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Zahlungsziel und Forderungslaufzeit (DSO) berechnen und lesen

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Versionunabhängige Rechnung für ERP- und Warenwirtschaftssysteme in Deutschland, Österreich und der Schweiz; Beispielzahlen erfunden, keine Produktbindung.

Kurz gesagt

Die Forderungslaufzeit (DSO) rechnen Sie mit der Durchschnittsmethode – mittlerer Forderungsbestand der Periode geteilt durch den Periodenumsatz, mal deren Tage – oder mit der Rückrechnung: Stichtagsbestand rückwärts über den Tagesumsatz der Monate, bis er verbraucht ist; der Tagesumsatz ist der Monatsumsatz geteilt durch die Kalendertage des Monats, die Rückrechnung unterstellt damit eine gleichmäßige Verteilung innerhalb jedes Monats und bleibt ohne echte Tagesumsätze eine Näherung. Umsatz und Forderungen müssen dieselbe Umsatzart, denselben Umfang und dieselbe Basis haben (beide netto oder beide brutto); die geöffnete Lehrbuchquelle setzt die Kreditumsätze an, wenn sie bekannt sind, und nimmt den Gesamtumsatz nur ersatzweise. Im Beispiel ergeben die Wege 54,3 und 57,3 Tage; vergleichen Sie die Zahl mit dem umsatzgewichteten Zahlungsziel Ihrer Kunden. Die Rechnung ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz dieselbe.

Das Wichtigste

  • Die Rechnung ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz dieselbe; sie braucht nur Umsatz und Forderungsbestand aus Ihrem System.
  • Durchschnittsmethode: mittlerer Forderungsbestand der Periode geteilt durch den Periodenumsatz, mal die Tage der Periode; beide Beträge auf gleicher Basis und Umsatzart, die Lehrbuchquelle nutzt Kreditumsätze, soweit bekannt, sonst ersatzweise den Gesamtumsatz.
  • Rückrechnung: Stichtagsbestand abwärts über den Tagesumsatz der Periode, bis der Bestand verbraucht ist; der Tagesumsatz ist der Monatsumsatz geteilt durch die Kalendertage des Monats, die Rechnung unterstellt damit eine gleichmäßige Verteilung innerhalb jedes Monats und ist ohne echte Tagesumsätze eine Näherung.
  • Ein Zahlungsziel von 60 Tagen erklärt eine Kennzahl um 60 Tage, ohne dass ein Kunde zu spät zahlt.
  • Forderungen brutto durch einen Nettoumsatz zu teilen hebt die Kennzahl um den Steuerfaktor (im Beispiel 19 Prozent: 64,6 statt 54,3 Tage).
  • Deutschland: ohne Vereinbarung kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang in Verzug, gegenüber Verbrauchern nur mit besonderem Hinweis in der Rechnung (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB); eine Zahlungsfrist von mehr als 60 Tagen ist außerhalb von Verbrauchergeschäften und Abschlags- oder Ratenzahlungen nur ausdrücklich und nicht grob unbillig wirksam, bemessen ab Zugang der Rechnung, wenn die Rechnung nach Empfang der Gegenleistung zugeht, und gegenüber öffentlichen Auftraggebern schon über 30 Tage nur ausdrücklich und sachlich gerechtfertigt und über 60 Tage unwirksam (§ 271a Abs. 1 Sätze 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 5 BGB).

Die Zahl der Tage bis zum Zahlungseingang müssen Sie rechnen: Sie entsteht aus zwei Größen, die Ihr System aus den Vorgängen bildet, dem offenen Forderungsbestand und dem Umsatz. Diese Anleitung rechnet die Kennzahl zweimal aus, einmal über einen Periodendurchschnitt und einmal über den Stichtagsbestand, und führt beide Wege an einem erfundenen Halbjahr vor.

