Kupferzuschlag und Metallnotierung in Preislisten und Angeboten
Kurz gesagt
Der Kupferzuschlag ist ein Rechenwert, kein Listenpreis: Das ERP speichert Notierung und Datum, je Artikel Kupfergewicht und Kupferbasis aus der Klausel und schreibt den gerechneten Metallanteil mit Datum in der Angebotsposition fest. Welche Notierung gilt, steht in der Preisklausel. In Deutschland fällt eine Kupferklausel nur insoweit unter die Ausnahme für Kostenelementeklauseln nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 PrKG, als die Preisentwicklung die Selbstkosten des Gläubigers bei der Erbringung der Gegenleistung unmittelbar beeinflusst; eine beliebige Kupferklausel ist nicht automatisch ausgenommen.
Das Wichtigste
- Metallanteil je 100 Meter = Kupfergewicht in kg je 100 m × (Notierung − Kupferbasis in Euro je 100 kg) ÷ 100.
- Ohne Notierungswert, Bezeichnung der Notierung und Datum an der Angebotsposition ist der Preis später nicht nachrechenbar.
- Der ZVEH hat in seinen E-Nachrichten 6/2022 mitgeteilt, dass die DEL-Notiz ihre Kupferpreis-Notierung mit Wirkung zum 14. Februar 2022 ausgesetzt hat; welche Notierung gilt, nennt die Preisklausel.
- § 1 Abs. 1 PrKG verbietet Preisklauseln, die an nicht vergleichbare Güter anknüpfen; § 1 Abs. 2 Nr. 3 PrKG nimmt Kostenelementeklauseln davon aus, soweit die Preisentwicklung die Selbstkosten des Gläubigers bei der Erbringung der Gegenleistung unmittelbar beeinflusst.
- Gegenüber Unternehmern gilt § 309 BGB nicht unmittelbar (§ 310 Abs. 1 Satz 1 BGB); die Transparenzkontrolle des § 307 Abs. 1 BGB bleibt.
Ein Kabelpreis hat zwei Teile: den Listenanteil, den Sie kalkulieren, und den Metallanteil, der an einer fremden Notierung hängt. Wer beide in einem Feld führt, kann später nicht sagen, welcher Teil sich warum geändert hat. Die Schritte unten trennen die Felder.
Was Sie vorab brauchen
- Die Preisklausel im Wortlaut, vollständig und mit der Bezeichnung der Notierung
- Das Kupfergewicht je Artikel in Kilogramm je 100 Meter oder je Stück, aus dem Datenblatt
- Die Währung der Notierung; sie ist nicht in jedem Land der Euro
- Die Notierung als datierte Wertereihe, dazu Rundungsregel und Bindefrist Ihrer Angebote
Wo die Preisklausel ansetzt
In Deutschland verbietet § 1 Abs. 1 PrKG, den Betrag einer Geldschuld unmittelbar und selbsttätig durch den Preis nicht vergleichbarer Güter zu bestimmen. Für den Kupferanteil eines Kabels kommen zwei Ausnahmen in Betracht: § 1 Abs. 2 Nr. 2 PrKG für Spannungsklauseln, bei denen die in ein Verhältnis gesetzten Güter im Wesentlichen gleichartig oder zumindest vergleichbar sind, und Nr. 3 für Kostenelementeklauseln, soweit die Preisentwicklung die Selbstkosten des Gläubigers bei der Erbringung der Gegenleistung unmittelbar beeinflusst. Das Gesetz gilt seit 14. September 2007. Ob eine Kupferklausel diese Voraussetzung erfüllt, richtet sich danach, ob die Notierung die Selbstkosten des Lieferanten bei der Lieferung unmittelbar beeinflusst; allein daraus, dass eine Kupferklausel vereinbart ist, folgt die Ausnahme nicht. Ob die Klausel im Einzelfall wirksam ist, entscheidet im Streitfall das Gericht.
Eine für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Klausel, die eine Seite stellt, ist Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB); einzeln ausgehandelte Bedingungen sind es nach Satz 3 nicht. Gegenüber einem Unternehmer gilt § 309 BGB nicht unmittelbar (§ 310 Abs. 1 Satz 1 BGB); § 307 Abs. 1 und 2 BGB gilt nach Satz 2 aber auch insoweit, als dies zur Unwirksamkeit der dort genannten Klauseln führt; Abs. 3 Satz 1 beschränkt Abs. 1 und 2 auf Bestimmungen, die von Rechtsvorschriften abweichen oder diese ergänzen. § 309 Nr. 1 BGB erklärt eine Bestimmung für unwirksam, die eine Erhöhung des Entgelts für Waren vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert werden sollen; für Dauerschuldverhältnisse gilt das nicht. Ob eine Klausel unwirksam ist, entscheidet im Streitfall das Gericht.
Nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB kann eine unangemessene Benachteiligung darin liegen, dass eine Bestimmung nicht klar und verständlich ist; Notierung, Einheit, Kupferbasis und Bezugsdatum gehören deshalb in die Klausel, und Zweifel gehen nach § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders. Die Gestaltungsempfehlung dieses Artikels: Legen Sie das Bezugsdatum auf den Vertragsschluss oder einen Tag davor, dann ist der Metallanteil Teil der Preisberechnung.
