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Verein und Non-Profit

In Deutschland müssen steuerbegünstigte Körperschaften ihre tatsächliche Geschäftsführung durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben nachweisen (§ 63 Abs. 3 AO), und die Körperschaftsteuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG ist für die einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen ausgeschlossen, soweit dieser Betrieb kein Zweckbetrieb ist (§ 64 Abs. 1 AO); bei Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ohne Zweckbetrieb von insgesamt höchstens 50.000 Euro im Jahr unterliegen diese Besteuerungsgrundlagen nicht der Körperschaft- und der Gewerbesteuer (§ 64 Abs. 3 AO); deshalb weisen sie ideellen Bereich, Zweckbetrieb, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Vermögensverwaltung getrennt aus (§ 14 AO). Reichen Mitglieder, Beiträge und eine Kassenführung ohne Warenwirtschaft, genügt ein Vereinsprogramm. Nach unserer redaktionellen Auswahlregel brauchen Sie ERP-Funktionen, sobald Warenwirtschaft, Lohn, Fördermittel oder ein prüfungspflichtiger Jahresabschluss dazukommen; die genannten Normen schreiben keine Softwareklasse vor.

ERP für Vereine und Non-Profits: Wann reicht Vereinssoftware?

Speziell für Verein und Non-Profit

Anbieter

  • mesonic WinLine

    Laut Anbieter: Business-Software WinLine für ERP, CRM, PPS und DMS (Kauf, Miete oder Cloud) mit Warenwirtschaft, Rechnungswesen und Personalwesen

  • Microsoft Dynamics 365 Business Central

    Laut Anbieter: Cloud-ERP für kleine und mittlere Unternehmen, vertrieben über Microsoft-Partner

  • Odoo

    Laut Anbieter: Modulares Business-ERP (Community und Enterprise) mit Apps für Verkauf, Einkauf, Lager, Fertigung und Buchhaltung

  • Scopevisio

    Laut Anbieter: Cloud-ERP mit Finanzen, Vertrieb, Beschaffung, Personal, Projekten und DMS auf einer Plattform