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Automobilzulieferer: ERP für Lieferabrufe, Etiketten und Qualität

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Versionsunabhängig; Kriterien und Prüfschritte ohne Bezug zu einzelnen ERP-Produkten, Anbietern oder Lizenzen

Kurz gesagt

Automobilkunden legen ihre Anforderungen im Liefervertrag, in den kundenspezifischen Anforderungen (CSR) und in der Logistikvereinbarung fest. Ein ERP für Zulieferer muss deshalb verarbeiten können, was der jeweilige Kunde vorgibt: Abrufe mit festen Lieferanweisungen und Prognosen, Versandetiketten nach dem vereinbarten Profil, EDI-Nachrichten, Nachweise über Lose und Änderungsstände sowie Erstmuster- und Werkstoffangaben; die Empfehlungen von Odette und die VDA-Bände liefern die Formate, verbindlich werden sie erst über den Liefervertrag. In der EU gilt ab 1. September 2028 die Verordnung (EU) 2026/1738: Die Kennzeichnungspflicht des Art. 12 Abs. 1 trifft Erzeuger und Zulieferer gemeinsam, die Erhebung der Werkstoffdaten aus der Lieferkette nach Art. 4 Abs. 2 trifft dagegen den Erzeuger und gilt für Fahrzeugtypen, die ab 1. September 2032 typgenehmigt werden.

Das Wichtigste

  • Verbindlich wird eine Branchenempfehlung erst über den Liefervertrag, die kundenspezifischen Anforderungen (CSR) und die Logistikvereinbarung.
  • Gibt der Kunde EDI vor, beschreiben die Odette-Leitfäden JM01, JM02 und JM03, Version 2025 (veröffentlicht Februar 2026), die Nachrichten DELFOR, DELJIT und DESADV; OFTP2 hat Odette 2010 für die Übertragung über das Internet eingeführt.
  • Ein Versandetikett folgt dem Odette-Profil LL08 (VDA 4994), Fassung 2.3 vom Mai 2025, nur wenn der Kunde dieses Profil vorgibt.
  • IATF 16949:2016 ist im Oktober 2016 erschienen, gilt seit 1. Januar 2017 und ersetzt ISO/TS 16949:2009; die Sanktionierten Interpretationen 27 bis 30 sind seit November 2025 anzuwenden. Die Zertifizierung verlangt der Kunde über seine CSR und den Liefervertrag.
  • Werkstoffangaben verlangt der Kunde über seine CSR; gemeldet wird in das gemeinsame Materialdatensystem der Fahrzeughersteller, dessen Nutzung für die Lieferketten der Teilnehmer kostenlos ist. Bezugslisten sind GADSL und ACEA Regulatory List (Fassung September 2026); eine Listung ersetzt die eigene Rechtspflicht nicht.
  • In der EU dürfen Fahrzeugtypen, die ab 1. September 2032 nach der Verordnung (EU) 2018/858 typgenehmigt werden, und neue Teile dafür kein Blei, Quecksilber, Kadmium oder sechswertiges Chrom enthalten (Art. 5 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2026/1738); Ausnahmen nach Anhang IV lässt Art. 5 Abs. 5 zu, Batterien nach der Verordnung (EU) 2023/1542 nimmt er aus.

Worum es bei der Auswahl geht

Die Anforderungen an ein ERP für einen Automobilzulieferer kommen aus dem Liefervertrag: Der Kunde überträgt sie in seine kundenspezifischen Anforderungen (Customer-Specific Requirements, CSR), in die Logistikvereinbarung und in die Einkaufsbedingungen. Die Empfehlungen von Odette, die Bände des Verbands der Automobilindustrie (VDA) und die Norm IATF 16949:2016 liefern Formate und Verfahren; verbindlich werden sie erst über diese Vereinbarung. Fehlt die vereinbarte Meldung, ist die Lieferung unvollständig.

