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Arbeitsanweisungen für das neue ERP: Kurzanleitungen aus dem Projekt

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Versionunabhängiger Prozess für ERP- und Warenwirtschaftssysteme in Deutschland, Österreich und der Schweiz; keine Produkt- oder Versionsbindung.

Kurz gesagt

Eine praxisnahe Arbeitsanweisung ist eine einseitige Kurzanleitung mit festem Aufbau: Aufgabe, Voraussetzungen, nummerierte Schritte mit je einem Ergebnis, Screenshot und häufige Fehler. Sie entsteht im Projekt aus den Sollprozessen, nicht erst nach dem Go-live. In Deutschland verlangt die GoBD-Verfahrensdokumentation zusätzlich, dass die Anweisungen dem tatsächlich eingesetzten Verfahren voll entsprechen.

Das Wichtigste

  • Die einseitige Arbeitsanweisung trägt Aufgabe, Voraussetzungen, nummerierte Schritte mit Ergebnis, Screenshot und häufige Fehler.
  • Sie entsteht im Projekt aus den Sollprozessen, nicht erst nach dem Go-live.
  • Deutschland: Die GoBD verlangen je DV-System eine Verfahrensdokumentation, die dem eingesetzten Verfahren voll entspricht (Rz. 151 bis 155).
  • DIN EN ISO 9001:2015, Abschnitt 7.5, regelt dokumentierte Information; die Norm bindet nur bei Zertifizierung oder Vertrag.
  • Schweiz: Art. 4 Abs. 1–2 GeBüV verlangt Arbeitsanweisungen für die Buchführungsabläufe; sie sind zu aktualisieren und gleich lang wie die Geschäftsbücher aufzubewahren.
  • Jede Anweisung trägt Version, Stand und Verantwortlichen, damit Änderungen nachvollziehbar bleiben.

Eine Arbeitsanweisung ist die Kurzanleitung für eine einzelne Aufgabe im ERP: Sie zeigt, wer was in welcher Reihenfolge tut, damit das Ergebnis ohne Rückfrage entsteht. Sie ist kein Handbuch, sondern das Dokument, das an der Station liegt, wenn jemand die Aufgabe zum ersten Mal allein ausführt.

Was Sie vorab brauchen

  • die Sollprozesse aus dem Fachkonzept, aus denen die Aufgabe abgeleitet ist; die Workshops dazu beschreibt Sollprozesse festlegen
  • die Person, die die Aufgabe im Alltag ausführt; sie schreibt die Anweisung mit, der Key-User gibt sie frei
  • ein Testsystem mit Testdaten, in dem jeder Schritt nachvollziehbar ausgeführt werden kann
  • die Screenshot-Regeln des Betriebs: welche Daten gezeigt werden dürfen und welche nicht
  • eine Vorlage mit festem Aufbau, damit alle Anweisungen gleich aussehen
  • die Ablage- und Freigaberegel: wo die Anweisung liegt, wer sie freigibt und wer sie bei Änderungen aktualisiert

Schritt für Schritt: Die Arbeitsanweisung aufbauen

Schritt 1: Aufgabe benennen

Nennen Sie die Aufgabe im Infinitiv, wie sie im Alltag genannt wird: „Kunde anlegen“, „Wareneingang buchen“. Eine Arbeitsanweisung behandelt genau eine Aufgabe; zwei Aufgaben gehören in zwei Anweisungen.

  • Ergebnis: Der Titel steht, und jede Person, die ihn liest, weiß, welche Aufgabe gemeint ist.

Schritt 2: Voraussetzungen festhalten

Halten Sie fest, was vor dem ersten Schritt erfüllt sein muss: welche Rolle die Person braucht, welche Stammdaten vorhanden sein müssen, ob ein Vorgang freigegeben sein muss. Fehlt eine Voraussetzung, bricht der Ablauf ab, bevor er beginnt.

  • Ergebnis: Die Anweisung beginnt mit einer Liste, die die ausführende Person in unter einer Minute abhaken kann.

