Branchen im Überblick / Geräte- und Maschinenvermietung

Geräte- und Maschinenvermietung

Ein Vermietbetrieb braucht je Mietgerät einen Stammsatz, der Anlagegut und Mietobjekt verbindet, Preislisten mit Tag-, Wochen- und Monatssatz, eine Prüffrist mit Nachweis und ein Rücknahmeprotokoll mit Kaution und Schaden. Die Prüffristen setzt der Arbeitgeber, der das Gerät verwendet: in Deutschland nach § 3 Abs. 6 BetrSichV, soweit die Verordnung nichts vorgibt — für die in Anhang 3 genannten Arbeitsmittel, etwa Krane, dürfen die dort genannten Prüffristen nicht überschritten werden —, in Österreich für die Geräte nach § 8 Abs. 1 AM-VO mindestens einmal im Kalenderjahr und höchstens im Abstand von 15 Monaten, in der Schweiz für Arbeitsmittel unter schädigenden Einflüssen nach dem im Voraus festgelegten Plan nach Art. 32b Abs. 2 VUV.

Gerätevermietung: ERP für Mietpark, Preislisten und Rückgabe

Speziell für Geräte- und Maschinenvermietung

Anbieter

  • Odoo

    Laut Anbieter: Modulares Business-ERP (Community und Enterprise) mit Apps für Verkauf, Einkauf, Lager, Fertigung und Buchhaltung

  • VARIO Software

    Laut Anbieter: Cloud-ERP (VARIO Cloud) mit Warenwirtschaft, Kasse, Shop-Anbindung und Produktion; VARIO 8 als On-Premise-Vorgänger