IATF 16949:2016 ist im Oktober 2016 erschienen und seit 1. Januar 2017 anzuwenden; sie hebt ISO/TS 16949:2009 auf und ersetzt sie. Die CSR der Hersteller beziehen sich auf diese Norm; die IATF veröffentlicht sie in einem Verzeichnis und bietet eine Prüfung der Zertifikatsgültigkeit an. Die Sanktionierten Interpretationen der IATF ändern die Auslegung einzelner Anforderungen und gelten ab ihrer Veröffentlichung; die Nummern 27 bis 30 sind seit November 2025 anzuwenden.

Prüfen Sie also, ob ein System die Nachweise erzeugt, die Ihr Kunde verlangt. Die Spalte Einstufung ist eine redaktionelle Einschätzung; sie ersetzt weder den Liefervertrag noch die CSR Ihres Kunden.

Diese Anforderungen zählen

Die Tabelle ordnet die Anforderungen auf ein ERP. Jede Zeile nennt Quelle, Prüfschritt und die Frage an den Anbieter.

Anforderung Was der Kunde verlangt und wo es steht Einstufung So prüfen Sie es Frage an den Anbieter
Abrufverarbeitung Feste Lieferanweisungen für die nahe Zukunft, dazu nach der Beschreibung von Odette typischerweise eine Prognose über sechs bis zwölf Monate; für die Nachrichten DELFOR und DELJIT hat Odette die Leitfäden JM01 und JM02 veröffentlicht (Version 2025, Februar 2026) Muss, wenn der Kunde EDI vorgibt Einlesen, ändern, erneut verarbeiten Werden Abrufänderungen historisiert?
Versandanzeige Anzeige je Lieferung als DESADV (Odette JM03 auf Basis EDIFACT D.20B), Rückmeldung über Abweichungen als RECADV (JM05); beide Leitfäden sind Empfehlungen von Odette (Version 2025, Februar 2026) Muss, wenn der Kunde eine Anzeige verlangt Eine Lieferung avisieren, Rückmeldung verbuchen Wie entsteht die Anzeige aus Ladeliste und Packstück?
Versandetikett Etikett je Versandeinheit nach dem Profil, das der Kunde vorgibt; gibt er das Odette-Profil des Global Transport Label vor, gilt Odette LL08 (VDA 4994), Fassung 2.3 vom Mai 2025 Muss, wenn der Kunde dieses Profil vorgibt Etikett für Palette und Kleinbehälter erzeugen Welche Profile sind hinterlegt, wie werden Kundenlayouts gepflegt?
EDI-Übertragung Übertragung über das vom Kunden vorgegebene Protokoll; Odette beschreibt OFTP2 mit Zertifikat und eindeutiger Kennung und hat es 2010 für die Übertragung über das Internet eingeführt (Spezifikation RFC 5024) Muss, wenn der Kunde OFTP2 vorgibt Nachricht im Testsystem senden und quittieren lassen Welcher Konverter, wie läuft ein Neustart nach Abbruch?
Rückverfolgbarkeit Verfolgung von Teil und Los; die CSR können die Losverfolgung über die gesamte Wertschöpfungskette einschließlich fremdvergebener Komponenten verlangen (CSR-Verzeichnis der IATF; Beispiel in Abschnitt 8.5.2) Muss, wenn der Kunde die Verfolgung verlangt Ein Los bis zum Vorlieferanten zurückverfolgen Welche Stufen sind verfolgbar: Werkstoff, Fremdteil, Auftrag, Lieferung?
Änderungsstand Anzeige jeder geplanten Änderung an Produkt, Prozess oder Standort vor der Umsetzung; die CSR eines Kunden verlangen sie über ein Antragsformular (Beispiel in Abschnitt 8.5.6.1) Muss, wenn der Kunde die Anzeige verlangt Zeichnungsänderung mit Sperre, Freigabe und Auslauf abbilden Wie wird der Änderungsstand je Zeichnung und Stückliste geführt?
Erstmuster-Nachweise Produktionsprozess- und Produktfreigabe mit Erstmusterprüfbericht (VDA Band 2, 7., überarbeitete Ausgabe September 2026) Muss, wenn der Kunde eine Erstbemusterung verlangt Prüfbericht aus den Prüfdaten erzeugen Welche Nachweise entstehen, und wie werden sie gesperrt?
Materialdeklaration Werkstoffangaben je Teil in dem Materialdatensystem, das der Kunde vorgibt; Bezugslisten sind GADSL und ACEA Regulatory List (Fassung September 2026) Muss, wenn der Kunde eine Meldung verlangt Ein Teil melden und Werkstoffumstellung nachführen Werden Werkstoff- und Kennzeichnungsdaten im Artikelstamm geführt?
Verpackung und Mehrwegbehälter Verwaltung der Mehrwegverpackung; verlangt der Kunde einen Nachweis seiner Logistikfähigkeit, wird er über das Bewertungswerkzeug MMOG/LE von Odette und AIAG geprüft Soll Behälterbestand und Leergutbuchung durchspielen Bildet das System Behälterkonten je Kunde ab?
Lieferantenlager und Kanban Bestandsmeldung bei einem Lieferantenlager des Kunden (Vendor Managed Inventory, Odette LA03, Version 1.0) als INVRPT (Odette JM08, Version 2025) Nice, wenn der Kunde ein Lieferantenlager betreibt Bestands- und Verbrauchsmeldung erzeugen Werden Bestandsmeldungen automatisch erzeugt?

