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Catering und Großküche: Menüplanung und Portionskalkulation im ERP

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Versionsunabhängige Kriterien für Catering und Großküchen in DACH; Beispielzahlen erfunden, ohne Produkt- oder Anbieternennung.

Kurz gesagt

Speiseplan, Rezeptur, Bedarf, Bestellung und Kosten je Portion bilden eine Kette; Allergene sitzen an der Rezeptur. Nicht vorverpackte Speisen brauchen in Deutschland und Österreich eine Allergenangabe (Art. 44 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011), in der Schweiz nach Art. 39 Abs. 1 LGV. In Deutschland gelten für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen seit 1. Januar 2026 ermäßigte 7 Prozent, Getränke ausgenommen.

Das Wichtigste

  • Fünf Objekte tragen die Kalkulation: Speiseplan, Rezeptur, Bedarf, Bestellung, Kosten je Portion.
  • Allergene bei loser Ware sind in Deutschland und Österreich Pflicht (Art. 44 Abs. 1 LMIV).
  • Deutschland: mündliche Auskunft nur mit Aufzeichnung nach § 4 Abs. 4 LMIDV, für Behörde und Kundschaft zugänglich.
  • Schweiz: offen abgegebene Lebensmittel werden wie vorverpackte informiert (Art. 39 Abs. 1 LGV); mündlich nur mit gut sichtbarem schriftlichem Hinweis und entweder schriftlicher Information für das Personal oder einer fachkundigen Person, die unmittelbar Auskunft gibt (Art. 5 Abs. 1 Buchst. d LIV).
  • Deutschland: Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen 7 Prozent, ohne Getränke (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG, seit 1. Januar 2026).
  • Kosten je Portion = Wareneinsatz × (1 + Zuschlagsatz), im Beispiel 2,4614 × 1,18 = 2,9045 Euro.

Der Speiseplan entscheidet in einer Zentralküche darüber, was eingekauft, produziert und abgerechnet wird. Ob ein System diese Kette rechnet oder nur die Rechnung schreibt, zeigt sich an fünf Datenobjekten und an einer einzigen Rezepturänderung.

Worum es bei der Auswahl geht

Eine Zentralküche produziert vor, ein Caterer produziert auf Auftrag; beide planen Menüs und brauchen Kosten je Portion. Prüfen Sie deshalb zuerst, welche der fünf Objekte — Speiseplan, Rezeptur, Bedarf, Bestellung, Kosten je Portion — Ihr Betrieb führt und ob ein System sie verbindet. Produkte und Rangfolgen nennt dieser Artikel nicht.

Wie die Kette vom Speiseplan zur Portion aussieht

Die Kette hat fünf Objekte und zwei Übergaben, an denen sie brechen kann: von der Rezeptur in den Bedarf und vom Wareneingang in die Kalkulation.

Vom Speiseplan zu den Kosten je Portion
  1. Speiseplan anlegenMenüzyklus mit Gültigkeit, Gerichte je Tag und geplante Portionszahl
  2. Rezeptur pflegenZutaten, Mengen, Portionszahl, Ausbeute und Allergene an der Zutat
  3. Bedarf rechnengeplante Portionen × Menge je Portion, verdichtet je Produktionstag
  4. Bestellung auslösenBedarf gegen Bestand, Lieferrhythmus und Lieferantenkonditionen
  5. Wareneingang verbuchenIst-Menge, Charge und Einstandspreis je Lieferung
  6. Kosten je Portion rechnenWareneinsatz je Portion mit Zuschlagsatz, nach der Produktion mit Ist-Werten

Die Allergenangabe wird von der Zutat über die Rezeptur bis zur Speisekarte weitergereicht; sie ist kein eigenes Datenobjekt.

Quelle: Schematische Kette ohne Systembezug

  1. Speiseplan anlegen. Gültigkeitszeitraum, Gerichte je Tag, geplante Portionszahl. Ergebnis: eine Mengenzeile je Gericht und Tag.
  2. Rezeptur pflegen. Zutaten mit Menge und Einheit, Portionszahl, Ausbeute nach dem Garen, Allergene an der Zutat. Ergebnis: eine gültige Rezepturfassung.
  3. Bedarf rechnen. Bedarf je Zutat = geplante Portionen × Rezepturmenge ÷ Portionszahl der Rezeptur, verdichtet je Produktionstag.
  4. Bestellung auslösen. Bedarf gegen Bestand, Lieferrhythmus und Lieferantenkonditionen; freigegeben wird von Hand.
  5. Wareneingang verbuchen. Ist-Menge und Einstandspreis je Lieferung; wie Fracht, Rabatt und Skonto hineingehören, steht unter Einstandspreis berechnen.
  6. Kosten je Portion rechnen. Vor der Produktion mit Planpreisen, danach mit Ist-Werten.

