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Reifen- und Teilehandel: Fahrzeugdaten, Kataloge und Altteile im ERP

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Versionunabhängig; Kriterien und Prüfschritte ohne Bezug zu einzelnen ERP-Produkten, Geräten oder Anbietern

Kurz gesagt

Ein Reifen- und Kfz-Teilehändler braucht im ERP vier Kernfunktionen: Fahrzeugdaten zur Passformprüfung, die Reifenkennzeichnungsfelder nach Verordnung (EU) 2020/740, die Altöl-Abwicklung nach AltölV (in Deutschland) und die Saisonalbestandsführung. Die Abwicklung eines Altteilpfands kommt hinzu, wenn beim Verkauf eines Austauschteils ein Pfand vereinbart wird; in Deutschland setzt eine solche Zahlungspflicht einen Vertrag zwischen den Beteiligten voraus (§ 311 Abs. 1 BGB). Die Reifenkennzeichnung gilt in der EU seit 1. Mai 2021, die Altöl-Pflichten gelten in Deutschland.

Das Wichtigste

  • Die Verordnung (EU) 2020/740 gilt für C1-, C2- und C3-Reifen, die in den Verkehr gebracht werden, soweit sie nicht unter die Ausnahmen des Art. 2 Abs. 2 fallen (u. a. bestimmte Not-, Gelände-, Renn- und Spikereifen sowie gebrauchte Reifen, es sei denn, sie werden aus einem Drittland eingeführt); anwendbar ab 1. Mai 2021.
  • Die Reifenkennzeichnung umfasst Kraftstoffeffizienz (A–E), Nassgriff (A–E) und Rollgeräusch (dB(A) und Klasse A–C).
  • In Deutschland muss, wer gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Endverbraucher abgibt, eine Altölannahmestelle einrichten oder nachweisen (§ 8 Abs. 1 AltölV).
  • Die Altöl-Annahmestelle muss gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur abgegebenen Menge kostenlos annehmen (§ 8 Abs. 2 AltölV).
  • Der Verstoß gegen die Annahmestelle-Pflicht kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 AltölV, § 69 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 3 KrWG).
  • Ein Altteilpfand wird fällig, wenn es für das Austauschteil vereinbart ist: In Deutschland ist zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt (§ 311 Abs. 1 BGB). Die AltölV regelt die Gebindekennzeichnung (§ 7) und die Altölannahmestelle (§ 8), kein Altteilpfand.

Ein Reifen- und Kfz-Teilehändler verkauft Reifen, Felgen, Öl, Filter und Ersatzteile. Das ERP muss vier Dinge leisten: die Passform von Reifen und Teilen zum Fahrzeug prüfen, die Reifenkennzeichnung nach Verordnung (EU) 2020/740 abbilden, die Altöl-Abwicklung nach AltölV (in Deutschland) steuern und den saisonalen Bestand an Sommer- und Winterreifen führen. Hinzu kommt die Abwicklung eines Altteilpfands, wenn beim Verkauf eines Austauschteils ein Pfand vereinbart wird. Die Auswahl richtet sich nach dem Sortiment, den Vertriebskanälen und der Rechtslage im jeweiligen Land.

Diese Kriterien zählen

Die Tabelle nennt die vier Kernfunktionen mit Grund, Prüfung und Frage an den Anbieter und dazu die Abwicklung eines vereinbarten Altteilpfands.

