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KI-Kompetenz: Was Artikel 4 der KI-Verordnung von Betrieben verlangt

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Ja, wenn Sie KI-Systeme nutzen: Artikel 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verlangt von Anbietern und Betreibern, Maßnahmen zu ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer beauftragter Personen unterstützen. Seit 27. Juli 2026 müssen Sie kein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren. Die Pflicht gilt seit 2. Februar 2025; Zertifikate sind nicht vorgeschrieben, die Kommission erlaubt interne Aufzeichnungen der Maßnahmen als Dokumentation.

Das Wichtigste

  • Betroffen: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen; Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag KI betreiben oder nutzen.
  • Gilt seit 2. Februar 2025; Neufassung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 seit 27. Juli 2026.
  • Kein bestimmtes Kompetenzniveau zu garantieren; Maßnahme muss auf Rolle, Kontext und Risikoprofil abgestimmt sein.
  • Keine Zertifikatspflicht; die Kommission erlaubt interne Aufzeichnungen der Schulung oder Anleitung als Dokumentation, garantiert aber nicht deren ausreichenden Inhalt.
  • Durchsetzung ab 2. August 2026 durch nationale Marktüberwachungsbehörden; Sanktionen nach nationalem Recht.

Was regelt Artikel 4?

Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) trägt die Überschrift „KI-Kompetenz”. Er verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Dabei sind die technischen Kenntnisse, die Erfahrung, die Aus- und Fortbildung der Personen sowie der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, und die Personen oder Personengruppen, bei denen die Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1).

Die Pflicht gilt seit 2. Februar 2025 (Art. 113 Abs. 3 Buchst. a). Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2026/1744 am 27. Juli 2026 wurde Artikel 4 neu gefasst: Die Pflicht ist nun ausdrücklich eine Pflicht zur Unterstützung der Entwicklung der KI-Kompetenz, und Anbieter und Betreiber sind nicht verpflichtet, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren (Art. 4 Abs. 1 Satz 2).

Für wen gilt die Pflicht?

Die Pflicht trifft Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Handelsmarke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt (Art. 3 Nr. 3); Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, die Nutzung ist persönlich und nicht beruflich (Art. 3 Nr. 4). Setzen Sie ein fremdes KI-System in Ihrem Betrieb ein, sind Sie der Betreiber, der Softwareanbieter der Anbieter. Ein Handels- oder Fertigungsbetrieb kann selbst Anbieter sein, wenn er ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Beide Rollen unterliegen Artikel 4.

Der Personenkreis ist breiter als die eigene Belegschaft. Auch „andere Personen”, die in Ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, sind erfasst. Dazu zählen etwa Auftragnehmer, Dienstleister und Kunden, die die Systeme für Sie nutzen. Die Kommission erklärt in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz, dass die Pflicht alle Personen umfasst, die im weiten Sinne in Ihrem Verantwortungsbereich mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen zu tun haben.

Nicht erfasst sind Personen, die KI-Systeme ausschließlich privat und nicht beruflich nutzen (Art. 3 Nr. 4). Ein Schweizer Betrieb ohne EU-Bezug fällt nicht unter die KI-Verordnung; wo die Grenze verläuft, steht im Artikel zur KI-Regulierung in der Schweiz.

Was die Pflicht konkret verlangt

Artikel 4 schreibt keine bestimmte Maßnahme vor. Die Kommission empfiehlt in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz vier Schritte für ein KI-Kompetenzprogramm:

  1. Allgemeines Verständnis von KI im Betrieb: Was ist KI, wie funktioniert sie, welche KI-Systeme nutzt der Betrieb, welche Chancen und Risiken bringen sie mit sich.
  2. Berücksichtigung der Rolle des Betriebs: Ist der Betrieb Anbieter oder Betreiber der Systeme?
  3. Berücksichtigung der Risiken der bereitgestellten oder eingesetzten KI-Systeme.
  4. Konkrete Maßnahmen zur Entwicklung der KI-Kompetenz auf Basis der vorangehenden Analyse, unter Berücksichtigung der Unterschiede in den technischen Kenntnissen, der Erfahrung, der Aus- und Fortbildung sowie des Einsatzkontexts und der betroffenen Personen.