Die Allergenangabe hängt an der Rezeptur

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV) führt 14 Gruppen auf, darunter glutenhaltiges Getreide und Milch. Die Angabe sitzt an der Zutat: Art. 21 Abs. 1 verlangt die Bezeichnung nach Anhang II, ohne Zutatenverzeichnis die Angabe „Enthält“ mit dieser Bezeichnung. Das System rechnet die Matrix je Gericht aus der Rezeptur; eine Rezepturänderung verändert die Liste des Gerichts.

Für nicht vorverpackte Speisen gilt in Deutschland und Österreich Art. 44 Abs. 1: Wer ohne Vorverpackung an Endverbraucher oder Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung abgibt, muss die Allergene nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. c angeben (Buchst. a), die übrigen Angaben nur nach nationaler Vorschrift (Buchst. b). Wer an eine Kantine liefert, übermittelt die Information an den empfangenden Betrieb (Art. 8 Abs. 6).

  • Deutschland: Bei nicht vorverpackten Lebensmitteln sind die allergenen Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe anzugeben (§ 4 Abs. 2 LMIDV), auf Schild, Speisekarte, Preisverzeichnis oder elektronisch vor dem Kauf (§ 4 Abs. 3); mündlich nur, wenn die Angaben auf Nachfrage unverzüglich mitgeteilt werden, eine zugängliche Aufzeichnung vorliegt und gut sichtbar auf die mündliche Auskunft hingewiesen wird (§ 4 Abs. 4 LMIDV).
  • Österreich: Bei unverpackten Lebensmitteln muss die Information verfügbar, leicht zugänglich und ohne Aufforderung bereitstehen (§ 3 Abs. 1 AIV); mündlich genügt ein sichtbarer Hinweis, Auskunft geben nur geschulte Personen mit dokumentiertem Nachweis (§ 3 Abs. 2 und 3), Grundlage ist eine schriftliche Dokumentation (§ 4 AIV).
  • Schweiz: Offen abgegebene Lebensmittel werden wie vorverpackte informiert; auf schriftliche Angaben darf verzichtet werden, wenn die Information auf andere Weise gewährleistet ist (Art. 39 Abs. 1 LGV). Schriftliche Angaben dürfen Anbieter der Gemeinschaftsverpflegung in der Speisekarte oder auf einem Plakat anbringen (Art. 5 Abs. 2 LIV). Mündlich sind die Zutaten nach Anhang 6 nur zulässig, wenn schriftlich gut sichtbar auf die mündliche Auskunft hingewiesen wird (Art. 5 Abs. 1 Buchst. d Z 1 LIV) und die Informationen dem Personal schriftlich vorliegen oder eine fachkundige Person sie unmittelbar erteilen kann (Art. 5 Abs. 1 Buchst. d Z 2 LIV).

Den Datenfluss behandelt Allergenmanagement aus der Rezeptur.

Woraus sich die Kosten je Portion zusammensetzen

Vier Größen tragen die Rechnung.

Größe Formel Einheit
Wareneinsatz je Portion Rezepturkosten ÷ Portionszahl Euro je Portion
Ausbeute Ausgabegewicht ÷ Rohgewicht × 100 Prozent
Zuschlagsatz geschätzte Gemeinkosten ÷ geschätzte Bezugsgröße × 100 Prozent
Kosten je Portion Wareneinsatz × (1 + Zuschlagsatz ÷ 100) Euro je Portion

Der Zuschlagsatz folgt der Rechnung für einen vorbestimmten Gemeinkostensatz: geschätzte Gemeinkosten geteilt durch die geschätzte Bezugsgröße, gewählt nach Zusammenhang und Messbarkeit (Saylor Academy, Managerial Accounting, Kapitel 2); die Verteilung zeigt Zuschlagskalkulation.

Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen: 100 Portionen, Preise ohne Umsatzsteuer, Periodenwerte geschätzt.