Was Sie vorab brauchen

  • den Umsatz der Periode und den Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen auf derselben Basis und im selben Umfang, beide netto oder beide brutto; die geöffnete Lehrbuchquelle setzt die Kreditumsätze an und nimmt den Gesamtumsatz nur ersatzweise, sonst verzerrt ein Baranteil oder der Steuerfaktor die Kennzahl
  • die Tageszahl der Periode: der 1. Januar bis 30. Juni 2026 hat 181 Tage
  • für die Durchschnittsmethode mehrere Bestandswerte aus der Periode; im Beispiel sind es sechs Monatsendbestände
  • die Umsatzverteilung über die Periode, mindestens je Monat; die Rückrechnung verteilt den Bestand über die Monate und unterstellt mit „Monatsumsatz ÷ Kalendertage“ innerhalb eines Monats eine gleichmäßige Verteilung — liegen echte Tagesumsätze vor, rechnen Sie damit
  • die Zahlungsbedingungen je Kunde oder Kundengruppe mit Fälligkeitsregel (Debitoren- und Kreditorenstammdaten)
  • eine Regel, wie Teilzahlungen, Gutschriften und nicht zugeordnete Eingänge den Restbetrag mindern (Offene Posten führen)

Was die Kennzahl zeigt und was nicht

Die Forderungslaufzeit, auch Debitorenlaufzeit oder Days Sales Outstanding (DSO), ist die Zahl von Tagen Umsatz, die dem offenen Forderungsbestand entspricht. Sie beantwortet eine Frage des Zahlungsverhaltens, nicht der Rentabilität. Im Working-Capital-Zusammenhang steht sie neben der Lagerreichweite (Lagerumschlag und Reichweite).

Drei Grenzen gehören zur Kennzahl. Sie misst den Abstand zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang, nicht den Verzug: Zahlt jeder Kunde am letzten Tag einer 60-Tage-Frist, steht die Kennzahl um 60 Tage, ohne dass ein Verzug vorliegt. Sie gilt nur für die gewählte Periode, Basis und Filtermenge. Und sie enthält Vorgänge, die nicht auf Zahlung warten, etwa einen nicht ausgeglichenen Posten, dessen Eingang noch zuzuordnen ist.

Als Vergleichsmaßstab dient das umsatzgewichtete Zahlungsziel Ihrer Kunden. Gewichtet wird nach Umsatz, nicht nach Kundenzahl: Ein Großkunde mit 60 Tagen Frist prägt das Ergebnis stärker als zehn Kunden mit 14 Tagen.

Zwei Rechenwege und ihre Formeln

Beide Wege brauchen dieselben Einheiten: Forderungsbestand und Umsatz in Euro, die Zeit in Tagen.

Rechenweg Formel Bezugsgröße
Durchschnittsmethode Ø Forderungsbestand ÷ Umsatz der Periode × Tage der Periode Periodenmittel
Rückrechnung (Stichtagsverfahren) Stichtagsbestand abwärts über die Tagesumsätze der Monate — Monatsumsatz ÷ Kalendertage des Monats —, bis der Bestand verbraucht ist Stichtag

Die Durchschnittsmethode steht in der geöffneten Lehrbuchquelle als Umschlagshäufigkeit der Forderungen: Umsatz geteilt durch den durchschnittlichen Forderungsbestand, daraus das Alter der Forderungen (Saylor Academy, Financial Accounting, Abschnitt 7.6). Dieselbe Quelle rechnet es auch aus dem Stichtagsbestand und einem durchschnittlichen Tagesumsatz.

Die Rückrechnung ist die Verfeinerung dieses Stichtagsgedankens und im Artikel als eigene Rechenvorschrift definiert: Sie verteilt den Stichtagsbestand nicht über einen einzigen Periodendurchschnitt, sondern über die Tagesumsätze der einzelnen Monate, gerechnet als Monatsumsatz geteilt durch die Kalendertage des Monats, vom Stichtag rückwärts, bis der Bestand aufgebraucht ist. Innerhalb eines Monats unterstellt dieser Tagesumsatz eine gleichmäßige Verteilung; die geöffnete Lehrbuchquelle belegt nur durchschnittliche Tagesumsätze, keine Verteilung innerhalb des Monats. Fallen Bestand und Tagesumsätze über die Periode nicht konstant aus, weichen beide Wege voneinander ab; im Beispiel unten sind es 3,0 Tage.

Schritt für Schritt: Kennzahl aus dem ERP rechnen

Schritt 1: Basis und Periode festlegen

Notieren Sie Periodenlänge, Tagezahl, Forderungsbasis (netto oder brutto), den Umsatzumfang (Kreditumsätze oder Gesamtumsatz) und den Tag, an dem Bestand und Umsatz abgegrenzt wurden.

  • Ergebnis: ein Prüfblatt mit Periode, Tagezahl, Basis und Umsatzumfang.

