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EDI selbst betreiben oder über Dienstleister: Kriterien

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Kurz gesagt

Ob Sie EDI selbst abbilden oder einen Dienstleister beauftragen, entscheiden fünf Kriterien: Partnerzahl, Nachrichtenvielfalt, Änderungsaufwand, Betriebsverantwortung und Kostentreiber. Ein eigener Konverter setzt eigene Fachkenntnis und Betriebsbereitschaft voraus. Ein Dienstleister verlagert Übersetzung und Betrieb, verlangt aber Kontrolle über Stammdaten, Fehlermeldungen und das Vertragsende. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Das Wichtigste

  • Fünf Kriterien: Partnerzahl, Nachrichtenvielfalt, Änderungsaufwand, Betriebsverantwortung und Kostentreiber.
  • EANCOM ist ein Subset ausgewählter UN/EDIFACT-Nachrichten; jede Nachricht führt eine eigene Subset-Version (GS1 EANCOM 2002, Teil I).
  • Der kürzeste Abstand zwischen zwei Fassungen einer EANCOM-Nachricht ist auf zwei Jahre festgelegt (Teil I, Abschnitt 3.2.5); das Handbuch beschreibt eine neue Edition alle zwei Jahre (Abschnitt 3.1.3), während das GS1-Archiv die Editionen in unregelmäßigen Abständen listet (2016, 2020, 2022).
  • CONTRL bestätigt den Syntaxempfang einer Sendung, APERAK die Verarbeitung in der Anwendung des Empfängers.
  • Die geöffneten GS1-Dokumente begründen keine gesetzliche Nutzungspflicht; verbindlich wird EANCOM über die Vereinbarung der Handelspartner.

Bei EDI fallen zwei Aufgaben an: die Nachricht in die Felder des eigenen Systems übersetzen und die Verbindung betreiben, über die sie kommt. Wer welche Aufgabe übernimmt, entscheiden fünf Größen, die sich aus der eigenen Historie ablesen lassen; die Kriterien dafür stehen unten.

Worum es bei der Auswahl geht

EDI ist der Austausch strukturierter Geschäftsnachrichten zwischen den Anwendungssystemen zweier Partner, ohne dass jemand die Daten abtippt. Das Format ist zwischen den Partnern vereinbart; im GS1-Umfeld heißt es EANCOM: ein Subset ausgewählter UN/EDIFACT-Nachrichten auf dem Verzeichnis D.01B der Syntaxversion 4 (GS1 EANCOM 2002 Teil I, Abschnitt 1.1). UN/EDIFACT ist der branchenübergreifende Nachrichtenstandard der Vereinten Nationen mit mehr als 200 Nachrichtentypen (GS1 Switzerland, Share). Die Syntaxregeln der Version 4 stehen in der kostenpflichtigen Norm ISO 9735; sie wurde hier nicht ausgewertet.

Entschieden wird also nicht über das Format, sondern über die Umsetzung. Konverter oder EDI-Translator heißt das Werkzeug, das zwischen den Daten des eigenen Systems und der Nachricht übersetzt; Übersetzungstabellen bilden die Felder aufeinander ab (Teil I, Abschnitt 3.2.4). Ein Dienstleister übernimmt diese Übersetzung und den Betrieb ganz oder teilweise. Bei Ihnen bleiben die vereinbarten Nachrichten, die Stammdaten mit Artikelnummer, GTIN und GLN und die Absprache mit dem Handelspartner.

Ein Prüfpunkt liegt außerhalb dieser Entscheidung: Ob eine über EDI übermittelte Rechnung zusätzliche Formatvorgaben erfüllen muss, hängt vom Sitz der Partner ab. Für Deutschland ist das in EDI und E-Rechnung: Übergangsregel beschrieben.

Diese Kriterien zählen

Die Tabelle nennt die fünf Kriterien mit dem, was jedes entscheidet, der Prüfung im eigenen Betrieb und der Frage, die ins Angebot gehört. Die Reihenfolge ist keine Gewichtung; Ihre Prozesse setzen die Gewichte.

