DE · AT · CHAnleitung

Offene Posten sauber führen: Was gehört in die Debitorenliste?

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Versionunabhängiger Prozess für ERP- und Buchhaltungssysteme in Deutschland, Österreich und der Schweiz; keine Produkt- oder Versionsbindung.

Kurz gesagt

Führen Sie jeden offenen Posten mit Fälligkeit und Restbetrag, und ordnen Sie Teilzahlungen und Gutschriften dem Posten zu, bis der Restbetrag null ist. Die Debitorenliste zeigt je Posten Restbetrag, Fälligkeit und Alter. Die Verfolgbarkeit der Geschäftsvorfälle in Entstehung und Abwicklung verlangen § 238 HGB in Deutschland (ausgenommen Einzelkaufleute, die die Voraussetzungen des § 241a HGB erfüllen) und UGB § 190 in Österreich (soweit das Dritte Buch gilt); in der Schweiz verlangt OR Art. 957a die vollständige Erfassung.

Das Wichtigste

  • Jeder offene Posten trägt Fälligkeit, Restbetrag und Alter; Teilzahlungen und Gutschriften mindern den Restbetrag.
  • Die Debitorenliste ist eine Ableitung der Bücher; sie zeigt je Posten den Restbetrag und das Aging.
  • Deutschland: § 238 HGB verlangt Verfolgbarkeit der Geschäftsvorfälle; ausgenommen Einzelkaufleute, die die Voraussetzungen des § 241a HGB erfüllen.
  • Österreich: UGB § 190 Abs. 1 verlangt dieselbe Verfolgbarkeit, soweit das Dritte Buch gilt (§ 189 Abs. 1 UGB).
  • Schweiz: OR Art. 957a verlangt vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle.
  • Die Abschreibung des Restbetrags ist eine Buchung; in Deutschland und Österreich wird die Umsatzsteuer bei uneinbringlichem Entgelt für einen steuerpflichtigen Umsatz im Besteuerungszeitraum des Eintritts der Uneinbringlichkeit berichtigt.

Ein offener Posten ist eine Rechnung, die noch nicht bezahlt ist. Er entsteht, wenn Sie eine Rechnung buchen, bevor der Kunde zahlt. Diese Anleitung zeigt, wie Sie den Posten von der Buchung über Teilzahlung und Gutschrift bis zur Abschreibung führen und in der Debitorenliste ausweisen. Sie richtet sich an Kaufleute in Deutschland, Unternehmer in Österreich und Unternehmen in der Schweiz, die Bücher führen.

Was Sie vorab brauchen

  • ein Kontenrahmen mit Personenkonten für Kunden (Debitoren) und Lieferanten (Kreditoren)
  • eine Regel für die Fälligkeit (Zahlungsziel ab Rechnungsdatum)
  • eine Auswertung, die offene Posten mit Restbetrag, Fälligkeit und Alter in Tagen anzeigt
  • die Buchungsvorgänge für Rechnung, Teilzahlung, Gutschrift und Abschreibung

Was in die Debitorenliste gehört

Die Debitorenliste zeigt je offenen Posten:

  • den Kunden und die Kontonummer
  • die Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum
  • die Fälligkeit
  • den ursprünglichen Betrag
  • die gezahlten Teilbeträge
  • die Gutschriften
  • den Restbetrag
  • das Alter in Tagen und das Aging-Bucket

Die Kreditorenliste zeigt dieselben Felder für Lieferanten. Der Unterschied ist die Richtung: Debitoren sind Kunden, Kreditoren sind Lieferanten.

Schritt für Schritt: Offene Posten führen

Schritt 1: Rechnung als offenen Posten buchen

Buchen Sie die Rechnung auf das Personenkonto des Kunden. Die Buchung enthält das Rechnungsdatum, den Betrag, die Währung und die Fälligkeit. In Deutschland verlangen § 238 HGB und § 239 HGB, dass sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen und die Eintragungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden; ausgenommen sind Einzelkaufleute, die die Voraussetzungen des § 241a HGB erfüllen.

  • Ergebnis: Der offene Posten steht im Debitorenbuch mit Fälligkeit und Restbetrag.

