Branchen im Überblick / Baustoffhandel

Baustoffhandel

Für einen Baustoffhändler, der auf Baustellen liefert und Objektgeschäft macht, kommen fünf Funktionen zusammen: Anlieferung mit Zeitfenster, Objektpreis je Bauvorhaben, Kommissionsware ohne eigenen Absatz, ein Gebindekonto für Paletten und Leihgut sowie Produktdokumente an der Position. In der EU gilt seit 8. Januar 2026 die Verordnung (EU) 2024/3110; ihre Händlerpflichten nach Art. 25 greifen je Produktfamilie frühestens ein Jahr nach dem Durchführungsrechtsakt, der die einschlägige harmonisierte Norm verpflichtend macht, sofern dieser Akt keinen späteren Geltungsbeginn festlegt (Art. 95 Abs. 9). Für die Produkte unter den am 8. Januar 2026 in Kraft stehenden harmonisierten Normen gelten bis dahin die Händlerpflichten der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 weiter (Art. 94, Art. 95 Abs. 8); in der Schweiz regelt Art. 13 BauPV die Pflichten der Händlerin.

Baustoffhandel: ERP für Baustellenlieferung, Objektgeschäft, Leihgut

Speziell für Baustoffhandel