Abruf und Versandanzeige

Odette beschreibt den Abruf als Nachricht, die feste Lieferanweisungen für die nahe Zukunft mit einer Prognose über typischerweise sechs bis zwölf Monate verbinden kann. Beide Teile muss das ERP getrennt führen und mit ihrer jeweiligen Gültigkeit ablegen; die Leitfäden von Odette sind Empfehlungen, verlangt wird die Nachricht über die Logistikvereinbarung. Beim Versand gilt: Der Kunde nutzt die Anzeige, um den Wareneingang vorzubereiten und die Rechnung zu prüfen; weicht die Lieferung ab, meldet er das mit RECADV.

Werkstoffangaben und der neue EU-Rahmen

Werkstoffangaben sind eine Kundenanforderung, nicht von sich aus eine gesetzliche Pflicht des Zulieferers. Die CSR können vorsehen, dass Sie die Werkstoffangaben je Teil in das gemeinsame Materialdatensystem der Fahrzeughersteller melden; die Nutzung dieses Systems ist für die Lieferketten der Teilnehmer kostenlos. Als Bezugslisten dienen die GADSL und die ACEA Regulatory List (Fassung September 2026). Eine Listung ersetzt die eigene Verantwortung für Rechtspflichten nicht; das hält die Betreiberseite selbst fest.

Die gesetzliche Pflicht zur Datenerhebung trifft den Erzeuger. Nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2026/1738 trifft er diese Maßnahmen für jeden in Absatz 1 genannten Fahrzeugtyp, also für Fahrzeugtypen, die ab dem 1. September 2032 nach der Verordnung (EU) 2018/858 typgenehmigt werden: Er erfasst die erforderlichen Daten aus der gesamten Lieferkette, insbesondere Art und Masse aller verwendeten Werkstoffe (Buchst. a), und richtet Verfahren ein, mit denen er die Angaben der Zulieferer auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüft (Buchst. c). Die Verordnung ist am 13. August 2026 in Kraft getreten und gilt ab dem 1. September 2028 (Art. 59 Abs. 1 und 2); einzelne Vorschriften gelten früher. Adressat des Art. 4 Abs. 2 sind die Erzeuger; für Ihren Beitrag ist die vertragliche Vereinbarung maßgeblich. Was Ihr Kunde erheben muss, muss er von Ihnen erhalten.

Die Stoffbeschränkungen laufen weiter. Für Fahrzeugtypen, die ab dem 1. September 2032 typgenehmigt werden, und für neue Teile solcher Fahrzeuge verbietet Art. 5 Abs. 4 Blei, Quecksilber, Kadmium und sechswertiges Chrom; Ausnahmen nach den Bedingungen und Höchstwerten des Anhangs IV lässt Abs. 5 zu, nicht für Batterien nach der Verordnung (EU) 2023/1542. Bis zum 31. August 2032 gilt daneben Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/53/EG weiter, obwohl diese ab dem 1. September 2028 aufgehoben ist (Art. 57 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung).

