Debitor und Kreditor (Kunden- und Lieferantenkonto)
Kurz gesagt
Debitoren sind Kunden mit offenen Forderungen des Unternehmens, Kreditoren Lieferanten mit offenen Verbindlichkeiten. Die Forderung steht auf der Aktivseite, die Verbindlichkeit auf der Passivseite der Bilanz; Rechnung und Zahlung buchen die Konten in entgegengesetzte Richtungen.
Das Wichtigste
- Debitorenkonto: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Aktivseite der Bilanz (§ 266 Abs. 2 B.II HGB).
- Kreditorenkonto: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Passivseite der Bilanz (§ 266 Abs. 3 C HGB).
- Ausgangsrechnung und Zahlungseingang buchen das Debitorenkonto; Eingangsrechnung und Zahlungsausgang das Kreditorenkonto.
- Buchführungspflicht: Deutschland §§ 238, 239 HGB; Österreich § 190 UGB; Schweiz Art. 957a OR.
Debitor ist ein Kunde, dem das Unternehmen eine Forderung einräumt; Kreditor ist ein Lieferant, dem es eine Verbindlichkeit schuldet. In der Buchhaltung führt das Unternehmen für jeden Debitor ein Debitorenkonto, für jeden Kreditor ein Kreditorenkonto.
Wozu die Konten dienen
Debitoren- und Kreditorenkonten erfassen die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen je Geschäftspartner. Sie bilden die Grundlage für den Zahlungsabgleich, die Offene-Posten-Liste und die Bilanzposition.
Beispiel: Rechnung und Zahlung auf beiden Seiten
Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen.
| Konto | Bilanzseite | Buchung durch Rechnung | Buchung durch Zahlung |
|---|---|---|---|
| Debitorenkonto (Kunde) | Aktivseite: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Ausgangsrechnung: Forderung steigt | Zahlungseingang: Forderung sinkt |
| Kreditorenkonto (Lieferant) | Passivseite: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Eingangsrechnung: Verbindlichkeit steigt | Zahlungsausgang: Verbindlichkeit sinkt |
Die Ausgangsrechnung über 1.200 Euro erhöht das Debitorenkonto um 1.200 Euro; der Zahlungseingang über 1.200 Euro gleicht es aus. Die Eingangsrechnung über 800 Euro erhöht das Kreditorenkonto um 800 Euro; der Zahlungsausgang über 800 Euro gleicht es aus.
Rechtsgrundlage
Deutschland: § 266 Abs. 2 B.II HGB ordnet Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem Umlaufvermögen zu, § 266 Abs. 3 C HGB die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dem Fremdkapital. § 238 Abs. 1 HGB verlangt, dass sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen; § 239 Abs. 2 HGB verlangt vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Eintragungen.
Österreich: § 190 UGB (Fassung in Kraft seit 30. Juli 2026) verlangt, dass sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
Schweiz: Art. 957a OR (Fassung vom 1. Oktober 2026) verlangt die vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle mit Belegnachweis und Nachprüfbarkeit; Art. 959a OR ordnet Forderungen aus Lieferungen und Leistungen den Aktiven und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dem kurzfristigen Fremdkapital zu.
Nicht zu verwechseln
- Saldo des Kontos: die Summe aller Buchungen des Kontos, nicht der einzelne Posten.
- Offene Posten: die einzelnen, noch nicht ausgeglichenen Rechnungen auf dem Konto.
- Bankkonto: das Konto des Unternehmens bei der Bank; Debitoren- und Kreditorenkonten sind Personenkonten, keine Bankkonten.