Schritt 3: Schritte nummerieren

Schreiben Sie jeden Schritt als einen Satz mit einem Verb: „Kundenstamm öffnen“, „Rechnung auf den Auftrag ziehen“. Ein Schritt, ein Verb, ein Ergebnis. Reihen Sie die Schritte so, wie sie im System ausgeführt werden, nicht wie sie im Prozessdiagramm stehen.

  • Ergebnis: Die Schritte sind nummeriert, und jeder Satz beginnt mit einem Verb.

Schritt 4: Ergebnis je Schritt definieren

Definieren Sie nach jedem Schritt das beobachtbare Ergebnis: „Die Kundennummer erscheint oben rechts“, „Der Wareneingang ist mit dem Status ‚geprüft‘ gespeichert“. Das Ergebnis ist der Punkt, an dem die Person weiß, dass der Schritt richtig war.

  • Ergebnis: Jeder Schritt trägt ein Ergebnis, das ohne Systemwissen prüfbar ist.

Schritt 5: Screenshot einfügen

Fügen Sie an den Schritten ein, an denen die Auswahl entscheidend ist, einen Screenshot ein. Markieren Sie das Feld oder die Schaltfläche, auf die der Schritt abzielt. Die Regeln stehen im Abschnitt Screenshots: Regeln für die Abbildungen.

  • Ergebnis: Die Anweisung zeigt das System so, wie es im Testsystem aussieht, und nicht eine ältere Version.

Schritt 6: Häufige Fehler aufnehmen

Nehmen Sie die Fehler auf, die im Test und in der Schulung aufgetreten sind: das falsche Feld, die fehlende Freigabe, die doppelte Buchung. Je Fehler eine Zeile mit Symptom, Ursache und Korrektur.

  • Ergebnis: Die Anweisung schließt mit einer kurzen Fehlerliste, die die häufigsten Abbrüche des Testlaufs abdeckt.

Schritt 7: Freigeben und versionieren

Geben Sie die Anweisung durch den Key-User frei und tragen Sie Version, Stand und Verantwortlichen ein. Legen Sie sie in der Ablage ab, die in Deutschland die GoBD-Verfahrensdokumentation trägt, und verknüpfen Sie sie mit der Aufgabe, für die sie gilt.

  • Ergebnis: Die Anweisung ist freigegeben, versioniert und an der festen Stelle auffindbar.

Vorlage: Die einseitige Arbeitsanweisung

Die Vorlage hält die Anweisung auf eine Seite. Jedes Feld ist Pflicht; ein leeres Feld ist ein offener Punkt, kein Platzhalter.

Feld Inhalt Beispiel
Titel Aufgabe im Infinitiv „Wareneingang buchen“
Aufgabe Ein Satz: was die Anweisung leistet „Bucht den Wareneingang auf den offenen Einkaufsorder und prüft die Menge.“
Wann Auslöser und Frequenz „Bei jedem Lieferschein, werktäglich nach Wareneingang“
Wer Rolle, keine Person „Lagerfachkraft mit Rolle ‚Wareneingang‘“
Voraussetzungen Abhake Liste vor dem ersten Schritt „Einkaufsorder offen, Lieferschein vorliegt, Artikelstamm gepflegt“
Schritte Nummeriert, ein Verb je Schritt, je ein Ergebnis „1. Wareneingang öffnen – Ergebnis: Order erscheint in der Liste“
Screenshot Markiertes Feld oder Button am entscheidenden Schritt „Abbildung 1: Button ‚Prüfen und buchen‘“
Häufige Fehler Symptom, Ursache, Korrektur „Menge weicht ab – Lieferschein unvollständig – Differenz an Lager melden“
Ergebnis Endzustand, den die Person prüfen kann „Order ist abgerechnet, Lagerbestand erhöht“
Version, Stand, Verantwortlich Freigabe und Nachhaltung „v1.2, 14.10.2026, Key-User Lager“