Ihre eigene gesetzliche Pflicht beginnt bei der Kennzeichnung: Art. 12 Abs. 1 der Verordnung adressiert die Erzeuger und ihre Zulieferer gemeinsam. Für die Kennzeichnung und Identifizierung von Teilen, Bauteilen und Werkstoffen gilt die Nomenklatur der Normen in Anhang VII, für Kunststoffteile über 100 Gramm ISO 1043-1, ISO 1043-2 und ISO 11469, für Elastomere über 200 Gramm ISO 1629, Reifen ausgenommen. Diese Normen binden hier über den Verweis der Verordnung. Legen Sie diese Kennzeichen in den Artikelstamm. Ab dem 1. September 2032 verfügt jedes in Verkehr gebrachte Fahrzeug über einen digitalen Kreislaufpass, der unter anderem die Erklärung des Rezyklatanteils von Kunststoff enthält (Art. 13 Abs. 1 und 2 Buchst. c); richtig, vollständig und aktuell halten muss ihn der Erzeuger, der das Fahrzeug in Verkehr bringt (Art. 13 Abs. 4). Der Rahmen gilt in der Europäischen Union, also in Deutschland und Österreich, nicht in der Schweiz; ein Schweizer Zulieferer liefert nur, was ihm der Vertrag auferlegt.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Die Kosten verteilen sich auf mehrere Felder, und mehrere davon fallen je Kunde an:

  • Lizenz oder Modul für Fertigung, Lager und Qualität (laufend)
  • Einrichtung der Abrufverarbeitung samt Zuordnung der Kundennachrichten (einmalig, Pflege laufend)
  • EDI-Ausbaustufe mit Konverter, Zertifikaten, Kennung und Überwachung (einmalig und laufend)
  • Etikettendruck samt Pflege der Kundenlayouts (einmalig, Pflege laufend)
  • Pflege von Werkstoff- und Kennzeichnungsdaten im Artikelstamm (laufend)
  • Erstmuster- und Prüfdokumentation samt Aufbewahrung (einmalig, Pflege laufend)
  • Schulung und Begleitung der Audits nach IATF 16949 und MMOG/LE (laufend)

Wie Sie zwischen Portalen, EDI und Webshop je Kunde wählen, steht im Beitrag B2B-Bestellweg wählen. Tragen Sie je Angebot dieselben Felder ein; ein leeres Feld ist eine offene Frage, nicht eine Null. Fragen Sie zusätzlich, wer eine neue Nachrichtenversion oder ein geändertes Etikettprofil bezahlt; solche Änderungen gibt der Kunde vor.

Warnsignale in Angebot und Vertrag

  • Der Etikettendruck läuft in einer Fremdanwendung ohne Rückgriff auf die Lieferdaten.
  • Der Änderungsstand steht nur als Freitextfeld am Artikel und nicht an Zeichnung und Stückliste.
  • Die Rückverfolgbarkeit endet am Fertigungsauftrag und reicht nicht bis zum Vorlieferanten.
  • Kein Exportweg für Nachweise und Prüfdaten, wenn der Kunde sie Jahre später anfordert.

Welche Kriterien für welchen Betrieb

Die Tabelle ordnet Fälle aus der Zulieferpraxis. Sie ersetzt keine Prüfung, zeigt aber, wo Sie zuerst ansetzen.

Betriebsfall Was am schwersten wiegt
Zulieferer mit Anbindung im Kurztakt Abrufverarbeitung und Versandanzeige: jede Änderung wirkt sofort in Fertigung und Versand
Zulieferer in zweiter Stufe Losverfolgbarkeit und Änderungsstand: der Auftrag kommt über den Tier-1-Kunden
Lohnfertiger ohne eigene Entwicklung Erstmuster- und Prüfdokumentation: die Vorgaben kommen vom Kunden
Zulieferer mit eigenen Werkstoffen Materialdeklaration und Kennzeichnung: Werkstoffangaben je Teil
Zulieferer mit Konsignationslager Bestandsmeldung und Behälterverwaltung: der Bestand liegt im fremden Werk
Zulieferer in der Schweiz Vertragliche Nachweise vollständig: die Verordnung (EU) 2026/1738 gilt in der Schweiz nicht unmittelbar