Schritt 2: Umsatz und Tagesumsätze bilden

Ziehen Sie den Periodenumsatz und die Umsätze der einzelnen Monate. Teilen Sie jeden Monatsumsatz durch die Kalendertage des Monats; das ergibt den Tagesumsatz für die Rückrechnung und unterstellt, dass sich der Monatsumsatz gleichmäßig über den Monat verteilt. Trennt Ihr Bericht echte Tagesumsätze, setzen Sie diese ein; die Rückrechnung wird damit genauer.

  • Ergebnis: eine Umsatzspalte je Monat und eine Spalte Tagesumsatz.

Schritt 3: Durchschnittsbestand bilden

Summieren Sie die Forderungsbestände an den Stichtagen der Periode und teilen Sie durch deren Anzahl; ein einzelner Bestandswert ergibt keinen Durchschnitt.

  • Ergebnis: ein Durchschnittsbestand in Euro.

Schritt 4: Durchschnittsmethode rechnen

Teilen Sie den Durchschnittsbestand durch den Periodenumsatz und multiplizieren Sie mit der Tagezahl der Periode.

  • Ergebnis: die Kennzahl nach der Durchschnittsmethode, in Tagen.

Schritt 5: Rückrechnung rechnen

Gehen Sie vom Bestand am Stichtag aus. Ziehen Sie den Umsatz des letzten Monats ab und zählen dafür dessen Kalendertage. Reicht der Bestand weiter, ziehen Sie den Umsatz des vorletzten Monats ab und so weiter. Im Monat, in dem der Bestand aufgebraucht ist, teilen Sie den verbleibenden Betrag durch den Tagesumsatz dieses Monats (Monatsumsatz ÷ Kalendertage) und zählen die restlichen Tage zu den vollen Monaten hinzu. Die Rechnung folgt damit der Verteilung über die Monate; innerhalb eines Monats unterstellt sie gleichmäßige Verteilung.

  • Ergebnis: die Kennzahl nach der Rückrechnung, in Tagen.

Schritt 6: Mit dem gewichteten Zahlungsziel vergleichen

Multiplizieren Sie je Kundengruppe den Umsatzanteil mit ihrem Zahlungsziel und addieren Sie die Produkte; die Differenz zur Kennzahl ist der Abstand in Tagen.

  • Ergebnis: der Abstand zwischen vereinbarter und tatsächlicher Zahlungsdauer in Tagen.

Beispielrechnung: 181 Tage, 1.400.000 Euro Umsatz

Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen: ein Handelsbetrieb, Periode 1. Januar bis 30. Juni 2026, 181 Tage, Umsatz und Forderungen netto gerechnet, alle Beträge in Euro.

Monat Umsatz netto Forderungsbestand netto am Monatsende
Januar 200.000 340.000
Februar 200.000 350.000
März 200.000 360.000
April 250.000 470.000
Mai 250.000 480.000
Juni 300.000 520.000
Summe bzw. Durchschnitt 1.400.000 420.000

Durchschnittsmethode: Die Summe der sechs Monatsendbestände beträgt 2.520.000 Euro, geteilt durch 6 ergibt das 420.000 Euro. Dann 420.000 ÷ 1.400.000 = 0,3000 und 0,3000 × 181 = 54,3 Tage.

Rückrechnung: Der Bestand am 30. Juni beträgt 520.000 Euro; der Juni-Umsatz von 300.000 Euro deckt davon 300.000 Euro und damit rechnerisch die 30 Kalendertage des Juni, es bleiben 220.000 Euro. Der Mai-Umsatz von 250.000 Euro verteilt sich auf 31 Tage, das sind 8.064,52 Euro je Tag. 220.000 ÷ 8.064,52 = 27,3 Tage. Zusammen mit den 30 Tagen des Juni ergibt das 57,3 Tage. Der Tagesumsatz ist in dieser Rechnung ein Monatsdurchschnitt; sie unterstellt damit eine gleichmäßige Verteilung innerhalb des Monats.

Gewichtetes Zahlungsziel: 60 Prozent des Umsatzes laufen mit 30 Tagen Frist, 40 Prozent mit 60 Tagen. Das ergibt 0,6 × 30 + 0,4 × 60 = 42,0 Tage. Die Durchschnittsmethode liegt damit 12,3 Tage über dem vereinbarten Ziel, die Rückrechnung 15,3 Tage.

Die beiden Wege weichen in diesem Beispiel um 3,0 Tage ab, weil Bestand und Umsatz von Januar auf Juni zugelegt haben: Der Durchschnittsbestand liegt mit 420.000 Euro unter dem Stichtagsbestand von 520.000 Euro, die Durchschnittsmethode beschreibt den Stichtag zu günstig. Ob und in welche Richtung die Wege bei Ihren Zahlen auseinanderlaufen, folgt aus dem Verlauf von Bestand und Tagesumsatz; rechnen Sie beide Wege und erklären Sie die Differenz aus diesem Verlauf.