Die Vorlage ist eine redaktionelle Empfehlung, keine gesetzliche Vorgabe. In Deutschland muss je DV-System eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation vorhanden sein, aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des DV-Verfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind; sie muss verständlich und für einen sachverständigen Dritten in angemessener Zeit nachprüfbar sein (GoBD Rz. 151). Sie besteht in der Regel aus einer allgemeinen Beschreibung, einer Anwenderdokumentation, einer technischen Systemdokumentation und einer Betriebsdokumentation (GoBD Rz. 153); die Arbeitsanweisungen sind die Anwenderdokumentation für den Alltag. In der Schweiz verlangt Art. 4 Abs. 1–2 GeBüV (SR 221.431) für die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher Arbeitsanweisungen zu Organisation, Zuständigkeiten, Abläufen, Verfahren und Infrastruktur; sie sind zu aktualisieren und gleich lang wie die Geschäftsbücher aufzubewahren.

Die 20 Aufgaben, die jeder Betrieb dokumentiert

Die Liste ist eine redaktionelle Empfehlung: Sie nennt die Aufgaben, die in einem ERP-Betrieb mit Einkauf, Lager, Verkauf und Buchhaltung anfallen. Wer eine Aufgabe nicht ausführt, streicht sie. Die Reihenfolge folgt dem Waren- und Geldfluss.

Nr. Aufgabe Bereich
1 Kundenstamm anlegen Stammdaten
2 Lieferantenstamm anlegen Stammdaten
3 Artikelstamm anlegen Stammdaten
4 Einkaufsorder erfassen Einkauf
5 Wareneingang buchen Lager
6 Wareneingangsdifferenz klären Lager
7 Verkaufsorder erfassen Verkauf
8 Lieferung buchen Lager
9 Ausgangsrechnung erstellen Buchhaltung
10 Gutschrift erstellen Buchhaltung
11 Zahlung an Lieferanten buchen Buchhaltung
12 Zahlung von Kunde buchen Buchhaltung
13 Mahnlauf ausführen Buchhaltung
14 Bankabgleich durchführen Buchhaltung
15 Inventur erfassen Lager
16 Bestandskorrektur buchen Lager
17 Fertigungsauftrag anlegen Produktion
18 Fertigungseingang buchen Produktion
19 Report erstellen und exportieren Reporting
20 Benutzerrechte vergeben und ändern Administration

Wer die Liste auf seinen Betrieb zuschneidet, prüft je Aufgabe, ob sie von mehreren Personen ausgeführt wird, fehleranfällig ist oder im Projekt neu geordnet wurde. Eine Aufgabe, die nur eine Person kennt und im System fest verdrahtet ist, kann mit einem Verweis abgedeckt werden.

Screenshots: Regeln für die Abbildungen

Die Regeln sind eine redaktionelle Empfehlung. Sie halten die Anweisungen nachvollziehbar und schützen die Daten, die im System stehen.

  • Testdaten, keine echten Kundendaten. Der Screenshot zeigt Testdaten aus dem Testsystem, keine echten Namen, Adressen oder Beträge.
  • Ein Screenshot pro entscheidendem Schritt. Nicht jeder Schritt braucht eine Abbildung; der Schritt, an dem die Auswahl entscheidend ist, schon.
  • Das Ziel markieren. Das Feld oder die Schaltfläche, auf die der Schritt abzielt, ist mit einem Rahmen oder Pfeil markiert.
  • Lesbar bleiben. Die Abbildung ist so groß, dass die Beschriftung ohne Vergrößern lesbar ist.
  • Keine personenbezogenen Daten. Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern im Screenshot werden ausgeblendet.
  • Dateiname trägt Aufgabe und Version. Der Dateiname folgt dem Muster „Aufgabe_Version“, etwa „Wareneingang_v1.2.png“.
  • Abbildung nummerieren. Die Abbildungen sind in der Anweisung nummeriert und im Text mit „Abbildung 1“ referenziert.

So prüfen Sie das Ergebnis

  • Fremdtest: Eine Person, die die Aufgabe nicht kennt, führt die Anweisung im Testsystem aus und kommt ohne Rückfrage zum Ergebnis.
  • Vollständigkeit: Jedes Feld der Vorlage ist ausgefüllt; ein leeres Feld ist ein offener Punkt.
  • Version: Die Anweisung trägt Version, Stand und Verantwortlichen und ist in der Ablage auffindbar.
  • Abgleich: Die Anweisung entspricht dem Testsystem; ein Screenshot zeigt keine ältere Version.