So vergleichen Sie in fünf Schritten

  1. Ziehen Sie die Anforderungsliste aus dem Vertrag: CSR, Logistikvereinbarung und Anhänge zu Nachrichten und Etiketten.
  2. Halten Sie je Kunde die geltenden Nachrichten und Formate mit Version fest: Abruf, Versandanzeige, Rückmeldung, Etikett, Bestandsmeldung.
  3. Vereinbaren Sie Prüfszenarien im Testsystem: ein Abruf mit Prognose, eine Abrufänderung, eine Lieferung mit Anzeige, ein Los rückwärts bis zum Vorlieferanten, ein Erstmusterprüfbericht, ein Werkstoffwechsel.
  4. Klären Sie die Nachweise: Wer erzeugt sie, wer gibt sie frei, wie lange bleiben sie lesbar, wie kommen sie zum Kunden. Für Versionen und Freigaben hilft Stücklisten ändern und freigeben, für Lose und Seriennummern Chargenverwaltung einrichten und Seriennummern verwalten.
  5. Vergleichen Sie die Angebote feldweise und lassen Sie sich die Offenheit der Schnittstellen schriftlich bestätigen, wie im Beitrag ERP-Schnittstellen prüfen beschrieben.

Häufige Fragen

Muss ich nach IATF 16949 zertifiziert sein, um an einen Automobilhersteller zu liefern?

Nicht von Gesetzes wegen. Die Zertifizierung nach IATF 16949:2016 wird über die kundenspezifischen Anforderungen und den Liefervertrag verlangt; die IATF führt auf ihrer Website ein Verzeichnis zur Prüfung der Zertifikatsgültigkeit. Ob Ihr Kunde die Zertifizierung oder die Mindestanforderungen für Unterlieferanten verlangt, steht in seinen CSR.

Reicht ein EDI-Konverter, oder brauche ich Funktionen im ERP?

Prüfen Sie, welche Komponente feste Lieferanweisungen und Prognosen verarbeitet und Abrufänderungen historisiert; fragen Sie nach der Abrufverarbeitung im ERP, nicht nur nach der Übertragung. Odette beschreibt den Abruf als Nachricht, die feste Lieferanweisungen für die nahe Zukunft mit einer Prognose über typischerweise sechs bis zwölf Monate verbinden kann; Ihr System muss beide Teile getrennt mit ihrer jeweiligen Gültigkeit führen und daraus Fertigungsaufträge und Bestellungen ableiten.

Was ändert sich am 1. September 2028 für meine Werkstoffangaben?

An diesem Tag beginnt die Anwendung der Verordnung (EU) 2026/1738, und die Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge ist ab dann aufgehoben (Art. 59 Abs. 2, Art. 57 Abs. 1). Die Pflicht zur Erhebung der Werkstoffdaten aus der Lieferkette nach Art. 4 Abs. 2 trifft jedoch den Erzeuger und gilt für Fahrzeugtypen, die ab dem 1. September 2032 typgenehmigt werden. Ab dem 1. September 2028 verlangt Art. 12 Abs. 1 außerdem, dass die Erzeuger und ihre Zulieferer die Nomenklatur der Kennzeichnungsnormen nach Anhang VII verwenden. Für Sie folgt die Lieferpflicht aus dem Vertrag; die Angaben müssen dann vollständig und aktuell sein.

Gilt der EU-Rahmen auch für einen Schweizer Zulieferer?