Kriterium Was es entscheidet So prüfen Sie es Frage an den Dienstleister
Partnerzahl wie viele Anbindungen und Übersetzungen zu bauen und zu pflegen sind Zählen Sie die Partner, mit denen Sie heute oder im nächsten Jahr austauschen, und notieren Sie je Partner, wer sein System betreut Ist die Einrichtung je Partner enthalten, und was löst eine Anbindung über das Kontingent hinaus aus?
Nachrichtenvielfalt ob eine Übersetzung für alles genügt oder jeder Typ eine eigene braucht Listen Sie die Typen, die Sie senden und empfangen (Bestellung, Bestellantwort, Lieferavis, Rechnung, Preisliste) und je Partner die verlangte Fassung; jede EANCOM-Nachricht trägt eine eigene Subset-Version im UNH-Segment, und Syntax 3 und Syntax 4 laufen parallel (Teil I, Abschnitte 1.1, 5.4 und 5.7) Welche Nachrichtentypen unterstützt der Dienstleister, und in welcher Fassung?
Änderungsaufwand wie oft Übersetzung und Fassung nachzuziehen sind Sehen Sie nach, wie oft ein Partner in den letzten zwei Jahren Format oder Fassung geändert hat; das EANCOM-Handbuch beschreibt eine neue Edition alle zwei Jahre (Teil I, Abschnitt 3.1.3), und der kürzeste Abstand zwischen zwei Fassungen einer Nachricht ist auf zwei Jahre festgelegt (Abschnitt 3.2.5); die im GS1-Archiv veröffentlichten Editionen folgen diesem Rhythmus nicht durchgehend (2016, 2020, 2022) Wer führt einen Fassungswechsel aus, und welche Frist gilt für die alte Fassung?
Betriebsverantwortung wer den Eingang überwacht, Fehler erkennt und Nachrichten neu anstößt Legen Sie fest, wer die Bestätigungen liest: CONTRL meldet den Syntaxempfang einer Sendung, APERAK die Verarbeitung in der Anwendung des Empfängers; die EANCOM-Vorgabe sieht APERAK aus der Anwendung erzeugt, nicht aus dem Translator (Teil I, Abschnitte 2.5.5 und 2.5.6) Wer liest CONTRL und APERAK, in welcher Zeit, und wer ist bei einer vollen Warteschlange erreichbar?
Kostentreiber welche Mengen die laufende Rechnung bestimmen Tragen Sie die Felder des nächsten Abschnitts mit Zahlen aus zwölf Monaten Ihres Betriebs Welche Felder gehen in den Grundbetrag ein, und nach welcher Menge wird zusätzlich abgerechnet?

Nach unserer Aufwandsschätzung zählen die Typen je Partner: Wer Bestellung, Lieferavis und Rechnung austauscht, berührt drei Nachrichten, ein Partner mit einer einzigen Bestellung eine.

Woraus sich die Kostentreiber zusammensetzen

Die Rechnung besteht aus einmaligen und laufenden Feldern. Tragen Sie je Angebot die Felder ein; ein leeres Feld ist eine offene Frage, keine Null.

Kostenfeld Was Sie eintragen
Einmalig je Partner Aufwand für Abstimmung, Zugänge und die erste Übersetzung einer neuen Verbindung
Einmalig je Nachrichtentyp Aufwand für Felder und Prüfregeln eines weiteren Typs, etwa Lieferavis oder Rechnung
Laufend, Grundbetrag Betrag je Monat oder Jahr für den Betrieb der Verbindung, unabhängig von der Menge
Laufend, Mengenanteil Einheit, nach der zusätzlich abgerechnet wird, etwa je Nachricht oder je übertragener Datenmenge
Änderung Betrag für einen Fassungswechsel oder eine Änderung an einer bestehenden Übersetzung
Test und Freigabe Betrag für eine Testumgebung und für Prüfläufe vor dem Echtbetrieb
Support Erreichbarkeit und Reaktionszeit im laufenden Betrieb
Vertragsende Was mit Übersetzungen, Adressen und Protokollen beim Ausstieg geschieht

Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen: Ein Händler tauscht mit 12 Partnern Nachrichten aus, im Mittel mit drei Typen je Partner und 400 Sendungen im Monat. Er trägt 12, 36, 400 und die Zahl der Änderungen des letzten Jahres in die Felder ein und vergleicht die Angebote an denselben Mengen. Fehlt eine dieser Mengen in einem Angebot, ist die Abrechnung nicht nachvollziehbar.