Kriterium Warum es zählt So prüfen Sie es Frage an den Anbieter
Fahrzeugdaten zur Passform Der Kunde kauft den Reifen für sein Fahrzeug, nicht die Größe Ein Fahrzeug abfragen, ob das ERP die passenden Reifen liefert Welche Fahrzeugdaten werden erfasst, wie wird die Passform geprüft?
Reifenkennzeichnungsfelder Verordnung (EU) 2020/740 verlangt bestimmte Angaben auf dem Reifenlabel Ein Reifen abfragen, ob alle Kennzeichnungsfelder vorhanden sind Welche Felder werden erfasst, wie werden sie im Shop angezeigt?
Altöl-Abwicklung (DE) AltölV verlangt von gewerbsmäßigen Abgebern von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Endverbraucher eine Annahmestelle für die gebrauchten Öle (§ 8 Abs. 1 AltölV) Ein Ölverkauf abwickeln, ob Annahmestelle und Gebindekennzeichnung abgebildet sind Wie wird die Annahmestelle abgebildet, wie wird die Abwicklung dokumentiert?
Altteilepfand-Abwicklung (nur bei Vereinbarung) Wird für das Austauschteil ein Pfand vereinbart, erstattet der Händler es bei Rückgabe des Altteils; in Deutschland setzt eine solche Zahlungspflicht einen Vertrag zwischen den Beteiligten voraus, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt (§ 311 Abs. 1 BGB) Ein Austauschteil mit vereinbartem Pfand abwickeln: Pfandbelastung, Rückgabe, Erstattung Wie werden vereinbartes Pfand, Rückgabe und Erstattung abgebildet?
Saisonalbestand Sommer- und Winterreifen haben unterschiedliche Nachfrage Den saisonalen Bestand prüfen, die Umlagerung simulieren Wie wird der saisonale Bestand geführt, wie wird die Umlagerung gesteuert?

Fahrzeugdaten zur Passform

Der Kunde kauft den Reifen für sein Fahrzeug, nicht die Größe. Das ERP erfasst die Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Baujahr, Reifengröße, Lastindex, Geschwindigkeitsindex, Felgendurchmesser, Lochkreis, Mittellage, Einpresstiefe) und prüft die Passform. Die Datenquelle kann ein Fahrzeugkatalog, eine Datenbank oder eine manuelle Erfassung sein. Prüfen Sie, ob das ERP die Passform automatisch prüft oder der Mitarbeiter sie manuell abgleicht.

Reifenkennzeichnungsfelder

Die Verordnung (EU) 2020/740 verlangt diese Angaben auf dem Reifenlabel (Art. 6 für die Pflichten der Händler, Anhang II für Inhalt und Format). Die Kennzeichnung ist in der EU seit 1. Mai 2021 Pflicht. Ob das ERP die Felder erfasst und im Shop anzeigt, ist ein Auswahlkriterium: Für Reifen, die im Internet verkauft oder angeboten werden, müssen Label und Produktdatenblatt nach Art. 6 Abs. 7 nahe der Preisangabe beziehungsweise zugänglich sein; prüfen Sie, ob das ERP das leistet.

Feld Bedeutung
Lieferantenname/-marke Handelsname oder Warenzeichen des Lieferanten
Reifentypkennung Typkennung des Reifens
Kraftstoffeffizienz Klasse A–E, basierend auf dem Rollwiderstand
Nassgriff Klasse A–E, basierend auf dem Nassgriffindex
Rollgeräusch Wert in dB(A) und Klasse A–C
Schneegriff Piktogramm, wenn der Reifen die Mindestanforderungen für Schneegriff erfüllt
Eisgriff Piktogramm, wenn der Reifen die Mindestanforderungen für Eisgriff erfüllt
Reifengröße Größenbezeichnung, Lastindex, Geschwindigkeitskategorie, Reifenklasse (C1/C2/C3) und QR-Code

Altöl-Abwicklung (DE)

Die AltölV ist ein deutsches Gesetz. Wer gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Endverbraucher abgibt, muss vor der Abgabe eine Altölannahmestelle einrichten oder nachweisen (§ 8 Abs. 1 AltölV); sie nimmt gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur abgegebenen Menge kostenlos an (§ 8 Abs. 2). Das ERP bildet die Annahmestelle ab, steuert die Gebindekennzeichnung (§ 7) und dokumentiert die Abwicklung. Der Verstoß gegen die Annahmestelle-Pflicht kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 AltölV, § 69 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 3 KrWG).

Saisonalbestand

Sommer- und Winterreifen haben unterschiedliche Nachfrage. Das ERP führt den saisonalen Bestand je Saison (Sommer, Winter, Ganzjahres), steuert die Umlagerung zwischen den Saisons, plant den Nachschub je Saison und ordnet den Lagerplatz je Saison zu.

