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Kontenrahmen in Österreich: Aufbau und Einrichtung im ERP

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Versionunabhängiger Prozess für ERP- und Buchhaltungssysteme in Österreich; keine Produkt- oder Versionsbindung.

Kurz gesagt

Die Gesetze schreiben in Österreich keinen bestimmten Kontenrahmen vor. Der amtliche Kontenrahmen SAF-T (BMF) ist die weiterentwickelte Version des Österreichischen Einheitskontenrahmens; ein individueller Kontenrahmen bleibt zulässig, muss aber beim SAF-T-Export zu diesem Rahmen zugeordnet werden. Richten Sie den Rahmen im ERP ein, indem Sie die Kontenklassen 0 bis 9 nach dem Kontenrahmen SAF-T anlegen, die Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten für die Steuersätze 20, 13, 10 und 4,9 Prozent einrichten und, wenn Sie Dienstnehmer in einer im Inland gelegenen Betriebsstätte beschäftigen, deren Arbeitslöhne nicht von den Steuerbefreiungen des § 8 KommStG 1993 erfasst sind, die Kommunalsteuerkonten anlegen.

Das Wichtigste

  • UGB § 189: Rechnungslegungspflicht für Kapitalgesellschaften, bestimmte eingetragene Personengesellschaften (Abs. 1 Z 2) und, je einheitlichem Betrieb, mehr als 700.000 Euro Umsatzerlöse im Geschäftsjahr für andere Unternehmer (Abs. 1 Z 3); die Rechtsfolge tritt ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr ein, wenn der Schwellenwert in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten wird (Abs. 2 Z 1), und schon ab dem folgenden Geschäftsjahr, wenn er um mindestens 300.000 Euro überschritten wird (Abs. 2 Z 2); Ausnahmen nach Abs. 4.
  • BAO § 131: Bücher müssen einem sachverständigen Dritten einen Überblick vermitteln; Eintragungen geordnet, vollständig, richtig, zeitgerecht; die Kontenbezeichnung soll erkennen lassen, welche Geschäftsvorgänge verzeichnet werden.
  • BAO § 132: Bücher, Aufzeichnungen und Belege sind sieben Jahre aufzubewahren, die Frist läuft vom Schluss des Kalenderjahres; darüber hinaus so lange, als sie für anhängige Verfahren von Bedeutung sind.
  • UStG 1994 § 10: Steuersätze 20 Prozent für steuerpflichtige Umsätze (Abs. 1), 4,9 Prozent für Gegenstände der Anlage 3 seit 1. Juli 2026 (Abs. 1a), 10 Prozent, wenn der 4,9-Prozent-Satz nicht anzuwenden ist, für Gegenstände der Anlage 1 u. a. Wohnvermietung und Beherbergung (Abs. 2), 13 Prozent, wenn der 4,9- und der 10-Prozent-Satz nicht anzuwenden sind, für Gegenstände der Anlage 2 Z 1 bis Z 9 und bestimmte Leistungen (Abs. 3) sowie 19 Prozent für in Jungholz/Mittelberg bewirkte Umsätze durch Unternehmer mit Wohnsitz (Sitz), gewöhnlichem Aufenthalt oder Betriebsstätte in diesen Gebieten (Abs. 4).
  • KommStG 1993: Kommunalsteuer auf die Arbeitslöhne an Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte, Steuersatz 3 Prozent der Bemessungsgrundlage.

Die Gesetze schreiben in Österreich keinen bestimmten Kontenrahmen vor, wie die deutschen SKR 03 und SKR 04. Der amtliche Kontenrahmen SAF-T (BMF) ist die weiterentwickelte Version des Österreichischen Einheitskontenrahmens; ein individueller Kontenrahmen bleibt zulässig, muss aber beim Erstellen des Standard Audit File - Tax (SAF-T) zu diesem Rahmen zugeordnet werden. Richten Sie den Rahmen im ERP ein, bevor die erste Buchung entsteht; was später fehlt, kostet eine Korrektur an Buchung, Abrechnung oder Jahresabschluss.