Der Forderungsbestand enthält die Umsatzsteuer der gestellten Rechnungen; für Kapitalgesellschaften verlangt § 277 Abs. 1 HGB, die Umsatzerlöse in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der Umsatzsteuer auszuweisen. Ziehen Sie den Bestand brutto und den Umsatz netto, gerät die Kennzahl daneben: Mit 19 Prozent Umsatzsteuer ergeben dieselben Zahlen 1,19 × 54,3 = 64,6 Tage, also 10,3 Tage zu viel.

Was Abweichungen treibt

Die Übersicht zeigt, warum die Kennzahl vom gewichteten Zahlungsziel abweicht.

Treiber Wirkung auf die Kennzahl So prüfen Sie es
Vereinbartes Zahlungsziel hebt oder senkt die Kennzahl bei fristgerechter Zahlung fast im Verhältnis 1 zu 1 Kennzahl gegen das umsatzgewichtete Ziel je Kundengruppe rechnen, nicht gegen ein einzelnes Ziel
Umsatz- und Bestandsanstieg zum Periodenende der Durchschnittsbestand liegt unter dem Stichtagsbestand, die Durchschnittsmethode erscheint zu günstig (im Beispiel 3,0 Tage); steigt der Bestand nicht mit, kann die Rückrechnung auch kürzer ausfallen beide Rechenwege rechnen, Bestands- und Umsatzverlauf der Periode danebenlegen und die Differenz daraus erklären
Umsatzverteilung im letzten Monat die Rückrechnung folgt der Verteilung über die Monate, die Durchschnittsmethode bleibt beim Periodenmittel; innerhalb eines Monats unterstellt die Rückrechnung gleichmäßige Verteilung Monatstagesumsätze gegen den Periodendurchschnitt stellen und, wo der Bericht sie trennt, mit echten Tagesumsätzen rechnen
Rechnungsstellung kurz vor dem Stichtag Sammel- und Schlussrechnungen bilden Bestand, ohne dass jemand zu spät zahlt Alter der Posten am Stichtag ansehen und Fälligkeit, nicht Rechnungsdatum, als Maß nehmen
Forderungsbasis gegen Umsatzbasis ein Bruttobestand mit Nettoumsatz hebt die Kennzahl um den Steuersatz (im Beispiel 10,3 Tage) beide Größen auf dieselbe Basis bringen und den Steuersatz im Bericht prüfen
Skonto und Abzüge verkürzt die Laufzeit; der Zahlungseingang ist kleiner als die Rechnung Zahlungseingänge innerhalb und nach der Skontofrist getrennt auswerten
Kundenstruktur und Auslandsgeschäft verschiebt die Kennzahl, auch wenn jeder Kunde fristgerecht zahlt Umsatz und Bestand nach Kundengruppe, Land und Währung segmentieren und je Segment rechnen
Teilzahlungen und nicht zugeordnete Eingänge ein nicht ausgeglichener Posten bleibt offen und hebt die Kennzahl ungeklärte Zahlungseingänge der Periode auflisten und zuordnen
bestrittene und uneinbringliche Posten bleiben im Bestand, obwohl kein Eingang folgt gesondert ausweisen und die bereinigte Kennzahl daneben nennen

So prüfen Sie das Ergebnis

  • Summenprobe: 340.000 + 350.000 + 360.000 + 470.000 + 480.000 + 520.000 = 2.520.000; 2.520.000 ÷ 6 = 420.000.
  • Tagesprobe: 420.000 ÷ 1.400.000 = 0,3000; 0,3000 × 181 = 54,3 Tage.
  • Rückrechnungsprobe: 250.000 ÷ 31 = 8.064,52 Euro je Tag; 220.000 ÷ 8.064,52 = 27,3 Tage; 30 + 27,3 = 57,3 Tage.
  • Basisprobe: 54,3 × 1,19 = 64,6 Tage für die brutto gerechnete Variante.
  • Zeitraumprobe: Rechnen Sie eine zweite Periode gleicher Länge mit derselben Basis; erst wenn beide in dieselbe Richtung zeigen, tragen Sie die Aussage weiter.

