Branchen im Überblick / Elektrogroßhandel
Elektrogroßhandel
Ein ERP im Elektrogroßhandel muss vier Dinge können: den Kupferpreis je 100 Kilogramm aus der Metallnotierung, die der Vertrag nennt, mit Datum an der Angebotsposition speichern, Kabel in Metern mit Restlängen je Trommel führen, ETIM-Merkmale importieren und Rücknahmedaten je Geräteart bereithalten. In Deutschland sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 ElektroG zwei Gruppen rücknahmepflichtig: Vertreiber mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte ohne weitere Bedingung und Lebensmittelvertreiber mit mindestens 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen; in der Schweiz gelten für Geräte, die ausschließlich für die berufliche oder gewerbliche Nutzung konzipiert sind, nur Entsorgung und Datenerfassung (Art. 2 Abs. 3 VREG).
Elektrogroßhandel: ERP für Kupferzuschlag, Kabelschnitt, ETIM
Finanzen, Steuern & Recht
ElektroG und Batteriegesetz: Registrierung und Mengenmeldung
Registrierung und Mengenmeldung nach ElektroG und Batterierecht: Entscheidungstabelle nach Rolle und Produkt, Fristen und die nötigen ERP-Daten.
DeutschlandRecht
Speziell für Elektrogroßhandel
Kupferzuschlag und Metallnotierung in Preislisten und Angeboten
Kupferzuschlag im ERP: Notierung mit Datum an der Angebotsposition, Bindefrist, Neuberechnung im Auftrag, Rechenbeispiel mit Listen- und Metallanteil.
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Anbieter
- Haufe X360
Laut Anbieter: Cloud-ERP für den Mittelstand mit Finanzbuchhaltung, Warenwirtschaft, CRM, Projektcontrolling und Produktion