Altteilepfand-Abwicklung

Ob beim Verkauf eines Austauschteils (z. B. Anlasser, Lichtmaschine) ein Altteilpfand anfällt und in welcher Höhe, ergibt sich aus der Vereinbarung mit dem Kunden. Die AltölV regelt die Kennzeichnung der Gebinde (§ 7) und die Altölannahmestelle (§ 8), kein Altteilpfand. In Deutschland setzt die Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft einen Vertrag zwischen den Beteiligten voraus, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt (§ 311 Abs. 1 BGB). Wird ein Pfand vereinbart, muss das ERP die Pfandbelastung beim Verkauf, die Rückgabe des Altteils und die Erstattung des Pfands abbilden. Prüfen Sie, ob das ERP den Pfandbetrag als separate Position erfasst, die Rückgabe dokumentiert und die Erstattung auslöst.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Die Kosten für die ERP-Funktionen setzen sich aus mehreren Teilen zusammen: die Lizenz für das ERP-Modul, die Einrichtung der Fahrzeugdaten und der Reifenkennzeichnung, die Anbindung an die Altöl-Abwicklung (in Deutschland), die Abwicklung eines vereinbarten Altteilpfands, die Saisonalbestandsführung und der laufende Betrieb.

Ob die Fahrzeugdaten, die Reifenkennzeichnung, die Altöl-Abwicklung, die Abwicklung eines vereinbarten Altteilpfands und die Saisonalbestandsführung als einmalige Einrichtungskosten oder als laufende Kosten (Katalogpflege, Aktualisierungen) anfallen, ist im Angebot zu prüfen. Die Kosten hängen vom Sortiment, den Vertriebskanälen und der Rechtslage im jeweiligen Land ab. Ein Reifenhandel mit Werkstatt hat andere Kosten als ein reiner Online-Handel, weil die Werkstatt die Passformprüfung und die Altöl-Abwicklung direkt nutzt.

Tragen Sie je Angebot diese Felder ein; ein leeres Feld ist eine offene Frage, keine Null: Lizenz für das ERP-Modul, Einrichtung der Fahrzeugdaten, Einrichtung der Reifenkennzeichnung, Anbindung an die Altöl-Abwicklung, Abwicklung eines vereinbarten Altteilpfands, Saisonalbestandsführung, laufender Betrieb, Schulung und Support. Notieren Sie zu jedem Feld, ob es einmalig oder laufend anfällt. Vergleichen Sie die Angebote nur, wenn alle Felder ausgefüllt sind; ein fehlendes Feld ist eine offene Frage, keine Null.

Warnsignale in Angebot und Vertrag

  • Das ERP kann die Reifenkennzeichnung nicht abbilden.
  • Das ERP kann die Passform von Reifen und Teilen zum Fahrzeug nicht prüfen.
  • Das ERP kann die Altöl-Abwicklung (in Deutschland) nicht steuern.
  • Das ERP kann den saisonalen Bestand nicht führen.
  • Das ERP kann die Umlagerung zwischen den Saisons nicht steuern.
  • Das ERP kann die Annahmestelle für gebrauchte Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle nicht abbilden.
  • Das ERP bildet ein vereinbartes Altteilpfand (Pfandbelastung, Rückgabe, Erstattung) nicht ab.
  • Das ERP kann die Kennzeichnung der Gebinde nicht abbilden.
  • Keine Frist, in der die Anbindung nach einem ERP-Update weiterläuft.

Welche Kriterien für welchen Betrieb

Die Tabelle ordnet Fälle aus dem Reifen- und Teilehandel. Sie ersetzt keine Prüfung, zeigt aber, wo Sie zuerst ansetzen.

