Branchen im Überblick / Holzhandel und Sägewerk

Holzhandel und Sägewerk

Ein Holzhandel oder Sägewerk braucht im ERP drei Datenketten: Mengeneinheiten mit Umrechnung, Ausbeute je Verarbeitungsschritt und den Nachweis je Lieferung. Für Holz gelten die Pflichten der Verordnung (EU) 2023/1115 in Deutschland und Österreich ab 30. Dezember 2026; die Fristverlängerung auf den 30. Juni 2027 für Marktteilnehmer, die am 31. Dezember 2024 als Kleinst- oder Kleinunternehmen niedergelassen waren, greift nicht für Erzeugnisse nach dem Anhang der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (Art. 38 Abs. 2 und 3). Die Schweiz ist kein Mitgliedstaat. Zertifikate nach FSC oder PEFC binden über den Vertrag, nicht über das Gesetz. Rechtsstand: 17. Oktober 2026.

Holzhandel und Sägewerk: ERP für Maßeinheiten, Ausbeute, Zertifikate

Speziell für Holzhandel und Sägewerk