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Dropshipping im ERP abbilden: Bestellung, Direktlieferung, Rechnung

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Versionsunabhängig: Zielprozess für ERP-Systeme mit Vertrieb, Einkauf und Belegkette; Automatisierung abhängig von den vorhandenen Funktionen.

Kurz gesagt

Bilden Sie die Dropshipping-Bestellung als Streckengeschäft im ERP ab: Die Kundenbestellung wird mit der Lieferantenbestellung verknüpft, der Lieferant liefert direkt an den Kunden, die Lieferung wird ohne Lagerbewegung gebucht. Die beiden Rechnungen verweisen auf die Bestellung, die Marge ist Nettoverkaufspreis minus Nettoeinkaufspreis minus von Ihnen getragene Versandkosten. In Deutschland verlangen die GoBD die Dokumentation des Prozesses und die Verknüpfung der Belege mit den Buchungen.

Das Wichtigste

  • Die Kundenbestellung wird mit der Lieferantenbestellung verknüpft; die Ware kommt nicht in Ihr Lager.
  • Die Lieferung wird ohne Wareneingang gebucht: der Lieferant liefert direkt an den Kunden.
  • Marge = Nettoverkaufspreis minus Nettoeinkaufspreis minus von Ihnen getragene Versandkosten.
  • Jeder Status der Kundenbestellung ist einem Status der Lieferantenbestellung zugeordnet; die Kundenmitteilung folgt dem vereinbarten Mapping.
  • In Deutschland verlangt die GoBD die Dokumentation des Prozesses und die Verknüpfung der Belege mit den Buchungen.

Dropshipping bedeutet, dass der Lieferant die Ware direkt an Ihren Kunden schickt. Im ERP ist das ein Streckengeschäft: zwei Verträge, zwei Rechnungen, eine Lieferung. Sind die Belege nicht verknüpft, laufen Einkauf, Versand und Rechnung auseinander, und die Marge je Bestellung ist nicht mehr sichtbar.

Was Sie vorab brauchen

  • Den Lieferantenstamm mit der Direktlieferadresse: Der Lieferant liefert an den Kunden, nicht an Ihr Lager.
  • Den Artikelstamm mit der Lieferantenbeziehung: Welcher Lieferant liefert welchen Artikel, zu welchem Einkaufspreis.
  • Eine Statusliste für Kundenbestellungen und Lieferantenbestellungen sowie die Zuordnung zwischen beiden.
  • Die Entscheidung über die Kundenkommunikation: Welcher Status löst welche Mitteilung aus.
  • Eine Testbestellung, die die ganze Kette durchläuft: Kundenbestellung, Lieferantenbestellung, Lieferung, beide Rechnungen.

Schritt für Schritt: Von der Kundenbestellung zur Marge

Schritt 1: Artikel als Direktlieferartikel einrichten

Verknüpfen Sie den Artikel mit dem Lieferanten und legen Sie den Einkaufspreis fest. Deaktivieren Sie Lagerbewegungen für diesen Artikel: Die Ware kommt nicht in Ihr Lager. Setzen Sie den Lagerbestand nur auf null, wenn der Artikel nicht vorrätig ist; der bilanzielle Bestand richtet sich nach der wirtschaftlichen Zurechnung (§ 246 Abs. 1 HGB), nicht allein nach dem Lagerort. Wird der Artikel auch aus Ihrem eigenen Lager geliefert, halten Sie beide Wege und lassen Sie das System nach der Verfügbarkeit entscheiden. Endzustand: Der Artikelstamm zeigt den Lieferanten; der Lagerbestand bleibt unverändert.

Schritt 2: Lieferantenbestellung aus der Kundenbestellung erzeugen

Bestätigen Sie die Kundenbestellung; richten Sie ein, dass daraus die Lieferantenbestellung mit Verweis auf die Kundenbestellung erzeugt wird, sofern Ihr ERP die automatische Erzeugung unterstützt. Die Lieferadresse in der Lieferantenbestellung ist der Kunde, nicht Ihr Lager. Die Menge ist die bestellte Menge, der Preis der Einkaufspreis aus dem Artikelstamm. Endzustand: Die Lieferantenbestellung ist offen und trägt die Kundenbestellnummer.