Betriebsfall Was am schwersten wiegt
Reifenhandel mit Werkstatt Fahrzeugdaten zur Passform und Reifenkennzeichnung, weil die Werkstatt die Passform direkt prüft und die Reifenkennzeichnung dem Kunden zeigt
Kfz-Teilehandel mit Ölverkauf Altöl-Abwicklung und Saisonalbestand, weil der gewerbsmäßige Verkauf von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Endverbraucher in Deutschland die Annahmestelle erfordert (§ 8 Abs. 1 AltölV) und der saisonale Bestand die Umlagerung steuert
Online-Handel mit Reifen Reifenkennzeichnung und Saisonalbestand, weil der Shop die Kennzeichnungsfelder anzeigen muss und der saisonale Bestand die Verfügbarkeit steuert
Großhandel mit Reifen Saisonalbestand und Umlagerung, weil der Großhandel die Umlagerung zwischen den Standorten steuert
Reifenhandel mit Felgen Fahrzeugdaten zur Passform und Saisonalbestand, weil die Felgen die Passform erfordern und der saisonale Bestand die Umlagerung steuert

So vergleichen Sie in sechs Schritten

  1. Ermitteln Sie das Sortiment und die Vertriebskanäle. Notieren Sie, welche Reifen, Felgen, Öle und Teile Sie verkaufen und über welche Kanäle (Werkstatt, Shop, Großhandel).
  2. Prüfen Sie, welche Fahrzeugdaten das ERP erfasst und wie die Passform geprüft wird. Fragen Sie nach der Datenquelle und ob die Passform automatisch oder manuell geprüft wird.
  3. Prüfen Sie, welche Reifenkennzeichnungsfelder das ERP abbildet und wie sie auf dem Label und im Shop angezeigt werden. Vergleichen Sie die Felder mit den Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/740.
  4. Prüfen Sie, wie das ERP die Altöl-Abwicklung (in Deutschland) steuert und die Annahmestelle abbildet. Fragen Sie nach der Kennzeichnung der Gebinde und der Dokumentation der Abwicklung.
  5. Falls Sie ein Altteilpfand vereinbaren: Prüfen Sie, wie das ERP die Pfandbelastung beim Verkauf, die Rückgabe des Altteils und die Erstattung des Pfands abbildet.
  6. Prüfen Sie, wie das ERP den saisonalen Bestand führt und die Umlagerung zwischen den Saisons steuert. Simulieren Sie die Umlagerung zwischen Sommer- und Winterreifen.

Häufige Fragen

Gilt die Reifenkennzeichnung auch für gebrauchte Reifen?

Nein. Die Verordnung (EU) 2020/740 gilt nicht für gebrauchte Reifen, es sei denn, sie werden aus einem Drittland eingeführt (Art. 2 Abs. 2 Buchst. h). Für C1-, C2- und C3-Reifen, die in Verkehr gebracht werden und nicht unter die Ausnahmen des Art. 2 Abs. 2 fallen, ist die Kennzeichnung Pflicht.

Muss das ERP die Altöl-Abwicklung in Österreich und der Schweiz abbilden?

Die Pflicht zur Altölannahmestelle nach § 8 Abs. 1 AltölV gilt in Deutschland. Für einen Betrieb in Österreich oder der Schweiz ist die dortige Regelung der Altölentsorgung ein eigener Prüfpunkt im Angebot und in der Rechtsprüfung; der Artikel beschränkt sich auf die deutsche Norm.

Ist ein Altteilpfand gesetzlich vorgeschrieben?

Ein Altteilpfand folgt aus der Vereinbarung mit dem Kunden; in Deutschland setzt die Begründung eines solchen Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft einen Vertrag zwischen den Beteiligten voraus, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt (§ 311 Abs. 1 BGB). Die AltölV regelt die Gebindekennzeichnung (§ 7) und die Altölannahmestelle (§ 8), kein Altteilpfand. Wird ein Pfand vereinbart, muss das ERP Pfandbelastung, Rückgabe und Erstattung abbilden.

Wie wird die Passform von Reifen zum Fahrzeug im ERP geprüft?

Das ERP erfasst die Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Baujahr, Reifengröße, Lastindex, Geschwindigkeitsindex) und prüft die Passform anhand dieser Daten. Die Datenquelle kann ein Fahrzeugkatalog, eine Datenbank oder eine manuelle Erfassung sein.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2020/740 über die Kennzeichnung von Reifen (OJ L 177, 5.6.2020, p. 1; korrigiert durch OJ L 241, 27.7.2020, p. 46)Europäische Union, EUR-Lex (via legislation.gov.uk) · abgerufen am
  2. Altölverordnung (AltölV), § 7 bis § 10Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 69 BußgeldvorschriftenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 311 Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche SchuldverhältnisseBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am