DE · AT · CHRatgeber

ERP-Projekt neben dem Tagesgeschäft: Kapazität realistisch planen

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Rechnen Sie die verfügbare Kapazität aus: Brutto-Stunden abzüglich Urlaub, Krankheit, Meetings und Verwaltung. Ziehen Sie den Projektbedarf je Rolle ab und decken Sie die Lücke im Tagesgeschäft mit Vertretung, Zeitarbeit oder externem Support. In Deutschland begrenzen § 3 ArbZG (8 Stunden, bis 10 nur bei 8-Stunden-Durchschnitt über 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen) und § 106 GewO (Weisungsrecht) die Planung. Meiden Sie die Stoßwochen wie Jahresabschluss und Steuerfristen.

Das Wichtigste

  • Verfügbare Kapazität = Brutto-Stunden abzüglich Urlaub, Krankheit, Meetings und Verwaltung.
  • In Deutschland: werktäglich 8 Stunden, bis 10 nur, wenn der Durchschnitt über 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden nicht überschreitet (§ 3 ArbZG).
  • Der Arbeitgeber bestimmt Zeit und Ort der Arbeit nach billigem Ermessen, soweit nicht Vertrag, Betriebsvereinbarung, Tarif oder Gesetz es festlegen (§ 106 GewO).
  • Planen Sie Test, Cutover und Schulung außerhalb möglicher Belastungsspitzen wie Jahresabschluss, Steuerfristen, Saison und Feiertage — konkrete Termine im eigenen Betrieb prüfen.
  • Alle Zahlen im Rechenbeispiel sind erfundene Beispielannahmen.

Ein ERP-Projekt läuft neben dem laufenden Betrieb. Die Mitarbeitenden erledigen ihre Tagesaufgaben und arbeiten gleichzeitig am Projekt mit. Ist die Kapazität nicht realistisch geplant, leidet der Betrieb: Aufträge werden später, Fehler steigen, das Projekt verzögert sich. Dieser Artikel zeigt, wie Sie die verfügbare Kapazität berechnen, welche Vertretungsvarianten es gibt und welche Stoßwochen Sie meiden sollten.

Worauf es ankommt

Die Kapazitätsplanung dreht sich um die Differenz zwischen verfügbaren Stunden und Projektbedarf. Verfügbare Stunden sind nicht die Brutto-Kopfanzahl mal acht Stunden. Sie müssen Urlaub, Krankheit, Meetings, Schulung und Verwaltung abziehen. Was übrig bleibt, ist die Kapazität für das Tagesgeschäft, aus der das Projekt seine Stunden nimmt.

In Deutschland gelten zwei Grenzen. Erstens die Höchstarbeitszeit: Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Eine Phase mit täglichen Zehn-Stunden-Tagen ist nur zulässig, wenn der Durchschnitt über diesen Zeitraum acht Stunden nicht überschreitet; ohne diesen Ausgleich ist die Verlängerung nicht zulässig. Zweitens das Weisungsrecht: Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind (§ 106 GewO). Sie dürfen Projektarbeit zuweisen, müssen aber die vertraglichen und gesetzlichen Grenzen einhalten.

In Österreich und der Schweiz gelten die jeweiligen Arbeitszeitgesetze; die Grenzen unterscheiden sich. Die Zahlen in diesem Artikel beziehen sich auf Deutschland.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Zieht das Projekt Stunden aus dem Tagesgeschäft, müssen Sie die Lücke decken. Die Tabelle listet die Varianten, ihre Wirkung und den passenden Fall.

Variante Wirkung Passender Fall
Interne Umverteilung Ein Kollege übernimmt die Tagesaufgaben des Key Users, etwa die Auftragsabwicklung Wenn im Team Spielraum ist und die Aufgabe übertragbar bleibt
Zeitarbeit Ein Leiharbeiter deckt eine feste Aufgabe für die Projektdauer Für klar definierte, wiederkehrende Aufgaben wie Versand oder Datenerfassung
Externer Support Ein Fachbetrieb übernimmt einen ganzen Block, etwa Buchhaltung oder Migration Wenn der Block spezialisiert ist und intern keine Kapazität bleibt
Projektumfang reduzieren Weniger Key User oder ein geringerer Zeitanteil Wenn das Projekt phasierbar ist
Laufzeit verlängern Das Projekt wird über mehr Wochen gestreckt, der Wochenbedarf sinkt Wenn Budget und Termin es zulassen

Ein Rechenbeispiel

Beispielrechnung: Ein Handelsbetrieb mit 25 Mitarbeitenden, Fünftagewoche, acht Stunden täglich. Alle Zahlen sind erfunden und dienen nur der Rechnung.