Die Verordnung (EU) 2026/1738 gilt in der Europäischen Union, nicht in der Schweiz. Ein Schweizer Zulieferer liefert die Daten, weil sein Kunde es vertraglich verlangt, etwa über die kundenspezifischen Anforderungen und das vorgegebene Materialdatensystem. Welche Pflichten das Schweizer Recht daneben kennt, ist gesondert zu prüfen.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2026/1738 vom 8. Juli 2026 über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen (ABl. L, 2026/1738, 24.7.2026), Art. 4, 5, 12, 13, 57 und 59Europäische Union, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (Amtsblatt-Fassung) · abgerufen am
  2. Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge, Amtsblatt-Fassung (ABl. L 269 vom 21.10.2000, S. 34), Art. 4 Abs. 2 Buchst. a und Anhang IIEuropäische Union, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (Amtsblatt-Fassung) · abgerufen am
  3. Odette: Ordering – Purchasing & Scheduling, EDI Implementation Guidelines DELFOR (JM01, Basis EDIFACT D.04A) und DELJIT (JM02, Basis EDIFACT D.18A), Version 2025, veröffentlicht Februar 2026Odette International Ltd · abgerufen am
  4. Odette: Delivery – Despatch Advice (DESADV, Basis EDIFACT D.20B) und Receiving Advice (RECADV, Basis EDIFACT D.07A), Leitfäden JM03 und JM05, Version 2025, veröffentlicht Februar 2026Odette International Ltd · abgerufen am
  5. Odette: Labelling – Global Transport Label, Odette-Profil LL08 (VDA 4994), Fassung 2.3 vom Mai 2025Odette International Ltd · abgerufen am
  6. Odette: Secure Communication – Odette File Transfer Protocol, OFTP2 seit 2010, Zertifikate und eindeutige Kennung, Verweis auf den Leitfaden und die Spezifikation RFC 5024Odette International Ltd · abgerufen am
  7. Odette: Inventory Management – Vendor Managed Inventory (LA03, Version 1.0, Juni 2004) und Inventory Report Message INVRPT (JM08, Basis EDIFACT D.13A, Version 2025, veröffentlicht Februar 2026)Odette International Ltd · abgerufen am
  8. Odette/AIAG: MMOG/LE, Bewertungswerkzeug für das Lieferkettenmanagement der AutomobilindustrieOdette International Ltd · abgerufen am
  9. IATF 16949:2016 – About (Erste Ausgabe, veröffentlicht Oktober 2016, Anwendung ab 1. Januar 2017; hebt ISO/TS 16949:2009 auf und ersetzt sie)International Automotive Task Force, IATF Global Oversight · abgerufen am
  10. IATF 16949:2016 – Sanktionierte Interpretationen, Fassung November 2025 (deutsche Übersetzung)International Automotive Task Force, IATF Global Oversight · abgerufen am
  11. IATF 16949:2016 – Verzeichnis der Customer Specific Requirements (kundenspezifische Anforderungen)International Automotive Task Force, IATF Global Oversight · abgerufen am
  12. Customer Specific Requirements for IATF 16949:2016, gültig ab 15. Juni 2026, Abschnitt 8.5.2 Identification and traceability (Losverfolgung über die Wertschöpfungskette einschließlich fremdvergebener Komponenten)veröffentlicht über IATF Global Oversight · abgerufen am
  13. Customer-Specific Requirements for IATF 16949:2016, Version 5.0, April 2026, § 8.5.6.1 Control of changes (Anzeige geplanter Änderungen an Produkt, Prozess oder Standort über ein Antragsformular)veröffentlicht über IATF Global Oversight · abgerufen am
  14. Materialdatensystem der Fahrzeughersteller – öffentliche Informationsseite: gemeinsames System der Fahrzeughersteller, kostenlose Nutzung für die Lieferketten der TeilnehmerEntServ Deutschland GmbH (Betreiber der öffentlichen Informationsseiten) · abgerufen am
  15. Materialdatensystem der Fahrzeughersteller – öffentliche Seite zur ACEA Regulatory List (Fassung September 2026), Verhältnis zur GADSL und Hinweis, dass eine Listung die eigene Rechtspflicht nicht ersetztEntServ Deutschland GmbH (Betreiber der öffentlichen Informationsseiten) · abgerufen am
  16. VDA QMC Webshop, VDA Bände: Band 2 Sicherung der Qualität von Lieferungen, Produktionsprozess- und Produktfreigabe (PPF), 7., überarbeitete Ausgabe September 2026; Band 1 Dokumentierte Information und Aufbewahrung, 5., redaktionell überarbeitete Ausgabe August 2026Verband der Automobilindustrie e.V., VDA QMC · abgerufen am

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