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Mode und Schuhe: Saison, Größenraster und Farbvarianten im ERP

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Versionunabhängig; Kriterien, Prüfschritte und Beispielrechnung ohne Bezug zu einzelnen ERP-Produkten oder Anbietern

Kurz gesagt

Ein Modehändler braucht im ERP vier Funktionen: ein Größenraster je Saison, Ordersätze mit Menge und Liefertermin je Farbe und Größe, eine Preisreduzierung mit Preishistorie und eine Variantenverwaltung, die jede Kombination als eigenen Artikel führt. Nach dem GS1-Regelwerk erhält jede getrennt gehandelte Größen-, Farb- und Stilvariante eine eigene GTIN; das Regelwerk bindet nicht von sich aus durch Gesetz, sondern über Liefervertrag, Marktplatz oder Handelsstufe. Textilerzeugnisse, die auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden, sind nach der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 mit der Faserzusammensetzung zu kennzeichnen (die Verordnung nennt Ausnahmen); für Sendungen innerhalb der Schweiz gilt sie nicht. In Deutschland droht für die fehlende Kennzeichnung eine Geldbuße bis 10.000 Euro.

Das Wichtigste

  • Größenraster: geplante Menge je Größe, Modell, Saison und Standort.
  • Ordersatz: eine Bestellposition je Farbe und Größe, mit Liefertermin.
  • GS1: jede getrennt gehandelte Größen-, Farb- und Stilvariante erhält eine eigene GTIN; das Regelwerk ist kein Gesetz und bindet über Liefervertrag, Marktplatz oder Handelsstufe.
  • Preisermäßigung (Deutschland): Wer gegenüber Verbrauchern zur Angabe eines Gesamtpreises verpflichtet ist, muss bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage angeben (§ 11 Abs. 1 PAngV); individuelle Preisermäßigungen und Verderbs- oder Haltbarkeitsrabatte sind ausgenommen (§ 11 Abs. 4).
  • Textilkennzeichnung: Verordnung (EU) Nr. 1007/2011, in Deutschland das TextilKennzG.

Ein Modehändler verkauft dasselbe Modell in mehreren Größen, Farben und Saisons. Vier Farben und acht Größen ergeben 32 Varianten je Saison; jede wird bestellt, gelagert, bepreist, gekennzeichnet und am Saisonende reduziert. Bei der Auswahl zählt deshalb nicht, wie viele Felder das Artikelformular hat, sondern ob das ERP Saison, Größenraster, Ordersatz und Preissenkung als eigene Daten führt.

Diese Kriterien zählen

Die Tabelle nennt sechs Funktionen mit Grund, Prüfung und Frage an den Anbieter.

Kriterium Warum es zählt So prüfen Sie es Frage an den Anbieter
Größenraster Die geplante Menge hängt an der Größe, nicht am Modell Ein Modell mit zwölf Größen anlegen und die Verteilung eintragen Wird das Raster je Saison und Standort geführt?
Ordersatz Vororder und Nachorder laufen je Farbe und Größe Einen Ordersatz mit drei Farben und acht Größen anlegen Entsteht daraus eine Bestellung mit Lieferterminen?
Variante und GTIN Jede Kombination wird getrennt gehandelt Eine Variante anlegen und das GTIN-Feld prüfen Wie werden Varianten erzeugt und GTINs zugeordnet?
Preissenkung Abschriften brauchen Stufen und die Preishistorie Preis ändern und den vorherigen Preis abrufen Werden Preisstufen mit Gültigkeitsdatum geführt?
Textilkennzeichnung Die Faserzusammensetzung muss bei jedem auf dem Unionsmarkt bereitgestellten Textilerzeugnis stimmen Faserangaben am Artikel und im Shop prüfen Wo stehen Faserzusammensetzung und Pflegehinweis?
Bestand je Variante Ein Bestand je Modell sagt nichts über Größe 40 Bestand einer Variante abfragen und umlagern Wird der Bestand je Variante und Standort geführt?

Größenraster: geplante Menge je Größe

Das Größenraster verteilt die Bestellmenge eines Modells auf die Größen. Im Schuhhandel kommen Weiten und halbe Größen hinzu, in der Konfektion die Kleidergrößen. Führen Sie das Raster je Modell, Saison und Standort; so lässt sich die Planung später mit dem Absatz vergleichen.

Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen für ein Schuhmodell, Bestellmenge 300 Paar je Saison:

Größe 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47
Anteil 3 % 6 % 10 % 12 % 14 % 14 % 12 % 10 % 8 % 6 % 3 % 2 %
Menge in Paar 9 18 30 36 42 42 36 30 24 18 9 6

Die Anteile ergeben 100 Prozent, die Mengen ergeben 300 Paar. Prüfen Sie im ERP nach, ob die Summe der gerundeten Mengen wieder die Bestellmenge trifft: 9 + 18 + 30 + 36 + 42 + 42 + 36 + 30 + 24 + 18 + 9 + 6 = 300. Ohne diese Kontrolle wandert die Rundungsdifferenz in jede Bestellung.

Saison und Ordersatz

Ein Ordersatz ist die Bestellung für eine Saison, aufgeteilt auf die Varianten. Er enthält je Farbe und Größe eine Position mit Menge und Liefertermin. Prüfen Sie, ob das ERP den Ordersatz aus dem Größenraster erzeugen kann und ob Vororder und Nachorder getrennte Termine haben.

Die Saison gehört in den Artikelstamm, nicht in den Freitext der Bestellung. Prüfen Sie den Punkt im Testsystem: Führt das ERP die Saison nicht getrennt, kann es Restware der alten Saison als verfügbaren Bestand der neuen ausweisen und die Disposition zu wenig nachbestellen. Verlangen Sie außerdem, dass ein Saisonwechsel Preise, Bestände und Auswertungen trennt, ohne alte Artikel zu löschen.

Abschriften: Preisstufen mit Historie

Legen Sie die Reduzierung in Stufen an. Das ERP muss je Variante und Kanal den Preis mit Gültigkeitsdatum ändern und dabei den vorherigen Preis behalten. Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen: Ausgangspreis 129,00 Euro, erste Stufe minus 20 Prozent ergibt 103,20 Euro, zweite Stufe minus 40 Prozent ergibt 77,40 Euro, dritte Stufe minus 60 Prozent ergibt 51,60 Euro.

Die Preishistorie ist nicht nur für die Auswertung nötig. In Deutschland muss, wer gegenüber Verbrauchern den Gesamtpreis angeben muss, bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung den niedrigsten Gesamtpreis angeben, den er in den letzten 30 Tagen davor angewendet hat (§ 11 Abs. 1 PAngV, in Kraft seit 28. Mai 2022); ausgenommen sind nach § 11 Abs. 4 individuelle Preisermäßigungen sowie Preisermäßigungen für schnell verderbliche Waren und Waren mit kurzer Haltbarkeit, wenn der Preis wegen einer drohenden Gefahr des Verderbs oder eines drohenden Ablaufs der Haltbarkeit herabgesetzt und dies den Verbrauchern in geeigneter Weise kenntlich gemacht wird. In Österreich verlangt § 9a Abs. 1 des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG, in Kraft seit 20. Juli 2022) den vorherigen niedrigsten Preis aus demselben Vertriebskanal; ist ein Sachgut weniger als 30 Tage auf dem Markt, gilt der niedrigste Preis dieses Zeitraums (§ 9a Abs. 2 PrAG). Schnell verderbliche Sachgüter und Sachgüter mit kurzer Haltbarkeit sind nach § 9a Abs. 3 PrAG nur ausgenommen, wenn die Preisermäßigung wegen des Ablaufs des Mindesthaltbarkeitsdatums erfolgt.

Variantenexplosion: Rechenbeispiel

Jede Kombination aus Modell, Farbe und Größe ist ein eigener Artikel. Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen für eine Sortimentsrunde:

Position Rechnung Varianten
Jacke, 4 Farben und 6 Größen 4 × 6 24
Hose, 3 Farben und 8 Größen 3 × 8 24
Schuh, 3 Farben und 12 Größen 3 × 12 36
Summe je Saison 24 + 24 + 36 84
Zwei Saisons im Sortiment 84 × 2 168

