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ERP-Entscheidungsvorlage für Geschäftsführung und Gesellschafter

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Länder- und rechtsformübergreifende Anleitung für Deutschland, Österreich und die Schweiz; nicht an Produkt oder Version gebunden (Stand 14. Oktober 2026).

Kurz gesagt

Eine ERP-Entscheidungsvorlage trägt auf zwei Seiten fünf Blöcke: den Entscheidungsgegenstand, die Zahlen mit Kosten und Nutzen in Euro, die Risiken mit Gegenmaßnahmen, die Kosten des Weiterarbeitens wie bisher und den Beschlussvorschlag mit Budget, Vollmacht und Berichtspflicht. Wer freigibt, folgt der Rechtsform und dem Gesellschaftsvertrag oder den Statuten. Für den Kapitaldienst zählen die zahlungswirksamen Einsparungen im Liquiditäts- und Finanzplan; die bewertete Zeitersparnis bleibt als kalkulatorischer Nutzen getrennt.

Das Wichtigste

  • Zwei Seiten mit fünf Blöcken: Antrag, Zahlen, Risiken, Alternative, Beschlussvorschlag.
  • Nutzen nur ansetzen, wo eine Zeitaufnahme oder ein Beleg die Position stützt; die bewertete Zeitersparnis ist kein Zahlungszufluss.
  • Amortisation = einmalige Kosten ÷ (Nutzen pro Jahr − laufende Kosten pro Jahr), statische Rechnung mit gleichmäßigen jährlichen Rückflüssen; über fünf Jahre stehen dem Nutzen auch die laufenden Kosten gegenüber (Beispielrechnung: 150.000 Euro Handarbeit gegen 133.000 Euro Investition und Betrieb).
  • Deutschland: Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns, § 43 Abs. 1 GmbHG.
  • Österreich: § 25 Abs. 1a GmbHG stellt auf angemessene Information ab, in Kraft seit 1. Januar 2016.
  • Schweiz: Sorgfalt und Treue nach Art. 717 Abs. 1 OR, Fassung in Kraft seit 1. Juli 1992; für die GmbH Art. 812 Abs. 1 OR.

Was Sie vorab brauchen

Eine ERP-Entscheidung fällt in der Sitzung, nicht im Lastenheft. Wer freigeben soll, braucht auf zwei Seiten Zahlen, Risiken und einen Antrag; alles Weitere gehört in die Anlage. Legen Sie vor dem Schreiben bereit:

  • die Angebote mit den einmaligen und den laufenden Kosten
  • eine Zeitaufnahme der heutigen Handarbeit in Stunden pro Woche und die Personaltage aus dem Projektplan
  • den Zahlungsplan und den Termin der Entscheidung
  • die Regeln Ihres Betriebs: wer ab welchem Betrag zustimmt und welche Vorbehalte Gesellschaftsvertrag, Satzung oder Statuten nennen

Die zwei Seiten im Aufbau

Die Vorlage besteht aus fünf Blöcken. Die Tabelle zeigt, was in jeden gehört und welcher Beleg die Zahl stützt.

Block Inhalt Beleg oder Rechnung
1 Entscheidungsgegenstand welches System, welcher Umfang, welcher Betrag, welcher Termin, wer entscheidet Angebot, Projektauftrag
2 Zahlen einmalige Kosten, laufende Kosten, Nutzen in Euro, Überschuss, Amortisation Angebote, Personaltage, Zeitaufnahme
3 Risiken Risiken mit Wirkung in Euro und Gegenmaßnahme, dazu die Reserve Risikoliste, Reserve in Prozent der einmaligen Kosten
4 Alternative: weiterarbeiten wie bisher was der heutige Ablauf pro Jahr kostet Zeitaufnahme
5 Beschlussvorschlag Budget einschließlich Reserve, Vollmacht mit Betragsgrenze, Berichtspflicht, Termin Entwurf des Beschlusses

Ohne die Alternative fehlt der Vergleichsmaßstab, ohne den Beschlussvorschlag der Beschluss.

Schritt für Schritt: die zwei Seiten füllen

Schritt 1: Den Entscheidungsgegenstand in einem Satz festhalten

Nennen Sie Systemumfang, Betrag, Entscheidungstermin und das entscheidende Gremium, etwa: „Freigabe von 78.000 Euro für die Ablösung der Warenwirtschaft inklusive Datenübernahme, Entscheidung am 12. November 2026.“

  • Ergebnis: Betrag, Umfang und Termin stehen in der Kopfzeile.

