Förderung für ERP in Österreich: Welche Programme es gibt
Kurz gesagt
Ja, in Österreich fördern Bund und Länder Digitalisierungsvorhaben von Unternehmen; ob Software bezahlt wird, hängt vom Programm ab. KMU.DIGITAL ist im Oktober 2026 ausgeschöpft und wird ab 2027 nicht fortgeführt, aws Digitalisierung hat am 14. Oktober 2026 keinen offenen Call, offen ist das Landesprogramm digi4Wirtschaft in Niederösterreich. Jedes geprüfte Programm verlangt den Antrag vor dem Beginn des Vorhabens: Niederösterreich vor Beginn der Arbeiten, insbesondere vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, die aws vor dem Projektstart, KMU.DIGITAL vor dem Anfall von Kosten und Leistungen.
Das Wichtigste
- KMU.DIGITAL zahlte im Modul Umsetzung bis zu 30 Prozent, höchstens 6.000 Euro je Förderschiene; ERP-Systeme waren ein genanntes Beispiel.
- Das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 ist ausgeschöpft, eine Antragstellung ist nicht mehr möglich; ab 2027 wird das Programm nicht fortgeführt.
- Niederösterreich: digi4Wirtschaft fördert höchstens 20 Prozent und höchstens 25.000 Euro; Einreichung bis zur Ausschöpfung der Mittel, längstens bis 31. Dezember 2026.
- De-minimis: höchstens 300.000 Euro in drei Jahren je Mitgliedstaat an ein einziges Unternehmen, also an alle verbundenen Unternehmen zusammen (Verordnung (EU) 2023/2831).
- Niederösterreich und die aws verlangen den Antrag vor dem Beginn des Vorhabens; bei KMU.DIGITAL dürfen vor dem Antragstag keine Kosten oder Leistungen anfallen.
- Das Modul Umsetzung setzte eine abgeschlossene und ausbezahlte KMU.DIGITAL-Beratung voraus.
Fördergeld für ein ERP-Vorhaben gibt es in Österreich, aber nicht für den Softwarekauf allein. Die Programme zahlen Beratung, externe Leistungen oder Investitionen, die sie ausdrücklich beschreiben. Wer den Antrag erst nach dem Beginn des Vorhabens stellt, verliert in den geprüften Programmen den Anspruch. Dazu kommen der im Oktober 2026 geänderte Programmstatus und die Obergrenze der Verordnung (EU) 2023/2831 für De-minimis-Beihilfen.
Worauf es ankommt
Ein Förderprogramm ist keine Preisliste für Software, sondern ein beschriebenes Vorhaben. In Österreich stehen einem Betrieb drei Typen gegenüber: Beratungszuschuss, Investitionszuschuss und Forschungsförderung. Dazu treten Kredite und Haftungen, die keine Zuschüsse sind. Der Beratungszuschuss der geprüften Programme bezahlt externe Beratung, nicht das ERP. Der Investitionszuschuss bezahlt Software, Lizenzen und Dienstleister, aber nur innerhalb eines beschriebenen Projekts. Die Forschungsförderung setzt eine Entwicklung voraus, die den Stand der Technik erweitert.
Zwei Bedingungen stehen vor der Wahl des Programms. Erstens muss der Antrag vor dem Beginn des Vorhabens eingehen: Niederösterreich nennt ausdrücklich erste rechtsverbindliche Bestellungen sowie Lieferungen und Leistungen, aws Digitalisierung schließt Projekte aus, mit denen vor der Antragstellung begonnen wurde, und bei KMU.DIGITAL dürfen vor dem Antragstag keine Kosten oder Leistungen anfallen und müssen Lieferung, Rechnung und Zahlung danach liegen. Zweitens gilt für Programme, die als De-minimis-Beihilfe gewährt werden, die Obergrenze der Verordnung (EU) 2023/2831: 300.000 Euro in drei Jahren je Mitgliedstaat für ein einziges Unternehmen einschließlich verbundener Unternehmen und, unabhängig von Form und Zweck, für jede De-minimis-Beihilfe nach dieser Verordnung.