Ein Karton mit sechs Paar kommt als eigene Verpackungsstufe hinzu; auch für ihn ist nach Abschnitt 2.1 des GTIN Management Standard eine eigene GTIN zu vergeben. Nach dem GS1-Regelwerk erhält jede getrennt gehandelte Kombination eine eigene Global Trade Item Number (GTIN): Derselbe Abschnitt nennt eine neue Größe oder Farbe eines bestehenden Modells ausdrücklich als neues Produkt, und Abschnitt 4.2.2 der GS1 General Specifications verlangt eine eigene GTIN, sobald sich eine Handelsdeklaration in einer für den Handelsprozess relevanten Weise unterscheidet. Die GS1-Regeln sind kein Gesetz; verbindlich werden sie dort, wo Liefervertrag, Marktplatz oder Handelsstufe sie festschreiben. Abschnitt 4.2.2 weist zugleich darauf hin, dass örtliche, nationale oder regionale Vorschriften häufigere GTIN-Änderungen verlangen können und den GS1-Regeln vorgehen. Wie Sie die Matrix technisch aufbauen, steht in Artikelvarianten anlegen, die Zuordnung zu Kanal-SKUs in Artikelnummer, SKU und GTIN.

Textilkennzeichnung je Variante

Die Faserzusammensetzung gehört zu jedem Textilerzeugnis, das auf dem Unionsmarkt bereitgestellt wird; die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 gilt seit 8. Mai 2012. Nach Art. 4 dürfen Textilerzeugnisse nur dann bereitgestellt werden, wenn sie etikettiert oder gekennzeichnet sind oder ihnen Handelsdokumente beiliegen. Begleitpapiere (Handelsdokumente) ersetzen oder ergänzen Etikett und Kennzeichnung nach Art. 14 Abs. 2 nur bei Lieferungen an Wirtschaftsakteure in der Lieferkette oder zur Erfüllung eines Auftrags eines öffentlichen Auftraggebers. Bei Mischfasern sind die Bezeichnung und der Gewichtsanteil aller Fasern in absteigender Reihenfolge anzugeben (Art. 9 Abs. 1); das Etikett muss dauerhaft, leicht lesbar, sichtbar, zugänglich und fest angebracht sein (Art. 14 Abs. 1). Für den Onlineverkauf muss die Angabe vor dem Kauf deutlich sichtbar sein (Art. 16 Abs. 1). Die Ausnahmen stehen in Art. 17: Für die in Anhang V aufgeführten Erzeugnisse ist die Angabe der Faserzusammensetzung nicht vorgeschrieben (Art. 17 Abs. 2), und maßgeschneiderte Erzeugnisse selbstständiger Schneider fallen nach Art. 2 Abs. 4 nicht unter die Verordnung.

In Deutschland setzt das Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) die Verordnung durch. Ein Hersteller, Einführer oder Händler darf ein Textilerzeugnis nur bereitstellen, wenn es nach § 4 und der Verordnung gekennzeichnet ist (§ 3 TextilKennzG); die Angaben müssen in deutscher Sprache erfolgen, und § 4 Abs. 5 verlangt dasselbe für Textilerzeugnisse, die elektronisch zum Verkauf angeboten werden. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden (§ 12 Abs. 1 und 2 TextilKennzG). Hersteller und Einführer bewahren die Unterlagen, auf denen die Kennzeichnung beruht, zwei Kalenderjahre auf (§ 5 Abs. 1 TextilKennzG). In Österreich dürfen Textilerzeugnisse nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn ihre Kennzeichnung der Verordnung entspricht (Art. 1 der Textilkennzeichnungsverordnung 1993). Die Verordnung gilt nach Art. 28 Abs. 3 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat; in der Schweiz als Nichtmitgliedstaat gilt sie nicht unmittelbar, maßgeblich bleibt die Bereitstellung auf dem Unionsmarkt. Der ERP-Stammdatensatz braucht damit je Variante die Faserzusammensetzung und die Sprachfassungen für die Länder, in die verkauft wird. Einen Pflegehinweis führen Sie zusätzlich nach eigenem Ermessen: Die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 verlangt keine Pflegekennzeichnung; ein einheitliches Pflegeetikett war nur Gegenstand der Überprüfung nach Art. 24 Abs. 3 Buchst. b.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Die Einführung besteht aus fünf Teilen: Merkmalsmatrix mit Größen und Farben, Größenraster und Ordersatz-Vorlagen je Saison, Preisstufen mit Gültigkeitsdatum und Historie, Übergabe der Kennzeichnungsdaten an Shop und Etiketten sowie Schulung und laufende Pflege.