Schritt 2: Einmalige und laufende Kosten zusammentragen

Setzen Sie Lizenzen, Einführung, Datenübernahme, Hardware und Schulung unter die einmaligen Kosten. Interne Personaltage gehören daneben, aber getrennt: Sie sind keine Auszahlung an Dritte, sondern kalkulatorischer Aufwand. Beide Blöcke über fünf Jahre beschreibt ERP-Gesamtkosten über fünf Jahre, die Jahre nach dem Start Laufende ERP-Kosten nach dem Go-live.

  • Ergebnis: Zahlungen und interner Aufwand stehen getrennt auf der Seite.

Schritt 3: Den Nutzen in Euro belegen

Nutzen wird als Zeitersparnis gerechnet, nicht als Eigenschaft: eingesparte Stunden pro Woche × Arbeitswochen pro Jahr × Stundensatz. Nehmen Sie nur Positionen auf, die eine Zeitaufnahme oder ein Beleg stützt. Die Zeitersparnis entspricht hier genau dem heutigen Aufwand aus Schritt 5.

Position Rechnung Betrag
Nutzen pro Jahr: eingesparte Handarbeit 20 Stunden pro Woche × 50 Arbeitswochen × 30 Euro 30.000 Euro
laufende Kosten pro Jahr Wartung, Betrieb, Support 11.000 Euro
Überschuss pro Jahr 30.000 Euro − 11.000 Euro 19.000 Euro
Amortisation 78.000 Euro einmalige Kosten ÷ 19.000 Euro pro Jahr 4,1 Jahre
Risikoreserve 20 Prozent von 78.000 Euro 15.600 Euro
Antragsbetrag 78.000 Euro + 15.600 Euro 93.600 Euro

Beträge und Stunden sind erfunden (Beispielrechnung); Stundensatz und Arbeitswochen setzt Ihr Betrieb ein, gerechnet wird netto. Die internen Personaltage behandelt Interne Arbeitszeit im ERP-Projekt.

Die Amortisation ist eine statische Kennzahl: Sie setzt die einmalige Investition zu den gleichmäßigen jährlichen Rückflüssen ins Verhältnis und betrachtet eine Periode; sie sagt nur, wann das eingesetzte Kapital zurückgeflossen ist, und nichts über die Rentabilität (Bayerisches Landesamt für Umwelt, Wirtschaftlichkeit von Energieeffizienz-Maßnahmen). Bei langer Nutzungsdauer ist deshalb über die gesamte Laufzeit zu rechnen, im Beispiel über die fünf Jahre. Die jährlichen Rückflüsse sind hier der Überschuss nach laufenden Kosten (30.000 Euro − 11.000 Euro = 19.000 Euro); gerechnet wird 78.000 Euro ÷ 19.000 Euro ≈ 4,1 Jahre, ohne die Reserve.

Der Überschuss von 19.000 Euro ist bewertete Zeit, keine Zahlung. Deckung für einen Kapitaldienst entsteht daraus erst, soweit tatsächlich Zahlungen entfallen; diesen Teil weisen Sie im Liquiditäts- und Finanzplan aus, die bewertete Zeitersparnis in der Rentabilitätsrechnung.

  • Ergebnis: Jede Nutzenposition hat Rechnung und Beleg in der Anlage.

Schritt 4: Risiken mit Wirkung und Gegenmaßnahme auflisten

Tragen Sie jedes Risiko mit einer Wirkung in Euro und einer Gegenmaßnahme ein. Prüfen Sie mindestens vier Punkte: eine Verzögerung um zwei Monate mit doppelten Lizenzkosten, fehlende Datenqualität vor der Übernahme, den Ausfall der Person, die das Projekt führt, und einen Anbieterwechsel nach dem Start. Setzen Sie eine Reserve an, im Beispiel 20 Prozent der einmaligen Kosten; Nachträge beschließen Sie vor der Umsetzung. Ursachen einer Überschreitung beschreibt Projektbudget überschritten.

  • Ergebnis: Jedes Risiko hat eine Zahl und eine Gegenmaßnahme.