Verbindlich wird EANCOM über die Vereinbarung der Handelspartner; die geöffneten GS1-Dokumente begründen keine Nutzungspflicht. GS1 Austria empfiehlt, Prozesse, Daten und Austauschrichtung schriftlich in einem EDI-Rahmenvertrag festzuhalten, und weist neben vollintegrierten Lösungen den Eingabeweg über ein Web-Formular aus, bei dem das System die Nachricht erzeugt. Der Standard empfiehlt zudem eine Übersetzungstabelle über die volle Nachrichtenstruktur statt einer je Handelspartner (Teil I, Abschnitt 3.2.4); sonst zieht jede Ausweitung einen zweiten Satz Tabellen nach sich.

Warnsignale in Angebot und Vertrag

  • Der Anbieter nennt keine Frist, wie lange eine Fassung nach einem Wechsel noch bedient wird.
  • Die Übersetzung wird je Handelspartner neu gebaut, obwohl der Standard eine Tabelle auf die volle Nachrichtenstruktur empfiehlt.
  • Für CONTRL und APERAK ist keine Person benannt; beide landen in einem Postfach, das niemand auswertet.
  • Der Echtbetrieb beginnt ohne Prüflauf; GS1 Austria empfiehlt, erste Nachrichten prüfen zu lassen und danach mit dem Partner eine Testphase zu vereinbaren.
  • Stammdaten wie Artikelnummer, GTIN und GLN liegen allein beim Dienstleister; ohne eigenen Zugriff bleibt eine Falschzuordnung stehen, bis der Partner sie meldet.
  • Beim Vertragsende ist der Export von Übersetzungen, Adressen und Protokollen nicht geregelt.

Welche Kriterien für welchen Betrieb

Die Tabelle ordnet wiederkehrende Ausgangslagen dem Kriterium zu, das dabei am schwersten wiegt; die Zuordnung ist eine redaktionelle Einschätzung, keine Marktangabe.

Ausgangslage Kriterium mit dem größten Gewicht Grund
Ein Großkunde verlangt eine Bestellung je Woche, sonst nichts Nachrichtenvielfalt, Kostentreiber Ein Typ in einer Fassung: Der Aufwand steckt in der Einrichtung; er lohnt nur, wenn Ihr System die Nachricht ohne Zwischenschritt liest
Zwölf Partner, jeder mit eigener Spezifikation Partnerzahl, Änderungsaufwand Jede Partnerspezifikation ist enger als der Standard; die Zahl der Übersetzungen wächst mit den Partnern, nicht mit dem Umsatz
Handel mit Bestellung, Lieferavis und Rechnung Nachrichtenvielfalt, Betriebsverantwortung Drei Nachrichten mit eigenen Prüfregeln und Bestätigungen; wer eine abgewiesene Nachricht nicht neu anstößt, liefert am Auftrag vorbei
Eigene IT mit Erfahrung in Schnittstellen Betriebsverantwortung, Kostentreiber Die Betriebsarbeit bleibt im Haus; damit wiegt der Aufwand für Änderungen und Fassungswechsel am schwersten
Fertigung mit Lieferabrufen Änderungsaufwand, Nachrichtenvielfalt Lieferabrufe ändern sich mit der Planung der Abnehmer; die Übersetzung muss mitgehen

Soll nur ein Partner angebunden werden, gilt dasselbe Vorgehen; Einrichtung, Test und Freigabe beschreibt Neuen EDI-Partner anbinden. Wie Sie den Weg grundsätzlich wählen, steht in B2B-Bestellweg: Portal, EDI oder Webshop, und wer Fehler im Betrieb abarbeitet, in Schnittstellenfehler überwachen.