Schritt für Schritt: von der Notierung zur Rechnung
Schritt 1: Die Klausel in Felder übersetzen
Vier Angaben entscheiden, welchen Wert das System rechnet: Bezeichnung der Notierung, Einheit (Euro je 100 Kilogramm), Kupferbasis (der Wert, ab dem der Zuschlag beginnt) und Bezugsdatum; dazu kommen Bezugsmenge und Rundung. Nennt die Klausel nur einen Kupferzuschlag nach Tagesnotierung, fehlen Bezeichnung, Kupferbasis und Bezugsdatum; fragen Sie beim Vertragspartner nach, bevor Sie den ersten Artikel pflegen.
Schritt 2: Das Kupfergewicht je Artikel anlegen
Ein Kabel trägt sein Kupfergewicht in Kilogramm je 100 Meter, eine Klemme in Kilogramm je Stück. Legen Sie es als Zahlenfeld mit Einheit an, nicht als Textzusatz und nicht im Preis; nur so lässt sich dasselbe Gewicht mit jeder Notierung kombinieren. Für Artikel ohne Metallanteil bleibt das Feld leer, denn leer und null sind zwei verschiedene Aussagen.
Schritt 3: Die Notierung als datierte Wertereihe führen
Die Notierung kommt von außen; das System muss sie nicht bilden. Speichern Sie je Tag einen Wert mit Bezeichnung und Quelle, damit ein Beleg von vor drei Wochen nachrechenbar bleibt; überschreibt ein Import den Vortag, ist der alte Wert nicht mehr nachvollziehbar.
Die frühere deutsche Grundlage war die DEL-Notiz, nach der Darstellung des ZVEI-Fachverbands Kabel und isolierte Drähte ein vom Bundeskartellamt genehmigter Preisindex aus dem LME-Cash-Settlement für Grade A Copper plus durchschnittlichen Kathodenprämien, angegeben in Euro je 100 Kilogramm. Der ZVEH berichtete in seinen E-Nachrichten 6/2022, dass die DEL ihre Notierung mit Wirkung zum 14. Februar 2022 ausgesetzt hat; die Mitteilung erreichte die elektrohandwerkliche Organisation am Freitagnachmittag des 11. Februar 2022. Welche Notierung heute gilt, steht in der Preisklausel; für das System bleibt es eine fremde, datierte Reihe mit Namen.
Schritt 4: Listenanteil und Metallanteil trennen
Zwei Modelle sind mit denselben Feldern möglich: Im Basismodell trägt die Preisliste den Listenanteil und die Kupferbasis; der Zuschlag entsteht im Beleg aus der Differenz zur Notierung. im Vollpreismodell rechnet das System den Metallanteil bei jeder neuen Notierung aus einem Preis bei Bezugsnotierung heraus und wieder ein. Die Rechnung im Basismodell lautet, mit Einheiten:
Metallanteil in Euro je 100 Meter = Kupfergewicht in kg je 100 m × (Notierung in Euro je 100 kg − Kupferbasis in Euro je 100 kg) ÷ 100
Der Faktor 100 entsteht, weil Notierung und Gewicht auf verschiedene Hundertmengen bezogen sind; Grundlage der Rechnung ist die Klausel. Die Kalkulation davor beschreibt Zuschlagskalkulation im Großhandel.
Schritt 5: Das Angebot festschreiben und die Bindefrist setzen
Die Angebotsposition muss sieben Werte speichern: Notierung, Notierungsdatum, Kupfergewicht, Kupferbasis, Metallanteil, Endpreis und Bindefrist. Sie werden beim Speichern festgeschrieben; eine später geänderte Notierung darf sie nicht mehr verschieben. Nach § 148 BGB ist die Annahme nur innerhalb der im Antrag bestimmten Frist möglich; mehr dazu im Artikel Angebot und Bindefrist.
Schritt 6: Auftrag und Rechnung nach der vereinbarten Regel rechnen
Ist das Bezugsdatum der Auftragstag, rechnet das System den Metallanteil beim Wandel neu und zeigt beide Werte: den des Angebots und den des Auftrags. Eine verspätete Annahme gilt nach § 150 Abs. 1 BGB als neuer Antrag, eine Annahme unter Änderungen nach Abs. 2 als Ablehnung mit neuem Antrag; im System ist das ein neuer Beleg mit Verweis auf das abgelaufene Angebot. Auf der Rechnung stehen Listenanteil und Metallanteil als getrennte Zeilen; zusammen mit den übrigen Positionen bilden sie das Entgelt, das die Rechnung in Deutschland nach § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG nach Steuersätzen aufgeschlüsselt enthalten muss.