Schritt 5: Die Alternative „weiterarbeiten wie bisher“ rechnen

Rechnen Sie den heutigen Ablauf mit denselben Größen wie den Nutzen und stellen Sie beide Wege über denselben Zeitraum einander gegenüber; auf der Investitionsseite gehören die laufenden Kosten dazu. Im Beispiel: 20 Stunden pro Woche × 50 Arbeitswochen × 30 Euro = 30.000 Euro pro Jahr (Beispielrechnung).

Position über fünf Jahre Weiterarbeiten wie bisher Investition
Handarbeit (30.000 Euro pro Jahr) 150.000 Euro –
einmalige Kosten – 78.000 Euro
laufende Kosten (11.000 Euro pro Jahr) – 55.000 Euro
Summe 150.000 Euro 133.000 Euro
Reserve im Antrag, nur bei Bedarf – 15.600 Euro
Antragsbetrag – 93.600 Euro

Über fünf Jahre stehen 150.000 Euro Handarbeit 133.000 Euro Investition und Betrieb gegenüber, ein Vorsprung von 17.000 Euro. Wird die Reserve vollständig verbraucht, steigen die Ausgaben der Investition auf 148.600 Euro (93.600 Euro Antragsbetrag + 5 × 11.000 Euro laufende Kosten), und der Vorsprung sinkt auf 1.400 Euro. Der Vergleich rechnet ohne Preisentwicklung und Abzinsung; beide Seiten sind bewertete Größen, keine Zahlungsreihen.

  • Ergebnis: Der Preis des Nichtstuns steht über denselben Zeitraum und einschließlich der laufenden Kosten neben der Investition.

Schritt 6: Den Beschlussvorschlag formulieren

Formulieren Sie den Antrag so, dass er ohne Nachfrage beschlossen werden kann:

  1. Budget von 93.600 Euro genehmigen, davon 78.000 Euro für Verträge mit Dritten und 15.600 Euro Reserve
  2. Vollmacht für Verträge bis 78.000 Euro; darüber entscheidet das Gremium erneut
  3. Zahlungsplan mit den Fälligkeiten aus dem Angebot zustimmen
  4. monatlicher Plan-Ist-Bericht bis zum Start, danach Abnahmebericht
  5. Abnahmeprotokoll und Restpunkteliste vorlegen

Die Betragsgrenze in der Vollmacht und die Berichtspflicht sind eine redaktionelle Empfehlung, keine gesetzliche Vorgabe. Den laufenden Abgleich beschreibt Plan-Ist-Vergleich im Projekt.

  • Ergebnis: Der Beschlussvorschlag nennt Betrag, Vollmacht, Zahlungsplan und Berichtspflicht.

Wer die Investition freigibt

Die Zuständigkeit folgt Land und Rechtsform. Prüfen Sie zuerst Gesellschaftsvertrag, Satzung oder Statuten; dort stehen die Vorbehalte.

Land und Rechtsform Wer entscheidet Vorschrift
Deutschland, GmbH Die Gesellschafterversammlung für die ihr vorbehaltenen Beschlüsse, darunter die Maßregeln zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung § 46 Nr. 6 und § 48 Abs. 1 GmbHG
Deutschland, AG Satzung oder Aufsichtsrat bestimmen, welche Arten von Geschäften nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden dürfen; über Geschäftsführungsfragen entscheidet die Hauptversammlung nur auf Verlangen des Vorstands § 111 Abs. 4 Satz 2 bis 4, § 119 Abs. 2 AktG
Österreich, GmbH Die Generalversammlung für die durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorbehaltenen Beschlüsse; ohne Versammlung nur bei schriftlicher Zustimmung aller Gesellschafter § 34 Abs. 1 GmbHG
Österreich, AG Investitionen, welche die festgelegten Anschaffungskosten übersteigen, sollen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden; die Beträge stehen in Satzung oder Aufsichtsratsbeschluss § 95 Abs. 5 Z 4 AktG
Schweiz, AG Der Verwaltungsrat trägt die Oberleitung und kann die Geschäftsführung durch Organisationsreglement übertragen Art. 716a Abs. 1 Z 1 und Art. 716b Abs. 1 OR
Schweiz, GmbH Die Geschäftsführung; die Statuten können vorsehen, dass sie bestimmte Entscheide der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorlegen muss Art. 811 Abs. 1 OR

In der deutschen GmbH hat jeder Gesellschafter ein Auskunfts- und Einsichtsrecht (§ 51a Abs. 1 GmbHG); die Vorlage beantwortet diese Fragen vorab.

