Branchen im Überblick / Logistikdienstleister (Kontraktlogistik)
Logistikdienstleister (Kontraktlogistik)
Ein Lager- oder Logistikdienstleister rechnet gegen einen Leistungskatalog ab: Jede Leistung trägt eine Bezugsgröße, an der sie gemessen wird, und einen vereinbarten Satz. Für die Periode verbindet das ERP das Mengengerüst mit dem Tarif. Deutschland: Der Vertragsrahmen steht im HGB (Lager § 467, Spedition § 453, Fracht § 407); die Vergütung ist im Vertrag zu regeln.
Logistikdienstleister: Lagerabrechnung und Leistungskatalog im ERP
Speziell für Logistikdienstleister (Kontraktlogistik)
Logistikdienstleister: Lagerabrechnung und Leistungskatalog im ERP
Lagerplatz, Handling und Transport pro Kunde abrechnen: Leistungskatalog mit Bezugsgrößen und Messpunkten plus Beispielrechnung für die Monatsrechnung.
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