Welche Programme es gibt
Die Tabelle ordnet die Programme nach Typ, Antragsberechtigten, förderbaren Kosten und den Bedingungen, an denen ein ERP-Vorhaben scheitert. Stand: 14. Oktober 2026.
| Programmtyp und Programm | Wer antragsberechtigt ist | Förderbar: Software, Beratung | Was ein ERP-Vorhaben ausschließt |
|---|---|---|---|
| Beratungszuschuss: KMU.DIGITAL Modul Beratung, Bund, abgewickelt von der Wirtschaftskammer Österreich | KMU nach der EU-Definition mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich und behördlicher GLN | Nur Beratung durch für das Programm zugelassene Berater: in den Status- und Potenzialanalysen 80 Prozent der Beratungskosten, höchstens 400 Euro pro gewähltem Tool (exkl. USt), in den Strategieberatungen 50 Prozent, höchstens 1.000 Euro pro gewähltem Tool (exkl. USt); je Förderschiene höchstens 3.000 Euro (inkl. USt) | Leistungen und Kosten, die vor dem Antragstag anfallen, Beratung ohne Bezug zu einem Digitalisierungsprojekt, Spesen; am 14. Oktober 2026 keine Antragstellung mehr möglich |
| Investitionszuschuss: KMU.DIGITAL Modul Umsetzung, Bund, abgewickelt von der aws | Dieselben KMU, jedoch nur mit vorher abgeschlossener und ausbezahlter KMU.DIGITAL-Beratung | Aktivierungspflichtige Neuinvestitionen und Leistungen externer Anbieter, ausdrücklich auch ERP-Systeme und (Cloud-)Softwarelizenzen; 30 Prozent, höchstens 6.000 Euro je Förderschiene, Projektkosten 2.000 bis 30.000 Euro | IT-Grundausstattung wie Notebooks, Drucker und Standardsoftware, nicht aktivierungsfähige Beratungs- und Schulungskosten sowie Kosten, die bereits im Modul Beratung gefördert wurden, Leistungen außerhalb des Projektzeitraums, Lizenzen nur bis 12 Monate ab Antragstellung; Budget ausgeschöpft |
| Investitionszuschuss Digitalisierung: aws Digitalisierung, Bund | KMU und Großunternehmen der Sachgüterproduktion oder produktionsnaher Dienstleistungen mit Unternehmenssitz oder Betriebsstätte in Österreich | Beratungs- und Umsetzungskosten für die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie E-Commerce; Volumen bis 150.000 Euro je nach Kondition | Projekte, mit denen vor der Antragstellung begonnen wurde, und das Überschreiten der AGVO- oder De-minimis-Obergrenze; am 14. Oktober 2026 ist kein Call offen |
| Landesprogramm: Impulsprogramm digi4Wirtschaft, Angebot digi Investition: data, Land Niederösterreich und Wirtschaftskammer Niederösterreich | Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft aus Verkehr, Handel, Dienstleistungen, Industrie und Produktion, die das Vorhaben am Betriebsstandort in Niederösterreich durchführen, mit aktiver Gewerbeberechtigung am Investitionsstandort, wirtschaftlichem Mittelpunkt in Niederösterreich und mindestens zwei Jahren wirtschaftlicher Tätigkeit dort; Kredit- und Versicherungsinstitute, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, vom Bund beherrschte Unternehmen sowie Fischerei, landwirtschaftliche Primärerzeugung und die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse nach Art. 1 Abs. 1 der De-minimis-Verordnung sind ausgeschlossen | Software, Daten, Lizenzen und Abonnements mit Nutzungszeiträumen bis 36 Monate, die innerhalb der genehmigten Projektlaufzeit vollständig in Rechnung gestellt und bezahlt werden, Hardware nur am niederösterreichischen Betriebsstandort, externe Dienstleistungen, Personalkostenpauschale von 10 Prozent; maximal 20 Prozent, höchstens 25.000 Euro, förderbare Projektkosten ab 5.000 Euro, Vorhaben grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten | ERP- oder CRM-Anschaffungen als Insellösung, dem Stand der Technik entsprechende Standardlösungen, IT-Grundausstattung, Ersatzinvestitionen, reine Konzepte; Kombination mit Förderschienen außerhalb des Impulsprogramms ausgeschlossen; Einreichung bis zur Ausschöpfung der Mittel, längstens bis 31. Dezember 2026 |