Schritt 2: Teilzahlung dem Posten zuordnen

Ordnen Sie jede Teilzahlung dem offenen Posten zu. Die Buchung mindert den Restbetrag. In Österreich verlangt UGB § 190 Abs. 1 dieselbe Verfolgbarkeit, Abs. 3 vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Eintragungen, soweit das Dritte Buch des UGB gilt (§ 189 UGB).

  • Ergebnis: Der Restbetrag sinkt, die Debitorenliste zeigt den neuen Stand.

Schritt 3: Gutschrift ausgleichen

Buchen Sie die Gutschrift als Minderung des offenen Postens. Die Gutschrift mindert den Restbetrag um den Nettobetrag und die Umsatzsteuer. In der Schweiz verlangt OR Art. 957a Abs. 2 die vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle.

  • Ergebnis: Der Restbetrag sinkt um den Gutschriftsbetrag.

Schritt 4: Restbetrag abschreiben

Schreiben Sie den Restbetrag ab, wenn die Forderung uneinbringlich ist. Die Abschreibung ist eine Buchung, die den offenen Posten auf null setzt. Die Umsatzsteuer wird im Besteuerungszeitraum des Eintritts der Uneinbringlichkeit berichtigt: in Deutschland nach § 17 Abs. 1 Satz 8 und Abs. 2 Nr. 1 UStG, in Österreich nach § 16 Abs. 1 letzter Satz und Abs. 3 Z 1 UStG 1994. Wird das Entgelt nachträglich vereinnahmt, sind Steuerbetrag und Vorsteuerabzug erneut zu berichtigen.

  • Ergebnis: Der offene Posten ist ausgeglichen, die Debitorenliste zeigt keinen Restbetrag.

Schritt 5: Debitorenliste mit Aging ausweisen

Weisen Sie die offenen Posten in der Debitorenliste aus. Die Liste zeigt je Posten den Restbetrag, die Fälligkeit und das Alter in Tagen. Das Aging ordnet den Posten in Buckets ein: 0–30, 31–60, 61–90 und über 90 Tage.

  • Ergebnis: Die Debitorenliste zeigt den aktuellen Stand aller offenen Posten.

Ein Beispiel: Rechnung, Teilzahlung, Gutschrift, Abschreibung

Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen. Annahmen: Deutschland, regulär steuerpflichtiger Umsatz, Regelsteuersatz von 19 Prozent nach § 12 Abs. 1 UStG, Sollbesteuerung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG. Eine Rechnung über 1.000,00 Euro netto plus 19 Prozent Umsatzsteuer (190,00 Euro) ergibt 1.190,00 Euro brutto. Fällig am 30. April 2026.

Schritt Buchung Konto Gegenkonto Betrag
Rechnung 15. April 2026 Forderungen (1200) Erlöse (8400) + USt (8401) 1.190,00 Euro
Teilzahlung 15. Mai 2026 Bank (1800) Forderungen (1200) 500,00 Euro
Gutschrift 15. Juni 2026 Erlöse (8400) + USt (8401) Forderungen (1200) 238,00 Euro
Abschreibung 31. Dezember 2026 Forderungsausfall (4400) Forderungen (1200) 452,00 Euro

Die Gutschrift beträgt 200,00 Euro netto plus 19 Prozent Umsatzsteuer (38,00 Euro), also 238,00 Euro.

Die Abschreibungsbuchung ist der OP-Ausgleich vor der Steuerberichtigung: 379,83 Euro netto plus 72,17 Euro Umsatzsteuer ergeben 452,00 Euro. Die Steuerberichtigung selbst (72,17 Euro) erfolgt im Besteuerungszeitraum des Eintritts der Uneinbringlichkeit nach § 17 Abs. 1 Satz 8 und Abs. 2 Nr. 1 UStG.