Die Kommission empfiehlt, die vier Schritte um rechtliche und ethische Aspekte zu ergänzen: das Verständnis der KI-Verordnung und die Grundsätze von Ethik und Governance; Artikel 4 selbst legt keinen solchen Lehrplan fest. Der Ansatz ist risikobasiert: Die Maßnahmen müssen an die Rolle des Betriebs und die Risiken der Systeme angepasst sein. Für Hochrisiko-Systeme können zusätzliche Maßnahmen angemessen sein. Schulung ist nicht die einzige Option; die Kommission weist darauf hin, dass das bloße Verweisen auf die Betriebsanleitung häufig unwirksam ist. Die Kommission verlangt keine Einheitslösung und schreibt keine bestimmte Schulung vor.

Schulungsplan nach Rolle: Vorlage

Die folgende Tabelle ist eine Vorlage für einen rollenbezogenen Schulungsplan. Sie ordnet den Inhalt der Maßnahme den Rollen zu und nennt die Dokumentationsfelder und mögliche Nachweise. Der Inhalt folgt den vier Schritten der Kommission; die Dokumentationsfelder und die Nachweise sind eine redaktionelle Empfehlung.

Rolle Inhalt der Maßnahme Dokumentationsfelder Nachweis
Geschäftsführung / Leitung Rolle des Betriebs (Anbieter/Betreiber), Risiken der eingesetzten KI-Systeme, Governance und rechtliche Pflichten (KI-Verordnung, DSGVO) Datum, Thema, Dauer, Referent, Teilnehmer, Material Anwesenheitsliste, Protokoll, Unterlagen
IT-Verantwortliche / Systemadministratoren Technisches Funktionieren der KI-Systeme, Konfiguration, Sicherheit, Monitoring, Incident-Handling Datum, Thema, Dauer, Referent, Teilnehmer, Material, Systembezug Anwesenheitsliste, Schulungsunterlagen, Protokoll
Key User / Fachbereichsleiter Nutzung der KI-Funktionen im ERP, typische Risiken (z. B. Halluzinationen), Datenhandling, Eskalation Datum, Thema, Dauer, Referent, Teilnehmer, Material, Funktion im ERP Anwesenheitsliste, Schulungsunterlagen, Testergebnis (optional)
Alle Mitarbeitenden mit KI-Kontakt Was ist KI, wie funktioniert sie, welche KI-Systeme nutzt der Betrieb, Chancen und Risiken, Grundregeln Datum, Thema, Dauer, Referent, Teilnehmer, Material Anwesenheitsliste, Unterlagen

Die Dokumentationsfelder sind der Mindestsatz, der eine Maßnahme nachvollziehbar macht: Datum, Thema, Dauer, Referent, Teilnehmer, Material. Mögliche Nachweise sind interne Aufzeichnungen der Schulung und anderer Anleitungsmaßnahmen. Die Kommission verlangt keine Zertifikate und erlaubt interne Aufzeichnungen; sie garantiert nicht, dass der Inhalt einer bestimmten Aufzeichnung ausreicht. Ein Test oder Quiz ist optional und nicht vorgeschrieben.

Seit wann gilt die Pflicht?

Stichtag Was gilt
2. Februar 2025 Artikel 4 in der ursprünglichen Fassung gilt (Kapitel I, Art. 113 Abs. 3 Buchst. a).
27. Juli 2026 Die Verordnung (EU) 2026/1744 tritt in Kraft und fasst Artikel 4 neu: Pflicht zur Unterstützung der Entwicklung der KI-Kompetenz, keine Garantie eines bestimmten Niveaus.
2. August 2026 Allgemeine Anwendbarkeit der KI-Verordnung; die nationalen Marktüberwachungsbehörden beginnen mit der Aufsicht und Durchsetzung von Artikel 4.