So vergleichen Sie in fünf Schritten

  1. Zählen Sie aus Ihren eigenen Daten der letzten zwölf Monate: Partner, Nachrichtentypen je Partner und Sendungen je Monat. Datieren Sie die Auswertung.
  2. Fragen Sie je Partner die verlangten Nachrichten und Fassungen ab und halten Sie sie schriftlich zu Ihrem EDI-Rahmenvertrag fest.
  3. Füllen Sie Kriterientabelle und Kostentreiberfelder je Angebot aus und notieren Sie jede leere Zeile als offene Frage.
  4. Legen Sie den Betrieb fest, bevor Sie unterschreiben: wer Bestätigungen liest, wer eine abgewiesene Nachricht neu anstößt, wer bei einem Ausfall gerufen wird.
  5. Prüfen Sie im Test eine Nachricht je Typ und Partner, bevor der Echtbetrieb beginnt; geben Sie erst danach frei.

Welche Nachricht welchen Schritt eines Auftrags trägt, zeigt EDIFACT-Nachrichten im Auftragsfluss.

Häufige Fragen

Brauche ich für EDI eine eigene IT-Abteilung?

Nein. Sie können Übersetzung und Betrieb einem Dienstleister überlassen oder, wenn Ihr Handelspartner das unterstützt, Nachrichten in einem Web-Formular eingeben. Bei Ihnen bleibt die Pflege der Stammdaten wie Artikelnummer, GTIN und GLN sowie die Entscheidung, was bei einer abgewiesenen Nachricht geschieht.

Was ändert sich bei einem Wechsel der Nachrichtenversion?

Das Mapping der betroffenen Nachricht wird neu geprüft, weil jede EANCOM-Nachricht eine eigene Subset-Version trägt. Der Standard empfiehlt, die aktuelle und die vorangehende Fassung gleichzeitig verarbeiten zu können, und legt als kürzesten Abstand zwischen zwei Fassungen zwei Jahre fest. Wer den Wechsel ausführt und bis wann, gehört in den Vertrag.

Reicht ein eigener Konverter für alle Partner?

Nicht automatisch. Die EANCOM-Vorgabe empfiehlt eine Übersetzungstabelle, die die volle Nachrichtenstruktur abdeckt, statt je Handelspartner eine eigene zu bauen. Trotzdem bleibt je Partner zu prüfen, welche Nachrichten und welche Fassung er verlangt; die Partnerspezifikation ist enger als der Standard.

Wer liest die Fehlermeldungen des Partners?

Das legen Sie fest, bevor der Echtbetrieb beginnt. CONTRL meldet den Syntaxempfang einer Sendung, APERAK die Verarbeitung in der Anwendung des Empfängers; das sind zwei verschiedene Nachrichten. Landen beide in einem Postfach ohne Zuständigkeit, erfahren Sie von einer verlorenen Bestellung erst durch den Anruf des Partners.

Quellen

  1. GS1 EANCOM 2002, Part I (Syntax 3 und Syntax 4), Edition 2016 – heruntergeladen über die Adresse der aktuellen Version 2022; benutzt: Abschnitte 1.1, 1.3.1, 2.5.5, 2.5.6, 3.1.3, 3.2.4, 3.2.5, 5.4 und 5.7GS1 (GS1 Global Office), ref.gs1.org · abgerufen am
  2. GS1 EANCOM – Versionsübersicht (Archive): veröffentlichte Versionen 1994, 1995, 1996, 1997, 2002, 2008, 2012, 2014, 2016, 2020 und 2022, aktuell Version 2022GS1 (GS1 Global Office), ref.gs1.org · abgerufen am
  3. GS1 Switzerland: Daten austauschen mit GS1 Standards (Share) – UN/EDIFACT als globaler Nachrichtenstandard, EANCOM als SubsetGS1 Switzerland · abgerufen am
  4. GS1 Austria: Elektronischer Datenaustausch mit GS1 EDI – Umsetzung in zehn Schritten, EANCOM, EDI-Rahmenvertrag, WEB-EDIGS1 Austria · abgerufen am