Schritt 3: Status zuordnen

Legen Sie fest, welcher Status der Kundenbestellung welchem Status der Lieferantenbestellung entspricht. Das Mapping ist eine betriebliche Regel: Das System leitet es nicht selbst ab. Die Regel lautet: Der Status der Kundenbestellung darf nur so weit voranschreiten, wie der Status der Lieferantenbestellung es zulässt. Die Tabelle zeigt ein Mapping mit sechs Status; die Mitteilung senden Sie, nicht der Lieferant.

Status Kundenbestellung Status Lieferantenbestellung Was der Kunde erfährt
Bestätigt Offen (noch nicht an den Lieferanten gesendet) Bestellbestätigung
Bestellt Bestellt (Lieferant hat bestätigt) keine Mitteilung
Versendet Versendet, Sendungsnummer erfasst Versandbenachrichtigung mit Sendungsnummer
Geliefert Geliefert, Lieferschein erfasst Lieferbestätigung
Storniert Storniert Stornierungsmitteilung
Berechnet Berechnet, Lieferantenrechnung erfasst Rechnung

Schritt 4: Lieferung ohne Lagerbewegung erfassen

Erfassen Sie die Lieferscheinbestätigung des Lieferanten: Datum, Menge, Sendungsnummer, falls vorhanden. Die Lieferung wird direkt vom Lieferanten an den Kunden gebucht, ohne Wareneingang und ohne Auslagerung aus Ihrem Bestand. Der Lieferschein verweist auf die Kundenbestellung und die Lieferantenbestellung. Endzustand: Die Kundenbestellung ist „geliefert“; der Lagerbestand bleibt unverändert.

Schritt 5: Lieferantenrechnung und Kundenrechnung erfassen

Erfassen Sie die Lieferantenrechnung gegen die Lieferantenbestellung; der Drei-Wege-Abgleich aus Bestellung, Lieferung und Rechnung schließt. Die Kundenrechnung entsteht aus der Kundenbestellung zum Verkaufspreis. Beide Rechnungen verweisen auf die Kundenbestellung, die Kette ist damit vollständig: Kundenbestellung, Lieferantenbestellung, Lieferung, Lieferantenrechnung, Kundenrechnung. In Deutschland verlangen die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD, BMF-Schreiben vom 28. November 2019, BStBl I S. 1269, geändert durch die Schreiben vom 11. März 2024, BStBl I S. 374, und vom 14. Juli 2025), dass Belege über eindeutige Zuordnungsmerkmale mit den Buchungen verknüpft sind (Rz. 71 und 72).

Schritt 6: Marge berechnen

Marge = Nettoverkaufspreis − Nettoeinkaufspreis − von Ihnen getragene Versandkosten. Beispielrechnung (fiktive Zahlen): Der Kunde bestellt 10 Stück zu je 24,90 Euro netto, der Lieferant rechnet 10 Stück zu je 14,50 Euro netto ab, Sie tragen 6,00 Euro Versandkosten. Marge = 249,00 − 145,00 − 6,00 = 98,00 Euro. Marge in Prozent = 98,00 ÷ 249,00 × 100 = 39,4 Prozent.

Schritt 7: Festlegen, wer den Kunden was informiert

Das vereinbarte Mapping legt fest, welcher Status eine Kundenmitteilung löst. Die Bestellbestätigung senden Sie, wenn die Kundenbestellung bestätigt ist. Die Versandbenachrichtigung mit Sendungsnummer senden Sie, wenn der Lieferant den Versand bestätigt, sofern er eine Sendungsnummer liefert. Storno und Verzögerung kommunizieren Sie, nicht der Lieferant. Der Lieferant spricht nicht mit dem Kunden; die gesamte Kommunikation läuft über Sie.