Beispielrechnung: Angebot, Bindefrist und Auftrag
Alle Beträge netto, alle Zahlen erfunden: ein Kabel mit 38,0 kg Kupfer je 100 Meter, Listenanteil 82,00 Euro je 100 Meter, Kupferbasis 700,00 Euro je 100 Kilogramm, Bindefrist 14 Tage, Bestellung über 250 Meter am 30. Tag.
| Angabe | Angebot, Notierung 845,00 | Auftrag, Notierung 902,00 |
|---|---|---|
| Notierung in Euro je 100 kg | 845,00 | 902,00 |
| Kupferbasis in Euro je 100 kg | 700,00 | 700,00 |
| Differenz in Euro je 100 kg | 145,00 | 202,00 |
| Kupfergewicht in kg je 100 m | 38,0 | 38,0 |
| Metallanteil in Euro je 100 m | 55,10 | 76,76 |
| Listenanteil in Euro je 100 m | 82,00 | 82,00 |
| Preis in Euro je 100 m | 137,10 | 158,76 |
| Menge in Metern | 250 | 250 |
| Positionsbetrag in Euro netto | 342,75 | 396,90 |
Das Angebot rechnet 38,0 × 145,00 ÷ 100 = 55,10 Euro Metallanteil je 100 Meter, mit Listenanteil 137,10 Euro je 100 Meter und für 250 Meter 2,5 × 137,10 = 342,75 Euro netto. Am 30. Tag steht die Notierung bei 902,00: 38,0 × 202,00 ÷ 100 = 76,76 Euro, mit Listenanteil 158,76 Euro je 100 Meter und 2,5 × 158,76 = 396,90 Euro netto. Die Differenz von 54,15 Euro ist der Notierungseffekt: 2,5 × 21,66 Euro.
Mit 14 Tagen Bindefrist ist die Bestellung am 30. Tag verspätet; sie gilt nach § 150 Abs. 1 BGB als neuer Antrag, hier mit dem Preis aus dem abgelaufenen Angebot. Nehmen Sie ihn unverändert an, bleibt es bei diesem Preis. Wollen Sie den neuen Preis, ist Ihre Erklärung eine Annahme unter Änderungen und damit nach § 150 Abs. 2 BGB eine Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag, den der Kunde erst annehmen muss; umgekehrt bleibt eine Annahme des Kunden, die den alten Preis verlangt, Ablehnung mit neuem Antrag. Steht der Liefertag als Bezugsdatum in der Klausel, bleibt der Preis offen; dann gehört der Vermerk an die Position, dass der Metallanteil unverbindlich ist und nach welcher Regel er am Liefertag gerechnet wird.
So prüfen Sie das Ergebnis
- Angebot drucken, die Notierung um 50,00 Euro je 100 Kilogramm ändern, Angebot erneut öffnen: Steht dort der alte Wert mit Datum?
- Zwei Kabelartikel mit verschiedenem Kupfergewicht in ein Angebot legen und den Metallanteil nachrechnen; weicht ein Betrag ab, stimmt die Einheit am Gewichtsfeld nicht.
- Angebot in einen Auftrag wandeln: Zeigt der Auftrag den neuen Wert und daneben den alten mit Datum?
- Rechnung gegen Auftrag: Ergibt die Summe aus Listenanteil und Metallanteil den Positionsbetrag, und ist die Rundung gleich?
- Kabelartikel ohne Kupfergewicht verkaufen: Meldet das System den fehlenden Wert, oder rechnet es mit null weiter?
Wenn etwas nicht klappt
| Symptom | Ursache | Abhilfe |
|---|---|---|
| Ein altes Angebot zeigt nach einer Notierungsänderung einen neuen Preis | Die Position rechnet live statt gespeichert | Notierung, Datum und Betrag beim Speichern in die Position schreiben lassen |
| Der Zuschlag ist um Faktor 100 zu hoch oder zu klein | Notierung je 100 kg, Gewicht je 100 m: verschiedene Bezugsgrößen | Einheiten an beiden Feldern hinterlegen |
| Rechnung und Auftrag weichen um Cent ab | Rundung je 100 Meter gegen Rundung je Position | eine Rundungsregel in Klausel und System gleich setzen |
| Der Zuschlag ist 0,00 Euro, obwohl der Artikel Metall enthält | Kupfergewicht nicht gepflegt | Pflichtfeld oder Prüfliste für Kabelartikel einführen |
| Zwei Aufträge, zwei Preise | Bezugsdatum wurde verschieden ausgelegt | Notierung und Datum auf dem Beleg ausdrucken |
Wann Sie Hilfe holen sollten
- Wenn die Klausel Notierung, Einheit, Kupferbasis oder Bezugsdatum nicht eindeutig nennt: Das ist eine Rechtsfrage, keine Systemfrage.
- Wenn der Vertrag eine Notierung nennt, deren Werte Sie nicht abrufen können: Klären Sie die Grundlage mit dem Vertragspartner, bevor Sie weiter anbieten.
- Wenn der Metallanteil nur als Freitext oder als Artikelzeile ohne Notierungsbezug gespeichert wird: Verlangen Sie eine Anpassung und testen Sie sie vor dem Produktivstart. Wie der Zweig seine Daten ordnet, beschreibt Kupferzuschlag im Elektrogroßhandel.