| Forschungsförderung: FFG Basisprogramm und FFG Innovationsscheck | Basisprogramm: Unternehmen aller Größen; Innovationsscheck: KMU und wirtschaftlich tätige Vereine | Basisprogramm: Entwicklung bis zum Prototyp mit technologischer Neuheit und hohem Verwertungspotential; Innovationsscheck: Leistungen von Forschungseinrichtungen bis 10.000 Euro | Ein Standard-ERP-Kauf ist keine Entwicklung; der Innovationsscheck finanziert Leistungen von Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) |
| Kredit und Haftung statt Zuschuss: aws erp-Kredit, aws Garantie, NÖBEG-Haftung | je nach Programm und Land | Zinsgünstiger Kredit, Garantie oder Haftung für einen Bankkredit | Ein Kredit ist kein Zuschuss, sondern zurückzuzahlen; Garantie und NÖBEG-Haftung sichern einen Bankkredit ab |
Was ein ERP-Vorhaben ausschließt
Ein Ausschlussgrund, den die geprüften Programme nennen, ist der Beginn vor dem Antrag. Das Programmdokument digi4Wirtschaft verlangt den schriftlichen Antrag, bevor Arbeiten für das Vorhaben beginnen, und nennt dabei ausdrücklich erste rechtsverbindliche Bestellungen sowie Lieferungen und Leistungen (Punkte 5 und 37). aws Digitalisierung verlangt den Antrag vor Projektstart und schließt Projekte aus, mit denen vor der Antragstellung begonnen wurde. Bei KMU.DIGITAL ist der Anerkennungsstichtag der Tag des Antragseingangs: Davor dürfen keine Kosten oder Leistungen anfallen, und Lieferung, Leistungszeitraum, Rechnungsdatum und Zahlung müssen danach liegen; die Umsetzungsrichtlinie schließt außerdem Kosten außerhalb der vereinbarten Projektlaufzeit aus (Punkt 5.3 Buchstabe b).
Der zweite Ausschlussgrund ist der Inhalt. Niederösterreich schließt Anschaffungen oder Erweiterungen von ERP- oder CRM-Systemen als Insellösung, dem Stand der Technik entsprechende Standardlösungen und Ersatzinvestitionen aus (Programmdokument, Punkt 26). Förderbar wird ein ERP-Vorhaben dort nur, wenn es Daten aus mehreren Quellen zusammenführt und in die Abläufe einbindet.
Der dritte Ausschlussgrund ist die Kostenart. IT-Grundausstattung wie Notebooks, Drucker und Standardsoftware ist in Niederösterreich und im Modul Umsetzung ausdrücklich nicht förderbar. Im Modul Umsetzung sind Beratungs- und Schulungskosten nur ausgeschlossen, soweit sie nicht aktivierungsfähig sind oder bereits im Modul Beratung gefördert wurden (Umsetzungsrichtlinie, Punkt 5.3 Buchstabe r). Die Umsatzsteuer ist keine förderbare Ausgabe, solange der Betrieb vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Der vierte Grund ist die Summe. Niederösterreich schließt eine Kombination mit Förderschienen außerhalb des Impulsprogramms aus (Programmdokument, Punkt 41) und wird selbst als De-minimis-Beihilfe gewährt (Punkt 9). Bei KMU.DIGITAL durften Förderungen zusammen höchstens 100 Prozent der Kosten decken. Die De-minimis-Obergrenze von 300.000 Euro in drei Jahren je Mitgliedstaat gilt für ein einziges Unternehmen einschließlich verbundener Unternehmen und, unabhängig von Form und Zweck, für jede De-minimis-Beihilfe nach dieser Verordnung (Art. 2 Abs. 2, Art. 3 Abs. 2 und 4 der Verordnung (EU) 2023/2831). Mit De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach der Verordnung (EU) 2023/2832 darf sie kumuliert werden (Art. 5 Abs. 1); mit anderen Beihilfen für dieselben förderbaren Kosten darf sie nur bis zur höchsten einschlägigen Beihilfeintensität oder Beihilfeobergrenze kumuliert werden (Art. 5 Abs. 3).