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Mögliche Ursache Abhilfe
Die Kennzahl springt von Monat zu Monat stark Periodenlänge oder Tagezahl wechselt gleiche Periodenlänge, gleiche Tagezahl und gleichen Abgrenzungstag beibehalten
Die Rückrechnung ergibt mehr Tage, als der älteste offene Posten alt ist im Umsatz stecken Vorgänge ohne Forderung, etwa Barverkäufe, oder der Bestand ist unvollständig den Umsatz auf Rechnungsverkäufe begrenzen, wenn Ihr Bericht sie trennt, sonst den Baranteil offenlegen
Die Kennzahl liegt unter dem kürzesten Zahlungsziel Umsatzbasis zu hoch oder Bestand unvollständig gefiltert Basis beider Größen und die Filtermenge notieren und beides auf denselben Umfang bringen
Die Rückrechnung ist nicht rechenbar der Umsatz der Periode liegt nicht nach Monaten aufgeteilt vor Monatsumsätze bilden und die Periode danach wählen
Posten ohne Fälligkeitsdatum die Zahlungsbedingung im Stammdatensatz fehlt Zahlungsbedingung je Kunde oder Kundengruppe pflegen und die Fälligkeitsbildung prüfen
Die Kennzahl weicht von der Debitorenliste ab anderer Datenstand oder andere Abgrenzung Datenstand, Filter und Basis beider Quellen nebeneinander notieren

Zahlungsziel und Verzug: der rechtliche Rahmen

Die Kennzahl ist keine Rechtsfolge; sie rechnet mit dem Zahlungsziel, das Sie hinterlegt haben. Der rechtliche Rahmen unterscheidet sich nach Land.

In Deutschland kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet; gegenüber Verbrauchern gilt das nur mit besonderem Hinweis in der Rechnung (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB). Eine Zahlungsfrist von mehr als 60 Tagen nach Empfang der Gegenleistung ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen und im Hinblick auf die Belange des Gläubigers nicht grob unbillig ist (§ 271a Abs. 1 Satz 1 BGB); der Beginn dieser Frist ist aber nicht zwingend der Empfang der Gegenleistung: Geht dem Schuldner nach Empfang der Gegenleistung eine Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufstellung zu, tritt der Zugang der Rechnung an die Stelle des Empfangs der Gegenleistung, und bis zum Beweis eines anderen Zeitpunkts wird vermutet, dass der Zugang auf den Empfang der Gegenleistung fällt; hat der Gläubiger einen späteren Zeitpunkt benannt, so tritt dieser an dessen Stelle (§ 271a Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB). Die Frist ist damit ab dem Zugang der Rechnung zu messen, soweit dieser nach dem Empfang der Gegenleistung liegt. Auf Abschlags- und sonstige Ratenzahlungen und auf Schuldverhältnisse, aus denen ein Verbraucher die Entgeltforderung schuldet, ist die Regel nicht anzuwenden (§ 271a Abs. 5 BGB). Ist der Schuldner ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 Nummer 1 bis 3 GWB, so ist eine Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen nach Empfang der Gegenleistung nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen und aufgrund der besonderen Natur oder der Merkmale des Schuldverhältnisses sachlich gerechtfertigt ist, eine Frist von mehr als 60 Tagen ist unwirksam; § 271a Abs. 1 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden, der spätere Rechnungszugang verschiebt den Beginn also auch hier (§ 271a Abs. 2 BGB). Beide Vorschriften gelten in der seit 29. Juli 2014 geltenden Fassung und sind nach § 34 BGBEG auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die nach dem 28. Juli 2014 entstanden sind.

In Österreich gilt die Vereinbarung einer Zahlungsfrist von bis zu 60 Tagen als keinesfalls grob nachteilig und der Ausschluss von Verzugszinsen als jedenfalls grob nachteilig, aber nur im Anwendungsbereich des Achten Abschnitts über den Zahlungsverzug: Nach § 455 UGB erfasst dieser Abschnitt Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern sowie Rechtsgeschäfte zwischen einem Unternehmer und einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, Verbrauchergeschäfte also nicht (§ 459 Abs. 3 und 4 UGB, in Kraft seit 16. März 2013). In der Schweiz steht in den geöffneten OR-Artikeln keine Höchstgrenze für das Zahlungsziel; maßgeblich ist die Verabredung. Der Schuldner kommt durch Mahnung nach Fälligkeit oder mit Ablauf des verabredeten Verfalltags in Verzug (Art. 102 Abs. 1 und 2 OR) und schuldet bei Geldschulden als Grundregel fünf Prozent Verzugszins im Jahr, sofern kein höherer Zins vereinbart ist (Art. 104 Abs. 1 und 2 OR); unter Kaufleuten darf für die Zeit, in der der übliche Bankdiskont am Zahlungsort fünf Prozent übersteigt, der höhere Zins berechnet werden (Art. 104 Abs. 3 OR); gelesen in der konsolidierten Fassung mit Stand am 1. Oktober 2026.