Zutat Menge in kg Preis in Euro/kg Kosten in Euro
Rindfleisch 18,0 11,50 207,00
Zwiebeln 3,0 1,20 3,60
Karotten 3,0 1,10 3,30
Tomatenmark 1,2 3,40 4,08
Brühpulver 0,6 9,00 5,40
Nudeln, trocken 9,0 1,80 16,20
Öl 0,8 4,20 3,36
Salz und Gewürze 0,4 8,00 3,20
Summe 36,0 — 246,14

Der Wareneinsatz beträgt 246,14 Euro, also 2,4614 Euro je Portion. Aus 36,0 kg Rohmenge werden bei 100 Tellern zu 0,32 kg genau 32,0 kg ausgegeben, die Ausbeute liegt bei 88,9 Prozent. Geschätzte Gemeinkosten von 720.000 Euro und ein geschätzter Wareneinsatz von 4.000.000 Euro ergeben 18 Prozent Zuschlag; damit kostet die Portion 2,9045 Euro (2,4614 × 1,18).

Zwei Proben: Steigt der Rindfleischpreis um 12 Prozent auf 12,88 Euro je kg, wächst der Wareneinsatz um 24,84 Euro auf 270,98 Euro und die Portion auf 3,1976 Euro, also um 10,1 Prozent, weil Fleisch 84,1 Prozent des Wareneinsatzes ausmacht. Bleiben nur 96 Portionen übrig, kostet die Portion 246,14 ÷ 96 × 1,18 = 3,0255 Euro, also 4,2 Prozent mehr.

In Deutschland gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen seit 1. Januar 2026 der ermäßigte Satz von 7 Prozent, ausgenommen die Abgabe von Getränken (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG; Artikel 4 des Steueränderungsgesetzes 2025 vom 22. Dezember 2025, BGBl. 2025 I Nr. 363, in Kraft seit 1. Januar 2026). Die Begründung nennt Cateringleistungen, Kita- und Schulessen sowie Krankenhausverpflegung als Fälle, in denen die früheren Abgrenzungsschwierigkeiten entfallen (Bundestag-Drucksache 21/1974, S. 35). Für Österreich und die Schweiz nennt dieser Artikel keinen Satz.

Diese Kriterien zählen

Acht Kriterien entscheiden, ob das System die Kette rechnet; jedes lässt sich in der Testumgebung prüfen.

Kriterium Warum es zählt So prüfen Sie es Frage an den Anbieter
Rezeptur mit Portionszahl und Ausbeute ohne Bezugsgröße ist die Menge je Portion unbestimmt Portionszahl ändern, Kosten neu rechnen Rechnet das System Menge und Kosten aus der Portionszahl?
Allergene an der Zutat, bis zum Gericht vererbt die Angabe muss zur gültigen Rezeptur passen (Art. 21 Abs. 1 LMIV, Deutschland und Österreich) Zutat mit Milch anlegen, Rezeptur ändern, Liste ansehen Kommt die Allergenliste aus der Rezeptur oder aus einem Freitextfeld?
Bedarf aus Speiseplan und Portionszahl die Einkaufsmenge folgt aus dem Plan vier Wochen Plan anlegen, Bedarf ziehen Entsteht der Bedarf aus dem Plan?
Einstandspreis je Wareneingang mit Historie der Listenpreis erklärt die Kostenentwicklung nicht zwei Lieferungen zu verschiedenen Preisen buchen Welcher Preis geht in die Vorkalkulation ein?
Nachkalkulation Plan gegen Ist die Abweichung zeigt die Ursache einen Produktionstag mit Ist-Mengen abschließen Gibt es eine Auswertung je Gericht und Tag?
Zuschlagsatz je Kostenstelle Personal und Energie laufen nicht mit dem Wareneinsatz zwei Sätze anlegen und zuordnen Lässt sich der Satz je Periode ändern?
Steuerschlüssel je Position Speisen und Getränke werden unterschiedlich behandelt Menü mit Getränk kalkulieren Trägt die Position oder der Artikel den Steuerschlüssel?
Rezepturversion mit Gültigkeit alte Kosten bleiben sonst unerklärt Rezeptur ändern, alte Fassung abrufen Bleiben frühere Fassungen abrufbar?

Warnsignale in Angebot und Vertrag

  • Die Menüplanung ist ein Kalender ohne Mengen; der Bedarf entsteht daneben.
  • Die Allergenliste hängt am Gericht statt an der Rezeptur und wird von Hand gepflegt.
  • Die Rezeptur kennt keine Portionszahl; die Portion wird im Angebot gerechnet.
  • Eine Rezepturänderung überschreibt die frühere Fassung ohne Protokoll.
  • Der Vertrag nennt keinen Export für Rezepturen und Allergenlisten.