Was die GoBD für den Prozess verlangt (Deutschland)

An den Dropshipping-Prozess stellen die GoBD vier Anforderungen:

  • Jeder Geschäftsvorfall wird vollzählig und lückenlos aufgezeichnet (Rz. 36). Das gilt auch für Vorgänge, die im Lieferantenportal oder per E-Mail abgewickelt werden. Die GoBD verlangen die vollständige Aufzeichnung, erlauben aber Haupt-, Vor- und Nebensysteme (Rz. 20); dass alles im ERP erfasst wird, ist eine redaktionelle Empfehlung.
  • Buchungen sind durch Belege nachgewiesen (Belegprinzip, Rz. 30), und Belege sind über eindeutige Zuordnungsmerkmale mit den Buchungen verknüpft (Rz. 71 und 72). Dass Kundenbestellung, Lieferantenbestellung, Lieferschein und beide Rechnungen im ERP verknüpft sind, ist eine redaktionelle Empfehlung für die Umsetzung.
  • Werden neben bildhaften Urschriften auch elektronische Meldungen bzw. Datensätze ausgestellt (identische Mehrstücke derselben Belegart), ist die Aufbewahrung der tatsächlich weiterverarbeiteten Formate mit vollständigem Dateninhalt ausreichend, sofern diese über die höchste maschinelle Auswertbarkeit verfügen; andernfalls sind beide Formate aufzubewahren (Rz. 76). Eingehende elektronische Belege werden im empfangenen Format aufbewahrt (Rz. 131).
  • Der Prozess ist dokumentiert, und das dokumentierte Verfahren entspricht dem eingesetzten Verfahren (Rz. 151 und 154). Ändern Sie das Statusmapping, aktualisieren Sie die Dokumentation.

Die GoBD sind eine deutsche Verwaltungsanweisung; in Österreich und der Schweiz gelten sie nicht. Dort ist die Dokumentation des Prozesses eine betriebliche Regel, keine GoBD-Anforderung.

So prüfen Sie das Ergebnis

  1. Geben Sie eine Testbestellung auf: Die Lieferantenbestellung entsteht mit Verweis und der Kundenadresse.
  2. Erfassen Sie die Lieferscheinbestätigung: Die Kundenbestellung wechselt auf „geliefert“; der Lagerbestand bleibt unverändert.
  3. Erfassen Sie die Lieferantenrechnung: Der Drei-Wege-Abgleich schließt, die Marge ist sichtbar.
  4. Prüfen Sie die Belegkette: Von der Kundenrechnung aus lassen sich Kundenbestellung, Lieferantenbestellung und Lieferung nachvollziehen.
  5. Prüfen Sie die Kundenmitteilungen: Jeder Statuswechsel hat die im Mapping definierte Mitteilung ausgelöst.

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Ursache Abhilfe
Die Lieferantenbestellung trägt keinen Verweis auf die Kundenbestellung die Erzeugungsregel ist nicht hinterlegt automatische Erzeugung mit Verweisfeld einrichten
Die Ware kommt in Ihren Lagerbestand der Artikel ist nicht als Direktlieferartikel eingerichtet Artikel als Direktlieferartikel einrichten, Lagerbewegungen deaktivieren
Die Marge ist je Bestellung nicht sichtbar die Lieferantenrechnung ist nicht mit der Kundenbestellung verknüpft Lieferantenrechnung an die Lieferantenbestellung, diese an die Kundenbestellung verknüpfen
Der Kunde erhält zwei Versandbenachrichtigungen Lieferant und Sie senden beide Kundenkommunikation des Lieferanten deaktivieren, Mitteilung nur aus Ihrem System senden
Der Status der Kundenbestellung springt zu weit vor das Mapping erlaubt Status, die die Lieferantenbestellung nicht erreicht hat Mapping verschärfen: Kundenstatus nur bis zum erreichten Lieferantenstatus
Der Lieferschein trägt keine Sendungsnummer die Sendungsnummer wird bei der Lieferscheinbestätigung nicht erfasst Sendungsnummer als Pflichtfeld setzen, sofern der Lieferant sie liefert

Wann Sie Hilfe holen sollten

Stellt sich die Frage, welche der beiden Lieferungen umsatzsteuerlich relevant ist, liegt die Antwort in einem anderen Artikel: in Deutschland Streckengeschäft und Umsatzsteuer, in Österreich Reihengeschäft und Umsatzsteuer in Österreich. Fehlt Ihrem ERP der Direktlieferweg, ist die Lücke in der Belegkette und der Statuslogik; dafür brauchen Sie eine Beratung, die Ihr System kennt.