Was der österreichische Kontenrahmen ist

Ein Kontenrahmen ist das Verzeichnis aller Konten, aus dem Sie den Kontenplan für Ihren Betrieb zusammenstellen. Die Gesetze schreiben in Österreich keinen bestimmten Kontenrahmen vor. Der Kontenrahmen SAF-T (BMF-Handbuch SAF-T AT, Abschnitt 5.2) ist der amtliche Standard; er ordnet die Konten an der Rechnungslegungsstruktur des Unternehmensgesetzbuchs (UGB):

  • Bilanz (§ 198 UGB): Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten
  • Gewinn- und Verlustrechnung (§ 200 UGB): Erträge und Aufwendungen

Die Kontenklassen 0 bis 9 des Kontenrahmens SAF-T sind:

Kontenklasse Bedeutung (Kontenrahmen SAF-T)
0 Anlagevermögen und Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes
1 Vorräte
2 Sonstiges Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten
3 Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten
4 Betriebliche Erträge
5 Materialaufwand und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
6 Personalaufwand
7 Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen
8 Finanzerträge und Finanzaufwendungen, a. o. Erträge und a. o. Aufwendungen, Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, Rücklagenbewegung
9 Eigenkapital, unversteuerte Rücklagen, Einlagen Stiller Gesellschafter, Abschluss- und Evidenzkonten

Verwenden Sie einen individuellen Kontenrahmen, stimmen Sie die Nummerierung mit Ihrer Steuerberatung ab und legen Sie die Zuordnung zu den SAF-T-Kontenklassen für den SAF-T-Export fest.

Rechtliche Grundlage

Buchführungspflicht

Nach § 189 UGB unterliegen der Rechnungslegungspflicht Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Z 1), bestimmte eingetragene Personengesellschaften (Abs. 1 Z 2) und, je einheitlichem Betrieb, mehr als 700.000 Euro Umsatzerlöse im Geschäftsjahr für alle anderen Unternehmer (Abs. 1 Z 3). Die Rechtsfolge des Schwellenwerts tritt nach Abs. 2 Z 1 ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr ein, wenn er in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten wird; überschreiten Sie den Schwellenwert um mindestens 300.000 Euro, also mit mindestens 1.000.000 Euro Umsatzerlösen, tritt sie nach Abs. 2 Z 2 schon ab dem folgenden Geschäftsjahr ein. Ausnahmen gelten nach Abs. 4 für Angehörige der freien Berufe, Land- und Forstwirte und bestimmte Unternehmer. Nach § 124 BAO haben Sie diese Verpflichtungen auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen.

Anforderungen an die Buchführung

Nach § 131 BAO sind die Bücher so zu führen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln. Die Eintragungen sollen der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. Die Bezeichnung der Konten soll erkennen lassen, welche Geschäftsvorgänge auf diesen Konten verzeichnet werden.

Aufbewahrung

Die Bücher und Aufzeichnungen sowie die Belege sind sieben Jahre aufzubewahren (§ 132 Abs. 1 BAO). Die Frist läuft für Bücher und Aufzeichnungen vom Schluss des Kalenderjahres, für das die Eintragungen vorgenommen wurden, für Belege vom Schluss des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen. Darüber hinaus sind sie so lange aufzubewahren, als sie für anhängige Verfahren von Bedeutung sind, in denen die Bücher und Aufzeichnungen zu führen waren.

Schritt für Schritt: Kontenrahmen im ERP einrichten

Schritt 1: Kontenrahmen wählen und Kontenklassen anlegen

Wählen Sie den Kontenrahmen und legen Sie die Kontenklassen 0 bis 9 nach dem Kontenrahmen SAF-T an. Die Kontenklassen ordnen sich an der Rechnungslegungsstruktur des UGB:

Kontenklasse Bedeutung (Kontenrahmen SAF-T) Abschlussposition
0 Anlagevermögen und Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes Anlagevermögen (Bilanz, Aktiva); „Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes“ ist ein historischer Exporttitel, keine Bilanzposition nach UGB § 198
1 Vorräte Umlaufvermögen (Bilanz, Aktiva)
2 Sonstiges Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten Umlaufvermögen (Bilanz, Aktiva)
3 Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten Rückstellungen, Verbindlichkeiten (Bilanz, Passiva)
4 Betriebliche Erträge Erträge (GuV)
5 Materialaufwand und sonstige bezogene Herstellungsleistungen Aufwand (GuV)
6 Personalaufwand Aufwand (GuV)
7 Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen Aufwand (GuV)
8 Finanzerträge und Finanzaufwendungen, a. o. Erträge und a. o. Aufwendungen, Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, Rücklagenbewegung Erträge, Aufwand (GuV); Steuern (GuV); Rücklagen (Bilanz)
9 Eigenkapital, unversteuerte Rücklagen, Einlagen Stiller Gesellschafter, Abschluss- und Evidenzkonten Eigenkapital (Bilanz, Passiva)
  • Ergebnis: Die Kontenklassen sind im ERP angelegt und den Abschlusspositionen zugeordnet.

