Branchen im Überblick / Geräte- und Maschinenvermietung
Geräte- und Maschinenvermietung
Ein Vermietbetrieb braucht je Mietgerät einen Stammsatz, der Anlagegut und Mietobjekt verbindet, Preislisten mit Tag-, Wochen- und Monatssatz, eine Prüffrist mit Nachweis und ein Rücknahmeprotokoll mit Kaution und Schaden. Die Prüffristen setzt der Arbeitgeber, der das Gerät verwendet: in Deutschland nach § 3 Abs. 6 BetrSichV, soweit die Verordnung nichts vorgibt — für die in Anhang 3 genannten Arbeitsmittel, etwa Krane, dürfen die dort genannten Prüffristen nicht überschritten werden —, in Österreich für die Geräte nach § 8 Abs. 1 AM-VO mindestens einmal im Kalenderjahr und höchstens im Abstand von 15 Monaten, in der Schweiz für Arbeitsmittel unter schädigenden Einflüssen nach dem im Voraus festgelegten Plan nach Art. 32b Abs. 2 VUV.
Gerätevermietung: ERP für Mietpark, Preislisten und Rückgabe
Speziell für Geräte- und Maschinenvermietung
Gerätevermietung: ERP für Mietpark, Preislisten und Rückgabe
Welche Anforderungen ein Mietpark an das ERP stellt: Gerät als Anlagegut und Mietobjekt, Preislisten je Tag, Woche und Monat, Prüffristen und Rückgabe.
DE · AT · CHVergleichskriterien
Anbieter
- Odoo
Laut Anbieter: Modulares Business-ERP (Community und Enterprise) mit Apps für Verkauf, Einkauf, Lager, Fertigung und Buchhaltung
- VARIO Software
Laut Anbieter: Cloud-ERP (VARIO Cloud) mit Warenwirtschaft, Kasse, Shop-Anbindung und Produktion; VARIO 8 als On-Premise-Vorgänger