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Mögliche Ursache Lösung
Die Person bricht mitten im Ablauf ab Eine Voraussetzung fehlt Voraussetzungsliste ergänzen
Der Screenshot passt nicht zum System Die Abbildung stammt von einer älteren Version Screenshot neu aufnehmen
Zwei Personen führen die Aufgabe unterschiedlich aus Die Schritte sind mehrdeutig Je Schritt ein Verb und ein Ergebnis definieren
Die Anweisung ist nach dem Go-live veraltet Eine Änderung wurde nicht nachgehalten Version erhöhen, Key-User freigeben
Die Anweisung ist länger als eine Seite Zu viele Aufgaben in einer Anweisung Aufteilen

Wann Sie Hilfe holen sollten

Holen Sie Ihre Steuerberatung oder Treuhand hinzu, wenn die Anweisungen Teil der GoBD-Verfahrensdokumentation in Deutschland sind und Sie unsicher sind, ob Umfang und Nachhaltung ausreichen. Holen Sie den Key-User hinzu, wenn eine Aufgabe im System nicht so abläuft wie in der Anweisung.

Häufige Fragen

Muss ich für jede Aufgabe im ERP eine eigene Arbeitsanweisung schreiben?

Nein, nicht für jede. Dokumentieren Sie die Aufgaben, die mehrere Personen ausführen, die fehleranfällig sind oder die im Projekt neu geordnet wurden. Für eine Aufgabe, die nur eine Person kennt und die im System fest verdrahtet ist, genügt ein Verweis auf die Funktion. Die GoBD verlangen in Deutschland eine Verfahrensdokumentation je DV-System, nicht je Aufgabe.

Reicht die Bedienungsanleitung des ERP-Herstellers?

Nein. Die Herstellerdokumentation beschreibt die Funktion des Systems, nicht Ihren Prozess. Sie zeigt nicht, welche Felder Sie in Ihrem Betrieb befüllen, welche Freigaben gelten und welches Ergebnis Sie erwarten. Die Arbeitsanweisung ist die Anwenderdokumentation für Ihren konkreten Ablauf; in Deutschland ist sie Teil der Verfahrensdokumentation, die die GoBD verlangen (Rz. 153).

Wie aktuell müssen die Anweisungen sein?

In Deutschland müssen sie für die gesamte Aufbewahrungsfrist dem tatsächlich eingesetzten Verfahren voll entsprechen (GoBD Rz. 154). Jede Änderung am System, am Prozess oder an den Freigaben wird in der Anweisung versioniert nachgehalten. Die GoBD-Vorgabe gilt in Österreich und der Schweiz nicht. In der Schweiz verlangt Art. 4 Abs. 1–2 GeBüV (SR 221.431) für die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher Arbeitsanweisungen zu Organisation, Zuständigkeiten, Abläufen, Verfahren und Infrastruktur; die Arbeitsanweisungen sind zu aktualisieren und gleich lang wie die Geschäftsbücher aufzubewahren.

Quellen

  1. GoBD, BMF-Schreiben vom 28. November 2019, BStBl I S. 1269 (Rz. 150 bis 155), i. d. F. vom 14. Juli 2025Bayerisches Landesamt für Steuern (amtliche Kopie) · abgerufen am
  2. GoBD, BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025 (2. Änderung), GZ IV D 2 - S 0316/00128/005/088Bayerisches Landesamt für Steuern (amtliche Kopie) · abgerufen am
  3. DIN EN ISO 9001:2015-11, Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen (ISO 9001:2015), Normenseite und amtliches InhaltsverzeichnisDeutsches Institut für Normung (DIN) · abgerufen am
  4. GeBüV, Verordnung vom 24. April 2002 über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher (SR 221.431), Konsolidierung Stand am 1. Januar 2013, Art. 4Bundeskanzlei (fedlex.admin.ch) · abgerufen am