Der Titel „Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes“ in der Kontenklasse 0 ist ein historischer Exporttitel des Kontenrahmens SAF-T: Das frühere § 198 Abs. 3 UGB, das die Aktivierung solcher Aufwendungen als Bilanzierungshilfe erlaubte, wurde durch BGBl. I Nr. 140/2009 aufgehoben; aufgehoben wurde die Bilanzierungshilfe für Aufwendungen, die nicht ohnehin als Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands aktivierungsfähig sind. Solche Aufwendungen sind nach UGB § 198 keine Bilanzposition; aktivieren Sie sie nicht als Anlagevermögen, es sei denn, sie sind ohnehin als Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands aktivierungsfähig.

Schritt 2: Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten einrichten

Richten Sie die Umsatzsteuerkonten für die Steuersätze ein, die in Ihrem Betrieb tatsächlich anfallen. Legen Sie für jeden Steuersatz ein Konto für die Ausgangssteuer und ein Konto für die Vorsteuer an:

Konto Steuersatz Zweck
USt Ausgangssteuer Normal 20 % Ausgangssteuer auf steuerpflichtige Umsätze (§ 10 Abs. 1 UStG)
USt Ausgangssteuer Reduziert 1 10 % Ausgangssteuer auf Gegenstände der Anlage 1 (u. a. Lebensmittel), die Abgabe der in Anlage 1 genannten Speisen und Getränke im Rahmen einer sonstigen Leistung (Restaurationsumsätze), Wohnvermietung, Beherbergung, wenn der 4,9-Prozent-Satz nicht anzuwenden ist (§ 10 Abs. 2 UStG)
USt Ausgangssteuer Reduziert 2 13 % Ausgangssteuer auf Gegenstände der Anlage 2 Z 1 bis Z 9 (u. a. Feuerholz) und bestimmte Leistungen, wenn der 4,9- und der 10-Prozent-Satz nicht anzuwenden sind; Kunstgegenstände (Anlage 2 Z 10) nur unter den Bedingungen des § 10 Abs. 3 Z 1 lit. c UStG (§ 10 Abs. 3 UStG)
USt Ausgangssteuer Reduziert 3 4,9 % Ausgangssteuer auf Gegenstände der Anlage 3 (u. a. Milch, Brot, Gemüse), nur wenn die Lieferung ausschließlich diese Gegenstände betrifft (§ 10 Abs. 1a UStG, seit 1. Juli 2026)
USt Vorsteuer Normal 20 % Vorsteuerabzug auf Eingangsrechnungen
USt Vorsteuer Reduziert 1 10 % Vorsteuerabzug auf Eingangsrechnungen mit 10 Prozent
USt Vorsteuer Reduziert 2 13 % Vorsteuerabzug auf Eingangsrechnungen mit 13 Prozent
USt Vorsteuer Reduziert 3 4,9 % Vorsteuerabzug auf Eingangsrechnungen mit 4,9 Prozent

Führen Sie Umsätze in den Gebieten Jungholz und Mittelberg durch und haben Sie dort einen Wohnsitz (Sitz), gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte, legen Sie zusätzlich Konten für den bedingten Steuersatz von 19 Prozent an (§ 10 Abs. 4 UStG). Die Regelung gilt nicht für die Lieferung und die Vermietung von Kraftfahrzeugen an Leistungsempfänger mit Wohnsitz oder Sitz im Inland außerhalb dieser Gebiete, für Umsätze an die Betriebsstätte eines Unternehmers im Inland außerhalb dieser Gebiete und für Umsätze, auf die die Sätze von 4,9, 10 oder 13 Prozent anzuwenden sind. Legen Sie zusätzlich ein Konto für die Umsatzsteuer-Abrechnung an, das die Differenz zwischen Ausgangs- und Vorsteuer trägt.