Was bei einem Verstoß droht

Die KI-Verordnung sieht für einen Verstoß gegen Artikel 4 keine eigene Geldbuße vor. Artikel 99 Abs. 4 listet die Bestimmungen auf, für die Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent gelten; Artikel 4 steht nicht darunter. Die Mitgliedstaaten legen die Sanktionsvorschriften und andere Durchsetzungsmaßnahmen fest, die auch Verwarnungen und nichtmonetäre Maßnahmen umfassen können (Art. 99 Abs. 1). Die nationalen Marktüberwachungsbehörden können für Verstöße gegen Artikel 4 Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen auf Grundlage des nationalen Rechts verhängen, das die Mitgliedstaaten bis zum 2. August 2025 zu erlassen hatten. Die Kommission weist auf einen verhältnismäßigen Ansatz hin und darauf, dass eine Sanktion wahrscheinlicher ist, wenn es Hinweise auf einen Vorfall gibt, der durch mangelnde Schulung und Anleitung des Personals verursacht wurde. Die KI-Verordnung begründet keine Straftatbestände und keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Checkliste für Ihren Betrieb

  • Listen Sie alle KI-Funktionen im ERP mit Verwendungszweck, Nutzern und verarbeiteten Daten auf.
  • Ordnen Sie jede Funktion einer Rolle (Anbieter/Betreiber) zu und bewerten Sie die Risiken.
  • Erstellen Sie einen rollenbezogenen Schulungsplan nach der Vorlage oben.
  • Dokumentieren Sie jede Maßnahme: Datum, Thema, Dauer, Referent, Teilnehmer, Material.
  • Bewahren Sie die internen Aufzeichnungen als Dokumentation auf; Zertifikate sind nicht erforderlich.
  • Aktualisieren Sie den Plan, wenn neue KI-Funktionen eingeführt werden oder sich das Risikoprofil ändert.

Häufige Fragen

Muss ich meine Mitarbeitenden zu KI schulen?

Ja, wenn Sie KI-Systeme betreiben oder nutzen. Artikel 4 verlangt Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz des Personals und anderer beauftragter Personen unterstützen. Eine Schulung ist die naheliegende Maßnahme, aber nicht die einzige; entscheidend ist, dass die Maßnahme auf Rolle, Kontext und Risikoprofil der Systeme abgestimmt ist.

Reicht die Betriebsanleitung des Herstellers?

Nein, wenn die Maßnahme auf Ihre Systeme und Personen zugeschnitten sein muss. Die Kommission weist in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz darauf hin, dass das bloße Verweisen auf die Betriebsanleitung häufig unwirksam ist. Ergänzen Sie die Anleitung um die konkreten Risiken und Rollen im Betrieb.

Brauche ich Zertifikate für die Schulung?

Nein. Die Kommission verlangt keine Zertifikate. Sie erlaubt interne Aufzeichnungen der Schulung und anderer Anleitungsmaßnahmen als Dokumentation; sie garantiert nicht, dass der Inhalt einer bestimmten Aufzeichnung ausreicht. Ein Test oder Quiz ist optional.

Gilt die Pflicht auch für externe Dienstleister?

Ja, soweit sie in Ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Artikel 4 erfasst neben dem Personal auch andere Personen, die in Ihrem Auftrag KI-Systeme betreiben oder nutzen, etwa Auftragnehmer oder Dienstleister.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Amtsblattfassung ABl. L, 2024/1689 vom 12.7.2024, deutsch (Art. 3, 4, 99, 113)Europäische Union, Amt für Veröffentlichungen (Cellar); ELI data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj · abgerufen am
  2. Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), ABl. L, 2026/1744 vom 24.7.2026, deutsch (Art. 1 Nr. 5, Art. 4 Inkrafttreten)Europäische Union, Amt für Veröffentlichungen (Cellar) · abgerufen am
  3. AI literacy – Questions and Answers (Fragen und Antworten der Kommission zur KI-Kompetenz nach Artikel 4)Europäische Kommission, AI Office, Digital Strategy · abgerufen am