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Autohaus und Fahrzeughandel

Ein Autohaus kann mit einem einzigen ERP arbeiten, wenn es Fahrzeugakte, Werkstattauftrag, Teileabwicklung und Gebrauchtwagenkalkulation abdeckt. Sonst führt ein Händlersystem solche Prozesse und das ERP die Finanz-, Lager- und Auswertungsseite. Die Gebrauchtwagen-Marge richtet sich nach dem Land: In Deutschland gilt § 25a UStG, in Österreich § 24 UStG 1994 neben der Normverbrauchsabgabe; in der Schweiz ist die Margenbesteuerung nach Art. 24a MWSTG auf Sammlerstücke beschränkt, zu denen auch Motorfahrzeuge mit einer ersten Inverkehrsetzung von mehr als 30 Jahren vor dem Ankauf zählen (Art. 48a Abs. 3 Bst. c MWSTV), für jüngere Fahrzeuge kommt der Abzug einer fiktiven Vorsteuer nach Art. 28a MWSTG in Betracht.

Autohaus: DMS oder ERP für Verkauf und Werkstatt?

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