  • Ergebnis: Eine Testrechnung mit 20 Prozent Umsatzsteuer bucht die Ausgangssteuer auf das richtige Konto.

Schritt 3: Kommunalsteuerkonten anlegen

Legen Sie die Konten für die Kommunalsteuer an, wenn Sie Dienstnehmer in einer im Inland gelegenen Betriebsstätte beschäftigen und die Arbeitslöhne nicht von den Steuerbefreiungen des § 8 KommStG 1993 erfasst sind. Die Kommunalsteuer ist eine Gemeindeabgabe auf die Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte gewährt werden (§ 1 KommStG 1993). Steuerschuldner ist der Unternehmer (§ 6 KommStG 1993). Die Steuer beträgt 3 Prozent der Bemessungsgrundlage; übersteigt die Bemessungsgrundlage im Kalendermonat nicht 1.460 Euro, wird von ihr 1.095 Euro abgezogen (§ 9 KommStG 1993). Beschäftigen Sie keine Dienstnehmer, entfällt die Kommunalsteuer und die Konten.

Konto Zweck
Kommunalsteuer Aufwand Monatliche Kommunalsteuer als Aufwand
Kommunalsteuer Verbindlichkeit Offene Kommunalsteuer an die Gemeinde
  • Ergebnis: Eine Testlohnabrechnung bucht die Kommunalsteuer auf das richtige Konto.

Schritt 4: Konten den ERP-Kontoarten zuordnen

Ordnen Sie die Konten den ERP-Kontoarten zu. Die Kontoart bestimmt, wie das System das Konto behandelt:

Kontoart Beispiel Zweck
Sachkonto USt Ausgangssteuer Normal Buchung von Sachverhalten
Personenkonto Debitor, Kreditor Buchung von Forderungen und Verbindlichkeiten
Bankkonto Bank EUR Buchung von Bankbewegungen
Kassenkonto Kasse EUR Buchung von Kassenbewegungen
  • Ergebnis: Die Konten sind den ERP-Kontoarten zugeordnet.

Schritt 5: Mit Testbuchungen prüfen

Prüfen Sie den Kontenrahmen mit Testbuchungen:

  • Umsatzsteuer-Test: Buchen Sie eine Testrechnung mit 20 Prozent Umsatzsteuer und prüfen Sie, ob die Ausgangssteuer auf das richtige Konto gebucht wird.

  • Kommunalsteuer-Test: Buchen Sie eine Testlohnabrechnung und prüfen Sie, ob die Kommunalsteuer auf das richtige Konto gebucht wird.

  • Kontierungstest: Prüfen Sie, ob Buchungen auf die Konten ohne manuelle Kontierung gespeichert werden.

  • Jahresabschluss-Test: Erzeugen Sie einen Testjahresabschluss und prüfen Sie, ob die Konten den Abschlusspositionen zugeordnet sind.

  • Ergebnis: Die Testbuchungen werden korrekt gebucht und der Jahresabschluss ist den Abschlusspositionen zugeordnet.

Was sich von den deutschen Kontenrahmen unterscheidet

Aspekt Österreich Deutschland (SKR 03/SKR 04)
Grundlage Kontenrahmen SAF-T (BMF), weiterentwickelter Österreichischer Einheitskontenrahmen; Rechnungslegungsstruktur des UGB (§ 198, § 200) SKR 03 bzw. SKR 04
Umsatzsteuersätze 20, 13, 10, 4,9 und 19 Prozent (§ 10 UStG 1994) andere Sätze; siehe SKR03 oder SKR04
Kommunalsteuer ja, Gemeindeabgabe auf die Arbeitslöhne (§ 1 KommStG 1993) —

Die Konten des Kontenrahmens SAF-T ordnen sich an der Rechnungslegungsstruktur des UGB. Die Umsatzsteuersätze unterscheiden sich von den deutschen; die Kommunalsteuer ist eine österreichische Gemeindeabgabe.