Warum die Vorlage die Entscheidungsgrundlage belegt

Wer die Entscheidung trägt, muss sie begründen können. In Deutschland gilt die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns (§ 43 Abs. 1 GmbHG); verletzt der Geschäftsführer seine Obliegenheiten, haftet er der Gesellschaft solidarisch (§ 43 Abs. 2 GmbHG). Für den Vorstand einer Aktiengesellschaft gilt die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters (§ 93 Abs. 1 Satz 1 AktG). Eine Pflichtverletzung liegt nach § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Maßgeblich sind die Fassungen nach dem Vollzitat: GmbHG zuletzt geändert am 23. Oktober 2024, AktG am 4. Februar 2026.

Österreich regelt den Maßstab ausdrücklich auch für die GmbH: § 25 Abs. 1 GmbHG verlangt die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns; nach Abs. 1a handelt der Geschäftsführer jedenfalls sorgfältig, wenn er sich bei einer unternehmerischen Entscheidung nicht von sachfremden Interessen leiten lässt und auf der Grundlage angemessener Information annehmen darf, zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Beide Absätze gelten seit 1. Januar 2016, ebenso § 84 Abs. 1 und Abs. 1a AktG für den Vorstand.

In der Schweiz müssen die Mitglieder des Verwaltungsrates ihre Aufgaben mit aller Sorgfalt erfüllen und die Interessen der Gesellschaft in guten Treuen wahren (Art. 717 Abs. 1 OR, Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 4. Oktober 1991, in Kraft seit 1. Juli 1992; amtliche Fussnote 600 der OR-Ausgabe). Die Aktienrechtsrevision vom 19. Juni 2020 betrifft bei Art. 717 nur die Randnote (amtliche Fussnote 601, in Kraft seit 1. Januar 2023); für die GmbH gilt Art. 812 Abs. 1 OR.

Die geöffnete Fassung des § 43 GmbHG enthält keine dem § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG entsprechende Regelung. Was die Vorlage leistet, ist davon unabhängig: Sie hält fest, welche Zahlen und Annahmen der Entscheidung zugrunde lagen.

So prüfen Sie die Vorlage vor dem Termin

  • Rechnen Sie jede Zeile nach: Summe der Nutzenpositionen, Überschuss, Amortisation, Vergleich über fünf Jahre einschließlich laufender Kosten und Antragsbetrag.
  • Nennen Sie zu jeder Zahl die Herkunft: Angebot mit Datum, Zeitaufnahme oder gekennzeichnete Annahme.
  • Klären Sie mit der Buchhaltung, welche Zahlungen wann fällig werden, bevor der Zahlungsplan in den Antrag kommt.
  • Stellen Sie für die Bank die zahlungswirksamen Einsparungen aus dem Liquiditäts- und Finanzplan zusammen und halten Sie die bewertete Zeitersparnis getrennt.
  • Prüfen Sie vor der Bestellung eine Förderung; die Bedingungen beschreiben Förderung in Österreich und Förderung in der Schweiz.

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Mögliche Ursache Lösung
Die Sitzung vertagt die Entscheidung Der Nutzen steht in Prozent, nicht in Euro Nutzenpositionen in Stunden und Beträgen ausweisen
Das Budget ist vor dem Start aufgebraucht Reserve und Verfahren für Nachträge fehlen Reserve im Antrag nennen, Nachträge vor der Umsetzung beschließen
Eine Zahl lässt sich nicht erklären Beleg oder Rechnung fehlt Angebot oder Zeitaufnahme zur Position in die Anlage legen
Die Bank fragt nach der Tragfähigkeit Zahlungsplan oder Nachweis der zahlungswirksamen Einsparungen fehlt Den Kapitaldienst den zahlungswirksamen Einsparungen aus dem Liquiditäts- und Finanzplan gegenüberstellen

Wann Sie Hilfe holen sollten

Holen Sie die Rechtsberatung, wenn unklar ist, welches Organ entscheidet oder ob ein Zustimmungsvorbehalt besteht. Die Steuerberatung gehört dazu, wenn Abschreibung oder Vorsteuerabzug den Zahlungsplan beeinflussen. Mit Ihrer Bank sprechen Sie vor dem Antrag, wenn die Finanzierung über den Kontokorrentrahmen hinausgeht.