Welche Fristen daraus für Mahnlauf und Sperren folgen, steht unter Mahnwesen im ERP einrichten.

Wann Sie Hilfe holen sollten

  • Wenn die Kennzahl als Prämienziel dienen soll: Ein Zielwert lässt sich auch durch späte Rechnungsstellung und Umsatzverschiebung am Periodenende erreichen; verbinden Sie sie deshalb mit dem gewichteten Altersdurchschnitt der offenen Posten.
  • Wenn Vertrieb, Inkasso und Buchhaltung unterschiedliche Zahlen nennen: Klären Sie zuerst Periode, Basis und Filtermenge.
  • Wenn Posten bestritten oder uneinbringlich sind: Für Limits und Liefersperren hilft der Aufbau in Kreditlimit und Liefersperre. Sobald Forderungen bewertet oder abgeschrieben werden sollen, klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung; die Forderungslaufzeit entscheidet das nicht.

Häufige Fragen

Rechne ich mit 360 oder mit 365 Tagen?

Beides ist möglich, solange Zähler und Nenner dieselbe Periodenlänge verwenden. Die geöffnete Lehrbuchquelle teilt den Jahresumsatz durch 365. Wichtiger als die Wahl ist, dass Sie sie beibehalten: Der Unterschied zwischen 360 und 365 Tagen beträgt rund 1,4 Prozent und verändert schon den einzelnen Jahreswert.

Warum ist die Kennzahl im Juni höher als im Mai?

Weil beide Wege auf den Stichtag und die Umsatzverteilung reagieren. Steigt der Umsatz zum Periodenende und wächst der Bestand dabei mit — wie im Beispiel, wo er von 340.000 auf 520.000 Euro zulegt —, liegt der Durchschnittsbestand unter dem Stichtagsbestand und die Rückrechnung fällt höher aus als die Durchschnittsmethode (im Beispiel 57,3 gegen 54,3 Tage). Ein Umsatzanstieg allein legt das nicht fest: Ob und in welche Richtung die Wege auseinanderlaufen, folgt aus dem Verlauf von Bestand und Tagesumsatz Ihrer Periode und ist an Ihren Zahlen nachzurechnen, nicht zu unterstellen. Vergleichen Sie deshalb nur Perioden gleicher Länge und rechnen Sie den gewichteten Altersdurchschnitt der offenen Posten daneben.

Zählen bestrittene und uneinbringliche Posten mit?

Ja, sie stehen im Forderungsbestand, solange sie nicht ausgeglichen oder abgeschrieben sind. Weil auf sie kein Zahlungseingang folgt, halten sie die Kennzahl dauerhaft oben. Weisen Sie solche Posten gesondert aus und nennen Sie die bereinigte Kennzahl daneben, damit Sie Verzug und Ausfall nicht in einer Zahl vermischen.

Quellen

  1. Financial Accounting, Abschnitt 7.6 A Company's Vital Signs—Accounts Receivable (Alter der Forderungen, Umschlagshäufigkeit der Forderungen)Saylor Academy (offenes Lehrbuch, CC BY-NC-SA 3.0) · abgerufen am
  2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 286 Verzug des SchuldnersBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 271a Vereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder AbnahmefristenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  4. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG), § 34 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im GeschäftsverkehrBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  5. Handelsgesetzbuch (HGB), § 277 Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und VerlustrechnungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  6. Unternehmensgesetzbuch (UGB), § 459 Grob nachteilige Vertragsbestimmungen oder Geschäftspraktiken, Fassung vom 14.10.2026Bundeskanzleramt der Republik Österreich, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  7. Unternehmensgesetzbuch (UGB), § 455 Anwendungsbereich des Achten Abschnitts (Zahlungsverzug), Fassung vom 14.10.2026Bundeskanzleramt der Republik Österreich, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  8. Obligationenrecht (OR), SR 220, konsolidierte Fassung mit Stand am 1. Oktober 2026, Art. 102 und Art. 104Bundeskanzlei der Schweizerischen Eidgenossenschaft, fedlex.admin.ch · abgerufen am