Der Aufwand hängt an der Zahl der Merkmale, Kanäle und gleichzeitig geführten Saisons. Tragen Sie je Angebot diese Felder ein und notieren Sie, ob sie einmalig oder laufend anfallen: Lizenz des Moduls, Einrichtung Merkmalsmatrix, Größenraster, Preisstufen, Anbindung der Kanäle, Schulung, laufender Betrieb. Ein leeres Feld ist eine offene Frage, keine Null.

Warnsignale in Angebot und Vertrag

  • Das ERP führt einen Bestand je Modell, nicht je Variante.
  • Das Größenraster lässt sich nur einmal, nicht je Saison und Standort speichern.
  • Eine Preisänderung überschreibt den alten Preis; eine Historie mit Gültigkeitsdatum fehlt.
  • Der Ordersatz entsteht außerhalb des Systems in einer Tabellenkalkulation.
  • Die GTIN steht in einem Freitextfeld ohne Prüfziffer.
  • Im Vertrag steht keine Frist, in der Saisonwechsel und Datenimport nach einem Update weiterlaufen.

Welche Kriterien für welchen Betrieb

Die Tabelle ordnet fünf Fälle. Sie ersetzt keine Prüfung, zeigt aber, wo Sie zuerst ansetzen.

Betriebsfall Was am schwersten wiegt
Schuhfachhandel Größenraster mit Weiten und halben Größen, weil die Verteilung das gebundene Kapital bestimmt
Konfektion und Damenoberbekleidung Saison und Abschriften, weil zwei Saisons nebeneinander im Bestand liegen
Filialbetrieb Bestand je Variante und Umlagerung, weil jede Filiale je Größe eigene Bestände hat
Onlinehandel mit Mode Kennzeichnungsdaten und Kanal-SKUs, weil der Shop die Faserangabe vor dem Kauf zeigen muss
Schweizer Händler mit Versand in die EU Kennzeichnungsdaten je Variante, weil die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 für diese Sendungen gilt

So vergleichen Sie in fünf Schritten

  1. Zählen Sie das Sortiment: Modelle mal Farben mal Größen mal Saisons. Die Zahl ist Ihr Prüfmaßstab.
  2. Lassen Sie das Größenraster mit Ihren eigenen Zahlen anlegen und prüfen Sie, ob die Summe der Mengen die Bestellmenge trifft.
  3. Legen Sie einen Ordersatz aus dem Raster an, mit Vororder und Nachorder als getrennte Termine, und lassen Sie daraus die Bestellung erzeugen.
  4. Ändern Sie einen Preis zweimal und rufen Sie beide Stufen mit Gültigkeitsdatum sowie den vorherigen Preis ab.
  5. Erfassen Sie die Faserzusammensetzung an einer Variante und verfolgen Sie sie bis in die Shop-Anzeige und auf das Etikett. Wie Sie Produktdaten übergeben, beschreibt Produktdaten vom ERP in den Shop.

Checkliste für Ihren Betrieb

  • Größenraster als Matrix je Modell, Saison und Standort; Summe der Mengen gleich Bestellmenge.
  • Ordersatz mit einer Position je Farbe und Größe, Menge und Liefertermin; Vororder und Nachorder getrennt.
  • Jede Variante mit eigener Artikelnummer, eigenen Preisen und eigenem Bestand.
  • GTIN je Variante nach dem GS1-Regelwerk, vertraglich mit Lieferanten und Marktplätzen abgestimmt.
  • Preisstufen mit Gültigkeitsdatum und Preishistorie je Kanal; die Angaben für eine angekündigte Preisermäßigung sind abrufbar: in Deutschland der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage (§ 11 Abs. 1 PAngV), in Österreich der vorherige niedrigste Preis im selben Vertriebskanal (§ 9a Abs. 1 PrAG).
  • Faserzusammensetzung je Variante gepflegt und vor dem Kauf sichtbar, auch im Onlineshop; einen Pflegehinweis können Sie zusätzlich als redaktionelles Auswahlkriterium führen (die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 verlangt keine Pflegekennzeichnung).
  • Nachweise zur Kennzeichnung zwei Kalenderjahre aufbewahren, wenn Sie Hersteller oder Einführer sind (§ 5 Abs. 1 TextilKennzG).
  • Saisonwechsel einmal im Testsystem durchspielen: alte Saison bleibt auswertbar, neue startet mit leeren Beständen.