Checkliste

  • Kontenrahmen gewählt und Kontenklassen 0 bis 9 nach dem Kontenrahmen SAF-T angelegt
  • Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten für die tatsächlich anfallenden Steuersätze eingerichtet
  • Kommunalsteuerkonten angelegt, wenn Dienstnehmer in einer im Inland gelegenen Betriebsstätte beschäftigt werden und die Arbeitslöhne nicht von den Steuerbefreiungen des § 8 KommStG 1993 erfasst sind
  • Konten den ERP-Kontoarten zugeordnet
  • Mit Testbuchungen geprüft

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Mögliche Ursache Lösung
Umsatzsteuer wird falsch gebucht Steuersatz im Konto fehlt Steuersatz korrigieren, Buchung erneut stossen
Kommunalsteuer fehlt Konto für die Kommunalsteuer fehlt Konto anlegen, Buchung erneut stossen
Jahresabschluss stimmt nicht Konten sind den Abschlusspositionen nicht zugeordnet Zuordnung korrigieren, Jahresabschluss erneut erzeugen

Wann Sie Hilfe holen sollten

Holen Sie Ihre Steuerberatung hinzu, wenn der Kontenrahmen nicht zu Ihrer Rechnungslegungsstruktur passt, wenn die Umsatzsteuer-Abrechnung nicht stimmt, oder wenn die Kommunalsteuer nicht korrekt ist.

Häufige Fragen

Muss ich einen bestimmten Kontenrahmen verwenden?

Nein. Die Gesetze schreiben in Österreich keinen bestimmten Kontenrahmen vor. Der amtliche Kontenrahmen SAF-T (BMF) ist der Standard, zu dem Sie Ihre Konten beim SAF-T-Export zuordnen müssen. Wählen Sie den Rahmen, den Ihre Steuerberatung führt, und richten Sie Ihr ERP danach ein.

Wie viele Umsatzsteuerkonten brauche ich?

Als Einrichtungsvorschlag: für jeden Steuersatz, der in Ihrem Betrieb tatsächlich anfällt, ein Konto für die Ausgangssteuer und ein Konto für die Vorsteuer. Bei den Sätzen 20, 13, 10 und 4,9 Prozent sind das acht Konten; zusätzlich ein Konto für die Umsatzsteuer-Abrechnung, das die Differenz zwischen Ausgangs- und Vorsteuer trägt. Führen Sie Umsätze in Jungholz oder Mittelberg durch und haben Sie dort einen Wohnsitz (Sitz), gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte, kommen Konten für den bedingten Satz von 19 Prozent hinzu; die gesetzlichen Ausnahmen des § 10 Abs. 4 UStG gelten.

Brauche ich Konten für die Kommunalsteuer?

Ja, wenn Sie Dienstnehmer in einer im Inland gelegenen Betriebsstätte beschäftigen und die Arbeitslöhne nicht von den Steuerbefreiungen des § 8 KommStG 1993 erfasst sind. Die Kommunalsteuer ist eine Gemeindeabgabe auf die Arbeitslöhne (§ 1 KommStG 1993); beträgt die Bemessungsgrundlage im Kalendermonat nicht mehr als 1.460 Euro, wird von ihr 1.095 Euro abgezogen (§ 9 KommStG 1993). Legen Sie ein Aufwandkonto und ein Verbindlichkeitskonto an. Beschäftigen Sie keine Dienstnehmer, entfällt die Kommunalsteuer.

Quellen

  1. Handbuch SAF-T AT, Abschnitt 3 (Kontenrahmen SAF-T) und 5.2 (Kontenrahmen SAF-T, Kontenklassen 0 bis 9)Bundesministerium für Finanzen (BMF) · abgerufen am
  2. § 189 Unternehmensgesetzbuch (UGB), Anwendungsbereich (tagesaktuelle Fassung)Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  3. § 198 Unternehmensgesetzbuch (UGB), Inhalt der Bilanz (tagesaktuelle Fassung)Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  4. § 200 Unternehmensgesetzbuch (UGB), Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung (tagesaktuelle Fassung)Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  5. § 124 Bundesabgabenordnung (BAO), Buchführungspflicht (tagesaktuelle Fassung)Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  6. § 131 Bundesabgabenordnung (BAO), Anforderungen an die Buchführung (tagesaktuelle Fassung)Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  7. § 132 Bundesabgabenordnung (BAO), Aufbewahrung (tagesaktuelle Fassung)Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  8. § 10 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994), Steuersätze (tagesaktuelle Fassung)Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  9. § 1, § 6 und § 9 Kommunalsteuergesetz 1993 (KommStG), Steuergegenstand, Steuerschuldner, Steuersatz (tagesaktuelle Fassung)Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am