Position Rechnung Stunden pro Woche
Brutto-Kapazität 25 × 8 × 5 1.000
Urlaub 25 × 30 Tage ÷ 52 × 8 −115
Krankheit (5 Prozent) 5 Prozent von 1.000 −50
Meetings, Schulung, Verwaltung (10 Prozent) 10 Prozent von 1.000 −100
Verfügbar für das Tagesgeschäft 1.000 − 115 − 50 − 100 735
Projekt: Projektleitung (50 Prozent) 1 × 8 × 5 × 0,5 20
Projekt: Key User (3 × 20 Prozent) 3 × 8 × 5 × 0,2 24
Projekt: IT-Kontakt (25 Prozent) 1 × 8 × 5 × 0,25 10
Projekt gesamt 20 + 24 + 10 54
Projektanteil am Tagesgeschäft 54 ÷ 735 rund 7 Prozent

Das Projekt zieht 54 Stunden pro Woche aus den 735 verfügbaren Stunden, das sind rund 7 Prozent. Der größte Block sind die 24 Stunden der Key User; genau diese müssen im Tagesgeschäft vertreten werden. Wie Sie Key User auswählen und ihre Zeit je Phase festlegen, steht in Key User im ERP-Projekt.

Stoßwochen, die Sie meiden sollten

Der Wochenbedarf ist nicht konstant. In Stoßwochen braucht das Tagesgeschäft mehr Kapazität, und die 54 Projektstunden werden schwerer zu decken. Die folgende Liste enthält mögliche betriebliche Belastungsspitzen für einen Handelsbetrieb — eine erfundene Beispielplanung, keine gesetzliche oder branchenweite Regelung. Prüfen Sie die konkreten Termine im eigenen Betrieb:

Woche Warum kritisch
Wochen 49 bis 52 (Jahresende) Jahresabschluss, Inventur, Steuerfristen
Steuerfristen Umsatzsteuer-Voranmeldung, Vorauszahlungen
Saisonspitzen branchenspezifisch, etwa vor den Feiertagen
Feiertagswochen Weihnachten, Ostern, Sommer — reduzierte Kapazität

Planen Sie die anspruchsvollen Phasen — Test, Cutover, Schulung — auf ruhige Wochen. Wann der Starttermin am besten liegt, beschreibt Der richtige Starttermin.

Typische Fehler

  • Brutto-Kopfanzahl als Kapazität. 25 × 8 × 5 = 1.000 Stunden sind nicht verfügbar. Nach Abzug von Urlaub, Krankheit und Meetings bleiben rund 735 Stunden.
  • Key User auf zehn Stunden ohne Ausgleich. § 3 ArbZG erlaubt zehn Stunden nur, wenn der Durchschnitt über sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden nicht überschreitet. Ohne diesen Ausgleich sind Zehn-Stunden-Tage nicht zulässig.
  • Kein Vertretungsplan. Wenn die 24 Stunden der Key User nicht gedeckt werden, leidet das Tagesgeschäft.
  • Test und Cutover in Stoßwochen. In Stoßwochen wie Jahresabschluss und Steuerfristen ist das Tagesgeschäft stärker belastet; für das Projekt bleibt weniger Spielraum.
  • Projektstunden als fixe Kosten. Verzögert sich das Projekt, verschieben sich die Stunden, sie fallen nicht weg.

So gehen Sie vor

  1. Berechnen Sie die verfügbare Kapazität: Brutto-Kopfanzahl abzüglich Urlaub, Krankheit, Meetings und Verwaltung.
  2. Bestimmen Sie den Projektbedarf je Rolle: Projektleitung, Key User, IT-Kontakt, jeweils mit Zeitanteil.
  3. Wählen Sie die Vertretungsvariante für den größten Block, in diesem Beispiel die Key User.
  4. Markieren Sie die Stoßwochen im Kalender und legen Sie die anspruchsvollen Phasen außerhalb.
  5. Prüfen Sie den Wochenbedarf monatlich und passen Sie die Vertretung an, wenn das Projekt verzögert.

Häufige Fragen

Wie viel Zeit brauchen Key User im Projekt?

Das hängt von der Phase ab. Im Rechenbeispiel arbeiten drei Key User je 20 Prozent ihrer Zeit, also 24 Stunden pro Woche zusammen. Legen Sie den Anteil je Phase fest und decken Sie die Lücke im Tagesgeschäft.

Darf ich Mitarbeitende dauerhaft auf 10 Stunden setzen?

In Deutschland nur mit Ausgleich. § 3 ArbZG erlaubt 10 Stunden werktäglich nur, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden. Ohne diesen Ausgleich sind dauerhafte 10-Stunden-Tage nicht zulässig.

Was tun, wenn das Projekt in eine Stoßwoche fällt?

Verschieben Sie die anspruchsvollen Phasen wie Test, Cutover und Schulung auf eine ruhige Woche. Fällt das nicht, weil der Termin fest ist, planen Sie zusätzliche Vertretung oder Zeitarbeit für genau diese Wochen ein.

Quellen

  1. Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 3 Arbeitszeit der ArbeitnehmerBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am
  2. Gewerbeordnung (GewO), § 106 Weisungsrecht des ArbeitgebersBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am