Häufige Fragen

Muss ich für jede Größe eine eigene Artikelnummer führen?

Ja, wenn Größen getrennt bestellt, gelagert, bepreist oder reduziert werden; das setzt voraus, dass Bestand und Preis bis zur Größe geführt werden. Prüfen Sie im Testsystem, ob das ERP den Bestand und den Preis einer einzelnen Größe ausweisen kann; führt es die Größe nur als Freitext am Modell, ist dieser Ausweis eine Frage der Anpassung. Das GS1-Regelwerk verlangt je getrennt gehandeltem Handelsartikel eine eigene GTIN, nicht eine bestimmte Struktur der internen Artikelnummer. Legen Sie ein Modell mit Farbe und Größe als Merkmale an, prüfen Sie, ob das ERP die Varianten aus deren Werten erzeugen kann.

Gilt die Textilkennzeichnung auch im Onlineshop?

Ja. Nach Art. 16 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 muss die Faserzusammensetzung vor dem Kauf deutlich sichtbar sein, auch bei Kauf auf elektronischem Wege. In Deutschland muss die Kennzeichnung nach § 4 Abs. 1 TextilKennzG in deutscher Sprache erfolgen; § 4 Abs. 5 stellt das auch für den elektronischen Verkauf klar.

Was mache ich mit Restbeständen am Saisonende?

Führen Sie die Saison als Merkmal im Artikel und im Bestand. Trennt das ERP die Saison, kann es den Rest der alten Saison von der neuen Ware unterscheiden, und Sie können umlagern oder in Stufen reduzieren. Bei angekündigten Preisermäßigungen ist in Deutschland gegenüber Verbrauchern der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage anzugeben (§ 11 Abs. 1 PAngV), in Österreich der vorherige niedrigste Preis im selben Vertriebskanal (§ 9a Abs. 1 PrAG).

Reicht ein Freitextfeld für die Farbe?

Ein Freitextfeld kann ausreichen, wenn Sie die Eingaben steuern — über eine feste Werteliste oder eine Normalisierung der Schreibweisen. Ohne diese Steuerung hängt die Auswertbarkeit davon ab, wie einheitlich erfasst wird; abweichende Schreibweisen (etwa „rot“ und „Rot“ oder „dunkelblau“ und „marine“) erschweren die Gruppierung, sodass Vergleiche über Farben unsicher werden. Empfehlung: Legen Sie Farbe und Größe als Merkmale mit festen Werten an; damit lassen sich Raster, Ordersatz und Abschriften je Merkmalswert bilden. Das GS1-Regelwerk regelt die Identifikation von Handelsartikeln; über die Merkmalsmatrix im ERP entscheiden Sie selbst.

Quellen

  1. Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen (ABl. L 272 vom 18.10.2011, S. 1), konsolidierte deutsche Fassung, Stand 15. Februar 2018Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (Publications Office, Cellar) · abgerufen am
  2. Verordnung (EU) Nr. 1007/2011, Amtsblattfassung L 272 vom 18.10.2011, S. 1Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (Publications Office, Cellar) · abgerufen am
  3. Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) vom 15. Februar 2016 (BGBl. I S. 198), §§ 3, 4, 5 und 12Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  4. Textilkennzeichnungsverordnung 1993 (TKV), BGBl. Nr. 890/1993, Art. 1; Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 14. Oktober 2026Bundeskanzleramt der Republik Österreich, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  5. Preisangabenverordnung (PAngV), § 11 Zusätzliche Preisangabenpflicht bei Preisermäßigungen für WarenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  6. Preisauszeichnungsgesetz (PrAG), § 9a; Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 14. Oktober 2026Bundeskanzleramt der Republik Österreich, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  7. GS1 General Specifications Standard, Release 26.0, Abschnitt 4.2.2 (Allocating the numbers)GS1 AISBL · abgerufen am
  8. GTIN Management Standard, Release 1.1, Abschnitt 2.1 (New product introduction)GS1 AISBL · abgerufen am