Ein Rechenbeispiel
Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen. Ein Handelsbetrieb in Niederösterreich bindet Lieferanten-, Lager- und Buchhaltungsdaten über Schnittstellen an sein ERP und bezahlt die Lizenzen für 36 Monate innerhalb der Projektlaufzeit.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Software, Lizenzen, Abonnement mit 36 Monaten Nutzungsdauer, im Projektzeitraum zur Gänze bezahlt | 18.000 Euro |
| Externe Dienstleistungen für die Schnittstellen | 12.000 Euro |
| Hardware am Betriebsstandort | 5.000 Euro |
| Summe der förderbaren Kosten | 35.000 Euro |
| 20 Prozent davon | 7.000 Euro |
Der Betrieb hat in den letzten drei Jahren bereits 296.000 Euro De-minimis-Beihilfen erhalten, auf alle verbundenen Unternehmen zusammengerechnet. Bis zur Obergrenze von 300.000 Euro bleiben 4.000 Euro. Der Zuschuss von 7.000 Euro würde die Obergrenze überschreiten und darf in dieser Höhe nicht gewährt werden. Wer seine De-minimis-Beihilfen nicht kennt, klärt die Summe vor dem Antrag mit den Förderstellen.
Typische Fehler
- Erst bestellen, dann fördern lassen: In Niederösterreich gilt das Vorhaben mit der ersten rechtsverbindlichen Bestellung als begonnen; die aws schließt jedes vor der Antragstellung begonnene Projekt aus.
- Das ERP-Vorhaben als Einkaufsliste einreichen: Gefördert wird ein beschriebenes Projekt, in Niederösterreich nur mit Datenintegration.
- Beratung und Umsetzung verwechseln: Eine Umsetzungsförderung war nur nach einer abgeschlossenen und ausbezahlten Beratung möglich.
- Umsatzsteuer mitrechnen: Sie zählt nicht, wenn der Betrieb vorsteuerabzugsberechtigt ist.
- Den Programmstatus nicht prüfen: KMU.DIGITAL ist am 14. Oktober 2026 ausgeschöpft, aws Digitalisierung hat keinen offenen Call.
- Nur das eigene Unternehmen rechnen: Die De-minimis-Obergrenze gilt für ein einziges Unternehmen einschließlich aller verbundenen Unternehmen.
- Die Obergrenze ignorieren: Solange das zentrale Register noch keinen Dreijahreszeitraum abdeckt, verlangt die Förderstelle vor der Gewährung eine Erklärung über alle De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre.
So gehen Sie vor
- Prüfen Sie den Programmstatus, bevor Sie planen: beim Bund über die Programmseiten von KMU.DIGITAL und aws Digitalisierung, im Bundesland über die Wirtschaftsförderungsstelle und die Förderübersicht der Wirtschaftskammer.
- Klären Sie die De-minimis-Summe der letzten drei Jahre für alle verbundenen Unternehmen mit den Förderstellen und Ihrer Steuerberatung.
- Beschreiben Sie das Vorhaben als Prozess- und Datenprojekt statt als Beschaffung (Prozesse vor der Software).
- Stellen Sie den Antrag, bevor Sie bestellen oder unterschreiben: Niederösterreich wertet die erste rechtsverbindliche Bestellung als Beginn, die aws jedes vor der Antragstellung begonnene Projekt, und bei KMU.DIGITAL dürfen vor dem Antragstag keine Kosten oder Leistungen anfallen (Antrag vor der Bestellung).
- Rechnen Sie die Gesamtkosten über die Nutzungsdauer weiter, damit der Zuschuss Lizenz-, Betreuungs- und interne Kosten nicht verdeckt (ERP-Gesamtkosten über fünf Jahre).