt die Klasse. Die Schweiz beginnt bei Klasse 1, Deutschland und Österreich bei Klasse 0.
| Klasse | Deutschland: SKR 03 | Deutschland: SKR 04 | Österreich: EKR | Schweiz: Kontenrahmen KMU |
|---|---|---|---|---|
| 0 | Anlage- und Kapitalkonten | Anlagevermögen | Anlagevermögen | nicht belegt |
| 1 | Finanz- und Privatkonten | Umlaufvermögen | Vorräte | Aktiven |
| 2 | Abgrenzungskonten | Eigenkapitalkonten | sonstiges Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung, latente Steuern | Passiven |
| 3 | Wareneingangs- und Bestandskonten | Fremdkapitalkonten | Rückstellungen, Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzung | Betriebsertrag aus Lieferungen und Leistungen |
| 4 | Betriebliche Aufwendungen | Betriebliche Erträge | Betriebliche Erträge | Aufwand für Material, Handelswaren, Dienstleistungen und Energie |
| 5 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | Betriebliche Aufwendungen | Materialaufwand | Personalaufwand |
| 6 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | Betriebliche Aufwendungen | Personalaufwand | übriger betrieblicher Aufwand, Abschreibungen, Finanzergebnis |
| 7 | Bestände an Erzeugnissen | Weitere Erträge und Aufwendungen | Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen | Betrieblicher Nebenerfolg |
| 8 | Erlöskonten | Sonstige betriebliche Aufwendungen | Finanzerträge und -aufwendungen, Steuern vom Einkommen und Ertrag, Rücklagenbewegung | betriebsfremder und ausserordentlicher Aufwand und Ertrag |
| 9 | Vortrags-, Kapital-, Korrektur- und statistische Konten | Vortrags-, Kapital-, Korrektur- und statistische Konten | Eigenkapital, Abschluss- und Evidenzkonten | Abschluss |
In Deutschland stehen SKR 03 und SKR 04 als Standardkontenrahmen nebeneinander; der SKR 03 ordnet nach dem Buchungsvorgang, der SKR 04 nach dem Aufbau des Abschlusses. Welcher zu Ihrem Betrieb passt, behandelt der Artikel SKR03 oder SKR04 wählen.
In Österreich beschreibt die Kammer der Wirtschaftstreuhänder den Einheitskontenrahmen (EKR) im Fachgutachten KFS/BW 6; er folgt der Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Zur Einrichtung siehe Kontenrahmen in Österreich einrichten.
In der Schweiz nennt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) auf dem KMU-Portal den Kontenrahmen KMU den Standard für die Schweiz. Er hat neun Klassen: 1 und 2 für die Bilanz, 3 bis 8 für die Erfolgsrechnung, 9 für den Abschluss. Die Mindestgliederung von Bilanz und Erfolgsrechnung gibt das OR vor (Art. 959a und 959b). Zur Übertragung in die Software siehe Kontenrahmen KMU in der Schweiz.
Beispiel
Eine Rechnung über Büromaterial von 240 Euro (Beispiel) bucht ein Betrieb im SKR 03 auf das Konto 4930 “Bürobedarf” in Kontenklasse 4. Derselbe Aufwand gehört im Kontenrahmen KMU in Kontenklasse 6, im EKR in Kontenklasse 7. Der Rahmen bestimmt die Klasse, der Kontenplan die einzelne Nummer.
Rechtsgrundlage
Deutschland: § 238 Abs. 1 HGB verlangt von jedem Kaufmann, Bücher nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu führen und die Handelsgeschäfte darin ersichtlich zu machen. Für Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 800.000 Euro Umsatzerlöse und 80.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, sind die §§ 238 bis 241 HGB nicht anzuwenden (§ 241a HGB, seit dem Geschäftsjahr 2024).
Österreich: Nach § 190 Abs. 1 UGB hat der Unternehmer Bücher zu führen und in diesen seine unternehmensbezogenen Geschäfte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen; die Buchführung kann elektronisch erfolgen, wenn die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gewährleistet ist (§ 190 Abs. 5 UGB). Das Dritte Buch des UGB gilt für Kapitalgesellschaften sowie für die in § 189 Abs. 1 Z 2 UGB umschriebenen eingetragenen Personengesellschaften; für alle übrigen Unternehmer greift es nur, sofern sie je einheitlichem Betrieb mehr als 700.000 Euro Umsatzerlöse netto im Geschäftsjahr erzielen (§ 189 Abs. 1 Z 3 UGB). Diese Schwelle wirkt nicht im Jahr ihrer Überschreitung: Die Rechtsfolgen treten ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr ein, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten wird, und bei Überschreitung um mindestens 300.000 Euro schon ab dem folgenden Geschäftsjahr (§ 189 Abs. 2 UGB). Auf Angehörige der freien Berufe, auf Land- und Forstwirte und auf Unternehmer mit Überschussrechnung nach § 2 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 ist das Dritte Buch nach § 189 Abs. 4 UGB nicht anzuwenden, auch wenn sie ihre Tätigkeit in einer eingetragenen Personengesellschaft ausüben; die Ausnahme greift aber nicht für eine Personengesellschaft nach § 189 Abs. 1 Z 2 UGB.
Schweiz: Art. 957 Abs. 1 OR verlangt die Buchführung und Rechnungslegung von juristischen Personen sowie von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die mindestens 500 000 Franken Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr erzielt haben. Erleichtert buchen nach Art. 957 Abs. 2 OR, nämlich nur über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage: Einzelunternehmen und Personengesellschaften unter 500 000 Franken Umsatzerlös, Vereine und Stiftungen, die nicht verpflichtet sind, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen, und Stiftungen, die nach Art. 83b Abs. 2 ZGB von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle befreit sind; für sie gelten die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung sinngemäss (Art. 957 Abs. 3 OR). Art. 957a Abs. 2 OR nennt die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung, darunter die vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung, den Belegnachweis, die Klarheit, die Zweckmässigkeit und die Nachprüfbarkeit.
Einen bestimmten Kontenrahmen nennt keine der geöffneten Vorschriften. Welchen Rahmen Sie verwenden, legen Sie mit Ihrer Buchhaltung fest; verbindlich wird er durch das eingesetzte Programm oder die Vereinbarung.
Nicht zu verwechseln
- Kontenplan: die Kontenliste eines einzelnen Betriebs mit seinen Kontonummern; der Kontenrahmen ist die überbetriebliche Ordnung dahinter.
- Kontenklasse: die oberste Stufe des Rahmens, erkennbar an der ersten Ziffer der Kontonummer; die Kontengruppe ist die zweistellige Stufe darunter.
- Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB): die gesetzlichen Anforderungen an Inhalt und Form der Buchführung, etwa § 238 HGB und Art. 957a OR; der Kontenrahmen ist eine Ordnungshilfe und keine dieser Anforderungen.