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Catering und Großküche

Speiseplan, Rezeptur, Bedarf, Bestellung und Kosten je Portion bilden eine Kette; Allergene sitzen an der Rezeptur. Nicht vorverpackte Speisen brauchen in Deutschland und Österreich eine Allergenangabe (Art. 44 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011), in der Schweiz nach Art. 39 Abs. 1 LGV. In Deutschland gelten für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen seit 1. Januar 2026 ermäßigte 7 Prozent, Getränke ausgenommen.

Catering und Großküche: Menüplanung und Portionskalkulation im ERP

Speziell für Catering und Großküche

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