Welche Kriterien für welchen Betrieb

Je nach Betrieb wiegen andere Kriterien schwerer:

Betriebstyp Was am stärksten wiegt
Zentralküche mit Vorproduktion Menüzyklus, Produktionstage und Bedarf aus der Portionszahl
Kita- und Schulverpflegung über einen Träger Nachweis der Allergenangabe je Gericht, Ausgabe auf der Speisekarte
Event-Catering mit wechselnder Gästezahl Angebotskalkulation aus Gästezahl, Rezeptur und Zuschlagsatz
Klinik- und Seniorenverpflegung Varianten je Diätform und Textur mit eigenen Allergenangaben
Produktionsküche mit Filialbelieferung Umlagerung und Filialbestellungen als Mengentreiber

Muss, sollte, nice: die Prüfliste

Die Stufe ist eine Auswahlanforderung des Artikels, keine gesetzliche Vorschrift; die Belege stehen in der letzten Spalte.

Stufe Anforderung Beleg oder Zweck
Muss Rezeptur mit Zutaten, Mengen, Portionszahl, Ausbeute, Version ohne diese Angaben ist die Menge je Portion unbestimmt
Muss Allergene an der Zutat, bis zum Gericht vererbt Art. 44 Abs. 1 Buchst. a und Art. 21 Abs. 1 LMIV (DE, AT); Art. 39 Abs. 1 LGV mit Art. 10 LIV (CH)
Muss Allergenangabe auf Speisekarte, Aushang oder elektronisch, vor dem Kauf zugänglich § 4 Abs. 3 LMIDV (DE); § 3 Abs. 1 AIV (AT); Art. 39 Abs. 1 LGV und Art. 5 Abs. 2 LIV (CH: Speisekarte oder Plakat zulässig), mündlich nur nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. d LIV
Muss Bedarf aus Speiseplan und Portionszahl Grundlage von Bestellung und Kalkulation
Muss Einstandspreis je Wareneingang mit Historie, Kosten je Portion aus Wareneinsatz und Zuschlagsatz ohne Ist-Preis bleibt die Nachkalkulation Schätzung; erst beide Werte machen das Angebot vergleichbar
Muss Steuerschlüssel je Position, Speisen und Getränke getrennt § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG nimmt die Abgabe von Getränken in Deutschland aus
Sollte Nachkalkulation Plan gegen Ist je Gericht und Tag zeigt die Ursache der Abweichung
Sollte Bestellvorschlag aus Bedarf, Bestand, Lieferrhythmus macht die Bestellung prüfbar
Sollte Änderungsprotokoll für Rezepturen mit Freigabe erklärt alte Kalkulationen und Allergenlisten
Nice Nährwerte, Waagen- und Etikettendruck, Wareneinsatzquote je Gericht eine Datenquelle für Ausgabe und Auswertung

So vergleichen Sie in fünf Schritten

  1. Schreiben Sie Ihre Kette auf: Speiseplan, Rezeptur, Bedarf, Bestellung, Kosten je Portion.
  2. Wählen Sie zwei Referenzgerichte, eines mit hohem Fleischanteil und eines mit mehreren Allergenen.
  3. Legen Sie beide Rezepturen in der Testumgebung an, ändern Sie Portionszahl und Ausbeute und prüfen Sie Allergenliste und Kosten.
  4. Legen Sie vier Wochen Speiseplan an und rechnen Sie den Bedarf gegen den Bestellvorschlag.
  5. Halten Sie im Vertrag Export, Versionierung und Freigabe der Rezepturen fest.

Häufige Fragen

Muss die Speisekarte die Allergene ausweisen?

In Deutschland und Österreich muss die Allergenangabe bei nicht vorverpackten Speisen vor dem Kauf zugänglich sein; die Speisekarte ist dafür ein zulässiger Ort. § 4 Abs. 3 Satz 2 LMIDV nennt neben Schild und Aushang ausdrücklich Speise- und Getränkekarten sowie Preisverzeichnisse. Wählen Sie die mündliche Auskunft, brauchen Sie zusätzlich eine Aufzeichnung nach § 4 Abs. 4 LMIDV. In der Schweiz dürfen Anbieter der Gemeinschaftsverpflegung schriftliche Angaben in der Speisekarte oder auf einem Plakat anbringen (Art. 5 Abs. 2 LIV); für die mündliche Auskunft gilt Art. 5 Abs. 1 Buchst. d LIV.