Stichtag Offener Posten Fällig seit Alter Aging-Bucket
15. April 2026 1.190,00 Euro 30. April 2026 0 Tage 0–30 Tage
15. Mai 2026 690,00 Euro 30. April 2026 15 Tage 0–30 Tage
15. Juni 2026 452,00 Euro 30. April 2026 46 Tage 31–60 Tage
31. Dezember 2026 0,00 Euro — — ausgeglichen

So prüfen Sie das Ergebnis

  • Prüfen Sie, dass jede Teilzahlung und Gutschrift dem richtigen Posten zugeordnet ist.
  • Prüfen Sie, dass der Restbetrag nach jeder Buchung sinkt und nach der Abschreibung null ist.
  • Prüfen Sie, dass die Debitorenliste den aktuellen Stand zeigt und das Aging korrekt ist.

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Mögliche Ursache Lösung
Restbetrag sinkt nicht Teilzahlung wurde nicht dem Posten zugeordnet Zahlung dem Posten zuordnen, Buchung prüfen
Debitorenliste zeigt falsches Aging Fälligkeit ist falsch Fälligkeit korrigieren, Aging neu berechnen
Gutschrift wird doppelt gebucht Gutschrift wurde zweimal erfasst Doppelte Buchung stornieren
Restbetrag ist negativ Zahlung übersteigt den Posten Überzahlung als Kundenguthaben verbuchen, verrechnen oder erstatten; keine Rechnungsgutschrift, die die Forderung weiter mindern würde

Wann Sie Hilfe holen sollten

Holen Sie Ihre Steuerberatung hinzu, wenn die Forderung uneinbringlich ist und die Umsatzsteuerberichtigung ankommt, wenn die Debitorenliste nicht mit dem Kontenrahmen übereinstimmt, oder wenn Sie die Abschreibung in der Bilanz und in der Umsatzsteuer koordinieren müssen. Auch wenn ein Kunde in mehreren Ländern auftritt und die Währung der Buchung nicht zur Landeswährung passt, klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Debitoren- und Kreditorenliste?

Die Debitorenliste zeigt offene Forderungen aus Kundenrechnungen, die Kreditorenliste offene Verbindlichkeiten aus Lieferantenrechnungen. Beide führen dieselben Felder: Fälligkeit, Restbetrag und Aging. Der Unterschied ist die Richtung: Debitoren sind Kunden, Kreditoren sind Lieferanten.

Muss ich jede Teilzahlung einzeln buchen?

Ja. Jede Teilzahlung ist ein eigener Buchungsvorgang, der dem offenen Posten zugeordnet wird. So bleibt der Restbetrag aktuell und die Debitorenliste zeigt den wahren Stand. In Deutschland (§ 238 HGB, ausgenommen Einzelkaufleute, die die Voraussetzungen des § 241a HGB erfüllen), Österreich (UGB § 190, soweit das Dritte Buch gilt) und der Schweiz (OR Art. 957a) müssen sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Abwicklung verfolgen lassen.

Was passiert mit der Umsatzsteuer, wenn ich den Restbetrag abschreibe?

Die Abschreibung ist eine Buchung, die den offenen Posten auf null setzt. Die Umsatzsteuer wird im Besteuerungszeitraum des Eintritts der Uneinbringlichkeit berichtigt: in Deutschland nach § 17 Abs. 1 Satz 8 und Abs. 2 Nr. 1 UStG, in Österreich nach § 16 Abs. 1 letzter Satz und Abs. 3 Z 1 UStG 1994. Wird das Entgelt nachträglich vereinnahmt, sind Steuerbetrag und Vorsteuerabzug erneut zu berichtigen.

Quellen

  1. Handelsgesetzbuch (HGB), § 238 BuchführungspflichtBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. Handelsgesetzbuch (HGB), § 239 Führung der HandelsbücherBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. Unternehmensgesetzbuch (UGB), § 190 Führung der Bücher (Fassung vom 14.10.2026)Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  4. Schweizerisches Obligationenrecht (OR), Art. 957a Buchführung (Konsolidierung Stand 1.10.2026)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex · abgerufen am
  5. Handelsgesetzbuch (HGB), § 241a Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines InventarsBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  6. Unternehmensgesetzbuch (UGB), § 189 Anwendungsbereich (Fassung vom 14.10.2026)Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  7. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 17 Änderung der BemessungsgrundlageBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  8. Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994), § 16 Änderung der Bemessungsgrundlage (Fassung vom 14.10.2026)Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  9. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 12 SteuersätzeBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  10. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 13 Entstehung der SteuerBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am