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Berechtigungskonzept (Wer im System was darf)

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Versionsunabhängige Methode für ERP- und Warenwirtschaftssysteme in Deutschland, Österreich und der Schweiz; keine Produktbindung.

Kurz gesagt

Ein Berechtigungskonzept legt schriftlich fest, wer im ERP welche Daten und Funktionen nutzen darf und wie Rechte vergeben, geprüft und entzogen werden. Es bündelt Rechte in Rollen und trennt unvereinbare Aufgaben. In Deutschland nennt die GoBD Zugangs- und Zugriffsberechtigungskonzepte als Kontrolle; ISO/IEC 27001 bindet nicht durch Gesetz, sondern nur durch Vertrag oder freiwillige Zertifizierung.

Das Wichtigste

  • Ein Berechtigungskonzept regelt Personen, Rollen, Daten und Funktionen sowie Vergabe, Prüfung und Entzug der Rechte.
  • Rollen bündeln Rechte; vergeben werden nur Rechte, die die Aufgabe erfordert (ORP.4.A2, Prinzip der geringsten Berechtigung).
  • Deutschland: GoBD Rz. 100 nennt Zugangs- und Zugriffsberechtigungskonzepte und Funktionstrennungen als Kontrollen des IKS.
  • Unvereinbare Aufgaben gehören auf verschiedene Personen; das gilt auch für Vertretungen (ORP.1.A4, ORP.4.A4).
  • Österreich: § 131 BAO verlangt Nachvollziehbarkeit; die Schweiz: Art. 957a Abs. 2 OR.
  • ISO/IEC 27001:2022 Anhang A (A.5.15, A.8.2, A.8.3) bindet nur durch Vertrag oder Zertifizierung.

Berechtigungskonzept ist die schriftliche Regelung, die jeder Rolle im ERP- oder Warenwirtschaftssystem die erlaubten Daten, Belege und Funktionen zuordnet und den Weg beschreibt, auf dem eine Person eine Rolle erhält, wechselt und wieder abgibt. Gemeint ist die Regelung, nicht die technische Rollenverwaltung im System.

Wozu ein Berechtigungskonzept dient

Es bündelt Einzelrechte in Rollen statt Einzelrechte je Person. Es hält fest, wer welche Rolle zuweisen darf, welche Aufgaben unvereinbar sind und wie Rechte bei Eintritt, Aufgabenwechsel und Austritt angepasst werden. Nach dem IT-Grundschutz des BSI dürfen Rechte nur nach tatsächlichem Bedarf vergeben werden (Prinzip der geringsten Berechtigung, ORP.4.A2); die zugelassenen Kennungen und Rechteprofile sind zu dokumentieren und regelmäßig mit dem tatsächlichen Stand der Rechtevergabe abzugleichen (ORP.4.A3). Die Abläufe für Eintritt und Austritt beschreibt die Anleitung Benutzerverwaltung im ERP näher.

Beispiel: Rollenmatrix mit sechs Rollen

Die Tabelle zeigt für sechs Rollen, welche der vier Schritte Bestellung, Wareneingang, Rechnungsbuchung und Zahlungsfreigabe eine Rolle ausführen darf und mit welcher anderen Rolle sie nicht in derselben Person liegen darf. “Nein” heißt: kein Recht in dieser Rolle. Die Angaben sind ein Beispiel für einen Handelsbetrieb, keine Vorgabe aus einer Norm.

Rolle Bestellung Wareneingang Rechnungsbuchung Zahlungsfreigabe Nicht in derselben Person wie
Einkauf ja nein nein nein Lager, Zahlungsverkehr
Lager nein ja nein nein Einkauf, Kreditorenbuchhaltung
Kreditorenbuchhaltung nein nein ja nein Lager, Zahlungsverkehr
Zahlungsverkehr nein nein nein ja Einkauf, Kreditorenbuchhaltung
Geschäftsführung nein nein nein ja Einkauf, Kreditorenbuchhaltung
Key User und IT-Administration nein nein nein nein –

Vier Kombinationen sind unvereinbar, weil eine ausführende und eine kontrollierende Funktion zusammenfallen: Bestellung mit Wareneingang, Bestellung mit Zahlungsfreigabe, Wareneingang mit Rechnungsbuchung und Rechnungsbuchung mit Zahlungsfreigabe. Wer bestellt und den Wareneingang bucht, kann eine nicht gelieferte Ware als geliefert erfassen; wer die Rechnung bucht und die Zahlung freigibt, kontrolliert sich selbst. Der Key User hat in diesem Beispiel keine Buchungsrechte: Wer Rollen pflegt, soll nicht selbst buchen. Die Matrix im Detail und Ersatzkontrollen für kleine Teams stehen unter Funktionstrennung im ERP.

Rechtsgrundlage je Land

Deutschland: Die GoBD (BMF-Schreiben vom 28. November 2019, Rz. 100) verlangen für die Ordnungsvorschriften des § 146 AO Kontrollen und nennen als Beispiele “Zugangs- und Zugriffsberechtigungskontrollen auf Basis entsprechender Zugangs- und Zugriffsberechtigungskonzepte” und Funktionstrennungen; die Ausgestaltung richtet sich nach Größe, Organisation und eingesetztem DV-System. Der IT-Grundschutz des BSI ist eine Methode, kein Gesetz; er bindet, soweit Gesetz, Vertrag oder eine eigene Regelung darauf verweisen. ORP.4.A4 verlangt, unvereinbare Aufgaben und Funktionen durch das Berechtigungsmanagement zu trennen, ORP.1.A4 dasselbe für Vertretungen.

