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Debitor und Kreditor (Kunden- und Lieferantenkonto)

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Versionsunabhängiger Begriff der Buchhaltung in Deutschland, Österreich und der Schweiz; Beispielzahlen erfunden.

Kurz gesagt

Debitoren sind Kunden mit offenen Forderungen des Unternehmens, Kreditoren Lieferanten mit offenen Verbindlichkeiten. Die Forderung steht auf der Aktivseite, die Verbindlichkeit auf der Passivseite der Bilanz; Rechnung und Zahlung buchen die Konten in entgegengesetzte Richtungen.

Das Wichtigste

  • Debitorenkonto: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Aktivseite der Bilanz (§ 266 Abs. 2 B.II HGB).
  • Kreditorenkonto: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Passivseite der Bilanz (§ 266 Abs. 3 C HGB).
  • Ausgangsrechnung und Zahlungseingang buchen das Debitorenkonto; Eingangsrechnung und Zahlungsausgang das Kreditorenkonto.
  • Buchführungspflicht: Deutschland §§ 238, 239 HGB; Österreich § 190 UGB; Schweiz Art. 957a OR.

Debitor ist ein Kunde, dem das Unternehmen eine Forderung einräumt; Kreditor ist ein Lieferant, dem es eine Verbindlichkeit schuldet. In der Buchhaltung führt das Unternehmen für jeden Debitor ein Debitorenkonto, für jeden Kreditor ein Kreditorenkonto.

Wozu die Konten dienen

Debitoren- und Kreditorenkonten erfassen die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen je Geschäftspartner. Sie bilden die Grundlage für den Zahlungsabgleich, die Offene-Posten-Liste und die Bilanzposition.

Beispiel: Rechnung und Zahlung auf beiden Seiten

Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen.

Konto Bilanzseite Buchung durch Rechnung Buchung durch Zahlung
Debitorenkonto (Kunde) Aktivseite: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Ausgangsrechnung: Forderung steigt Zahlungseingang: Forderung sinkt
Kreditorenkonto (Lieferant) Passivseite: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Eingangsrechnung: Verbindlichkeit steigt Zahlungsausgang: Verbindlichkeit sinkt

Die Ausgangsrechnung über 1.200 Euro erhöht das Debitorenkonto um 1.200 Euro; der Zahlungseingang über 1.200 Euro gleicht es aus. Die Eingangsrechnung über 800 Euro erhöht das Kreditorenkonto um 800 Euro; der Zahlungsausgang über 800 Euro gleicht es aus.

Rechtsgrundlage

Deutschland: § 266 Abs. 2 B.II HGB ordnet Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem Umlaufvermögen zu, § 266 Abs. 3 C HGB die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dem Fremdkapital. § 238 Abs. 1 HGB verlangt, dass sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen; § 239 Abs. 2 HGB verlangt vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Eintragungen.

Österreich: § 190 UGB (Fassung in Kraft seit 30. Juli 2026) verlangt, dass sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

Schweiz: Art. 957a OR (Fassung vom 1. Oktober 2026) verlangt die vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle mit Belegnachweis und Nachprüfbarkeit; Art. 959a OR ordnet Forderungen aus Lieferungen und Leistungen den Aktiven und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dem kurzfristigen Fremdkapital zu.

Nicht zu verwechseln

  • Saldo des Kontos: die Summe aller Buchungen des Kontos, nicht der einzelne Posten.
  • Offene Posten: die einzelnen, noch nicht ausgeglichenen Rechnungen auf dem Konto.
  • Bankkonto: das Konto des Unternehmens bei der Bank; Debitoren- und Kreditorenkonten sind Personenkonten, keine Bankkonten.

Häufige Fragen

Wer ist der Debitor: das Unternehmen oder der Kunde?

Der Debitor ist der Kunde, dem das Unternehmen eine Forderung einräumt. Das Unternehmen ist Gläubiger; in seiner Buchhaltung steht die Forderung auf dem Debitorenkonto des Kunden. Umgekehrt ist der Lieferant der Kreditor, dem das Unternehmen eine Verbindlichkeit schuldet.

Was passiert bei einer Teilzahlung?

Die Teilzahlung mindert den Posten um den gezahlten Betrag; der Rest bleibt auf dem Konto stehen, bis er ausgeglichen oder ausgebucht wird. Der ursprüngliche Rechnungsbetrag, die Teilzahlung und der Rest müssen aus den Buchungen und dem Beleg nachvollziehbar bleiben.

Sind Debitoren und Kreditoren dasselbe wie Kunden und Lieferanten?

Im Kern ja, aber enger: Debitor ist, wem das Unternehmen eine offene Forderung einräumt, Kreditor, dem es eine offene Verbindlichkeit schuldet. Ein Kunde, der sofort bar zahlt, erzeugt keinen offenen Posten und steht nicht als Debitor in der Offene-Posten-Liste.

Quellen

  1. Handelsgesetzbuch (HGB), § 266 Gliederung der BilanzBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. Handelsgesetzbuch (HGB), § 238 BuchführungspflichtBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. Handelsgesetzbuch (HGB), § 239 Führung der HandelsbücherBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  4. Unternehmensgesetzbuch (UGB), § 190 Führung der Bücher, konsolidierte Fassung in Kraft seit 30. Juli 2026Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  5. Obligationenrecht (OR), Art. 957a Buchführung und Art. 959a Mindestgliederung, Fassung vom 1. Oktober 2026 (SR 220)Schweizerische Bundeskanzlei, Fedlex · abgerufen am