Häufige Fragen

Muss die Entscheidungsvorlage in einer Gesellschafterversammlung beschlossen werden?

In Deutschland fasst die Gesellschafterversammlung einer GmbH ihre Beschlüsse in Versammlungen (§ 48 Abs. 1 GmbHG); ohne Versammlung geht es nur, wenn alle Gesellschafter in Textform einverstanden sind (§ 48 Abs. 2 GmbHG). Bestehen alle Geschäftsanteile bei einem Gesellschafter, hat er unverzüglich eine Niederschrift aufzunehmen und zu unterschreiben (§ 48 Abs. 3 GmbHG). Prüfen Sie zuerst den Gesellschaftsvertrag.

Wie viele Seiten darf die Vorlage haben?

Für die Entscheidung zwei Seiten. In eine Anlage gehören die Angebote, die Zeitaufnahmen, die Berechnung jeder Nutzenposition und der Zahlungsplan. So bleiben die zwei Seiten lesbar, und jede Zahl darauf hat einen Beleg, den ein Gesellschafter oder die Bank nachsehen kann.

Was mache ich, wenn ich den Nutzen nicht belegen kann?

Dann lassen Sie die Position weg oder messen Sie sie zuerst. Erfassen Sie zwei bis vier Wochen lang die Stunden, die für Nacharbeit, Doppelerfassung und Abstimmung anfallen. Eine Position ohne Messung trägt in der Sitzung nicht und öffnet die Frage, ob die ganze Rechnung hält.

Reicht die Vorlage als Unterlage für die Bank?

Sie ist die Grundlage, aber nicht die ganze Unterlage. Für Gründungsfinanzierungen nennt die KfW einen Liquiditäts- bzw. Finanzplan und eine Rentabilitätsvorschau als getrennte Voraussetzungen einer Bankfinanzierung. Stellen Sie für den Kapitaldienst die zahlungswirksamen Einsparungen zusammen – entfallende Überstunden, Aushilfen oder eine geplante Einstellung – und führen Sie die bewertete Zeitersparnis getrennt als Rentabilitätsrechnung. Welche Nachweise Ihr Institut zusätzlich verlangt, richtet sich nach seinen Regeln und nach der Kreditart.

Quellen

  1. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), § 43 Haftung der Geschäftsführer; GmbHG zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. GmbHG, § 46 Aufgabenkreis der GesellschafterBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. GmbHG, § 48 GesellschafterversammlungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  4. GmbHG, § 51a Auskunfts- und EinsichtsrechtBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  5. Aktiengesetz (AktG), § 93 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder; AktG zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 4. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 33)Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  6. AktG, § 111 Aufgaben und Rechte des AufsichtsratsBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  7. AktG, § 119 Rechte der HauptversammlungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  8. GmbH-Gesetz (GmbHG), § 25 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Geschäftsführer, Fassung vom 14. Oktober 2026 (in Kraft seit 1. Januar 2016, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015)Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Bundesrecht konsolidiert · abgerufen am
  9. GmbH-Gesetz (GmbHG), § 34 Generalversammlung, Beschlussfassung, Fassung vom 14. Oktober 2026 (in Kraft seit 1. Januar 1991, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991)Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Bundesrecht konsolidiert · abgerufen am
  10. Aktiengesetz (AktG), § 84 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, Fassung vom 14. Oktober 2026 (in Kraft seit 1. Januar 2016, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015)Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Bundesrecht konsolidiert · abgerufen am
  11. Aktiengesetz (AktG), § 95 Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats, Fassung vom 14. Oktober 2026 (in Kraft seit 3. Januar 2018, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 107/2017)Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Bundesrecht konsolidiert · abgerufen am
  12. Obligationenrecht (OR), Art. 698, 716a, 716b, 717, 754, 804, 811 und 812, SR 220, Konsolidierung Stand 1. Oktober 2026 (amtliche PDF-Ausgabe)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex, Systematische Rechtssammlung · abgerufen am
  13. Wirtschaftlichkeit von Energieeffizienz-Maßnahmen (statische und dynamische Berechnungsverfahren, Amortisationszeit)Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Umweltpakt Bayern (IZU) · abgerufen am
  14. Finanzierung klären und Förderung erhalten (Gründung): Liquiditäts- bzw. Finanzplan und Rentabilitätsvorschau als Voraussetzungen einer BankfinanzierungKfW Bankengruppe · abgerufen am