Österreich: § 131 Abs. 1 BAO verlangt Bücher, die einem sachverständigen Dritten in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln und einzelne Vorgänge in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Werden zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen oder bei der Erfassung der Geschäftsvorfälle Datenträger verwendet, sollen Eintragungen und Aufzeichnungen nicht so verändert werden können, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist; die vollständige, richtige und lückenlose Erfassung soll insbesondere bei der Losungsermittlung mit elektronischem Aufzeichnungssystem durch Protokollierung der Datenerfassung und nachträglicher Änderungen überprüfbar sein (§ 131 Abs. 1 Z 6 lit. b BAO, eine Soll-Vorschrift, Fassung in Kraft seit 1. Jänner 2026). Eine Vorschrift, die ein Berechtigungskonzept ausdrücklich verlangt, habe ich in § 131 BAO nicht gefunden.

Schweiz: Art. 957a Abs. 2 OR verlangt unter anderem die vollständige, wahrheitsgetreue Erfassung der Geschäftsvorfälle und die Nachprüfbarkeit (Fassung in Kraft seit 1. Januar 2013). Bei einer ordentlichen Revision prüft die Revisionsstelle nach Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR, ob ein internes Kontrollsystem existiert. Die Zuordnung einer Buchung zu einer Person leistet der Audit Trail.

Standard: Die ISO/IEC 27001:2022 führt im Anhang A unter A.5.15 Zugangssteuerung, A.8.2 privilegierte Zugangsrechte und A.8.3 Informationszugangsbeschränkung; das BSI ordnet diese Maßnahmen dem Baustein ORP.4 zu. Der Standard bindet nicht durch Gesetz, sondern nur durch Vertrag oder eine freiwillige Zertifizierung.

Nicht zu verwechseln mit

  • Authentisierungskonzept: regelt, wie sich eine Person anmeldet, nicht was sie danach darf (ORP.4.A12).
  • Rollenkonzept: ordnet Rechte den Rollen zu; das Berechtigungskonzept umfasst zusätzlich, wer Rechte vergibt und wie sie geprüft werden. Zum Aufbau siehe Rollen- und Rechtekonzept.
  • Funktionstrennung: die Regel, welche Aufgaben unvereinbar sind; sie ist ein Bestandteil des Berechtigungskonzepts.
  • Internes Kontrollsystem: der größere Rahmen, in den das Berechtigungskonzept gehört (siehe IKS).
  • Verzeichnisdienst: das technische Werkzeug für Kennungen, nicht die Regelung selbst.

Häufige Fragen

Reicht die Rollenliste aus dem ERP als Berechtigungskonzept?

Nein. Die Rollenliste zeigt nur, welche Profile es gibt. ORP.4.A3 des BSI-IT-Grundschutzes (Deutschland) verlangt zusätzlich, die Dokumentation der Kennungen und Rechteprofile regelmäßig mit dem tatsächlichen Stand der Rechtevergabe abzugleichen und zu prüfen, ob die Rechte noch zu den aktuellen Aufgaben passen. Wer Rollen zuweisen darf, steht in der Regelung, nicht in der Liste.

Darf in einem kleinen Team eine Person mehrere Rollen haben?

Ja, etwa als Vertretung. ORP.1.A4 des BSI-IT-Grundschutzes (Deutschland) verlangt, dass auch Vertretungen der Funktionstrennung unterliegen; unvereinbare Aufgaben dürfen also nicht dauerhaft in einer Person zusammenfallen. Die GoBD richtet die Ausgestaltung der Kontrollen nach Größe, Organisation und DV-System aus (Rz. 100), sodass sich eine Ersatzkontrolle im Konzept festhalten lässt.

Muss ich mein ERP nach ISO/IEC 27001 zertifizieren lassen?

Nein. Die Norm bindet nicht durch Gesetz. Für ein Berechtigungskonzept liefert Anhang A mit A.5.15, A.8.2 und A.8.3 Maßnahmen, die Sie übernehmen können; verpflichtend werden sie erst durch einen Vertrag oder eine Zertifizierung, die Sie zusagen.

Quellen

  1. GoBD, BMF-Schreiben vom 28. November 2019 (GZ IV A 4 - S 0316/19/10003 :001), Abschnitt 6 Internes Kontrollsystem (Rz. 100 bis 102); amtliche KopieBayerisches Landesamt für Steuern · abgerufen am
  2. GoBD, 2. Änderung, BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025 (GZ IV D 2 - S 0316/00128/005/088); amtliche KopieBayerisches Landesamt für Steuern · abgerufen am
  3. § 146 Abgabenordnung (Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen)Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  4. IT-Grundschutz-Kompendium, Edition 2023, Baustein ORP.4 Identitäts- und Berechtigungsmanagement, Anforderungen ORP.4.A1 bis A4, A12, A15 und A16Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · abgerufen am
  5. IT-Grundschutz-Kompendium, Edition 2023, Baustein ORP.1 Organisation, Anforderung ORP.1.A4 Funktionstrennung zwischen unvereinbaren AufgabenBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · abgerufen am
  6. Zuordnungstabelle ISO/IEC 27001 zum IT-Grundschutz, Stand 6. Edition 2023; Bezug auf Anhang A der ISO/IEC 27001:2022 (A.5.15 Zugangssteuerung, A.8.2 Privilegierte Zugangsrechte, A.8.3 Informationszugangsbeschränkung)Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · abgerufen am
  7. § 131 Bundesabgabenordnung (BAO), Fassung in Kraft am 14. Oktober 2026Bundesministerium für Finanzen, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  8. Obligationenrecht (OR), Art. 957a und Art. 728a, SR 220, Fassung mit Stand am 1. Oktober 2026Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex · abgerufen am