Häufige Fragen

Kommt die Ware in meinen Bestand?

Nein, im reinen Dropshipping nicht: Der Lieferant liefert direkt an den Kunden, und Sie buchen die Lieferung ohne Wareneingang. Ihr physischer Lagerbestand bleibt unberührt. Liefert der Lieferant erst an Sie, kommt die Ware in Ihren Lagerbestand, und die Bestellung läuft als normaler Lagerausgang.

Wer stellt die Rechnung an den Kunden?

Sie. Der Kaufvertrag mit dem Kunden steht Ihnen zu, und Sie rechnen mit dem Verkaufspreis ab. Der Lieferant rechnet mit Ihnen zum Einkaufspreis ab. Beide Rechnungen verweisen auf die Kundenbestellung, damit die Marge je Bestellung sichtbar bleibt.

Was passiert, wenn der Kunde storniert, nachdem der Lieferant verschickt hat?

Prüfen Sie bei einer Stornierung, ob der Versand noch gestoppt werden kann. Ist die Ware bereits unterwegs, ist die Stornierung im vorgesehenen Ablauf nicht mehr möglich; erfassen Sie sie als Retoure und bearbeiten Sie die Rücksendung nach Ihrem Retourenprozess. Die Rücknahme der Ware durch den Lieferanten setzen Sie mit ihm gesondert ab. Das gesetzliche Widerrufsrecht eines Verbrauchers (§ 312g BGB) ist davon unabhängig: Bei einem Verbrauchsgüterkauf beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage und beginnt mit dem Empfang der Ware durch den Verbraucher; bei Teilsendungen mit dem Empfang der letzten Teilsendung (§ 356 Abs. 2 BGB). Die Frist beginnt nicht, bevor der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht unterrichtet wurde (§ 356 Abs. 3 BGB). Ein fristgerechter Widerruf verpflichtet Sie zur Rücknahme und Erstattung; die Rücksendung an den Lieferanten regeln Sie mit dem Lieferanten.

Schickt der Lieferant die Versandbenachrichtigung an den Kunden?

Nein, im hier beschriebenen Prozess läuft die Kommunikation über Sie. Der Lieferant gibt Ihnen die Sendungsnummer, und Sie senden die Versandbenachrichtigung. So bleibt der Kundenkontakt bei Ihnen, und der Status im ERP bleibt vollständig.

Quellen

  1. GoBD: BMF-Schreiben vom 28. November 2019, BStBl I S. 1269, Rz. 20, 30, 32, 36, 71, 72, 76, 151 und 154 (Originalfassung)Bayerisches Landesamt für Steuern (amtliche Kopie) · abgerufen am
  2. GoBD: 1. Änderung, BMF-Schreiben vom 11. März 2024, BStBl I S. 374Bayerisches Landesamt für Steuern (amtliche Kopie) · abgerufen am
  3. GoBD: 2. Änderung, BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025 (Rz. 76 und 131 geändert)Bayerisches Landesamt für Steuern (amtliche Kopie) · abgerufen am
  4. § 312g BGB (Widerrufsrecht)Bundesministerium der Justiz · abgerufen am
  5. § 355 BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen)Bundesministerium der Justiz · abgerufen am
  6. § 356 BGB (Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen)Bundesministerium der Justiz · abgerufen am
  7. § 246 HGB (Vollständigkeit. Verrechnungsverbot)Bundesministerium der Justiz · abgerufen am