Reicht eine Allergenliste je Gericht, oder braucht es die Zutat?

Geführt wird die Angabe an der Zutat: Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 benennt Stoffe und Erzeugnisse, und Art. 21 Abs. 1 verlangt ihre Bezeichnung. Die Liste je Gericht ist das Ergebnis einer Rechnung über die Rezeptur. Ändert sich ein Vorprodukt beim Lieferanten, muss die Änderung an der Zutat ankommen, sonst bleibt die Gerichteliste alt.

Wie oft muss ich die Portionskosten neu rechnen?

Rechnen Sie neu, sobald sich einer der drei Eingänge ändert: Rezeptur, Einstandspreis oder Portionszahl. Ein Rindfleischpreis, der um 12 Prozent steigt, hebt im Beispiel die Kosten je Portion um 10,1 Prozent, weil Fleisch 84,1 Prozent des Wareneinsatzes ausmacht. Legen Sie im System fest, welcher Preisstand in die Vorkalkulation eingeht und wann die Nachkalkulation mit den Ist-Preisen greift.

Gilt der ermäßigte Steuersatz auch für Kita- und Krankenhausverpflegung?

In Deutschland ist die Abgrenzung seit dem 1. Januar 2026 einfacher: § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG erfasst Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen und nimmt nur die Abgabe von Getränken aus. Die Begründung des Gesetzentwurfs nennt Cateringleistungen, Kita- und Schulessen sowie Krankenhausverpflegung als Fälle, in denen die bisherigen Abgrenzungsschwierigkeiten entfallen. Die Einordnung des einzelnen Vertrags bleibt eine Frage des Einzelfalls und gehört zur Steuerberatung.

Braucht eine Großküche eine Chargenverfolgung?

Der Artikel behandelt Menüplanung und Kalkulation, nicht die Rückverfolgbarkeit. Für die Kalkulation genügt der Einstandspreis je Wareneingang. Ob Sie Chargen führen müssen, hängt an den lebensmittelrechtlichen Pflichten Ihres Betriebs und an den Vorgaben Ihrer Kundschaft; im ERP ist die Charge dann ein zusätzliches Feld am Wareneingang, das die Rezeptur nicht verändert.

Quellen

  1. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, konsolidierte Fassung DE vom 1. April 2025 (Fassung 004.001): Art. 8 Abs. 6, Art. 9 Abs. 1 Buchst. c, Art. 21 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1 und Anhang IIAmt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex/Cellar · abgerufen am
  2. Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV), § 4 Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von nicht vorverpackten Lebensmitteln (Vollzitat: zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 24. November 2025, BGBl. 2025 I Nr. 280)Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. Allergeninformationsverordnung (AIV), BGBl. II Nr. 175/2014 in der Fassung BGBl. II Nr. 249/2017, §§ 2, 3, 4, 9 und 10, Fassung vom 17. Oktober 2026Bundeskanzleramt der Republik Österreich, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  4. Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), SR 817.02, Art. 39 Offen in den Verkehr gebrachte Lebensmittel, Stand am 1. Juli 2025Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex · abgerufen am
  5. Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16, Art. 5 Abs. 1 Buchst. d und Abs. 2, Art. 10 und Anhang 6, Stand am 1. Juli 2025Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex · abgerufen am
  6. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 12 Steuersätze (Abs. 1 Regelsteuersatz, Abs. 2 Nr. 15 Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ohne Getränkeabgabe)Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  7. Steueränderungsgesetz 2025 vom 22. Dezember 2025, Artikel 4 Nr. 2 (Neufassung des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG) und Artikel 12 Abs. 2 (Inkrafttreten am 1. Januar 2026), BGBl. 2025 I Nr. 363, ausgegeben am 23. Dezember 2025Bundesministerium der Justiz, Bundesgesetzblatt · abgerufen am
  8. Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025, Bundestag-Drucksache 21/1974 vom 6. Oktober 2025, Begründung zu Artikel 4 Nr. 2 (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG), S. 35Deutscher Bundestag · abgerufen am
  9. Managerial Accounting, Kapitel 2, Abschnitt Assigning Manufacturing Overhead Costs to Jobs (Zuschlagsatz aus geschätzten Gemeinkosten und geschätzter Bezugsgröße, Wahl der Bezugsgröße)Saylor Academy (offenes Lehrbuch) · abgerufen am

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